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Wie die Landestreuhandbank (LTH) in Mainz in diese Sache involviert ist   ++   Warum machte man meine Tochter in der Gerichtsakte zu einem minderjaehrigen Kind?   ++   Warum wird mein Geburtsjahr in der Geburtsurkunde der Gerichtsakte mit 1964 anstatt 1954 angegeben?   ++   Warum verweigerte man mir wiederholt Auskunft ueber die Todesursache meiner Mutter? Hat etwa jemand ihren Tod verursacht?...    

 

 

 

 

Korruption – Urkundenunterdrueckung - Urkundenfaelschung – Aktenmanipulation – Rechtsbeugung – Amtspflichtverletzungen - Widerrechtliche Zwangsversteigerung – Parteiverrat – Falschaussagen – Einschuechterung – Prozessbetrug – Morddrohung...  Wappnen Sie sich gegen die Aktivitaeten skrupelloser Verbrecher, besonders der Amtstraeger!

“Auf die Lage kommt es an!“ so lautet der Slogan der Stadt Bitburg, der Stadt direkt ueber dem tiefsten Punkt der „Bitburger Mulde“, einem riesigen unterirdischen Wasserbecken... In der Kreisstadt Bitburg und Umgebung wird emsig gebaut. Eigentumswohnungen sind der neue Trend. Doch Bauland in „bevorzugter“ Lage (etwa mit verborgenem Wasserlauf?) ist ein knappes Gut. Woher nehmen, wenn nicht stehlen? Haben Sie ein Eigenheim und/oder Grundbesitz? Vorsicht! Lesen Sie weiter, denn Sie koennten eines Tages in die Muehlen des Justizsystems geraten. Wissen Sie wirklich, was dort hinter den Kulissen vor sich geht? In einem Justizsystem, wo Notare kriminelle Handlungen begehen, vor Gericht falsche Aussagen machen und unbemerkt als Rechtsanwaelte fungieren,..... wo Richter (oder Richter auf Probe) eine Grundentscheidung treffen und dann in der Rechtsmittelinstanz wiederum in der gleichen Angelegenheit taetig werden (ein schwerer Verfahrensfehler, denn eine Kontrolle durch sich selbst verbietet sich),..... wo mittels Urkundenunterdrueckung, Urkundenfaelschung und Aktenmanipulation ein gewuenschtes Urteil erzielt wird,..... wo richterliche Verfuegungen gezielt nicht ausgefuehrt werden,..... wo Rechtsanwaelte, die Parteiverrat und Prozessbetrug begehen, mit Samthandschuhen angefasst und nicht zur Rechenschaft gezogen werden,..... wo Notare, Anwaelte, Rechtspfleger und Richter nicht nur in Unkenntnis ihrer eigenen Gesetze handeln, sondern ihre angesehene Stellung in der Gesellschaft missbrauchen und sich ueber die Gesetze stellen, da gibt es keine Gerechtigkeit, da werden die Buerger fuer dumm verkauft und brutalisiert...

 

 

Von Inge Hubo McDermaid (deutsche Staatsbuergerin, gebuertige Bitburgerin, seit 1984 wohnhaft in den USA) – Letzte Bearbeitung:  Saturday, January 09, 2021   (bald auch Kurzfassung!)

 

Was wuerden Sie tun, wenn der beurkundende Notar sich als gefaehrlicher Verbrecher entpuppt, vor Gericht falsche Aussagen macht und nicht nur Sie selbst, sondern Ihren verstorbenen Vater als unredlich hinstellt? Wenn ein zweiter Notar als „Moechte-gern-Anwalt“ unbefugt vor Gericht gegen Sie taetig wird? Wenn Ihr Amtsgericht Ihr Elternhaus schliesslich widerrechtlich „zwangsversteigert“ und es dann gar abgerissen wird? Vorsicht: wenn die Interessen der im Justizsystem taetigen Kollegen wichtiger sind, als Ihre Rechte zu verteidigen, dann werden Anwaelte zu willigen Helfern; dann wird es als eine Art Sport angesehen, Sie an der Ausuebung Ihrer Rechte zu hindern, mit dem Ziel, dass Sie endlich vom Bildschirm verschwinden; dann scheut selbst ein Prof. Dr. Wolfgang Burandt, LL.M., M.A., MBA (Wales), Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Erbrecht, Mediator (ehem. SES Schlutius Eulitz Schrader, dann SKW Schwarz Rechtsanwaelte und vom 1. Juli 2015 bis ? Roemermann Rechtsanwaelte AG, dann Wirtschaftsrat Recht - und seit 1. Juli 2020 unter neuer Anschrift bei Mazars Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - jeweils Buero Hamburg) weder vor vertraglicher Pflichtverletzung noch vor Prozessberug zurueck und hat obendrein noch die Frechheit, Sie zu unrecht vor Gericht zu verklagen! Lassen Sie sich nicht von beeindruckenden Titeln irrefuehren! Kompetenz eines Juristen ohne Integritaet ist eine gefaehrliche Waffe! Wer systemkonform ist, muss es nicht so genau nehmen mit Dingen wie Vertretungsbefugnis. Wer systemkonform ist, hat selbst bei Prozessbetrug nichts zu befuerchten, denn ein gut organisiertes Netzwerk garantiert volle Unterstuetzung und Immunitaet! Ein solches System ermoeglicht Stillschweigen sowohl der Beteiligten als auch der Betroffenen. Lassen Sie sich nicht in eine Schablone zwingen! Gewinnen Sie Einblick! Machen Sie sich schlau! Schauen Sie hinter die Kulissen des Justizsystems und besonders der Amtstraeger und Rechtsanwaelte, Ihrer Vertrauenspersonen! Machen Sie sich mit den Methoden solcher Seilschaften vertraut! Niemand sollte sich fuerchten, die Wahrheit auszusprechen und skrupellosen Verbrechern den Krieg anzukuendigen. Setzen Sie sich gegen solche Gewalt zur Wehr! Werden Sie nicht selbst eines Tages - so wie ich - ein weiteres Opfer des deutschen Justizsystems!!!

 

  

Dies war einmal mein Elternhaus in Bitburg, Messenweg 21, auf welches meine Eltern so stolz waren. Verbrecherische Handlungen zweier Notare, die es mit ihrer Amtspflicht und den Gesetzen nicht so genau nehmen (Notar Friedhelm Hildesheim aus Bitburg und Notar Dr. Thomas Endres aus Wittlich) sowie weitere kriminelle Handlungen einer korrupten Seilschaft zerstoerten nicht nur das Heim meiner im Jahr 2006 verstorbenen Eltern, sondern meine gesamte Familie! Obschon laut Gesetz das Haus/Grundstueck bis auf den heutigen Tag als vom AG Bitburg bestaetigter Testamentsvollstrecker meiner Verwaltung unterliegen, ordnete das Amtsgericht Bitburg eine widerrechtliche (Schein-)Zwangsversteigerung an. Mir ist bis heute kein richterlicher Beschluss bekannt, der mich meines Amtes des Testamentsvollstreckers enthoben hat. Stattdessen unterdrueckte man meine Urkunden am AG Bitburg, als waeren sie nicht-existent.  Der „angebliche Ersteigerer“ des Hauses und Grundstuecks, Johannes Arend aus Bitburg (Arend Immobilien GmbH)  bietet ploetzlich 6 Eigentumswohnungen (die im 1. Bauabschnitt auf dem Grundstueck gebaut werden sollen) zum Verkauf an. Das AG Bitburg teilt mir mit, dass 160.000 Euro (minus 4.000 Euro Gerichtskosten) des „angeblichen Kaufpreises" von nur insgesamt 206.000 Euro!!! an die Erben verteilt werden. Als ich auf eine Erklaerung bestehe, wo eigentlich die restlichen 46.000 Euro verblieben sind, fragt mich Rechtspfleger Hartmut Wirtz von der Zwangsversteigerungsabteilung beim AG Bitburg zuerst, ob ich denn meinen Geschwistern Geld schulde. Als ich das verneine, meint er, dass es sich hier um „alte Karamellen“ handelt. Spaeter teilt er mit, dass ich mit Herrn Arend in Verbindung treten soll; dann wiederum heisst es, dass ich Herrn Arend ggf. auf Zahlung der 46.000 Euro verklagen muss!!! Wie bitte?

Nachdem ich diesen Arend mehrmals vergebens zu einem Gespraech bezueglich des Hauses/Grundstuecks aufgefordert hatte, da ich zumindest mein Elternhaus fuer die Familie erhalten wollte, schrieb mir schliesslich in seinem Auftrag ein RA Dr. Glandien aus Trier  bezueglich der Zahlung der 46.000 Euro. Gleichzeitig jedoch beauftragte Arend die Firma Palzkill Erdbau GmbH aus Rittersdorf in der Woche vom 1. Nov. 2010 mit einem grausamen Akt: dem Abbruch meines Elternhauses... ( Info Arend Immobilien - weitere Info hier )

Anfangs glaubte ich, dass dem beurkundenden Notar (Friedhelm Hildesheim aus Bitburg) in meiner Erbschaftssache ein Fehler unterlaufen war, dass es sich um ein Missverstaendnis oder einen Irrtum seinerseits handeln musste. In der Retrospektive jedoch wurde klar,  dass Notar Hildesheim ein gefaehrlicher Verbrecher und das Notariat Hildesheim Dreh- und Angelpunkt einer gut organisierten Verbrecherbande ist. Ein Plan wurde geschmiedet, mein Elternhaus und besonders das Grundstueck – von grossem Interesse fuer mehrere Baufirmen, in vielgesuchter Lage am Stadtrand von Bitburg - als „Bauland“ zu gewinnen! Dieser Plan hatte jedoch ein nicht vorhersehbares Hindernis: meine Unterschrift zum sofortigen Verkauf – so wie erwartet – fehlte! Trotzdem fanden etliche Handlungen statt, die meiner ausdruecklichen Zustimmung beduerfen. Wie ist dies moeglich?!? Die kriminellen Handlungen fuehrten zu schlimmen Komplikationen. Leider weigerte sich Notar Hildesheim, die Situation zu korrigieren. Eine korrupte Seilschaft wurde unter Anwendung illegaler Mittel gegen mich taetig, sodass meine Dokumente bei keiner Instanz vor die jeweiligen Richter gelangten, zumindest nicht vor der Rechtsprechung. Missrepraesentation des wahren Sachverhalts, Nachlaessigkeit, mangelnde Kenntnis des BGB, Interessenkonflikte seitens meiner mich vertretenden Rechtsanwaelte sowie Bedrohungen fuehrten dazu, dass mein Recht auf ordnungsgemaesse Anhoerung bis auf den heutigen Tag verletzt wurde. Man beraubte mich ganz schlicht und einfach saemtlicher Rechte...

Welche Ironie, dass die Entscheidung in meiner Erbschaftssache

3 W 198/07 Oberlandesgericht Zweibruecken vom 13.11.2007 „Das Recht zur Ausschlagung einer Erbschaft“

so oft diskutiert wurde und fuer grosse Rechtsunsicherheit sorgte, obschon nichts auf wahrem Sachverhalt beruhte: Der entscheidende Faktor in der Rechtsprechung des OLG war, dass eine Erbausschlagung „nicht auf der Grundlage einer privatrechtlich erteilten Vollmacht für den Vollmachtgeber ausgeübt werden kann.“ Tatsache ist jedoch, dass ich seit dem 2. Okt. 2006 im Besitz einer notariellen Urkunde bin (Urkundenrolle 1507/2006), einer uneingeschraenkten Generalvollmacht, welche mich berechtigt, meinen Vater in allen Angelegenheiten, gerichtlich und aussergerichtlich und ueber den Tod hinaus, zu vertreten! Darueber hinaus hatte mir u. a. das AG Bitburg bereits am 9. November 2006 den Eingang meiner Annahme des Amtes des Testamentsvollstreckers schriftlich bestaetigt. Doch all meine Urkunden waren wiederum, genau wie an den anderen Instanzen, vom AG Bitburg unterdrueckt worden, um die kriminellen Handlungen sowohl des Notars Friedhelm Hildesheim als auch des AG Bitburg selbst zu verschleiern. Laut Richter Kratz vom OLG Zweibruecken trug mein neuer Anwalt, Falk Siegmut Seliger Kanzlei Dr.  Kleberger ∙ Seliger nichts in der Angelegenheit vor und es war auch absolut nichts in der Akte!

Nach reiflichem Ueberlegen moechte ich alle an dieser Entscheidung Interessierten ueber den tatsaechlichen Sachverhalt in der Angelegenheit aufklaeren, indem ich die Begebenheiten nun aus meiner Sicht – und soweit zu meiner Kenntnis gelangt – nach bestem Wissen und Gewissen schildern werde. Dies bedeutet, dass ich meine bisher sehr geschaetzte Privatsphaere aufgeben muss, doch es ist die einzige Moeglichkeit, meinem verstorbenen Vater endlich eine Stimme zu geben. Ich werde es nicht zulassen, dass skrupellose Menschen, darunter Traeger eines oeffentlichen Amtes, meinen Vater – sein ganzes Leben lang ein rechtschaffener Mann - nun nach seinem Tod als Luegner hinstellen! Es soll nicht ungestraft bleiben, dass man widerrechtlich ueber sein Haus und Grundstueck verfuegt hat, obschon man ihm versichert hatte, dass ich dazu bemaechtigt bin, alles nach seinen Wuenschen zu regeln. Mein Vater haette sich hiergegen heftig gewehrt, nun muss ich es fuer ihn tun...

 

§§§§§§§§§§§§§§§§§§      7 VI 416/06 Amtsgericht Bitburg      §§§§§§§§§§§§§§§§§§

 

Unerwarteter Tod meiner Mutter – Einlieferung meines Vaters ins Krankenhaus mit drittem Herzinfarkt.

Am Abend des 13. Aug. 2006, nur wenige Stunden nach meinem traditionellen Sonntaganruf bei meinen Eltern, rief mein Vater mit einer Schreckensnachricht zurueck: er hatte meine Mutter hinterm Haus besinnungslos auf dem Boden liegend gefunden (ob sie etwa gefallen war?); nun war sie im Bitburger Krankenhaus in einem tiefen Koma. Sofort koordinierte ich Fluege mit meiner Tochter, die erst von Los Angeles (Westkueste USA) nach Baltimore (Ostkueste USA) anreisen musste, von wo aus wir zusammen am 15. Aug. 2006 nach Frankfurt flogen. Doch bei unserer Ankunft am Morgen des 16. Aug. 2006 war meine Mutter leider bereits ueber Nacht verstorben...

Gleich nach der Beerdigung meiner Mutter musste mein Vater, der seit langer Zeit an Herzproblemen litt, mit seinem nun bereits 3. Herzinfarkt auf Intensivstation. Die Prognose sah nicht gut aus: laut aerztlichem Gutachten war eine Intervention nicht mehr moeglich. Ich machte meinen beiden Geschwistern u. a. den Vorschlag, dass wir uns evtl. alle 2 Wochen mit der Pflege meines Vaters abwechseln koennten, sodass ich zweck dessen nach jeweils 4 Wochen in den USA fuer 2 Wochen nach Deutschland kommen wuerde. Doch meine Geschwister hatten andere Vorstellungen; all meine Vorschlaege stiessen auf Ablehnung. Ich bat die Aerzte um Aufklaerung; ein Dr. Gebuehr im Bitburger Krankenhaus sagte mir schliesslich, dass ich meine Rueckreise in die USA nicht antreten soll, wenn es mir irgendwie moeglich waere. Ich berichtete meinen Geschwistern von meinen Gespraechen mit den Aerzten; schliesslich erklaerte sich mein Bruder bereit, meinen Vater mit sich nach Daun zu nehmen, doch dieser wollte unter keinen Umstaenden sein Heim verlassen. So blieb ich unvorhergesehen in Deutschland und uebernahm die Pflege meines Vaters, um ihm seinen einzigen Wunsch zu erfuellen, naemlich weiterhin in seinem Haus nahe der Grabstaette meiner Mutter wohnen zu koennen.

Eroeffnung des gemeinschaftlichen handgeschriebenen Testaments meiner Eltern beim Amtsgericht Bitburg auf Veranlassung meines Vaters.

Meine Eltern hatten sich 1988 in einem handgeschriebenen gemeinschaftlichen Testament, von dessen Existenz uebrigens nur meine Eltern und ich wussten, gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Erben des Letztverstorbenen sollten die Kinder sein (mein Bruder, meine Schwester und ich). Tagelang hatten mein Vater und ich bereits nach dem gemeinschaftlichen Testament gesucht, doch es war einfach nicht aufzufinden, da nicht mehr am gewohnten Platz. So lief mein Vater auf der Kreissparkasse Bitburg sogleich in ein Problem mit einem Sparbuch von etwa 3.700 Euro, welches nur meiner Mutter gehoerte. Ohne Testament sei mein Vater nun Erbe nach dem Gesetz geworden, hiess es, und dass das Sparbuch nun uns Kindern gehoeren sollte (diese Auskunft war eigentlich nicht ganz richtig, doch fuer den Sachverhalt ohne Bedeutung). Meine Geschwister und ich ueberschrieben jedoch dieses Erbe meiner Mutter auf meinen Vater. Die Papiere wurden aber nicht bei der Bank eingereicht, da mein Vater erneut mit Herzproblemen ins Krankenhaus musste und diese Sache zur Zeit unwichtig war...

Nachdem ein Familienmitglied meinem Vater gesagt hatte, dass ihm ja nun nur noch das halbe Haus gehoerte, suchten mein Vater und ich weiter fieberhaft nach dem gemeinsamen Testament. Endlich aufgefunden, machten wir sogleich Bilder und Kopien und trugen es bei naechster Gelegenheit zusammen aufs Nachlassgericht beim AG Bitburg. Hier wurde es am 19. September 2006 von Rechtspflegerin, Frau Agnes Gerling, eroeffnet. Mein Vater vertraute Frau Gerling an, dass es Probleme in der Familie gibt und er Befuerchtungen bezueglich des Hauses hat. Zu unserer grossen Erleichterung bestaetigte Frau Gerling nicht nur, dass mein Vater laut Testament Alleinerbe meiner Mutter geworden ist, sondern dass laut Grundbuch das Haus und Grundstueck - ganz abgesehen vom Testament - ja ohnehin nur ihm gehoert hatten, und dass er daher auch damit tun kann, was immer er will. Wir hatten beide in der ganzen Aufregung vergessen, dass meine Mutter nie Mitbesitzer des Hauses war.

Beratung zwecks Vorsorgevollmacht: Notar Hildesheim schlaegt vor, dass die Hinzuziehung weiterer Zeugen wohl nicht erforderlich ist – im Retrospekt ein grosser Fehler!

Im Krankenhaus wurden wir des oefteren auf die Wichtigkeit einer Vorsorgevollmacht, Patientenverfuegung usw. hingewiesen; man uebergab uns Broschueren. So beschloss mein Vater, zwecks Vorsorgevollmacht bei Notar Friedhelm Hildesheim in Bitburg vorzusprechen, damit seine letzten Wuensche respektiert wuerden. Der Termin zwecks Vollmacht und Beratung wurde telefonisch mit dem Buero von Notar Hildesheim gemacht. Nach der Anmeldung verwies uns eine Empfangsdame gleich ins Wartezimmer. Nach einer Weile schaute Notar Hildesheim dort persoenlich rein und teilte uns mit, dass es noch ein paar Minuten dauern wird. Ich erkannte Herrn Hildesheim und sagte zu meinem Vater, dass dies doch der Mann ist, der uns Tage vorher einmal im Krankenhauszimmer bat, seinem Zimmerkollegen – der gerade nicht anwesend war - mitzuteilen, dass Papiere fuer ihn auf dem Nachttisch hinterlegt wurden. Nun erinnerte sich mein Vater auch an das Gesicht. Als Notar Hildesheim uns spaeter in sein Buero fuehrte, sagte ich auch sogleich, dass wir ihn doch im Krankenhaus schon einmal im Zimmer meines Vaters gesehen haben. Herr Hildesheim fragte: „War das auf Station 11?“ Wir bejahten die Frage des Notars und er sagte daraufhin, dass er immer auf Station 11 ist (es handelte sich hier um eine Privatstation, auf welcher ich meinen Vater auf dessen Wunsch einliefern liess – das 2-Bett Zimmer sollte ihm mehr Ruhe waehrend der Besuchszeit bieten).

Notar Hildesheim sagte noch, dass es ja sicher keine Einwaende gibt, wenn keine weiteren Zeugen hinzugezogen werden, wogegen mein Vater nichts einzuwenden hatte. Dies stellte sich leider hinterher als grosser Fehler heraus, zumal selbst meine Anwesenheit bei der Beratung und Beurkundung in den Urkunden selbst nicht erwaehnt wurde. Frage: Warum wurde meine Anwesenheit nicht in den Urkunden festgehalten? Diese Frage lasse ich einmal offen...

Gegen Ende der Beratung zwecks Vorsorgevollmacht stellt Notar Hildesheim die Frage: „Moechten Sie denn auch noch ein Testament errichten, Herr Hubo?“

Der Notar wurde von den Problemen innerhalb der Familie unterrichtet und um Rat gefragt. Ganz spezifisch ging es darum, dass meine Geschwister ohne mein Einverstaendnis nicht ueber meinen Vater und dessen Aufenthaltsort bestimmen oder sonst etwas gegen seinen Willen unternehmen koennten. Notar Hildesheim wies meinen Vater darauf hin, dass eine solche Vollmacht absolutes Vertrauen in die Person voraussetzt, der die Vollmacht ausgehaendigt wird. Mein Vater bekundete, dass er keine Bedenken hat, mir solche Vollmacht zu geben. Es wurden noch kurz einige Fragen bezueglich lebensverlaengernder Massnahmen usw. angeschnitten; weiter wurde ueber den Inhalt der Vollmacht nicht im Detail gesprochen. Vielmehr unterhielten wir uns mit dem Notar darueber, dass ich evtl. ein paar Tage in die USA reisen wuerde, da mein Mann sich den Fuss gebrochen hatte und sich nun einer Operation unterziehen sollte, die er wegen meiner Abwesenheit immer wieder aufgeschoben hatte. Fuer diesen Fall hatte sich mein Vater bereit erklaert, ein paar Tage in Kurzzeitpflege entweder im Altenpflegeheim oder im Krankenhaus zu verweilen. Ich erzaehlte dem Notar, warum mir diese Idee mit der Kurzzeitpflege nicht so richtig zusagt und dass wir daher weiter abwarten wollten. Notar Hildesheim schien recht einfuehlsam und kommentierte, dass dies halt so der Alltag in einem Pflegeheim ist usw....  

Gegen Ende der Beratung stellte Herr Hildesheim ploetzlich die Frage, ob mein Vater denn auch noch ein Testament errichten moechte. (Dies loeste regelrechtes Unbehagen in mir aus, denn mein Vater hatte in den letzten Wochen immer wieder geaeussert, meine Geschwister wegen ihres Verhaltens zu enterben. Jedesmal hatte ich ihn jedoch gebeten, dies doch bitte nicht zu tun). Mein Vater bejahte die Frage. Herr Hildesheim erwiderte sogleich mit einer weiteren Frage, wen er denn im Testament bedenken moechte. Neben uns drei Geschwistern wollte mein Vater noch meine Tochter mit bedenken. (Diese hatte bis zu unserer Ausreise in die USA [1984] etwa 10 Jahre quasi wie ein Kind mit im Haus meiner Eltern gewohnt). Jedem von uns sollte ein gleicher Anteil, also ¼ (ein viertel) Erbteil zustehn. Sogleich sagte ich zu meinem Vater – und vor Notar Hildesheim – dass er dies wirklich nicht tun muss, doch mein Vater sah zu mir rueber und versicherte, dass er es schon lange mit meiner Mutter besprochen hatte und es ganz in ihrem Sinn ist. Dies sprach er mit ruhigen Worten und ich erkannte, dass es ein wichtiges Herzensanliegen fuer ihn war; darum protestierte ich nicht weiter vor dem Notar. Diese letzte Freude, meine Tochter noch mit zu bedenken, konnte ich meinem Vater nicht nehmen. (Anmerkung: leider wurde ich im Verlauf der weiteren Geschehnisse gezwungen, folgendes bekannt zu machen: a) seit Jahren hatte ich mit meinem Mann besprochen, spaeter einmal meinen eigenen elterlichen Erbteil meiner Schwester zu ueberlassen, was nun sowieso meine Absicht war; b) meine Tochter hatte nach der Scheidung meiner Schwester [1999?] ihr deutsches Sparbuch von damals etwa 8.000 bis 10.000 DM auf Anfrage meiner Eltern zur Verfuegung gestellt und mit dazu beigetragen, dass meine Eltern – deren eigene Ersparnisse nicht ausreichten - das Haus meiner Schwester fuer diese und deren Kinder erhalten konnten. Ueber die Jahre hatten meine Eltern meiner Tochter immer wieder gesagt, dass sie dies eines Tages wieder gut machen wollten, doch sie sagte jedesmal, dass es nicht noetig ist, denn sie haette es doch gern getan).

Notar Hildesheim schaut das gemeinschaftliche Testament meiner Eltern nur etwas widerwillig und recht fluechtig an.

Ebenso stellte Notar Hildesheim die Frage, ob eventuell noch ein anderes Testament existierte. Als wir dies bejahten und ihm sagten, dass es sich um ein gemeinschaftliches handgeschriebenes Testament handelte, fragte Herr Hildesheim, ob dieses Testament schon eroeffnet worden waere. Daraufhin erklaerte ich, dass wir das Testament bereits aufs Gericht getragen haben, es uns aber bisher noch nicht zugeschickt wurde. Sogleich nahm ich aus der Brieftasche, die ich fuer meinen Vater getragen hatte, da er auf Kruecken ging, eine Kopie des gemeinschaftlichen Testaments meiner Eltern und reichte ueber den Buerotisch, um sie Notar Hildesheim zu geben, der regelrecht abwinkte, als ob er das Testament gar nicht sehen wollte. Jedoch bestand ich darauf und reichte es noch naeher zu ihm rueber, bis er es schliesslich in seine Hand nahm; er las das Dokument nur recht fluechtig und gab es mir gleich wieder zurueck. Mein Vater kommentierte zu diesem Zeitpunkt, dass ja immer nur das Testament mit dem letzten Datum gueltig ist. Da Notar Hildesheim dieser Aussage in keiner Weise widersprach, erklaerte ich mir so seine Gleichgueltigkeit gegenueber dem alten Testament. Notar Hildesheim sagte, dass alles in bester Ordnung ist...

Wenige Tage spaeter erhielt mein Vater das Benachrichtigungsschreiben vom AG Bitburg, datiert auf den 20. Sep. 2006, mit einer Kopie des eroeffneten gemeinschaftlichen Testaments nebst Eroeffnungsprotokoll; meine Geschwister und ich erhielten je ein Schreiben mit einer Kopie des eroeffneten Testaments.

Beim naechsten Notarbesuch las Herr Hildesheim die beiden Urkunden vor. Zu meinem Erstaunen hatte er mich zum Testamentsvollstrecker des notariellen Testaments gemacht; auf diese Weise – so dachte ich – hat er also sichergestellt, dass meine Geschwister nichts hinter meinem Ruecken tun koennten. Notar Hildesheim versicherte meinem Vater, dass ich kraft der notariell beurkundeten Generalvollmacht und spaeter als Testamentsvollstrecker des notariell beurkundeten Testaments seine Wuensche exakt ausfuehren koennte; auch koennte niemand ohne mein Wissen handeln und spaeter z. Bsp. auch nicht das Haus meines Vaters ohne mein Einverstaendnis verkaufen. Mein Vater war nun sehr beruhigt. Jedoch sprach er noch einmal davon, dass er die anderen vielleicht doch noch enterben wird. Ich moechte nicht naeher auf die Gruende eingehen, sondern nur betonen, dass ich zu diesem Zeitpunkt noch vor Notar Hildesheim zu meinem Vater sagte, dann soll er doch einfach das Haus irgendeinem armen Menschen geben, der kein Haus hat, dass mir dies gar nichts ausmachen wuerde. (Anmerkung: mein Vater hatte mich einige Zeit vorher gefragt, ob ich was dagegen haette, wenn meine Schwester oben im Haus einziehen und dort kostenlos wohnen koennte - es war ein Zwei-Familienhaus und die obere Wohnung wuerde nun auch leer stehen. Dies wuerde ihr ermoeglichen, etwa ihr eigenes Haus zu verkaufen; nach seinem Tod sollte das Haus dann ihr gehoeren. Ich sagte meinem Vater, dass ich dies fuer eine gute Idee hielt und dass ich natuerlich keinerlei Einwaende haette. Warum dies leider nicht verwirklicht werden konnte, kann ich aus verschiedenen Gruenden nicht niederschreiben... Desgleichen hatte mich mein Vater einmal gefragt, ob ich denn etwa das Haus uebernehmen wollte; leider hatte ich ihm damals erklaert, dass ich doch in Amerika wohne und dort mein Haus habe und es fuer mich wenig Sinn hat, ein Haus in Deutschland zu haben. Haette ich zur damaligen Zeit auch nur geahnt, womit ich konfrontiert werden sollte, dann waere alles anders gekommen...). Notar Hildesheim beantwortete die Frage, was einem eigentlich als Pflichtteil zusteht, wenn man enterbt wird. Ich riet meinem Vater wiederum und zwar vor Notar Hildesheim, meine Geschwister doch bitte nicht zu enterben, da es ihm spaeter sicherlich leid taete. Mein Vater sagte daraufhin, dass er ja jederzeit noch ein neues Testament schreiben koennte. Notar Hildesheim kommentierte hierzu nicht weiter und dabei wurde es dann belassen...

Notar Hildesheim verkennt die Bindungswirkung (???) des sog. „Berliner Testaments.“ Es kommt zu schlimmen Komplikationen...

Leider war dem Notar ein schwerwiegender „Fehler“ unterlaufen: er hatte es versaeumt, meinen Vater darauf hinzuweisen, dass er das Erbe meiner Mutter ausschlagen muss, um die Bindungswirkung an das gemeinschaftliche Testament zu  beseitigen, obschon ihm eine Kopie des bereits eroeffneten handgeschriebenen Testaments meiner Eltern vorgelegt worden war!

Das gemeinschaftliche Testament war ein sog. „Berliner Testament, bei welchem man nach dem Tod des Ehegatten nicht ohne weiteres ein neues Testament errichten kann, da die im Testament enthaltenen Bestimmungen als wechselbezueglich betrachtet werden und somit bindend sein sollen, da angenommen wird, dass jeder Ehegatte nur so verfuegt hat, weil der andere Ehegatte es ebenso tat. Der ueberlebende Ehegatte kann jedoch seine Testierfreiheit wiedererlangen, wenn er das Erbe des Erstverstorbenen ausschlaegt. Dies waere problemlos gewesen, denn meine Mutter hinterliess nichts Wesentliches, da mein Vater stets Alleineigentuemer des Hauses/Grundstuecks war. Im neuen Testament schrieb der Notar: fruehere Verfuegungen von Todeswegen, durch die ich an der Errichtung dieses Testaments gehindert waere, sind nicht vorhanden. Rein vorsorglich werden alle etwaigen frueheren Verfuegungen hiermit widerrufen. Weder mein Vater noch ich wussten etwas von einer Bindungswirkung. Die Bedeutung und Eigenart eines sog. „Berliner Testaments“ wurde mir erst viel spaeter durch Nachforschungen bekannt. Mein Vater hatte mir des oefteren gesagt, dass er das gemeinschaftliche Testament nur geschrieben hatte, um das Haus fuer meine Mutter zu sichern. Wegen seiner schweren Kriegsverletzungen war mein Vater staendig der Gefahr ausgesetzt, ganz ploetzlich aus dem Leben zu scheiden. Niemand dachte daran, dass meine Mutter vor ihm sterben koennte...

Das AG Bitburg bestaetigt schriftlich den Eingang meiner Annahme des Amtes des Testamentsvollstreckers – laut Gesetz beginnt hiermit mein Amt!

Mein Vater verstarb am 24. Okt. 2006 in Folge eines vierten Herzinfarkts (und innerhalb der 6-Wochenfrist nach Eroeffnung des gemeinschaftlichen Testaments nach dem Tod meiner Mutter, ohne das Erbe meiner Mutter offiziell angenommen oder ausgeschlagen zu haben – dieser Sachverhalt erwies sich spaeter als wichtig). Nun ging ich mit meiner Ausfertigung des notariellen Testaments aufs Nachlassgericht beim AG Bitburg und beantragte wiederum bei Rechtspflegerin Agnes Gerling Testamentseroeffnung. Daraufhin schickte mir das AG Bitburg einen Brief, in welchem ich um Mitteilung gebeten wurde, ob ich das Amt des Testamentsvollstreckers annehme; eine Kopie der beiden eroeffneten Testamente und des Eroeffnungsprotokolls waren beigefuegt. Als ich die schriftliche Annahme dieses Amtes (Akte 7 IV 372/06) persoenlich aufs Gericht trug, um zu fragen, wie ich denn nun vorgehen muesste, versicherte man mir, dass alles in bester Ordnung waere, dass kein Erbschein benoetigt wuerde und dass ich als Testamentsvollstrecker des notariell beurkundeten Testaments sogleich frei ueber Konten und das Haus/Grundstueck verfuegen und somit die Erbauseinandersetzung gemaess Testament durchfuehren koennte usw.. Der Eingang meiner Annahme des Amtes des Testamentsvollstreckers wurde mir vom AG Bitburg am 9. Nov. 2006 schriftlich bestaetigt (Akte 7 VI 371/06 – bitte Aktenzeichen beachten!). Laut Gesetz beginnt hiermit mein Amt!!!

Kraft meines Amtes regele ich soweit alles, was von Wichtigkeit ist: ich kuendige einige Versicherungen, bezahle Rechnungen usw.. Ebenso suche ich Notar Hildesheim zwecks Beratung auf; er hatte mir gesagt, dass ich mich jederzeit mit Fragen an ihn wenden kann. Bei diesem Gespraech stellt sich heraus, dass Herr Hildesheim erst jetzt registriert, dass meine Mutter erst kuerzlich und unmittelbar vor meinem Vater verstorben war. Er fragt mich sogleich, ob das Nachlassgericht mich bereits zum Testamentsvollstrecker ernannt hat, was ich bejahe. Unter anderem empfiehlt er einen Immobilienmakler,  Herrn Hans-Juergen Enders (Kreissparkasse Bitburg-Pruem) falls unser Elternhaus verkauft werden sollte. Ich soll doch gleich mal zu ihm ruebergehn und ihm nur sagen, dass er mich geschickt hat. Notar Hildesheim versichert mir, dass man mindestens ein halbes Jahr Zeit hat, eine Erbauseinandersetzung abzuwickeln, ich soll doch erst einmal ueber Weihnachten nach Hause fliegen und etwas Abstand gewinnen. Um einmal den etwaigen Wert unseres Elternhauses festzustellen, suchte ich Herrn Enders auf. Als ich ihm mitteile, wo sich das Haus/Grundstueck befinden, bittet er um sofortige Besichtigung. Herr Enders zeigt grosses Interesse und moechte das Haus mit Grundstueck fuer einen Preis von 280.000 bis 320.000 Euro zum Verkauf anbieten, es koenne jedoch unter Umstaenden weniger oder gar mehr sein. Alles, was er benoetigt, ist meine Unterschrift, weiter nichts. Er koenne sich darum kuemmern, dass die Moebel und sonstigen Sachen meiner Eltern gemaess meiner Anleitungen aus dem Haus entfernt werden usw., dass ich mich um nichts sorgen muesse, sondern beruhigt in die USA zurueckreisen koenne. Ich erklaere Herrn Enders, dass es mir nicht moeglich ist, eine solche Entscheidung so ploetzlich ueber mein Elternhaus zu treffen und es gar so ohne weiteres verkaufen kann. Dass ich das Haus auch evtl. selbst kaufen und fuer die Familie erhalten koennte - denn das war schon immer der groesste Wunsch meiner Eltern. Ich sage ihm, dass ich weiter mit meinen Geschwistern beraten muss. Herr Enders gibt mir seine Visitenkarte und bittet, wenn ich mich doch zum Verkauf entschliessen sollte, ihn zu beauftragen....

Meine Geschwister missachten die Wuensche meines Vaters. Das Erbe soll schnellstens „versilbert“ werden.

Inzwischen hatte ich meinen Geschwistern auch meine Vollmacht gezeigt; meine Schwester kopierte sofort Passagen daraus und sagte, dass es so etwas wie eine „Vollmacht ueber den Tod hinaus“ ueberhaupt nicht gibt! Mein Bruder hatte erst noch mit meiner Tochter am Telefon gesprochen und ihr mitgeteilt, dass er verstehen kann, dass ihr Grossvater ihr auch noch was im Testament hinterlassen hatte und dass er damit kein Problem hat. Wir beratschlagten, was mit dem Haus/Grundstueck geschehen sollte. Ich schlage u. a. vor, dass wir evtl. das Haus fuer die Familie erhalten und vermieten und nur das hintere Grundstueck verkaufen koennten. Oder einer von uns koennte das Haus kaufen und die anderen ausbezahlen. Von all dem wollten meine Geschwister jedoch nichts wissen. Mein Bruder sagte, dass er zum Haus keine Beziehung hat; das Haus/Grundstueck sollten schnellstens „versilbert“ werden. Ich teile mit, dass ich bereits mit einem Immobilienmakler von der Kreissparkasse Bitburg-Pruem gesprochen habe, um einmal den Wert des Hauses/Grundstuecks festzustellen usw.. Daraufhin antwortet meine Schwester, dass der vom Makler angegebene Wert laecherlich waere; sie haette sich schon lange informiert und haette Dokumente in ihrem Besitz, dass das Haus/Grundstueck mindestens fuer 450.000 Euro verkauft werden koennten. Ich fand dies seltsam, denn der Makler konnte sich doch nicht so irren! Meine Schwester gab mir jedoch keine Auskunft, woher sie diese Information hat und verweigerte Einsicht in diese Papiere...

Leider ahnte ich nichts von dem bereits geschmiedeten Plan... Leider wusste ich nichts von den unlauteren Handlungen zweier Notare, die es mit ihrer Amtspflicht und den Gesetzen nicht so genau nehmen...

Ploetzlich schreien meine Geschwister mich nur noch an, dass ich nicht so viel Macht habe, wie ich denke usw.. Sie treffen sich staendig hinter meinem Ruecken und beschimpfen mich aufs Schlimmste. So konnte man doch nicht beraten, was mit dem Haus geschehen sollte. Man drohte mir sogar, die Grabpflege, welche gemaess dem ausdruecklichen Wunsch meines Vaters von einem ortsansaessigen Gaertner uebernommen werden sollte, sofort zu kuendigen, denn das waere zu teuer und mein Vater saehe ja nun nicht mehr, wer diese Aufgabe uebernimmt. Auf den Konten meines Vaters war genuegend Geld fuer die Grabpflege; man koennte doch meinen Vertrag nicht einfach kuendigen! All dies war mir vollkommen unverstaendlich; auch haette ich den Beistand meiner Geschwister dringend benoetigt. Es war wie ein schlimmer Traum. Hatten wir alle nicht bereits genug Leid erfahren? Die Schmerzen waren oft unertraeglich. Mittlerweilen hatte ich mich bereits ueber drei Monate unerwartet in Deutschland aufgehalten und beide Elternteile verloren...

Der Bank, wo man mich bereits zwecks Kontoaufloesung angesprochen hatte, teilte ich mit, dass ich kurz in die USA reisen und bei meiner Rueckkehr zwecks Kontoaufloesung vorsprechen werde. Man kannte mich recht gut auf der Bank, denn ich hatte meinen Vater des oefteren dorthin begleitet; auch hatte ich von ihm dort Kontovollmacht ueber das Girokonto bekommen. Bereits seit langem hatte ich waehrend seiner mehrmaligen Krankenhausaufenthalte alle anfallenden Rechnungen beglichen, die jedoch stets nur von mir ausgefuellt und von meinem Vater eigenhaendig unterschrieben wurden.

Meinen Geschwistern sagte ich, dass wir wohl alle ein wenig Zeit benoetigen, Dinge auszusortieren. Sie sollten sich bereits aus dem Haus nehmen, woran sie Interesse hatten; dann half ich meiner Schwester dabei, ihr Auto mit verschiedenen Sachen vollzuladen. Ich bat lediglich, einige der Moebel vorlaeufig im Haus zu lassen, da ich bei meiner baldigen Rueckkehr zwecks Aufloesung der Erbengemeinschaft im Elternhaus verweilen wollte. Mir persoenlich war es durch meinen Wohnsitz in den USA ja nur moeglich, an Familienphotos und vielleicht ein paar Kleinigkeiten mit sentimentalem Wert festzuhalten. Schweren Herzens trat ich am 19. Nov. 2006 meine Reise in die USA an. Leider ahnte ich nichts von dem bereits geschmiedeten Plan meiner Geschwister... Leider wusste ich nichts von den unlauteren Handlungen zweier Notare, die es mit ihrer Amtspflicht und den Gesetzen nicht so genau nehmen...

Meine Schwester beantragt ohne mein Wissen zwei Erbscheine: einen fuer meinen verstorbenen Vater und einen fuer uns drei Geschwister; daraufhin widerruft sie meine Vollmacht.

Waehrend ich Vorbereitungen fuer meine Rueckreise nach Deutschland zwecks Erbauseindandersetzung treffe, erhalte ich im Auftrag meiner Schwester am 28. Dez. 2006 eine Urkunde (Ur.Nr. 1723/2006) von einem Notar Dr. Jur. Thomas Endres aus Wittlich, verhandelt zu Wittlich am 1. Dez. 2006. Mir wird mitgeteilt, dass meine Schwester als Erbin meines Vaters meine Vollmacht widerruft und dass sie im noch zu erstellenden Erbschein zu 1/3 Erbe berechtigt ist. Der Notar fordert mich auf, meine Vollmacht unverzueglich an den beurkundenden Notar Hildesheim zurueckzuschicken und ihn selbst sofort ueber alle eventuell von mir erteilten Untervollmachten zu unterrichten. Erst halte ich diesen Notar wegen seines Auftretens fuer einen Rechtsanwalt, und ich denke noch, was sich dieser Mann denn einbildet!

Natuerlich schickte ich meine Vollmacht nicht zurueck. Sogleich benachrichtigte ich Notar Hildesheim via Email. Er antwortete daraufhin, dass er die Urkunde seines Kollegen auch erhalten hat, und dass meine Schwester die Vollmacht fuer sich widerrufen hat. Da ich aber im notariellen Testament als Testamentsvollstrecker berufen waere, waere ich nicht mehr auf die Benutzung der Vollmacht angewiesen und so traete keine Aenderung der Sachlage ein. Ich rief Herrn Hildesheim an, um ihn darauf hinzuweisen, dass meine Schwester von der Beantragung eines Erbscheins und einem drittel Erbe spricht, so wie es im gemeinschaftlichen Testament, und nicht von einem viertel, wie es im notariellen Testament bestimmt war. Damals dachte ich, dass Notar Hildesheim dies einfach uebersehen hatte, doch nach allen Geschehnissen sehe ich es heute in einem anderen Licht!

Ich sagte Notar Hildesheim, dass meine Nachforschungen am Internet ergeben haben, dass es sich bei dem gemeinschafltichen Testament um ein „Berliner Testament“ handelt und dass er es doch gelesen hat, worauf er antwortete, dass er sich nicht mehr daran erinnern kann. Er fragte mich: „Dann sagen Sie mir nochmal den genauen Wortlaut.“ Ich las es ihm vor und er antwortete sodann: „Ach, dann war das also eine Kopie!?“ Dies bestaetigte ich und sagte ihm, dass ich ihm nach Beendigung des Gespraechs auch ein Bild vom Testament schicken werde. Notar Hildesheim sagte noch, dass dann leider nichts zu machen ist, dass leider das notarielle Testament einschliesslich der darin angeordneten Testamentsvollstreckung nun nicht zum Tragen kommt und ich auch mit der Altersvorsorgevollmacht fuer den Nachlass nicht mehr auftreten kann. Auch gab er mir diese Auskunft via Email. Mir fehlten die Worte...

Wiederholte Verletzung des „Haager Zustellungsuebereinkommens:“ gerichtliche Schreiben werden absichtlich nicht, andere nicht wirksam zugestellt.

Ploetzlich benachrichtigt mich meine Tochter, dass sie am 9. Jan. 2007 ein gerichtliches Schreiben vom AG Bitburg bezueglich eines Erbscheins fuer die drei Geschwister erhalten hat. Ich hingegen erhielt am 18. Jan. 2007 lediglich ein Schreiben vom AG Bitburg, in welchem man mir mitteilt, dass meine Schwester einen Antrag auf Erstellung eines Erbscheins fuer meinen Vater eingereicht hat, in welchem dieser als Alleinerbe meiner Mutter ausgewiesen werden sollte.

Laut „Haager Zustellungsuebereinkommen“ muessen gerichtliche Schreiben in die USA ueber die vom amerikanischen Justizministerium (Department of Justice) bestimmten "Process Server", dies ist z. Zt. PFI (Process Forwarding International), jeweils mit Englischer Uebersetzung zugestellt werden. Nicht nur verletzten die Gerichte dieses Uebereinkommen, sondern etliche Dokumente wurden mir ueberhaupt gar nicht erst zugestellt, nicht einmal auf dem Postweg. Ebenso wurden mehrere richterliche Verfuegungen, mir eine Benachrichtigung zu schicken, einfach nicht ausgefuehrt, sodass ich keine Stellung nehmen konnte und mir auch nicht bekannt war, was man dem Gericht jeweils praesentiert hatte. So war z. Bsp. beim AG Bitburg inzwischen verfuegt worden, mich bezueglich des Erbscheins fuer uns drei Geschwister nicht anzuschreiben... [all dies konnte ich erst viele Monate spaeter nach Erhalt der Aktenkopie ersehen; zu einem spaeteren Zeitpunkt komme ich hierauf zurueck]. Da der Erhalt dieser Schreiben jeweils mit einem Fristanlauf verbunden war, ueberschreiten meiner Meinung nach solche Handlungen die Grenze zur kriminellen Aktivitaet, denn mit Dreistigkeit hiess es dann hinterher mehrmals, dass ich solche Fristen versaeumt hatte!!!

Notar Hildesheim versagt seine Hilfe (Dienstverweigerung?!) mit der Erbausschlagung mittels Vollmacht: „Dafuer ist es nun zu spaet, denn Ihre Schwester hat bereits einen Erbschein beantragt!“

Meine Tochter entschloss sich, dem Gericht zu schreiben, dass ihr Grossvater ihr mitgeteilt hatte, dass er schon lange mit ihrer Grossmutter besprochen hatte, sie im Testament mit zu bedenken. Darueber hinaus haetten weder der beurkundende Notar noch das Gericht ihm mitgeteilt, dass sein notariell beurkundetes Testament nicht gueltig waere. Daher bat sie um Ueberpruefung, denn man muesste doch sicherlich den letzten Willen ihres Grossvaters respektieren.

Ich rief meinen Bruder an, welcher nun eingestand, dass er von dem Vorhaben meiner Schwester schon seit langem unterrichtet war. Mir fiel es wie ein Schleier von den Augen: nun verstand ich die Treffen ohne mich und die schlimme Behandlung. Ich sagte ihm, dass es sich um einen Fehler oder ein Missverstaendnis des Notars und/oder des Justizsystems handelt, was bestimmt bald aufgeklaert wird. Sofort erklaerte ich mich gegenueber meinem Bruder bereit, sowohl ihm als auch meiner Schwester von meinem eigenen Erbteil gerne etwa 10.000 oder 20.000 Euro oder auch mehr zu ueberlassen, wenn sie doch nur den letzten Willen unseres Vaters wuerdigen! (Viel spaeter fand ich heraus, dass er meiner Schwester hiervon keine Mitteilung gemacht hatte!) Auch fragte ich ihn noch, welche gerichtliche Schreiben er erhalten hat, doch er verweigerte diese Auskunft. Das Gericht wuerde schon alles bestimmen, schrie er, und es gaebe nichts mehr zu sprechen! Mein Vater und ich muessten ja das gemeinschaftliche Testament vor dem Notar verheimlicht haben, wozu ich meinen Vater wohl gezwungen haben muesste, und aus diesem Grund wuerde mir das Gericht nicht helfen. War dies etwa auf eine mir unbekannte Aussage des Notar Hildesheim zurueckzufuehren??? All meine Worte waren umsonst, ich war zutiefst verletzt und schockiert. Als die Grausamkeiten immer schlimmer wurden, war mir klar, dass ich mit dem Tod meiner Eltern auch meine Geschwister verloren hatte...

Verzweifelt forsche ich Tag und Nacht am Internet und erfahre von der Bindungswirkung des „Berliner Testaments“ und von der Moeglichkeit der Erbausschlagung mittels notarieller Vollmacht. Mir wurde bewusst, dass der Notar das Dilemma direkt verschuldet hatte, denn er hatte meinen Vater nicht auf die erforderliche Erbausschlagung aufmerksam gemacht. Laut Referenzen am Internet sollte ich diese Ausschlagung jedoch mit meiner Vollmacht fuer ihn nachholen koennen! Sogleich schrieb ich Notar Hildesheim diesbezueglich an, doch ich bat ihn vergebens um Hilfe mit der Erbausschlagung (somit verweigerte er also seine Dienste!) und bemerkte dann noch (was rechtlich gar nicht stimmte!): „Dafuer ist es nun zu spaet, denn Ihre Schwester hat bereits einen Erbschein beantragt!“ Trotzdem schlug ich in Vertretung fuer meinen Vater das Erbe meiner Mutter aus, in der Eile per Faxschreiben (am 25. Jan. 2007) ans AG Bitburg und nun nicht notarisiert...

Laut Rechtsanwaeltin Elfriede Fuchs (Bitburg) nimmt mir Richterin (auf Probe?!) Claudia Trenkle das Recht auf Anhoerung, Beschwerdefuehrung und Akteneinsicht!

Da ich auf mehrere Schreiben ans AG Bitburg und meine wiederholten Bitten um Bestaetigung des Erhalts keine Antwort erhalten hatte, beauftragte ich RAin Elfriede Fuchs aus Bitburg mit der Vertretung meiner Rechte. Laut RAin Fuchs waren meine Schreiben ans AG Bitburg nicht einmal in die Akte gelangt; auch war nun bereits die Rede von zwei Akten! Frau Fuchs schickte mir den Beschluss einer Richterin Trenkle vom 24. Jan. 2007, auf welchen man nun „Entwurf“ schrieb und in welchem es hiess, dass alle Erben angehoert worden waren und dass meine Tochter mit einem Schreiben entgegentrat. Wie ist dies moeglich? Bisher war ich noch nicht einmal vom AG Bitburg bezueglich des Erbscheins fuer uns drei Geschwister angeschrieben worden! Auch kein Wort von meinen wiederholten Schreiben und meiner Erbausschlagung!

Am 23. Feb. 2007 schreibt RAin Fuchs eine Beschwerde ans Gericht, worin sie ruegt, dass ich vom AG Bitburg nicht angehoert, nicht einmal angeschrieben worden war, und dass ich als Miterbin und „vorgesehene Testamentsvollstreckerin“ doch an dem Erbscheinsverfahren beteiligt werden muesste. Auch beanstandet sie, dass mein Faxschreiben, welches sie dem Gericht mit beifuegte, nicht einmal in die Akte gelangt war. Ebenso weist sie das Gericht darauf hin, dass es sich bei den Verfuegungen im notariellen Testament nicht um eine Abaenderung der Verfuegungen im gemeinschaftlichen Testament, sondern lediglich um eine Ergaenzung handelt, die nicht im Widerspruch zu den frueheren Verfuegungen steht. Sie beantragt gemaess notariellem Testament einen Erbschein fuer die vier Erben. [Anmerkung: RAin Fuchs teilt hier dem Gericht uebrigens faelschlich mit, dass die Enkeltochter zu dem Zeitpunkt der Errichtung des gemeinschaftlichen Testaments noch nicht lebte – obschon ich um Korrektur gebeten hatte. Warum? Auch dies ersah ich erst viel spaeter aus der Akte!].

Als meine Tochter am 20 Maerz 2007 einen neuen richterlichen Beschluss in der Post erhielt, fragte ich RAin Fuchs, was hier vor sich geht. Nun heisst es – entgegen all mein Protestieren - dass diese Richterin Trenkle mir nicht nur das Recht auf Anhoerung, sondern ebenso das Recht auf Beschwerdefuehrung nimmt, denn ich sei „nicht die Benachteiligte,“ da ich im gemeinschaftlichen Testament zu 1/3 Erbe, hingegen im notariellen Testament nur zu 1/4 Erbe berufen bin. Nur meine Tochter koenne Beschwerde einreichen; dies soll auch erklaeren, weshalb ich erst gar nicht in der Sache angeschrieben wurde; auch soll ich weiterhin nicht angeschrieben werden!?!?!

Man teilt mir mit, dass ich kein Recht auf Akteneinsicht habe. Ich tat vor RAin Fuchs kund, dass man die Handlungen des AG Bitburg nicht als normal bezeichnen kann, denn auch ihre Schreiben wuerden dort ignoriert. Erst als ich mehrmals § 2081 zitiere - dass ich ein berechtigtes Interesse und daher das Recht auf Akteneinsicht habe - und nur in Vertretung meiner Tochter (welche mir eine Vollmacht geschrieben hatte, sie vor Gericht in der Angelegenheit zu vertreten, da ihre Deutschkenntnisse nicht ausreichten), faxt mir RAin Fuchs endlich am 30. Maerz 2007 den Erbscheinsantrag meiner Schwester, verhandelt zu Wittlich am 22. Nov. 2006, also nur drei Tage nach meinem Abflug in die USA - und vor nun bereits mehr als 4 (vier) Monaten -  wiederum vor demselben Notar Dr. Thomas Endres aus Wittlich.

Notar Endres schluepft in viele Rollen: heute Notar, morgen Rechtsanwalt, hin und wieder Richter, denn er weiss, dass er es kann! Weitere Entscheidungen derselben Richterin Claudia Trenkle in der Rechtsmittelinstanz!!! 

Mit Bestuerzung las ich den Antrag, ueber welchen ich mich an dieser Stelle aus verschiedenen Gruenden nicht einmal aeussern moechte. Ich kann lediglich sagen, dass es hierin heisst, dass alle Erben die Erbschaft angenommen haben; ebenso wird beantragt, den nichterschienenen Miterben die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zu erlassen. (Tatsaechlich aber fuehrte ich zu diesem Zeitpunkt das Amt des Testamentsvollstreckers des notariellen Testaments aus, was allen Beteiligten und besonders dem AG Bitburg bestens bekannt war, denn mein Amt wurde schliesslich vom Gericht bestaetigt!!!) Eigentlich handelt es sich hier nicht einmal um einen Erbscheinsantrag, sondern es liest sich regelrecht wie ein richterlicher Beschluss, denn eine Entscheidung wird von Herrn Endres bereits getroffen und dem Gericht praesentiert.

Herr Endres schluepft in viele Rollen: heute Notar, morgen Rechtsanwalt, hin und wieder Richter, denn er weiss, dass er es kann. Unparteiisch ist er jedoch nicht! Tatsaechlich fungiert dieser Notar Endres sowohl beim AG Bitburg als auch spaeter beim LG Trier in der Erbschaftssache in Vertretung meiner Schwester unbemerkt als Rechtsanwalt, wohlbemerkt unter dem Briefkopf eines Notars [Info hierzu spaeter]. Das Wort Amtspflicht scheint diesem Mann nichts zu bedeuten!

Gleichzeitig faxt mir RAin Fuchs eine „neue Version“ des Beschlusses vom AG Bitburg mit Schreiben an sie: „Das Gericht beabsichtigt, derzeit ueber den Erbscheinsantrag der Erbin Inge McDermaid bis zur rechtskraeftigen Klaerung betreffend den Erbscheinsantrag der Frau Angelika Hubo nicht zu entscheiden.“ Der Beschluss ist datiert auf den 8. Maerz 2007, wiederum von der gleichen Richterin Claudia Trenkle! Warum in solchen „Beschluessen“ nicht zuerst einmal das jeweilige Gericht bezeichnet wird, ist mir bis heute ein Raetsel!?! Und dann auch wieder nicht!!!

Wie ist dies moeglich? Es handelt sich doch um den gleichen Erbfall. Man muss mich doch ebenso wie die anderen Erben anhoeren! Auch hiess es nun wiederum, dass alle Erben angehoert wurden und meine Tochter mit einem Schreiben entgegentrat. Weiter hiess es, dass ein Erbschein fuer die drei Geschwister ausgestellt werden sollte. Auffallend war, dass ganz am Ende der Begruendung lediglich ein Satz hinzugefuegt wurde: „Selbst wenn Frau McDermaid die Erbschaft fuer Herrn Michel Hubo nach dessen verstorbener Ehefrau nach dessen Tod ausgeschlagen haette, so hat diese Ausschlagung keine Wirkungen.“ Man behauptete staendig, es bestuende gar keine Moeglichkeit der Erbausschlagung mittels Vollmacht. Immer wieder verschob ich meinen Rueckflug, denn man sagte mir, dass meine Vorsprache diesbezueglich vor Gericht sinnlos waere. Wie sollte ich denn meine Erbausschlagung in korrekter Form und fristgerecht einreichen, wenn das Gericht es mir untersagt?!? An wen sollte ich mich denn wenden?!?

Das Finanzamt Koblenz fordert meine Tochter zur Erbschaftssteuererklaerung auf! Das AG Bitburg hatte also bereits die Namen der 4 (vier) Erben mitgeteilt!

Im Maerz 2007 berichtet mir meine Tochter, dass sie gerade vom Finanzamt Koblenz ein Schreiben erhielt (datiert auf den 12. Feb. 2007), in welchem man sie aufforderte, gem. § 31 des Erbschaftsteuergesetzes die beigefuegte Erbschaftssteuererklaerung sowie die Anlage(n) Grundstuecke sorgfaeltig ausgefuellt und unterschrieben bis zum 11. Apr. 2007 beim Finanzamt Koblenz einzureichen. Im Nachhinein wird mir die Bedeutung dieses Schreibens erst klar, naemlich, dass man beim AG Bitburg dem Finanzamt Koblenz die Namen und Anschriften der vier Erben nach dem notariellen Testament angegeben hatte. Es ist mir bekannt, dass mein Bruder zur gleichen Zeit auch Post vom Finanzamt erhalten hatte, waehrend ich selbst in keiner Weise benachrichtigt wurde. Meine Tochter teilte dem Finanzamt Koblenz mit, dass ein Verfahren beim AG Bitburg anhaengig ist und sie deshalb bisher nicht als Erbin erklaert wurde und folglich den Fragebogen nicht ausfuellen kann.

§§§§§§§§§§§§§      Weiteres Aktenzeichen:  4 T 13/07 Landgericht Trier      §§§§§§§§§§§§§

 

Wiederum bitte ich den Notar, seinen Fehler oder Irrtum einzugestehn und mir endlich zu helfen. Notar Hildesheim: „Jetzt wird es mir aber zu bunt!“

Waehrend eines drei-woechigen Deutschlandaufenthalts im Mai 2007, um u. a. die Grabpflege gemaess dem Wunsch meines Vaters zu regeln, hatte ich mehrere Termine mit RAin Fuchs. Ich tat mein Interesse kund, vor dem LG Trier vorzusprechen, wo meine Tochter Beschwerde eingereicht hatte. Doch RAin Fuchs teilte mir mit, dass die Akte dort erst einmal eine ganze Weile liegen wird und ich daher meinen Aufenthalt nicht noch einmal unnoetig verlaengern soll...

Auf der Kreissparkasse Bitburg hatte meine Schwester ihren Widerruf meiner Vollmacht vorgelegt und erfolgreich die Konten sperren lassen. Die anfaengliche Reaktion auf der Bank fand ich ploetzlich recht seltsam; man hatte dort anscheinend mitgeteilt, dass ich die Konten unberechtigt „pluendern“ wollte. Nach einer Aussprache half man mir jedoch, dass zumindest der Grabstein meiner Eltern bezahlt werden konnte; dies uebernahm eine der Angestellten persoenlich. Zweck dessen wurden am 23. Mai 2007 die zwei Sparbuecher meiner Eltern (darunter auch das Sparkonto meiner Mutter) aufgeloest und der jeweilige Betrag auf das Girokonto meines Vaters uebertragen, welches nun auf die Erbengemeinschaft lief. Ich beauftragte den Gaertner und trage nun fuer die Dauer des Grabes persoenlich alle Kosten der Grabpflege. Die Bankangestellten rieten mir, gleich mit Notar Hildesheim zu sprechen, denn hier muesse doch ein Missverstaendnis vorliegen; es waere doch ohne Zweifel der ausdrueckliche Wunsch meines Vaters gewesen, was auch die notarielle Urkunde bestaetigt, dass ich alle Angelegenheiten erledigen sollte, und der Notar wuerde doch sicherlich sofort alles aufklaeren...

Ich suche Notar Hildesheim auf und bitte ihn noch einmal um Hilfe. Unter Traenen schildere ich ihm, wie meine Geschwister den letzten Wuenschen meines Vaters nun trotzen, selbst was den Grabstein und die Grabpflege betrifft. Ich vermittele dem Notar, wie wichtig es mir ist, mein Versprechen, welches ich meinem sterbenden Vater gegeben hatte, einzuloesen. Der Notar meint unter anderem, dass ich die Sache nun aber nicht dramatisieren soll. Ich fordere ihn auf, mit RAin Fuchs in Verbindung zu treten, da sie mit ihm sprechen will; dies will er tun, jedoch nicht in meiner Anwesenheit. Auch erklaere ich mich sogar bereit, alle Unkosten persoenlich zu uebernehmen, gleichgueltig, ob es sich um einen Irrtum, ein Missverstaendnis oder einen Fehler seinerseits gehandelt hatte. Dass er das gemeinschaftliche Testament meiner Eltern doch in seiner Hand gehalten und gelesen hatte! Dass mein Vater doch damals sein Buero verlassen hatte mit der Gewissheit, dass kraft meiner Vollmacht und des notariell beurkundeten Testaments seine letzten Wuensche exakt ausgefuehrt wuerden! Schliesslich steht er auf und sagt: „Jetzt wird es mir aber zu bunt!“ Ich verlasse sein Buero, waehrend er noch auessert: „Naechstes Mal machen Sie sich aber erst einen Termin!“ Kann es sein, dass mir durch meinen langen Auslandsaufenthalt solches Verhalten fremd ist? Glauben deutsche Notare, dass sie unantastbar sind?!? Mit Sicherheit!

RAin Fuchs verfolgt nun ihre eigenen Interessen mit Aggression – fuer mich ist sie ploetzlich nicht mehr erreichbar, denn sie marschiert fortan zum Schlag der Trommel. ...  

Ich flog zurueck in die USA. Die gerichtlichen Schreiben vom LG Trier sollte ich mittels der Vollmacht meiner Tochter von RAin Fuchs erhalten. Doch weiterhin wurde meine Tochter vom LG Trier angeschrieben; sofort faxte sie mir diese Dokumente. Waehrend ich auf Nachricht wartete, mittels ihrer Vollmacht endlich beim LG Trier angehoert zu werden, bekam ich auf meine Anfrage von RAin Fuchs ausweichende Antworten, und schliesslich war sie fuer mich nicht mehr erreichbar. Anfaenglich hatte RAin Fuchs dem Gericht mitgeteilt, dass mein Recht auf ordnungsgemaesse Anhoerung verletzt worden war; mir gegenueber hatte sie kundgetan, dass sie keine Hemmungen hat, dem Gericht auf die Fuesse zu treten. Meine Vermutung ist, dass sie dem Druck, den man auf sie ausgeuebt haben muss, letzten Endes unterlag. Mit Bedrohung erreicht man viel in dieser Stadt. Erst hatte ich ihre Handlungen fuer Inkompetenz gehalten, doch nach und nach wurde mir bewusst, dass dort, wo derartige Willkuer herrscht, selbst die Staerkeren und auch die an sich Rechtschaffenen nach einer Weile resignieren und zum Schlag der Trommel marschieren....  

Jedoch verfolgte RAin Fuchs ihre eigenen Interessen mit Aggression. So forderte sie z. Bsp. gesondert 1.600 Euro fuer einen Brief, den sie in meinem Beisein im Mai 2007 an meine Geschwister geschrieben hatte, um diese endlich zu einem Gespraech mit mir zu bewegen. Sollte dies ein Versuch gewesen sein, mich von weiteren Handlungen abzuschrecken, so misslang es, denn ich bezahlte diesen Betrag natuerlich nicht, sondern schrieb RAin Fuchs u. a., dass sie mein Vertrauen schamlos missbraucht hat. Ich moechte hinzufuegen, dass Frau Fuchs nicht laenger auf Zahlung fuer dieses „aussergerichtliche Schreiben“ bestand.

Meine Nachforschungen ergaben, dass wegen meines Wohnsitzes in den USA andere Fristen gelten. Notar Endres, ein Moechte-gern-Anwalt, fungiert als Rechtsanwalt am LG Trier! 

Das LG Trier schickte meiner Tochter einen Brief, datiert auf den 19. Juni 2007, mit einem Schreiben von diesem Notar Dr. Endres, woraus zu erkennen war, dass Herr Endres, anscheinend ein Moechte-gern-Anwalt, auch beim LG Trier in Vertretung meiner Schwester weiterhin als Rechtsanwalt fungierte. Hier ging es wiederum nicht mit rechten Dingen zu und es schien, als ob eine Entscheidung unmittelbar bevorstand. Mir wurde bewusst, dass schnellstes und eigenstaendiges Handeln erforderlich war. Meine weiteren Nachforschungen hatten ergeben, dass ich wegen meines Wohnsitzes im Ausland 6 (sechs) Monate zur Erbausschlagung hatte und dass die Frist erst anlaeuft, wenn man von dem Berufungsgrund erfaehrt. Da mir monatelang nicht mitgeteilt worden war, dass ich nach dem gemeinsamen Testament geerbt haben sollte, lag ich somit innerhalb der Frist. Obschon ich kein Recht auf Anhoerung hatte, faxte ich am 27. Juni 2007 u. a. ein Schreiben, in welchem ich die unglaublichen Vorgaenge schildere, ans LG Trier und an RAin Fuchs.  Und am 28. Juni 2007 faxte ich eine beglaubigte Erbausschlagung ans LG Trier, in welcher ich das Erbe meiner Mutter in Vertretung fuer meinen Vater nach dem Testament ausschlug und stattdessen das Erbe meiner Mutter in Vertretung fuer meinen Vater nach dem Gesetz annahm.

Doch im Beschluss 4 T 13/07 LG Trier vom 29. Juni 2007 vom Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Fischer, dem Richter am Landgericht Schaefer und der Richterin am Landgericht Dr. Katarina Barley hiess es lediglich, dass meine Fax vom 25. Jan. 2007 ans AG Bitburg mit der Erbausschlagung in Vertretung fuer meinen Vater nicht der richtigen Form entsprach – da nicht beglaubigt - und ausserdem zu spaet beim Gericht eingegangen war, denn ich haette die 6-Wochenfrist versaeumt (tatsaechlich hatte ich aber 6 Monate!). Ein Erbschein sollte wiederum fuer die 3 (drei) Geschwister ausgeschrieben werden. Weder wurde Bezug auf meine gerade eingesandten Dokumente genommen, noch auf die Tatsache, dass mir das AG Bitburg das Amt des Testamentsvollstreckers bereits schriftlich bestaetigt hatte usw.. Wiederum waren keine dieser wichtigen Dokumente vor die Richter gelangt! Darueber hinaus wird im Beschluss vom LG Trier in keiner Weise erwaehnt, dass mein Vater im notariellen Testament Testamentsvollstreckung angeordnet hatte. Warum? Hatten die Richter etwa keine Einsicht in dieses Dokument???

Man spricht mir im Nachhinein das Recht auf Anhoerung zu -  Paradox! Richterin am AG Claudia Stadler schickt via Email ein Schreiben i. A. des Praesidenten LG Trier, Richter Wolfgang Kraemer.

Zumindest aber hiess es, dass es meiner Beschwerdeberechtigung nicht entgegensteht, dass bei Erfolg meiner Beschwerde mein Anteil an der Erbmasse reduziert wuerde. Bingo! Gerade hiermit hatte man beim AG Bitburg begruendet, dass mir kein Recht auf Beschwerde zusteht! Man hatte jedoch dem LG Trier anscheinend verheimlicht, dass nur meine Tochter und nicht ich hier Beschwerde fuehrte! Somit wurden das LG Trier und ich selbst absichtlich und recht boeswillig getaeuscht!!!

Unverzueglich bat ich um Ueberpruefung des richterlichen Beschlusses vom 29. Juni 2007 und faxte mehrere Dokumente ans LG Trier. Ich schrieb den Richtern, dass es sich hier um ein Paradox handelt, denn man koenne mir doch das Recht auf Anhoerung nicht zusprechen, nachdem das Urteil bereits gesprochen ist. Am 22. Juli 2007 bedankte ich mich schriftlich bei den Richtern fuer mein neues Recht auf Anhoerung und Beschwerdefuehrung und teilte ihnen mit, dass ich nun davon Gebrauch machen moechte. Gleichzeitig schickte ich ihnen eine Kopie meines Schreibens an den Praesidenten des LG Trier, Richter Wolfgang Kraemer, den ich um Hilfe gebeten hatte, dass meine Dokumente, in welchem ich u. a. vom Verfehlen des Notar Hildesheim berichtete, vor die Richter gelangen sollten. Richterin Claudia Stadler (damals AG Bitburg? oder Trier?, spaeter Direktorin des AG Hermeskeil, heute Direktorin des AG Bernkastel-Kues) antwortete mir i. A. des Praesidenten LG Trier Kraemer.

Auch ging es um die Bankpapiere, die ich waehrend meines Aufenthalts in Deutschland wiedergefunden hatte. Diese schienen mir nun von grosser Bedeutung, denn in dem richterlichen Beschluss hiess es, dass in dem notariellen Testament nicht auf das Erbe nach meiner Mutter Bezug genommen wurde. Als unterstuetzendes Beweismaterial sollten diese Bankpapiere vor die Richter gelangen, denn das Erbe meiner Mutter war zu diesem Zeitpunkt bereits von uns Kindern auf meinen Vater ueberschrieben worden, da er damals geglaubt hatte, nach dem Gesetz geerbt zu haben...

§§§§§§§§§§§§§      Weiteres Aktenzeichen:  3 W 198/07 Oberlandesgericht Zweibruecken      §§§§§§§§§§§§§

 

Das OLG Zweibruecken teilt mir via Email mit (Schreiben von Richter Petry - Vorsitzender Richter in Vertretung), dass die Sache dem OLG Zweibruecken vorliegt!

Waehrend ich auf Nachricht vom LG Trier warte, erhalte ich am 17. Sep. 2007 eine Email von Tanja Guth mit einem Schreiben von Richter Petry (Vorsitzender Richter in Vertretung am OLG Zweibruecken), worin mir mitgeteilt wird, dass meine Beschwerde gegen den Beschluss des LG Trier vom 29. Juni 2007 dem Pfaelzischen Oberlandesgericht Zweibruecken (Aktenzeichen 3 W 198/07) als zustaendiges Rechtsmittelgericht vorliegt und dass der Senat mit der Entscheidung bis zum 1. Okt. 2007 wartet. Es heisst, dass meine Beschwerde von einem Anwalt unterschrieben werden muss oder sonst als unzulaessig verworfen wird. Mir bleiben wenige Tage, einen neuen Anwalt in Deutschland zu finden, denn mein Vertrauen in RAin Fuchs ist nun gebrochen und ich kuendige das Mandat. Natuerlich ist mir im Nachhinein bewusst, dass eine solche Zustellung via Email ueberhaupt nicht zulaessig ist. Bisher beachtete niemand an den Gerichten das „Haager Zustellungsuebereinkommen!“ Doch ich war zuversichtlich, dass ich beim OLG Zweibruecken nun endlich angehoert wuerde!

Spaeter erst erhielt ich den neuen Beschluss 4 T 13/07 LG Trier vom 3. Sep. 2007, wiederum von Richter Dr. Fischer, Richter Schaefer und Richterin Dr. Katarina Barley, welcher bestaetigte, dass meine Rechte verletzt worden waren und meine Angelegenheit ans OLG Zweibruecken (bis heute ist mir nicht klar, warum nicht das OLG Koblenz zustaendig war) zur weiteren Entscheidung geschickt wird, alles recht grotesk!

RA Falk Siegmut Seliger (damals Kanzlei Dr. Kleberger Seliger Stichler): „Ich bin Experte in Erbschaftssachen...“

Ich beauftrage Rechtsanwalt Falk Seliger (damals Kanzlei Dr. Kleberger Seliger Stichler, heute Dr. Kleberger ∙ Seliger) aus Zweibruecken. Leider macht sich dieser ueberhaupt nicht mit der Akte vertraut, antwortet wochenlang nicht auf meine Email oder meist gar nicht. Bereits seine erste Nachricht an mich zeigt eindeutig, dass er nichts in der Akte gelesen hat. Sofort rufe ich ihn an; in dem Telefongespraech erklaert er, dass man die Bindung an ein Berliner Testament durch nichts beseitigen kann. „Ich bin Experte in Erbschaftssachen“, sagt er, „glauben Sie mir, so etwas ist ueberhaupt nicht moeglich!“ Ich argumentiere, dass es moeglich ist, wenn der ueberlebende Ehegatte das Erbe des Erstverstorbenen ausschlaegt usw. und dass dies doch bereits vom Gericht bestaetigt wurde! Hatte er dies denn nicht gelesen? Spaeter korrigiert der Anwalt seine Ansicht bezueglich der Erbausschlagung: es waere tatsaechlich moeglich. Da ich nun wiederum befuerchte, dass eventuell nicht alles in der Akte enthalten ist, faxe ich ebenso meine wichtigsten Dokumente an RA Seliger. Er wusste, dass ich im Besitz einer notariell beurkundeten Generalvollmacht bin.

Die Entscheidung des OLG basiert auf falschem/fehlendem Sachverhalt, denn ploetzlich soll ich eine privatrechtlich erteilte Vollmacht haben; zudem unterliegen die Richter einem Rechtsirrtum bezueglich § 1945 BGB.

Am 27. Nov. 2007 erhielt ich von RA Seliger den Beschluss 3 W 198/07 vom 13. Nov. 2007 „Das Recht zur Ausschlagung einer Erbschaft“ von Richter Walter Dury (bis Maerz 2009 Praesident des OLG Zweibruecken), Richter Claus Kratz vom OLG Zweibruecken und Richterin Stutz vom LG. Als ich darin sah, dass der entscheidende Faktor der Rechtsprechung war, dass man auf der Grundlage einer privatrechtlich erteilten Vollmacht keine Erbausschlagung fuer den Vollmachtgeber erklaeren kann, fehlten mir wiederum die Worte. Ohne Kenntnis des wahren Sachverhalts konnte natuerlich wieder keine informierte Entscheidung getroffen werden! Sogleich schickte ich sowohl RA Seliger, den ich schon lange nicht erreichen konnte, als auch den beteiligten Richtern, sowie dem damaligen Pressereferenten des OLG, Richter Harald Jenet (heute Praes. LG Zweibruecken), einen Beschwerdebrief, in welchem ich den Sachverhalt – was meine Vollmacht betrifft - aufklaerte und um Ueberpruefung bat. Leider machte ich die Richter nicht auf mein Amt des Testamentsvollstreckers aufmerksam, da ich annahm, dies waere ihnen bereits aus der Akte bekannt. Die Richter des OLG schrieben im Beschluss, dass das LG Trier sich in seiner Auffassung irrte, dass ich die 6-Wochen-Frist zur Ausschlagung versaeumt hatte, denn durch meinen Wohnsitz in den USA stuenden mir 6 Monate zu. Zumindest erkannte man dies beim OLG! Doch nun sollte ich ploetzlich eine privatrechtlich erteilte Vollmacht haben?!?! Hier war doch mit Sicherheit wieder was faul!!!

Richter Kratz vom OLG Zweibruecken: „RA Seliger trug nichts vor!“ und „Es war doch nichts in der Akte!“ Endlich ging mir ein Licht auf...

Nach etlichen Wochen ohne Antwort von RA Seliger auf mein wiederholtes Anfragen, rief ich endlich am 19. Dez. 2007 beim OLG an. Zu meinem Erstaunen kam Richter Claus Kratz vom OLG ans Telefon. Er sagte mir, dass meine Beschwerde gegen den Beschluss des OLG vom 13. Nov. 2007 in einem weiteren Beschluss des OLG vom 14. Dez. 2007 [dies erhielt ich erst am 14. Juli 2008 mit meiner ersten unvollstaendigen Aktenkopie!!!] als unzulaessig verworfen worden war, da RA Seliger sie nicht unterschrieben hatte und die Frist bereits am 11. Dez. 2007 abgelaufen war. Ebenso sagte mir Richter Kratz, dass doch ein Schreiben mit einer richterlichen Verfuegung an mich geschickt worden war. Ich sagte ihm, dass ich nichts vom OLG erhalten hatte. War diese Verfuegung – wie manche andere – wieder nicht ausgefuehrt worden? Wurde sie von RA Seliger unterschlagen? Warum? Und auf wessen Veranlassung? 

Da ich zu dieser Zeit glaubte, dass die Richter beim OLG inzwischen den wahren Sachverhalt kennen mussten, widersprach ich Richter Kratz gleich mehrmals. Ich argumentierte, dass mit grosser Wahrscheinlichkeit an einem anderen Gericht der Beschluss anders gelautet haette, denn es handele sich hier schliesslich um eine subjektive Entscheidung dreier Richter. Richter Kratz stimmte mir zu. Nun wies ich ihn darauf hin, dass man doch gemaess § 1945 BGB eine Erbausschlagung fuer den Vollmachtgeber erklaeren kann. Darauf antwortete Richter Kratz: „Selbst wenn Ihr Vater das in die Vollmacht reingeschrieben haette, so waere dies nicht moeglich.“ Auch diese Antwort war mir nicht verstaendlich. Schliesslich fragte ich Richter Kratz, ob er meine Vollmacht denn gesehen hat, und er antwortete: „Nein, das habe ich nicht. Es war doch nichts in der Akte!“ Endlich ging mir ein Licht auf...

Natuerlich konnte Richter Kratz mir keinen Rechtsrat geben, doch er bestaetigte u. a., dass ich das Recht auf Akteneinsicht habe und leitete meinen diesbezueglichen Antrag ans AG Bitburg weiter. Auch sagte er zu mir: „Ja, dann sprechen Sie doch mal mit dem Mann (RA Seliger)!“... Dass Richter Kratz mir weiterhin wohlgesinnt war, spricht fuer sich selbst. Er ist aufrichtig darum bemueht, nicht nur Recht, sondern auch Gerechtigkeit zu sprechen. Das deutsche Justizsystem waere besser dran, gaebe es mehr Richter so wie ihn, die trotz ihrer Aufgabe und Verantwortung als Richter auch noch menschlich bleiben!!! Durch sein Verhalten hat RA Seliger nicht nur sich selbst, sondern auch mehrere Richter blossgestellt...  

RA Falk Seliger haelt mich fuer den Alleinerben des notariellen Testaments. Erhielt er gefaelschte Urkunden? Wieder einmal werde ich verraten und verkauft! Wurde RA Seliger bedroht? Unterdessen stielt Notar Endres meine Aufgaben als Testamentsvollstrecker!

Mir wurde bewusst, dass RA Seliger mich aufs Schlimmste getaeuscht hatte, denn von Richter Kratz hatte ich erfahren, dass er absolut nichts in meiner Sache vorgetragen hatte. Ich kann nur spekulieren, was hier wieder einmal vor sich ging, denn von meiner Schwester war mir bei einem erneuten Versuch, ueber alles zu sprechen, angekuendigt worden: „Sobald wir wissen, wer Dein neuer Rechtsanwalt ist, wirst Du schon sehen, was passiert. Warte Du mal, was wir dem erzaehlen! Sei ja vorsichtig, sag ich Dir! Die lachen ja alle nur!“ Mit „wir“ meinte sie wohl u. a. Notar Dr. Thomas Endres, der in der Erbschaftssache nicht nur als Rechtsanwalt taetig, sondern so emsig war, dass er die von meinem Vater mir aufgetragenen Aufgaben stahl und sie gleich selbst erledigte.  

Am 29. Okt. 2007 hatte mir RA Seliger eine Email mit seinem aeusserst merkwuerdigen Schreiben ans OLG zugeschickt; man kann es nicht einmal als Beschwerdebrief bezeichnen: „In der Nachlassangelegenheit – Michael Hubo – 4 T 13/07 LG Trier – wurde aus Sicht der Beschwerdefuehrerin alles notwendige veranlasst, um den tatsaechlichen letzten Willen ihres Vaters zu gestalten.... Bei genauer Analyse verbirgt sich hier eine ganz eindeutige Aussage, naemlich RA Seliger macht mich zum Initiator des notariellen Testaments! Und nicht nur das: ich fand heraus, dass er staendig von meiner "privatschriftlichen Altersvorsorgevollmachtsprach und mich zu meinem Entsetzen fuer den Alleinerben des notariellen Testaments hielt. Hatte auch er gefaelschte Dokumente erhalten? Warum hatte er meinen eigenen Beschwerdebrief gegen den Beschluss des LG Trier nicht unterschrieben, sodass mein Schreiben verworfen werden musste? Warum reichte er meine Dokumente nicht beim OLG ein, obschon er mir schriftlich versichert hatte, dass den Richtern nun alles vorlaege und sie sich somit mit dem gesamten Sachverhalt auseinandersetzen wuerden? Warum unterschrieb er meine Beschwerde gegen den Beschluss des OLG Zweibruecken ebenso nicht, sodass auch diese verworfen werden musste? Wieder einmal hatte mein eigener Rechtsanwalt nicht nur meine Emails, meinen Sachvortrag, unsere Telefongespraeche sowie meine gefaxten Dokumente vollkommen ignoriert, sondern mich regelrecht verraten und verkauft! Wurde er bedroht? Wenn ja, von wem?

Richterin Claudia Butz beim AG Bitburg (laut AG Bitburg ehem. Richterin Claudia Trenkle?!): neuer Beschluss und fraglicher Erbschein – nichts als ein wertloses Stueck Papier!

Am 19. Dez. 2007 erhielt ich von RA Falk Seliger via Email ein PDF Dokument (Schreiben, Kostenaufstellung, Erbschein, Beschluss [bitte beachten, dass er mich laut Schreiben fuer den Alleinerben des notariellen Testaments haelt; hier handelt es sich nicht um eine Uebersicht, denn in unserem Telefongespraech wenige Tage spaeter hielt er mich ebenso fuer den Alleinerben!]). Im richterlichen Beschluss wird „mein Erbscheinsantrag“ auf Grundlage des notariellen Testaments abgelehnt, da nicht erfolgreich; es wird auf die Entscheidung des OLG Bezug genommen. Hier handelt es sich um den Erbscheinsantrag von RAin Fuchs, der etwa acht Monate vorher aufs Abstellgleis gestellt worden war. Dieser Beschluss wurde uebrigens wiederum von der gleichen Richterin beim AG Bitburg, jedoch nun unter dem Namen Richterin Claudia Butz, gefasst. Der fragliche, gemeinschaftliche „Erbschein“ fuer meinen Vater, meine Geschwister und mich wurde am gleichen Tag ausgestellt wie der Beschluss, beides datiert auf den 5. Dez. 2007. Mittlerweile stellte ich fest, dass es sich bei diesem Erbschein um eine woertliche Wiedergabe eines (in der Akte) bereits gekennzeichneten Auszugs des Beschlusses vom AG Bitburg vom 24. Jan. 2007 handelt. Bis auf den heutigen Tag ist mir nicht bekannt, wo diese Schreiben herkommen – sie sind nicht von einem Richter unterschrieben. Es ist bereits recht fraglich, ob diese "Richterin Claudia Butz" zu der Zeit am AG Bitburg beschaeftigt war, und ob es sich hier tatsaechlich um den zustaendigen, gesetzlichen Richter handelt. [Zu einem spaeteren Zeitpunkt werde ich auf diese „Richterin Butz“ wieder zu sprechen kommen]. Allein das Datum wirft aus verschiedenen Gruenden ebenso einige Fragen auf: zu diesem Zeitpunkt war meine Frist zur Beschwerdefuehrung gegen den Beschluss des OLG Zweibruecken nicht einmal abgelaufen. Das kann ja wohl nicht legal sein! Meines Erachtens ist dieser „Erbschein“ weder ein offizielles Dokument, noch wurde er mir wirksam zugestellt. Daher ist er fuer mich ohne Bedeutung oder Nutzen, es ist nichts weiter als ein wertloses Stueck Papier!

RA Falk Seliger – der Erbschaftsexperte: „Haben Sie wirklich gelesen, dass man mit einer notariell beurkundeten Generalvollmacht das Erbe fuer den Vollmachtgeber ausschlagen kann?“

Endlich erreiche ich RA Seliger. Im Verlauf eines zwei-stuendigen Telefongespraechs – in welchem er wiederum von meiner „privatschriftlichen“ Vollmacht spricht und mich immer noch fuer den Alleinerben des notariellen Testaments haelt – frage ich ihn, ob er denn gar nichts in der Akte gelesen hat oder meine Erbschaftssache etwa mit einer anderen verwechselt. Nach langer Erklaerung fordere ich ihn schliesslich auf, den Sachverhalt umgehend vor Gericht zu korrigieren und mir endlich meine Kopie der Gerichtsakten zuzuschicken, worum ich bereits mehrmals vergebens gebeten hatte. Ich sage RA Seliger (welcher laut seiner Website uebrigens auch 1984 – 1985 als Anwaltsnotar taetig war), dass man mit einer notariell beurkundeten Vollmacht gemaess § 1945 BGB eine Erbausschlagung fuer den Vollmachtgeber erklaeren kann. Er fragt mich nun wiederholt, ob ich das wirklich gelesen habe und ich konfirmiere. Auch faxe ich ihm meine Vollmachtsurkunde; nun versichert mir RA Seliger, dass der unrichtige Erbschein ja wieder eingezogen werden kann, und waehrend ich auf seine diesbezuegliche Nachricht warte und nach Wochen endlich nachfrage, antwortet er mir zu meinem grossen Schock, dass er mir selbstverstaendlich gern bei der Auseinandersetzung der Erbschaft behilflich sein wird. Wiederholt schrieb ich ihm und rief bei der Kanzlei an, um mit RA Seliger zu sprechen, doch er liess sich immer wieder verleugnen. In einem unmissverstaendlichen Schreiben kuendige ich das Mandat (via Email und Faxschreiben) und ignoriere seine Rechnung...

Ich bitte den Pressereferenten des OLG, Richter Harald Jenet, vergebens, die Sache von Veroeffentlichung am Internet zu entfernen:

Inzwischen hatte ich mehrere Beschwerden an die beteiligten Richter des OLG geschickt, bis ich eine Nachricht von Richter Kratz erhielt, dass – so wie er mir bereits am Telefon mitgeteilt hatte - die Angelegenheit vor dem OLG abgeschlossen ist. Auch bat ich die Richter, die Angelegenheit von der Veroeffentlichung am Internet zu entfernen, denn jede Referenz zu meiner Sache konfrontierte mich jedesmal erneut mit der Verletzung meines Rechts auf ordnungsgemaesse Anhoerung. Doch Richter Harald Jenet (damaliger Pressereferent vom OLG, heute Praes. LG Zweibruecken), antwortete, dass ein Spruchkoerper bestimmt hat, dass diese Entscheidung von uebergeordneter Bedeutung ist und somit veroeffentlicht werden muss. Meine Privatsphaere wuerde ja nicht verletzt, da lediglich die Initialen bekanntgegeben werden und meine Anonymitaet daher gewahrt wird.

Direktor des AG Bitburg, Richter Werner von Schichau (heute Dir a.D.): „Akteneinsicht steht nur Rechtsanwaelten zu! Die Sache ist also erledigt!“

Da ich beabsichtigte, mich mit einer Gehoersruege ans Verfassungsgericht zu wenden – ROLG Kratz hatte mir gesagt, dass diese Moeglichkeit besteht - benoetigte ich die Akte. Am 24. Jan. 2008 und wiederum am 18. Feb. 2008 schrieb ich dem damaligen Direktor des AG Bitburg, Richter Werner von Schichau, erklaerte ihm kurz die unglaublichen Geschehnisse und bat ihn um Hilfe mit der Akteneinsicht. Am 25. Feb. 2008 erhielt ich endlich eine Antwort, dass er Verdaechtigungen des beurkundenden Notars oder Spekulationen ueber andere an dem Verfahren beteiligte Personen zurueckweisen muss und dass Akteneinsicht nur Rechtsanwaelten zusteht. Er schrieb, dass die Sache „also erledigt ist“ und er nichts weiter fuer mich tun kann; wenige Tage spaeter finde ich heraus, dass Richter Werner von Schichau soeben in den Ruhestand getreten ist...

 

§§§§§§§§§§§§§§§      Weiteres Aktenzeichen:  10 K 52/08 Amtsgericht Bitburg      §§§§§§§§§§§§§§§

 

Widerrechtliche Zwangsversteigerung – ich beauftrage RA Prof. Dr. Wolfgang Burandt (ehem. SES Schlutius Eulitz Schrader, dann SKW Schwarz Rechtsanwaelte - Buero Hamburg, heute Roemermann Rechtsanwalt AG - Buero Hamburg)

Als meine Geschwister mit der Zwangsversteigerung unseres Elternhauses drohten, beauftragte ich in der Angelegenheit diesmal einen recht prominenten und – wie ich damals glaubte, aeusserst kompetenten Rechtsanwalt aus Hamburg, RA Dr. Wolfgang Burandt, seit 2007 auch als Professor taetig. Er schien an der Entscheidung des OLG interessiert zu sein, denn ich fand am Internet folgende Referenz: Burandt, Wolfgang: Rezension des Beschlusses des OLG Zweibrücken v. 13.11.2007 – 3 W 198/07 zu „Das Recht zur Ausschlagung einer Erbschaft“, in: ZFE - Zeitschrift für Familien- und Erbrecht, Nr. 3 März 2008, S. 120. Dies fuehrte mich zu seiner Webseite.

Der Anordnungsbeschluss der Zwangsversteigerung 10 K 52/08 AG Bitburg lag bereits am 14. Apr. 2008 im Briefkasten, wieder einmal keine foermliche Zustellung! Hieraus ersah ich, dass das Grundbuch schon auf die 3 (drei) Erben umgeschrieben war – auch hiervon hatte man mir keine Mitteilung gemacht! Mir wurde eine Notfrist von 2 (zwei) Wochen gebilligt, einen Antrag auf einstweilige Einstellung einzureichen. Sofort versandte ich etwa 130 Seiten meiner wichtigsten Dokumente nach Hamburg. Prof. Dr. Burandt wollte mir endlich zur Ausuebung meiner Rechte verhelfen. Er beantragte die Gerichtsakten und bat sogleich Rechtspfleger Hartmut Wirtz von der Zwangsversteigerungsabteilung beim AG Bitburg um Fristverlaengerung zur Einreichung der Begruendung des einstweiligen Einstellens des Verfahrens.

Unter anderem wurde mir geraten, gegen die beiden vorherigen Anwaelte und den Notar vorzugehen, da sie ihre vertraglichen Pflichten bzw. Amtspflicht verletzt hatten. Nun verlief es so, dass ein junger Anwalt, RA Matthias Lehmann aus Hamburg,  in der Abwesenheit Dr. Burandt’s die Sache bearbeitete. Erst lief alles recht gut, bis RA Lehmann in meinem Namen den Geschaeftsverteilungsplan der Richter fuer 2007 beim (damaligen!) Geschaeftsleiter des AG Bitburg, Justizamtsrat Siegfried Bielau, anforderte. Ich hatte vergebens nach dieser Richterin Butz beim AG gesucht und – wie gesagt - den Verdacht, dass man mir nicht nur mein Recht auf Anhoerung und Beschwerdefuehrung, sondern evtl. auch das Recht auf meinen „gesetzlichen Richter“ genommen hatte. Dies ist auch weiterhin meine Spekulation; eine Investigation wird aufklaeren, inwieweit dies fundiert ist... 

RA Prof. Dr. Burandt – Hohe Honorarforderung fuer falsche Sachverhaltdarstellung und irrige Rechtsauskunft! Offensichtlicher Interessenkonflikt! Ist diese Angelegenheit fuer den Professor zu heiss?

Nun geschah wiederum das Unglaubliche: der ganze Sachverhalt und dessen Bewertung wurden praktisch ueber Nacht regelrecht so geschmiedet und verfaelscht, dass es sich nicht um einen Irrtum handeln konnte. Es war ganz offensichtlich ein Interessenkonflikt; tatsaechlich hatte ich den Eindruck, dass alle Dokumente, die ich nun erhielt, in Zusammenarbeit mit RA Seliger bearbeitet und manipuliert wurden. Man wollte mich mit allen Mitteln zur Kapitulation zwingen, denn meine Rechtsmittel sollten ploetzlich ausgeschoepft sein.

Es kam zu heftigen Argumenten. Anfangs bestaetigte RA Lehmann, dass ich laut Gerichtsakte als Testamentsvollstrecker eingesetzt worden war und dass man daher argumentieren koennte, dass gegenwärtig die Teilungsvollstreckung unzulässig ist, da der Testamentsvollstrecker für die Aufteilung des Nachlasses zuständig ist. Wenn die Versteigerung vorgenommen werden soll, muesste zuerst der Testamentsvollstrecker abberufen werden. Dies dürfte bei Erfolg die Teilungsvollstreckung einige Zeit blockieren. Laut RA Lehmann war dies eine “noch ungepruefte Idee“ (jedoch ist laut Gesetz die Anordnung einer Zwangsversteigerung widerrechtlich, wenn es einen Testamentsvollstrecker gibt!). Doch nach Erhalt der Aktenkopie in der Kanzlei hiess es ploetzlich, dass in der Akte nicht einmal ein Hinweis auf ein solches oder aehnliches Dokument (bezueglich der Testamentsvollstreckung) enthalten ist. Es moegen andere Akten existieren. Warum diese nicht erst einmal angefordert werden, ist mir ein Raetsel. [Spaeter machte ich eine interessante Feststellung bezueglich der angeforderten Aktenkopien]. Widerspruechlich lautet es im Schreiben vom 5. August 2008 hingegen: „... möchte ich mitteilen, dass Sie mit Ihrem Testamentsvollstreckerzeugnis gegebenenfalls handeln könnten. Dies betrifft das reine Können und nicht das Dürfen... Ich rate Ihnen dringend davon ab mit Ihrem Testamentsvollstreckerzeugnis Verfügungen zu treffen. In diesem Fall könnten Sie sich schadenersatzpflichtig machen. Auch eine strafrechtliche Relevanz ist nicht vollständig auszuschließen...“

Eine Verfuegung in der Gerichtsakte (Seite 5) beweist ganz eindeutig, dass ich vom AG Bitburg nicht bezueglich des Erbscheins fuer uns drei Geschwister angeschrieben wurde, sondern nur bezueglich des Erbscheins fuer meinen Vater. Doch der Anwalt behauptete fortan faelschlich, dass ich vom AG informiert wurde. Die Auesserungen zu diesem Thema sind regelrecht haarstraeubend: So z. Bsp. heisst es in Email vom 25. Juli 2008 von RA Lehmann (unter 5. Schreiben des Amtsgerichts): „...Unsere Bewertung der Seite 9 der Gerichtsakte wird aufrecht erhalten. Das Gericht verfügt darin, dass Sie und Ihre Tochter ein Informationsschreiben nach dem Tod Ihres Vaters erhalten.  Der Unterschied ist, dass Sie Begünstigte des Erbscheinsantrags Ihrer Schwester sind, während Ihre Tochter Belastete des Erbscheinsantrags Ihrer Schwester ist... [Mein Kommentar hierzu: „Was soll denn dieser Schwachsinn?“] Und wieder im Schreiben vom 5. Aug. 2008 heisst es u. a. doch tatsaechlich: „...Bezueglich des an Sie adressierten Schreibens des Amtsgerichts Bitburg im Zuge des Erbscheinsantrages Ihrer Schwester hat Herr Lehmann schon ausgefuehrt. Im uebrigen ist mir aufgefallen, dass Sie meinen, dass die gerichtliche Verfuegung zur Versendung des Schreibens jeweils etwas beweist. Sie informieren uns aber nicht, welches Schreiben Ihnen konkret zugegangen oder nicht zugegangen ist...“

Inzwischen hatte ich ein Telefongespraech mit Rechtspflegerin Agnes Gerling beim Nachlassgericht Bitburg, welche mir nun bestaetigte, dass ich absichtlich nicht angeschrieben worden war und dass sie dies auch fuer richtig hielt! Sie haelt mich fuer einen Boesewicht, der meinen Geschwistern das Erbe wegnehmen will. Ich klaere Frau Gerling darueber auf, dass die ganze Sache auf einem „Fehler“ des Notar Hildesheim basiert, dass dieser doch das gemeinschaftliche Testament meiner Eltern eingesehen hatte, dass ich den Verdacht auf Korruption habe, dass die Akten doch eindeutig manipuliert wurden usw.. Auch sprach ich mit Frau Gerling ueber Richterin Trenkle bzw. Richterin Butz... [interessante Info hierzu spaeter...]

Was die Bankpapiere betrift, in welchen meine Geschwister und ich das Sparbuch meiner Mutter auf meinen Vater ueberschrieben hatten, hiess es nun zu meinem Erstaunen, dass mein Vater die Gelder und den Schmuck meiner Mutter an die Kinder verteilte und somit konkludent das Erbe meiner Mutter angenommen hatte! Alles unglaublich! Warum wurde der Sachverhalt wieder so verfaelscht?

Ich erhalte von SES einen leeren zerrissener Umschlag auf dem Seeweg! Wo ist meine Kopie der Gerichtsakten??? Meine Rechnung fuer Juni/Juli wird kuenstlich aufgeblaeht!

Uebrigens musste ich lange Wochen, nachdem der Anwalt die Akten vom AG endlich erhalten hatte, auf meine versprochene Aktenkopie warten; ich fragte noch aus Spass, ob sie denn etwa auf dem Seeweg unterwegs waere. Nach erneuter Anforderung wurde mir endlich eine Kopie via UPS Express Mail zugeschickt, doch nicht vollstaendig und ganz eindeutig manipuliert; die Frage ist: von wem?

Tatsaechlich erhielt ich am 29. Juli 2008 die am 17. Juni 2008 als Paeckchen (Petit Paquet) abgeschickte Sendung als duenner, leerer, total zerrissener brauner Umschlag, vom United States Postal Service in Plastik gesteckt.  Was geschah wohl mit der Gerichtsakte mit wichtigen Dokumenten, wie Testamenten, Bankinformation, rechtsanwaltlichen Schreiben, richterlichen Beschluessen usw., alles streng vertrauliche Information? Der Anwalt meinte nur, es handelte sich um einen Standard Umschlag und ich koennte mich ja bei der Post beschweren. Sollte man mir etwa mit Absicht nur einen leeren Umschlag geschickt haben?

Auch wurde das anwaltliche Gutachten vom 14. Juli 2008 erstellt, obschon der Anwalt zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht alle Gerichtsakten eingesehen hatte. Immer wieder wies ich auf weitere Aktenzeichen hin und bat um Anforderung; endlich wurden am 31. Juli 2008 beim AG Bitburg weitere Akten beantragt. Seltsamerweise wird die Akte 7 VI 371/06 wiederum ausgelassen, welche die Bestaetigung des AG Bitburg bezueglich des Eingangs meiner Annahme des Amtes des Testamentsvollstreckers enthaelt. Nach Zufall sieht das nicht aus!

Laut Vertrag wurden die jeweiligen Leistungen an jedem Monatsende abgerechnet. Fuer den Monat Juni erhielt ich jedoch keine Rechnung, wohl um eine Kostenkontrolle zu verhindern. Wegen unzureichender Klaerung des Sachverhalts und meiner vergeblichen Bitten um Korrektur wurde die Rechnung fuer Ende Juli kuenstlich aufgeblaeht, denn ich sollte fuer Juni/Juli nun ueber 10.500 Euro schulden (zahlbar bis 7. Aug. 2008; normalerweise gab man mir 2 Wochen). Dies schuldete ich fuer einen Zeitaufwand, in welchem man eindeutig gegen mich taetig war.

Trotz Motto: „Im Focus steht der Mandant“ - Verweigerung eines persoenlichen Gespraechs zwecks Aufklaerung der widerspruechlichen Dokumente in Prof. Dr. Burandt’s Namen!

Unzaehlige Male und ueber mehrere Monate hinweg unternahm ich den Versuch, mit dem Professor zu sprechen, doch RA Lehmann zensierte anscheinend meine Email, sodass wohl nur wenige meiner Nachrichten an den Professor gelangten. Auch schrieb er mir wohl unter anderem via der Email Adresse des Professors und schickte mir widerspruechliche Dokumente in dessen Namen. Dies musste ich annehmen, denn damals glaubte ich nicht, dass sich der Professor solcher Methoden bedienen wuerde, denn sein Motto lautet: Im Focus steht der Mandant.“ Es hiess, dass der Professor terminlich sehr belastet und dass Zeit fuer ihn ein knappes und wertvolles Gut sei; er waere meist nicht in der Kanzlei. Ich selbst benutzte andere Email Adressen und schrieb auch an jede Email Adresse, die ich am Internet fand, so einmal zur Akademie, wo der Professor Seminare haelt, gab dabei im Betreff Interesse an einem Seminar an, um endlich zum Professor zu gelangen. Auch schrieb ich an die Anwaltsunion via Kontaktformular, woraufhin ich tatsaechlich Antwort von RA Dr. Burandt erhielt: „...Ich bin nicht so ein guter Tipper auf der Tastatur des Rechners und kann die Tastatur nur mit zwei Fingern bedienen. Von daher belastet die Beantwortung Ihrer Anfragen mein Zeitbudget überobligationsmäßig...“ Endlich hatte ich seine Aufmerksamkeit und schnell bat ich ihn nochmals um ein Gespraech: „...Herr Professor, wenn Sie wirklich kein guter Tipper sind und ... - dann nehmen Sie doch einfach das Telefon in die Hand, damit ich mich von Ihrer Identitaet ueberzeugen kann!...“

Einmal erhielt ich folgende Email: „Ich versichere Ihnen, dass die ueber die Email Adresse „prof-burandt@ses-law.de“ versandten Emails auch von mir veranlasst und versandt wurden.“ Das ist ja nun wirklich nicht gerade aufschlussreich und liess sich nur in einem persoenlichen Gespraech aufklaeren. Schliesslich gab man mir in der Tat einen Termin fuer ein Telefongespraech; doch als ich gemaess Anweisung anrief, teilte mir eine Frau Staake mit, dass der Professor nicht mit mir sprechen wird, da ich meine Rechnung noch nicht bezahlt hatte. Scheint mir ziemlich ironisch und geplant.

Das Mandat wird niedergelegt und auf eine nichtbeglichene Kostennote abegeschoben! Es gibt wohl keinen „Knight in Shining Armour!“

Ich bestand weiter auf ein Gespraech mit meinem Anwalt, um mich davon zu ueberzeugen, dass der Professor von allen Vorgaengen informiert war. Ich glaubte nicht, dass es in seinem Interesse waere, seinen Namen auf den Dokumenten zu finden, die – wie ich vermutete – vor Absendung an mich manipuliert wurden. Selbst wenn all dies ohne Wissen von RA Dr. Burandt geschah, so ist dieser nichtsdestotrotz hierfuer verantwortlich, denn mein Vertrag war mit ihm abgeschlossen. Wenn er die Kontrolle darueber verloren hat, was mir in seinem Namen geschickt wird, dann ist er mit einem ernsthaften Problem konfrontiert.

Nun wird das Mandat niedergelegt und auf eine nichtbeglichene Kostennote abgeschoben! Am 2. Sep. 2008 teilt mir RA Dr. Burandt mit, dass eine weitere Aktenkopie vom AG Bitburg eingegangen ist und dass SES bis zum Begleichen der Rechnung vom Zurueckbehaltungsrecht Gebrauch macht. Man droht, mich beim LG Hamburg auf Anwaltshonorar zu verklagen, woraufhin ich antworte, dass ich dann endlich die Gelegenheit habe, in meiner Sache vor Gericht vorzusprechen; auch frage ich RA Lehmann, welche Hamburger Sehenswuerdigkeiten er empfehlen kann...

Am 15. Sep 2008 erhielt ich Email von RA Dr. Burandt mit mehreren Anlagen; da er dem AG Bitburg keine Begruendung zur Aufhebung der Zwangsversteigerung geschickt, sondern ueber Monate hinweg gezielt immer nur eine Verlaengerung nach der anderen beantragte hatte - er scheint Experte hierin zu sein! – wurde in einem Beschluss von Rechtspfleger Hartmut Wirtz der Antrag zurueckgewiesen.

Da ich trotzdem den Betrag fuer die naechste Monatsrechnung ueberwiesen hatte, erklaert sich der Professor nun wiederum zu einem Gespraech bereit. „Kardinalbedingung“ sei jedoch, dass ich vorher die noch offene Kostennote ausgleiche! Ich denke, dass ich erst einmal das Recht habe, mit „meinem Rechtsanwalt“ zu sprechen, wenn Probleme auftreten, die einer dringenden Klaerung beduerfen. Mit den angewandten Methoden war ich inzwischen bestens vertraut und recht frustriert, was ich auch an meiner Korrespondenz immer mehr zum Ausdruck brachte, so schrieb ich z. Bsp.: „...Vielleicht sind meine Erwartungen zu hoch, denn ich war stets ueberzeugt, dass fuer einen Prof. Dr. Burandt kein Problem unloesbar ist. Vielleicht gibt es jedoch keinen „Knight in Shining Armour!“... oder z. BspSie, Herr Professor, wollen mir nicht helfen, denn Ihre sogenannten "Kollegen", wenn auch korrupt, sind Ihnen wichtiger als die Rechte eines deutschen Staatsbuergers (in, wie heisst die Stadt noch, Mount Airy? wo ist die Stadt, in Maryland, USA?)...“

Wird RA Dr. Burandt zum Mediator??? RA Falk Seliger fordert mich auf, seine Kostenaufstellung zu begleichen. „Von welchem Planeten kommen Sie denn, sehr geehrter Herr Seliger?“

Obschon mein Rechtsanwalt eigentlich nicht als Mediator taetig werden sollte, hatte ich mich mittlerweile bereit erklaert, dass RA Seliger aus Zweibrueckender dem Professor laut eigener Worte bekannt ist (Interessenkonflikt?!?) - sich mit mir in Verbindung setzen koennte. Unter anderem erwartete ich RA Seligers Anruf mit einer Erklaerung und einer Entschuldigung fuer sein Handeln. Doch stattdessen sollte ich Kontakt mit RA Seliger aufnehmen, wozu ich unter den Umstaenden nicht bereit war. Wegen ihres Verhaltens konnte ich RA Lehmann und RA Dr. Burandt in keiner Weise mehr trauen. Angesichts der Tatsache, dass ich von RA Seliger mehrmals getaeuscht worden und es dadurch zu einer weiteren Fehlentscheidung gekommen und mir somit die letzte Moeglichkeit auf Anhoerung vor dem OLG Zweibruecken genommen worden war, erachtete ich es als ein grosszuegiges Angebot meinerseits, ihn ueberhaupt anzuhoeren. Wenn er nun sein EGO nicht beiseite stellen und mit mir Verbindung aufnehmen konnte, dann hatte er wiederum eine Wahl getroffen, die Konsequenzen mit sich bringt; er hatte eine weitere Chance versaeumt.

Es sah nicht nach Zufall aus, dass ich unmittelbar, nachdem das Mandat von RA Dr. Burandt niedergelegt worden war, von RA Seliger aus Zweibruecken eine Email erhielt, in welcher auch er mir letztmals Gelegenheit gab, seine Kostenaufstellung auszugleichen. In meiner Antwort kommentiere ich u. a., dass ich in seiner Aufforderung einen aussergewoehnlichen Sinn fuer Humor erkenne, und ich frage ihn auch gleich: „Von welchem Planeten kommen Sie denn, sehr geehrter Herr Seliger?“

5 O 184/08 LG Trier: SES Schlutius Eulitz Schrader ./. McDermaid  oder SKW Schwarz Rechtsanwaelte ./. McDermaid ??? - Staendig wechselnde Vertretungsverhaeltnisse!!!

„Adding Insult to Injury!“ RA Dr. Burandt (ehem. Sozietaet SES Schlutius Eulitz Schrader; heute SKW Schwarz Rechtsanwaelte) verklagt mich vor dem Einzelrichter Wolfgang Specht am LG Trier auf Anwaltshonorar. Der Mann hat vielleicht Nerven!          zur SES Klage

 

Inzwischen bat ich den neuen Direktor des AG Bitburg, Richter Helmut Mencher, vergebens um Hilfe:

Auf meiner Suche nach Richterin Butz schickte ich einige Dokumente an den neuen Direktor des AG Bitburg, Richter Helmut Mencher, erklaerte auch ihm kurz den Sachverhalt und bitte um Hilfe. Richter Mencher antwortet, dass er als Direktor nicht befugt ist, nachtraeglich in das Verfahren einzugreifen. Abgesehen davon saehe er die getroffenen Entscheidungen in Einklang mit den bestehenden Gesetzen. Es mag sein, dass ich eine andere Auffassung vertraete, doch im gerichtlichen Verfahren waere anders entschieden worden, und das haette er zu respektieren. Auch bitte ich Direktor Mencher um Einsicht in die weiteren Neben-, Bei- und Parallelakten in der Sache und ebenso um Einziehung des Erbscheins.

Auf mehrmalige Anfragen werden mir schliesslich die angeforderten Geschaeftsverteilungsplaene der Richter beim AG Bitburg fuer 2006 bis 2008 von JAR Siegfried Bielau zugeschickt. Laut meiner Unterlagen jedoch scheinen noch andere Richter zu der gefragten Zeit beim AG Bitburg taetig gewesen zu sein, und die gesandten Dokumente reflektieren nicht alle dieser fuer mich wichtigen Aenderungen. Waehrend dieser Zeiten wurden Beschluesse usw. in meiner Angelegenheit gefasst. Darum bitte ich Direktor Mencher, mir diese evtl. noch fehlende Information zu schicken. Ebenso frage ich ihn ganz spezifisch um Auskunft ueber diese Richterin Trenkle/Butz: in welcher Funktion sie beim LG Trier, beim AG Bitburg, evtl. AG Wittlich usw. beschaeftigt ist/war und was jeweils ihre Zustaendigkeit an den einzelnen Gerichten ist/war ueber den Zeitraum von Aug. 2006 bis zum 4. Dez. 2008 (Tag meiner Anfrage). Dabei benoetigte ich eine genaue Angabe des zu der Zeit gefuehrten Nachnamens und der Berufsbezeichnung bei jedem Gericht, ob sie dort als Staatsanwaeltin, Richterin auf Probe, Richterin beim AG, Richterin auf Pflichtstation fuer etwa 3 Monate, auf Abordnung usw. ist/war.

Auch faxte ich am 10. Dez. 2008 mehrere Dokumente an Direktor Mencher und wies ihn darauf hin, dass laut Gesetz ein notariell beurkundetes Testament mit Eroeffnungsprotokoll und der gerichtlichen Bestaetigung des Eingangs meiner Annahme des Amtes des Testamentsvollstreckers ausreichen, um das Grundbuch berichtigen zu lassen; abermals bitte ich um Einziehung des Erbscheins und Aufhebung der widerrechtlichen Zwangsversteigerung. Am 2. Jan. 2009 erhalte ich einen Brief von Direktor Mencher: „Hinsichtlich der angeforderten Geschaeftsverteilungsplaene 2006 – 2008 teilt mir mein Geschaeftsleiter (JAR Siegfried Bielau) mit, dass alle Geschaeftsverteilungsplaene uebersandt sind. Es ist mir daher nicht moeglich, Ihnen weitere Geschaeftsverteilungsplaene zur Verfuegung zu stellen. Zur Herausgabe von persoenlichen Informationen ueber Kollegen oder Kolleginnen sehe ich fuer mich keine gesetzliche Grundlage.“

Ein Bitburger Anwalt erklaert sich bereit, mir eine neue Aktenkopie beim AG Bitburg zu beschaffen. Danke! Diese Akte beweist, dass ich bereits als Testamentsvollstrecker eingesetzt worden war!!!

Am 16. Jan. 2009 erhielt ich endlich die beim AG Bitburg 3 (drei) Monate vorher beantragte Aktenkopie. Diese benoetigte ich, da die Sozietaet SES vom Zurueckbehaltungsrecht Gebrauch macht, wohl um mich weiterhin an der Einsicht wichtiger Dokumente zu hindern. Die von SES bereits erhaltenen Akten sind offensichtlich manipuliert worden, denn Dokumente, die ich im Original habe, sind nicht in der uebersandten Kopie und sollen laut RA Lehmann in der Gerichtsakte nicht (mehr) existieren. Interessanterweise ersah ich jedoch aus der neuen Kopie, dass RA Lehmann bei der Aktenanforderung selektiv einige Seiten ausgelassen hatte. Warum? Durch genauen Vergleich mit der neuen Aktenkopie konnte ich ebenso bereits feststellen, dass in der neuen Kopie meine Annahme des Amtes des Testamentsvollstreckers sowie die gerichtliche Bestaetigung des Eingangs meiner Annahme des Amtes des Testamentsvollstreckers tatsaechlich enthalten sind!

Des oefteren war die Rede von zwei Akten. Es bestehen viele verschiedene Aktenzeichen beim AG Bitburg: 7 IV 344/06, 7 IV 372/06, 7 VI 371/06, 7 VI 415/06, 7 VI 416/06, 7 VI 415/07 (sofern es sich nicht um einen Schreibfehler handelt), etliche Bei-, Neben- und Parallelakten wurden gefuehrt, die nach meinem Ermessen nicht der Norm der Aktenfuehrung entsprechen! Die neue Kopie scheint ebenso manipuliert zu sein, denn es ist nicht feststellbar, welche Akten unter welchem der vorangehenden Aktenzeichen gefuehrt wurden. Vielmehr sieht es aus, als ob im Nachhinein mehrere Akten in einer Akte mit laufender Nummer zusammengefasst wurden. Schon allein an manchen Daten ist erkennbar, dass verschiedene Seiten nicht korrekt plaziert sind, da es zeitlich gar nicht moeglich war. Anscheinend gab es eine offizielle Akte (die den Richtern vorgelegt wurde) und eine inoffizielle Akte (mit meinen Schreiben und Dokumenten, die den Richtern nicht vorgelegt wurde). Ich vermute, dass mehrere beteilgte Personen ein grosses Interesse daran haben, die „wahren“ Akten vor mir zu verheimlichen.

Auch erhielt ich des oefteren Hinweise darauf, dass eventuell eine fruehere Stellungnahme von Notar Hildesheim existiert, was jedoch immer wieder abgestritten wurde. Dies hielt ich fuer recht seltsam, denn ich hatte doch bereits mehrmals eine ganz klare Anschuldigung eines Verfehlens seinerseits ausgesprochen, da sollte man doch zumindest einen Kommentar erwarten. Nur durch Investigation wird herauszufinden sein, wer fuer die Aktenmanipulation jeweils verantwortlich war und ob etwa noch weitere Dokumente existieren.

Ebenso fand ich in einer Aktenkopie ein Dokument, auf welchem steht: Gegenwaertig: JHS Goergen....Es erschien Herr Michel Hubo....,

Dies ist falsch! Mein Vater sprach nur mit Rechtspflegerin Frau Agnes Gerling, in meinem Beisein, als wir das gemeinschaftliche Testament bei ihr eroeffnen liessen. Dies kann ich jederzeit bezeugen!

Richter Karl-Josef Krumeich am AG Bitburg lehnt meinen Antrag auf Einziehung des Erbscheins ab:

Am 17. Feb. 2009 erhielt ich einen Beschluss vom 23. Jan. 2009 von Richter Karl-Josef Krumeich am AG Bitburg, in welchem er meinen Antrag auf Einziehung des Erbscheins ablehnt. Er ignorierte die Dokumente (Wiedereroeffnung des gemeinschaftlichen Testaments und Eroeffnung des notariellen Testaments) nebst Eroeffnungsprotokoll und der gerichtlichen Bestaetigung des Eingangs meiner Annahme des Amtes des Testamentvollstreckers sowie meinen Tatsachenvortrag und berief sich ganz einfach auf eine Verfuegung von Richter Claus Kratz vom 30. Nov. 2007 (OLG Zweibruecken), obschon zum Zeitpunkt dieses Schreibens vor dem OLG jedoch der wahre Sachverhalt verschwiegen worden, da erstens nichts in der Akte enthalten war, zweitens RA Seliger nichts in meiner Angelegenheit vorgetragen hatte und drittens die Richter zudem einem Rechtsirrtum unterlagen. Am 19. Feb. 2009 schreibe ich Richter Krumeich, dass aus irgendeinem Grund die Richter wieder und wieder, so wie auch er selbst,  ueber diesen § 1945 BGB stolpern, der meines Erachtens doch recht verstaendlich ist... Oops!

Ebenso schreibe ich ihm, dass mich besagtes Schreiben, genau wie der 2. Beschluss des OLG vom 14. Dez. 2007, dass meine Beschwerde abgewiesen wurde, da nicht von meinem Rechtsanwalt unterschrieben, erst mit meinem Erhalt der ersten unvollstaendigen Aktenkopie am 17. Juli 2008 erreichte, obschon Richter Kratz laut Akte verfuegt hatte, mir diese Dokumente zuzuschicken. Ich frage Richter Krumeich, warum mich ueber einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren keine der wichtigsten Dokumente erreichten, deren Erhalt jeweils mit einem Fristanlauf verbunden war und seit wann so etwas bei deutschen Gerichten akzeptabel ist? Das ganze Vorgehen, da ohne Zweifel voll beabsichtigt, ueberschreitet meiner Meinung nach die Grenze zur kriminellen Aktivitaet. Ich teile Richter Krumeich mit, dass ich ihm den ganzen Sachverhalt zuschicken und daraufhin das AG Bitburg noch einmal auffordern werde, den Antrag auf Einziehung des Erbscheins einer Ueberpruefung zu unterziehen und das notariell beurkundete Testament als rechtskraeftig zu erklaeren. (Man hatte mir staendig eingeredet, dass das notarielle Testament ungueltig und nicht rechtskraeftig waere!) Weiter schreibe ich Richter Krumeich: „Ich werde es nicht erlauben, dass Menschen, denen das Wort Integritaet fremd ist, darunter selbst Traeger eines oeffentlichen Amtes, mit widerrechtlichen Mitteln den letzten Willen meines Vaters missachten und ohne jeglichen Respekt und ungestraft ueber seinen Nachlass - darunter sein Haus und Grundstueck - verfuegen, obschon man ihm versichert hatte, dass ich bemaechtigt bin, seine letzten Wuensche exakt auszufuehren. Mein Vater haette sich hiergegen heftig gewehrt. Nun muss ich es fuer ihn tun, denn ich gab ihm mein Versprechen. In diesem Bestreben werde ich nichts unversucht lassen....“

 

§§§§§§§§§§§§§§§      Weiteres Aktenzeichen:  2 T 40/09 Landgericht Trier      §§§§§§§§§§§§§§§

 

Mein Antrag auf Erbscheineinziehung geraet ohne mein Wissen ans LG Trier, wo man anwaltliche Vertretung vortaeuscht:

Nun wurde man beim AG Bitburg wieder einmal proaktiv, denn mein Antrag auf Einziehung des Erbscheins war ohne meine Kenntnis bereits ans LG Trier gelangt, wo am 8. April 2009 drei Richter der 2. Zivilkammer (VRLG Speicher, RLG Koehler und Richterin Peifer) den Antrag ablehnten; der gesamte Sachvortrag war - wie nicht anders zu erwarten - geschmiedet, was ich aus dem Inhalt des Beschlusses selbst ersehen kann.

Zu meinem Erstaunen war in beiden Beschluessen ein Bitburger Rechtsanwalt (mit Sicherheit ohne sein Wissen) als mein Prozessbevollmaechtigter angegeben, obschon er in dieser Angelegenheit kein Mandat erhalten hatte, was dem AG Bitburg bestens bekannt war. Dieser Anwalt hatte mir nur die Gerichtsakten beim AG Bitburg besorgt und er hatte sogleich das Mandat niedergelegt, nachdem er im Erbscheinsantrag beim AG Bitburg bereits faelschlich als mein Prozessbevollmaechtigter in der Angelegenheit angegeben war. Es tut mir aufrichtig leid, dass dieser Anwalt solche Unannehmlichkeiten hatte, daher decke ich den Namen in den Beschluessen ab. Wie ist es moeglich, dass beim AG Bitburg solche Willkuer herrscht???

Inzwischen: Aufforderung an die Grundbuchabteilung des AG Bitburg, das Grundbuch laut notariellem Testament auf die 4 (vier) Erben umzuschreiben:

Wiederum im Sep. 2009 forderte ich das AG Bitburg wiederholt auf, den unrichtigen Erbschein einzuziehen, das Grundbuch gemaess notariellem Testament auf die vier Erben umzuschreiben, die rechtswidrige Zwangsversteigerung aufzuheben, damit ich endlich mein Amt als Testamentsvollstrecker ungehindert fortfuehren und somit die Erbauseinandersetzung gemaess dem Wunsch meines Vaters verwirklichen kann. Mir ist bis heute kein richterlicher Beschluss bekannt, der mich meines Amtes des Testamentsvollstreckers enthoben hat! Laut Gesetz ist es nicht nur mein Recht, sondern meine Pflicht, den letzten Willen meines Vaters auszufuehren; ich werde seine Rechte sowie auch meine weiter verteidigen. Auch hielt ich es nach allem fuer moeglich, dass ich als Testamentsvollstrecker mein Elternhaus entweder jederzeit verkaufen und den Erloes unter den vier Erben aufteilen oder das Haus gar selbst kaufen und die anderen drei Erben ausbezahlen kann, denn ich bin zu alledem auch vom  § 181 befreit. (Es ging mir nie darum, meine Geschwister zu uebervorteilen, ganz im Gegenteil; ich hatte mich sogar bereit erklaert, meiner Schwester meinen Anteil am Erbe, naemlich ¼, zu ueberlassen. RA Seliger hatte dies schriftlich und sollte es den entsprechenden Stellen vermitteln, was er natuerlich nicht tat. Meine Geschwister sind schon lange hierueber informiert). Doch Prof. Dr. Burandt hatte mir damals geschrieben, dass ich mein Testamentsvollstreckerzeugnis nicht benutzen darf usw., sonst waere auch eine strafrechtliche Relevanz nicht vollständig auszuschließen.” Dies bezweifle ich auch weiterhin, denn meiner Meinung nach ist eine Handlung entweder legal oder nicht, da gibt es doch kein vielleicht!

Versteigerungsbedingungen ohne mein Wissen veraendert! Ploetzlich „Bleibende Rechte und Grundschuld!?“ – Zuschlag nach 3 Tagen erteilt!

Der 1. Termin (25. 6. 2009) der widerrechtlichen Zwangsversteigerung wurde von Rechtspfleger Hartmut Wirtz schliesslich von Amts wegen aufgehoben, da mir etliche Dokumente nicht zugeschickt worden waren und das Gericht auch keine Rueckscheine vorzuweisen hatte. Nachdem ich Herrn Wirtz darauf hingewiesen hatte, dass man ohnehin nicht einfach gerichtliche Schreiben in die USA schicken kann (auch nicht via Einschreiben mit Rueckschein), da es sich hier um „hoheitliches Handeln auf fremden Staatsgebiet“ handelt, schickte Herr Wirtz die Dokumente bezueglich der Zwangsversteigerung auf diplomatischem Weg ueber den „Process server“ PFI. Zum ersten mal wurden mir nun Gerichtsdokumente wirksam zugestellt!!!

Am 15. Dez. 2009 war der 2. Termin der widerrechtlichen Zwangsversteigerung meines Elternhauses. Das AG Bitburg ignorierte weiterhin meine Dokumente (notarielles Testament mit Eroeffnungsprotokoll) und mein Amt des Testamentsvollstreckers. Das Grundbuchamt hatte meine Dokumente missachtet und meinen Antrag auf Grundbuchberichtigung verweigert. Rechtspfleger Hartmut Wirtz (Zwangsversteigerung) teilte mir mit, dass er an das Grundbuch und die Gesetze gebunden ist....

Wenige Minuten vor dem Termin, als ich meine Geschwister noch einmal vergebens bat, die Versteigerung aufheben zu lassen, damit wir ueber die Erbauseinandersetzung sprechen koennen, teilten mir diese mit, dass sie gerade erfahren hatten, dass bleibende Rechte - Grundschulden - auf meinem Elternhaus bestehen sollten und dass man nun nicht viel auf das Haus bieten wird. Wie ist es moeglich, dass man mir solche Dinge berichtet und das nur wenige Minuten vor dem Termin? Was hatte sich hier wieder einmal hinter meinem Ruecken abgespielt? Ich weiss mit Sicherheit, dass mein Elternhaus schon seit langen Jahren schuldenfrei war. Soll es sich hier um tatsaechliche und "neue" Schulden handeln oder wurde hier etwas orchestriert, um die Versteigerungsbedingungen zu meinem Nachteil zu manipulieren? Mit Sicherheit kann man ein Haus/Grundstueck nur mit Zustimmung aller Erben belasten!!! Doch bisher hielt sich in der gesamten Sache niemand an die Gesetze!!!

Nach dem Termin erhielt ich Email von Rechtspfleger Wirtz, dass ein Gebot von 160.000 Euro gemacht wurde plus 46.000 Euro fuer bleibende Rechte und dass in 3 Tagen der Zuschlag erteilt werden soll. Ich rief Herrn Wirtz an mit der Bitte, die Versteigerung aufzuhalten, bis ich feststellen koennte, wo diese sogenannten bleibenden Rechte herkommen und ob sie etwa valutieren. Herr Wirtz teilte mir mit, dass es sich hier um „alte Karamellen“ handelt und fragte mich u. a. noch, ob ich meinen Geschwistern etwa Geld schulde. Ich teilte ihm mit, dass ich niemandem was schulde und bat ihn noch einmal, die Versteigerung nicht zuzulassen. Doch er sagte mir, dass meine Zustimmung nicht massgeblich waere und dass nur meine Geschwister die Versteigerung aufhalten oder aufheben koennten, indem sie das Gebot ablehnen. Zu meinem Entsetzen wurde der Zuschlag 3 Tage spaeter erteilt, zumindest wurde mir dies mitgeteilt!

Ersteigerer Johannes Arend: „Ja, wollen Sie mich etwa verpruegeln, oder was? Das Haus gehoert mir! Recht haben ist nicht immer Recht bekommen! Verklagen Sie doch das Amtsgericht Bitburg!“

Mein Elternhaus mit Grundstueck soll nun fuer einen Preis von 160.000 Euro plus 45.995,81 Euro fuer "bleibende Rechte" einem Herrn Johannes Arend (Arend GmbH, Weiherstrasse 41) Franz-Scheuern Str. 4 in Bitburg gehoeren...

Am 31. Dez. 2009 hatte ich ein Telefongespraech mit Herrn Johannes Arend. Unter anderem erklaerte ich ihm die widerrechtlichen Vorgaenge am AG Bitburg und teilte ihm mit, dass es ein notariell beurkundetes Testament mit Eroeffnungsprotokoll gibt und dass das AG Bitburg mir den Eingang meiner Annahme des Amtes des Testamentsvollstreckers schriftlich bestaetigt hat und dass laut Gesetz das Haus/Grundstueck meiner Verwaltung unterliegen und weder zum Verkauf noch zur Versteigerung angeboten waren. Herr Arend schien die Situation zu verstehen, bestand jedoch darauf, dass das Haus/Grundstueck seit dem 18. Dez. 2009 ihm gehoeren und dass er damit tun kann, was immer er will. Daraufhin fragte er mich: „Ja, wollen Sie mich etwa verpruegeln, oder was?“ Er wies mich darauf hin, dass es sicherlich besser fuer mich waere, die Sache nicht weiter zu verfolgen, denn "Recht haben ist nicht immer Recht bekommen!" Ich teilte ihm mit, dass ich seine Reaktion in seiner Eigenschaft als Geschaeftsmann zwar verstehen kann, jedoch auf rein menschlicher Basis nicht. Als ich die Frage stellte, ob er etwa vorhat, das Haus abreissen zu lassen, antwortete er, dass er jetzt ueberhaupt nichts mehr sagen wird. Recht sarkastisch wuenschte er mir noch einen guten Rutsch ins Neue Jahr und brach das Gespraech ab...

„Errare humanum est!“ – Auch Richter duerfen sich hin und wieder irren!

Leider handelten die Richter des OLG in Unkenntnis des § 1945 BGB, zwar ein gravierender Irrtum fuer Richter am OLG. Sie hielten eine Erbausschlagung fuer eine hoechstpersoenliche Angelegenheit, sowie die Errichtung eines Testaments oder eine Eheschliessung. „Errare humanum est“, und auch Richtern muss man das Recht zusprechen, sich hin und wieder zu irren. Als Laie finde ich Jura ziemlich faszinierend, doch meines Erachtens besteht ein zu grosser Spielraum fuer Irrtum durch subjektive Auslegung der Gesetze. Daher habe ich grosses Verstaendnis dafuer, dass man als Notar, Rechtsanwalt oder selbst Richter nicht alle Gesetze kennen und sich hin und wieder irren kann. Man sollte genuegend Integritaet besitzen, Fehler einzugestehen und zu korrigieren. Ich bedaure es, dass besonders Notar Friedhelm Hildesheim, RA Falk Seliger und nun auch RA Matthias Lehmann und RA Prof. Dr. Wolfgang Burandt dazu nicht in der Lage sind, obschon ich ihnen wiederholt Gelegenheit dazu gab. Ebenso sollte ein Notar als Traeger eines oeffentlichen Amtes seine Neutralitaet wahren, anscheinend ein Fremdwort fuer Notar Dr. Thomas Endres. Deshalb werde ich alle Beteiligten konfrontieren.

11 O 364/09 LG Trier: Stone J.  ./.  Hildesheim F. wegen Notarhaftung

Leider konnte Notar Friedhelm Hildesheim seinen „Fehler“ nicht eingestehen und stellt nun stattdessen meinen verstorbenen Vater – der sich nicht mehr verteidigen kann – als unredlich hin. In der Klage werde ich den Verlauf des Beratungsgespraechs bezeugen.         zur Klage gegen Notar Hildesheim

 

Der Gerichtstermin SES ./. McDermaid Inge beim LG Trier am 15. Apr. 2010 findet nicht statt: RA Dr. Burandt soll an „akutem Gichtanfall im linken Zeh“ erkrankt sein!

Ich reise nach Deutschland, denn ich moechte RA Dr. Wolfgang Burandt (ehem. SES Schlutius Eulitz Schrader, heute SKW Schwarz Rechtsanwaelte – Buero Hamburg) und RA Matthias Lehmann (ehem. SES Schlutius Eulitz Schrader, heute Kanzlei Dr. Ostertun in Hamburg) in der SES Klage gegen mich gegenueber treten. Nur wenige Stunden vor dem Termin werde ich von RA Papenmeier (der mich in der Klage vertritt) informiert, dass die Verhandlung nicht stattfinden wird, da RA Dr. Burandt ploetzlich am Morgen erkrankt sein soll (laut Attest heisst es spaeter „akuter Gichtanfall im linken Zeh“). Ein neuer Termin soll in etwa zwei Monaten stattfinden. Natuerlich werden meine Kosten nicht erstattet, da es sich hier um „hoehere Gewalt“ handeln soll. Zu alledem wird nun mein Rueckflug in die USA wegen des Vulkanausbruchs in Island storniert, wodurch meine Reise unvorhergesehen um sechs weitere Tage verlaengert wird, wobei es sich tatsaechlich um „hoehere Gewalt“ handelt...

Erwartet man etwa ernsthaft, dass ich der Verteilung des Versteigerungserloeses zustimme und somit eine illegale Handlung des AG Bitburg unterstuetze ?!?

Eine Vorsprache in der Zwangsversteigerungsabteilung des AG Bitburg ergibt, dass laut Rechtspfleger Hartmut Wirtz zu meinem Erstaunen am 29. Juni 2010 ein Verteilungstermin des Erloeses der Versteigerung meines Elternhauses stattfinden soll. Nachricht soll auf diplomatischem Weg an mich unterwegs sein, doch ich koenne sogleich an Ort und Stelle die Dokumente unterschreiben und der Verteilung zustimmen. Da es sich bei der Zwangsversteigerung jedoch um eine widerrechtliche Handlung des AG Bitburg handelt - laut Gesetz bin ich Testamentsvollstrecker und das Haus/Grundstueck unterliegen meiner Verwaltung – gebe ich meine Unterschrift natuerlich nicht! Man kann doch nicht ernsthaft von mir erwarten, dass ich einem solch illegalen Akt zustimme! Bei meiner Akteneinsicht finde ich diesmal Kopien meiner Annahme des Amtes des Testamentsvollstreckers sowie der gerichtlichen Bestaetigung des Eingangs meiner Annahme des Amtes des Testamentsvollstreckers hinten separat in der Zwangsvollstreckungsakte!

Ist es nur ein Zufall, dass zur gleichen Zeit des „Verteilungstermins“ der Gerichtstermin beim LG Trier in der Klage gegen Notar Hildesheim wegen Notarhaftung bereits angeordnet ist, bei welchem ich als Zeugin geladen bin??? Rechtspfleger Wirtz weist mich darauf hin, dass ich beim Verteilungstermin ja nicht anwesend sein muss, doch ich bestehe darauf, dass – sollte ein solcher Termin tatsaechlich stattfinden – ich dort unter allen Umstaenden vorsprechen moechte. Obschon Herr Wirtz meint, dass mir dazu kaum Gelegenheit gegeben wird, erklaert er sich schliesslich bereit, diesen Termin evtl. zu verschieben.

Herr Werner Schuh von der Grundbuchabteilung beim AG Bitburg: „Ihr Elternhaus wurde doch gar nicht versteigert! – Herr Wirtz hingegen: „Sie koennen wegen Hausfriedensbruch verhaftet werden!“

Als ich beim AG Bitburg Grundbucheinsicht nehme, sagt mir Herr Werner Schuh (Grundbuchamt) zu meinem Erstaunen, dass das Haus doch ueberhaupt nicht versteigert wurde. Ich bin sprachlos: meine Geschwister und ich sind weiterhin als Eigentuemer des Hauses/Grundstuecks eingetragen. Ein Vermerk, dass die Versteigerung stattfand, ist nicht vorhanden. Der Name des angeblichen Ersteigerers des Hauses, Herr Johannes Arend, ist Herrn Schuh nicht bekannt. Was geht hier vor sich??? Wurde die Versteigerung etwa nur vorgetaeuscht, um mich vor „vollendete Tatsachen“ zu stellen, mir waehrend meines Deutschlandaufenthalts einen Scheck unter die Nase zu halten und so meine Unterschrift zur Verteilung des „Versteigerungserloeses“ zu erhalten? Mit solchen Methoden kann man bei mir nichts erreichen!!!

Rechtspflegerin Agnes Gerling beim Nachlassgericht Bitburg wird recht nervoes, als ich ihr nochmals vorwerfe, mich absichtlich (laut eigener Worte) nicht angeschrieben zu haben, als meine Schwester ohne mein Wissen einen Erbschein fuer uns Geschwister beantragt hatte, obschon ich das Amt des Testamentsvollstreckers bereits angenommen hatte und auch als solcher handelte, was dem AG Bitburg damals wie heute bestens bekannt war/ist.

Rechtspfleger Wirtz besteht weiterhin darauf, dass das Haus versteigert wurde und der neue Eigentuemer erst beim Verteilungstermin ins Grundbuch eingetragen wird. Er warnt mich davor, das Haus/Grundstueck zu betreten, da solche Handlung u. U. bestraft werden koenne: der Ersteigerer, Herr Arend, sei berechtigt, mich in dem Fall zu verklagen, da es sich hier um Hausfriedensbruch handelt. Bei dieser Gelegenheit moechte ich betonen, dass es mir gleichgueltig ist, wer mir was beim AG Bitburg erzaehlt. An einem Gericht, wo derartige Missstaende herrschen, muss man mich nicht auf die Gesetzeslage aufmerksam machen!!!

Richter Karl-Josef Krumeich: „Ich will nicht mit Ihnen sprechen!“ Und: „Ich wollte Sie wegen Ihres Internetauftritts strafrechtlich verfolgen lassen!“

Nun stelle ich mich bei RAG Bitburg Karl-Josef Krumeich vor. Sogleich sagt dieser: „Ich will nicht mit Ihnen sprechen!“ Doch das stoert mich wenig, denn ich habe ihm einiges zu sagen, insbesondere, dass ich bei meinem Antrag auf Erbscheineinziehung (welchen er damals zurueckwies) entgegen den Darstellungen auf seinem Beschluss vom AG Bitburg sowie dem Beschluss vom LG Trier keine anwaltliche Vertretung hatte. Dass RAG Krumeich sowie der VRLG Speicher, RLG Koehler und Richterin Peifer davon keine Kenntnis gehabt haben sollen, scheint mir aeusserst unwahrscheinlich und recht merkwuerdig, denn mein „angeblich Prozessbevollmaechtigter“ haette doch diese Richter in der Angelegenheit kontaktieren und mich auch in der Sache vertreten muessen!!! Richter Krumeich kommentiert lediglich, dass er mich wegen meines Auftritts im Internet strafrechtlich verfolgen lassen wollte, weil ich von Korruption am AG Bitburg schreibe und das „weltweit“. Hierauf antworte ich: „Wenn Sie meinen, dass Sie das tun muessen, dann tun Sie es doch, Richter Krumeich!“ Er antwortet, dass die Frist nun bereits abgelaufen sei und er es nicht mehr tun kann.

Ich bitte Richter Krumeich um Wiederaufnahme des Verfahrens, woraufhin er meint, dann soll ich mir einen Anwalt nehmen, die Moeglichkeit der Wiederaufnahme beim OLG bestuende ja. Hierauf antworte ich, dass bei solchen Missstaenden kein Anwalt sich der Sache annehmen will und mir deshalb keine Alternative bleibt, als die Angelegenheit am Internet nun noch aggressiver zu verfolgen, denn es sei mein einziges Mittel, gegen die widerrechtlichen Handlungen vorzugehen. Richter Krumeich sagt, dass seine Entscheidung rechtskraeftig ??? ist und er mir keinen Rechtsrat geben kann. Schliesslich schickt er mich zu einer Rechtspflegerin, wo ich „einen Antrag“ stellen soll und betont dabei, dass er mir keine Auskunft darueber geben kann, welchen Antrag, doch da ich die Gesetze ja so gut kenne, wuesste ich sicherlich, welcher Antrag gestellt werden muss. Die Rechtspflegerin erkennt die Situation auch recht gut, bis Rechtspflegerin Schemainda vom Grundbuchamt erscheint und mich wiederum auf einen Rechtsanwalt und aufs Nachlassgericht verweist. Doch beim Nachlassgericht am AG Bitburg werden die Gesetze weiterhin missachtet! Mein Elternhaus mag ohne Intervention nun kurz vor dem Abriss stehen. Ich drehe mich im Kreis und muss meine Rueckreise in die USA antreten! 

Wiederum nach Deutschland angereist, haben Bauarbeiten in meinem Elternhaus begonnen – „SES Schlutius Eulitz Schrader GbR“ nimmt die Klage gegen mich zurueck...

Gerichtsdokumente kommen an: der Verteilungstermin der Versteigerung meines Elternhauses soll tatsaechlich am 29. Juni 2010 um 2:00 p.m. im Saal 128 beim AG Bitburg stattfinden. Zu diesem Zeitpunkt befinde ich mich beim LG Trier, wo ich in der Klage gegen Notar Hildesheim wegen Notarhaftung als Zeugin geladen bin, was meine Anwesenheit am AG Bitburg unmoeglich macht! Da die Versteigerung widerrechtlich ist, werde ich natuerlich auch keiner Verteilung zustimmen, was ich Rechtspfleger Wirtz noch einmal mitteile. Auf meinen Antrag hin verlegt Herr Wirtz zumindest den Verteilungstermin auf den 30. Juni 2010 um 14:00 Uhr Saal 128. Danke, Herr Wirtz!

Am 24. Juni 2010 in Deutschland angekommen, stelle ich zu meinem Entsetzen fest, dass Bauarbeiten in meinem Elternhaus begonnen haben: Kacheln und Boeden wurden von Badezimmern und Kuechen entfernt, eine Wand wurde abgerissen. Laut Berichten aus der Stadt sollen 2 Maenner mit Moped an mehreren Samstagen Arbeiten im Haus verrichtet haben. Im Garten scheint die Grenze zum benachbarten Grundstueck nicht mehr zu existieren, eine Hecke und Mauer, welche als Grenze dienten, wurden entfernt, Teile davon liegen im Garten meines Elternhauses, Bodenarbeiten sind im Gange (evtl. Strasse, Kanaele, Rohre etc.). Das Nachbargrundstueck (dessen Besitzer kurz nach meinem Vater verstarb), wurde  von einer Baufirma (Eifel-Haus [Eifel GmbH]) gekauft, welche auch grosses Interesse am Grundstueck meiner Eltern zeigte und nach dem Tod meiner Eltern vorschlug, das hintere Grundstueck zu kaufen, zu erschliessen und zu bebauen, was u. a. wegen der Probleme in der Erbschaftssache jedoch nicht zur Debatte stand (uebrigens hat mich der Unterzeichner, Herr Klaus Mayer, nicht zufaellig im Aug. 2007 am Grundstueck angetroffen und mit mir gesprochen – so wie es in der Email lautet - denn ich war zu der Zeit gar nicht in Deutschland. Daher muss ich vermuten, dass man besagtes Gespraech mit meiner Schwester fuehrte?!?).

Am 25. Juni 2010 erhalte ich ploetzlich Nachricht, dass SES Schlutius Eulitz Schrader GbR die Klage gegen mich zurueckgenommen hat (SES Klage). Am 29. Juni 2010 bezeuge ich den Verlauf des Beratungsgespraechs bei Notar Hildesheim vor Richter Stumm am LG Trier  (Notar Klage). Ich hoffe, dass Richter Stumm eine weise Entscheidung trifft...

Wie angekuendigt, verweigere ich meine Unterschrift zur Verteilung des Erloeses der Versteigerung. Abschreckungsmanoever von Rechtspfleger Wirtz: „Sie koennen in Koblenz im Gefaengnis landen!“

All diese Bauarbeiten finden statt, obschon das Haus/Grundstueck laut Gesetz meiner Verwaltung unterliegen. Beim AG Bitburg teilt mir Rechtspfleger Wirtz nochmals mit, dass ich das Haus/Grundstueck nicht betreten darf, sonst koenne ich sogar in Koblenz im Gefaengnis landen! Was soll denn dieses ganze Abschreckungsmanoever! Wer bricht denn hier eigentlich alle Gesetze??? Mehrmals spreche ich beim AG Bitburg vor und erklaere, dass wir nun wegen der Bauarbeiten in und um meinem Elternhaus mit einem noch groesseren Problem konfrontiert sind. Richter Karl-Josef Krumeich, der zufaelligerweise einmal anwesend ist, ist nun zu meinem Erstaunen recht ansprechbar und zeigt gar Verstaendnis fuer die Situation: „Wenn die Sache so ist, wie Sie vortragen“, meint er, „dann verstehe ich Ihre Aufregung.“ Er wuerde ebenso reagieren. Endlich! Danke, Richter Krumeich!

Am 28. Juni 2010 schreibe ich im Gericht selbst auf die Schnelle einen Beschwerdebrief u. a. gegen die Zwangsversteigerung meines Elternhauses und die Zuschlagserteilung; ebenso stelle ich darin einen Antrag, die Bauarbeiten im Haus und auf dem Grundstueck durch richterliche Verfuegung einstellen zu lassen, das Grundbuch auf die 4 (vier) Erben zu berichtigen und mich als Testamentsvollstrecker im Grundbuch einzutragen. Mein Antrag auf Einstellen der Bauarbeiten wurde bereits von einem Richter Scholz (Richter auf Probe beim AG Bitburg?) abgelehnt [den Beschluss werde ich bei Gelegenheit hochladen]. Wurden meine Dokumente wieder nicht vorgelegt??? Warum entscheidet ein Richter in der Sache, der die ganze Angelegenheit nicht kennt??? Etliche Versuche, Richter Scholz persoenlich im Gericht zu erreichen, schlagen fehl; dann soll er ploetzlich in einem Seminar sein…

Natuerlich verweigere ich beim Verteilungstermin am 30. Juni 2010 meine Unterschrift zur Verteilung des Erloeses, denn ich werde eine solch widerrechtliche Handlung nicht unterstuetzen. Ausser Rechtspfleger Wirtz und mir ist niemand im Gerichtssaal anwesend; meine Geschwister erschienen anscheinend am Tag vorher; ich vermute, dass sie einen Scheck erhielten, obschon ich der Verteilung nicht zustimmte. Man bietet mir 52.000 Euro (1/3 Erbteil) an, die ich natuerlich nicht annehme! Was geschah mit den 46.000 Euro fuer die angeblich „bleibenden Rechte,“ die laut frueherer Info vom Ersteigerer, Herr Johannes Arend, mit uebernommen und auch aufgeteilt werden sollten, da sie „nicht valutieren?“ Da ich auf Aufklaerung bestehe, teilt Rechtspfleger Wirtz schliesslich mit, dass dieser Betrag ggf. von Herrn Arend eingeklagt werden muss!?! Ich bin sprachlos!?!

Direktor Helmut Mencher: „Ich wollte Sie strafrechtlich verfolgen lassen, weil Sie Richterin Butz als korrupt bezeichnen!“ Und: „Sie wollen das Haeuschen des Vaters!“ 

Der Direktor des AG Bitburg, Helmut Mencher, weist in einem Beschluss vom 29. Juni 2010 meine Beschwerde (Teil meines Beschwerdebriefes vom 28. Juni 2010) gegen die Zwangsversteigerung und die Zuschlagserteilung zurueck. Bei einem persoenlichen Gespraech mit Richter Mencher, in welchem ich ihm die Sachlage zu erklaeren versuche, meint dieser, dass er mir nicht helfen kann, wobei ich bemerke, dass es sich hier wohl um das “Wollen” und nicht um das “Koennen” handelt. Schliesslich kommentiert Richter Mencher: “Sie wollen das Haeuschen des Vaters!” Diese Worte sind nicht nur sehr verletzend, sondern beweisen, dass Richter Mencher den Hintergrund nicht versteht. Inzwischen schrieb ich Herrn Mencher an, dass eine Entschuldigung angebracht waere, denn es ging mir nie um einen Erbteil (was auch seit langem aktenkundig ist), sondern um ein Versprechen, das ich meinem Vater gegeben habe und die Verteidigung seiner und meiner Rechte und der Ehre meines Vaters, der nun von Notar Hildesheim als unredlich hingestellt wird. Bis heute habe ich noch keine Antwort von Richter Mencher erhalten…

Beim Grundbuchamt lasse ich mir abermals bestaetigen, dass meine Geschwister und ich weiterhin als Besitzer des Hauses/Grundstuecks eingetragen sind. Ich lege meine Annahme des Amtes des Testamentsvollstreckers sowie die gerichtliche Bestaetigung des Eingangs meiner Annahme des Amtes des Testamentsvollstreckers vor und beantrage noch einmal, mich kraft dieser Dokumente endlich als Testamentsvollstrecker im Grundbuch einzutragen. Der Antrag soll unter Bearbeitung sein, heisst es am 5. Juli 2010 (Vortag meiner Rueckreise in die USA)...

Auch beantrage ich vor meiner Abreise noch Geschaeftsverteilungsplaene der Richter und erhalte mehrere davon fuer das Jahr 2010. Daraus ergibt sich, dass Richterin Butz inzwischen „Richterin am AG Bitburg“ ist/war. Besonders auffallend ist auch die zwischenzeitliche Versetzung der „Richterin Butz“ vom Amtsgericht Bitburg zum Amtsgericht Saarburg... [Weitere Info und Fragen bezueglich Richterin Butz folgen in Kuerze]...

Beim AG Bitburg spielt man Katz und Maus – niemand kann oder besser „will“ mir Auskunft geben, warum die Aenderungen im Grundbuch (noch) nicht vorgenommen wurden!

Am 19. Aug. 2010 frage ich bei der Grundbuchabteilung des AG Bitburg nach, ob ich gemaess meines am 2. Jul. 2010 gestellten Antrags endlich als Testamentsvollstrecker im Grundbuch eingetragen wurde. Bisher soll dort kein diesbezueglicher Vermerk sein, und die Erbengemeinschaft soll weiterhin als Eigentuemer dort stehen. Rechtspfleger Heinz soll die Sache nun bearbeiten, die Akte soll ihm vorliegen; leider sei er nicht da. Am 24. Aug. 2010 rufe ich abermals an, doch mein neuer Ansprechpartner soll  erst am 30. Aug. 2010 wieder zu erreichen sein. Bei meinem erneuten Anruf wird mir mitgeteilt, dass Herr Heinz wegen eines unvorhergesehenen Familienereignisses verhindert ist (soweit ich ersehen kann, hat Rechtspfleger Heinz nicht an den widerrechtlichen Handlungen mitgewirkt. Danke!). Am 31. Aug. 2010 teilt mir Rechtspflegerin Tamara Schemainda vom Grundbuchamt telefonisch mit, dass sie meinen Antrag abgewiesen hat mit der Begruendung, dass das notarielle Testament im Verlauf des Erbscheinsverfahrens als „ungueltig“ erklaert wurde... Dass dies nicht einmal korrekt ist, stoert Frau Schemainda anscheinend wenig! Ich kann ihr keinen Glauben mehr schenken; ausserdem soll Frau Schemainda laut neuester Auskunft nicht einmal mehr zustaendig sein!!!

Hierauf beschwere ich mich bei JAR Siegfried Bielau und spreche u. a. mit ihm darueber, wer laut Grundbuch Eigentuemer des Hauses/Grundstuecks ist – naemlich niemand anders als die Erbengemeinschaft! – seltsamerweise stimmt er dem auch diesmal zu. „Man wartet beim AG Bitburg lediglich auf den Unbedenklichkeitsbescheid des Finanzamts,“ sagt mir Herr Bielau. Als ich diese Begruendung bezweifle und Herrn Bielau weiter befrage, wird er ziemlich irritiert und beendet das Gespraech recht abrupt... OOPS!!!

Die Arend GmbH bietet ploetzlich die ersten 6 Eigentumswohnungen an. Doch die Rechnung geht nicht auf – ich soll Herrn Arend verklagen!

Laut Anzeige vom 29.09.2010 im Bitburger Wochenspiegel will die Arend GmbH auf dem Grundstueck meiner Eltern Anfang Oktober 2010 mit dem Bau von 6 Eigentumswohnungen beginnen. Wie ist es moeglich, dass die Arend GmbH auf dem Grundstueck wiederum Bauarbeiten aufnehmen kann

a) obschon laut meiner letzten Nachfrage beim AG Bitburg am 31. Aug. 2010 im Grundbuch immer noch die Erbengemeinschaft als Eigentuemer eingetragen ist?

b) obschon Herr Johannes Arend nicht einmal den gesamten Kaufpreis (Erloes der widerrechtlichen Zwangsversteigerung) von 205.995,81 Euro (160.000 Euro fuers Haus/Grundstueck + 45.995,81 Euro fuer "angeblich bleibende Rechte"), sondern laut AG Bitburg nur 160.000 Euro bezahlt hat [von welchen man mir 52.000 Euro als 1/3 Erbteil angeboten hatte]?

c) obschon laut Finanzamt Trier Herr Johannes Arend Grunderwerbssteuer auf den Betrag von 205.995 Euro gezahlt hat?

d) obschon laut Gesetz das Haus/Grundstueck als Testamentsvollstrecker meiner Verwaltung unterliegen?

Irgendwo geht hier die Rechnung nicht auf! Laut AG Bitburg soll ich Herrn Johannes Arend auf die 46.000 Euro verklagen!

Ausschachtungen finden um mein Elternhaus statt – ich rufe die Firma Palzkill Erdbau an. Welch ein Schock!

Lieferungen sollen zu meinem Elternhaus gemacht worden sein; man hat bereits mit Ausschachtungen um das Haus begonnen. Ich erkenne den Firmennamen Palzkill auf Bildern von den Bauarbeiten. Am 22. Okt. 2010 rufe ich die Firma Palzkill Erdbau GmbH (Rittersdorf) an. Zu meinem Schock teilt Herr Palzkill mit, dass Herr Arend ihn mit dem Abbruch meines Elternhauses beauftragt hat – dies soll bereits in der Woche vom 25. Okt. 2010 stattfinden! Ich erklaere Herrn Palzkill die Situation, schicke ihm meine Unterlagen und appelliere an ihn, diesem Auftrag nicht Folge zu leisten. Herr Palzkill vesteht und sagt, dass er beim Amtsgericht Bitburg nachfragen wird. Sollte man ihm dort mitteilen, dass Herr Arend der neue Besitzer des Hauses/Grundstuecks ist, dann wird er bei der Stadtverwaltung die Genehmigung zum Abbruch beantragen. Es bliebe ihm dann keine Wahl, da ansonsten Herr Arend ihn auf Nichterfuellen des Vertrags verklagen wird. Herr Palzkill sagt weiterhin, dass er meine Verzweiflung verstehen kann, dass ich mein Elternhaus vor Abbruch bewahren moechte usw., doch dass er Herrn Arend bereits ueber 20 Jahre lang kennt und nicht in einen Rechtsstreit mit ihm geraten moechte. Sicherlich wuerde ich die Rechtsanwaltskosten hierfuer nicht uebernehmen wollen. Momentan faenden keine Bauarbeiten statt und vielleicht liesse sich ja noch eine Loesung finden. Ich bitte Herrn Palzkill, Herrn Arend mitzuteilen, dass ich mit ihm sprechen muss.

Auch hinterlasse ich selbst weitere Telefonnachrichten, Emails usw. fuer Herrn Arend unter verschiedenen Nummern, die ich erreichen kann, doch Herr Arend antwortet auf keine meiner Bitten, sich dringend mit mir in Verbindung zu setzen. Sollte ich den Abbruch meines Elternhauses nicht verhindern koennen, dann sind die Folgen nicht auszudenken!

 

RA Dr. Glandien schreibt i. A. Von Herrn Arend: sollte Herr Arend die 46.000 Euro schulden, dann wird er die Zahlung leisten...

Am 1. Nov. 2010 erreicht mich ein Schreiben von einem Trierer Rechtsanwalt, Dr. Glandien (Brix* - Leich - Dr. Glandien - Buron aus Trier ). RA Dr. Glandien (auch Vorsitzender der Haus & Grund Trier e.V.) wurde von Herrn Johannes Arend bezueglich meines Elternhauses/Grundstuecks beauftragt... Er uebermittelt ein Dokument vom 18. Nov. 2010 von Rechtsbeistand Hans-Dieter Ehlenz aus Bitburg, der ohne mein Wissen von meinen Geschwistern beauftragt wurde, von Herrn Arend den "noch nicht bezahlten" Betrag von etwa 46.000 Euro anzufordern. Die Loeschungsbewilligungen der angeblich "bleibenden Rechte" haette Herr Arend bereits vorliegen...

Kommt diese Idee meinen Geschwistern etwa erst nach 11 Monaten??? Oder wurde dieser Betrag (oder evtl. mehr???) bereits vor langer Zeit an meine Geschwister gezahlt? Oder wurde dieser Betrag (oder evtl. mehr???) an sonst jemanden gezahlt? Muss dieser Betrag nun noch einmal "offiziell" gezahlt werden??? Ich halte alles fuer moeglich, denn ich bat beide meiner Geschwister kurz vor dem Termin der Versteigerung nochmals, das Haus unter keinen Umstaenden versteigern zu lassen. Dabei erklaerte ich mich gar bereit, nach Deutschland zu kommen und das Haus fuer 280.000 Euro zu kaufen, doch vergebens. Man sagte mir, wenn ich ihren jeweiligen Anteil nicht unverzueglich ueberweise und das Geld nicht bis 12:00 Uhr mittags am naechsten Tag auf ihrem jeweiligen Konto eingegangen ist, dann koennen sie die Versteigerung nicht aufhalten. Dies war mir natuerlich nicht moeglich; auch konnte ich niemandem mehr trauen. Sofort rief ich Rechtspfleger Hartmut Wirtz an und berichtete ihm dies; er teilte mir mit, dass meine Geschwister bis zum Zuschlag die Versteigerung rueckgaengig machen koennen; ich selbst koenne jedoch keinen Einfluss nehmen!

Man gab meinen Geschwistern 3 Tage zur Entscheidung, das Angebot von Herrn Arend anzunehmen. Warum war mein eigenes Angebot von 280.000 Euro nicht genug? Was hat sich hier wieder abgespielt??? Gab es etwa Glaeubiger, was ohne meine Zustimmung eigentlich nicht moeglich war? Doch alles in der gesamten Sache geschah ohne mein Wissen und ohne meine Zustimmung! Hatte man meinen Geschwistern (oder zumindest einem von ihnen) evtl. eine Vollmacht ausgestellt - wobei solche notariell gewesen sein muesste??? Alles deutet darauf hin!!!

Warum werde ich nicht von Rechtsbeistand Hans-Dieter Ehlenz auf den Antrag meiner Geschwister hin informiert? Er weiss doch sicherlich, dass laut Grundbuch 3 Erben in Erbengemeinschaft sind (laut Gesetz gibt es jedoch 4 Erben) und dass ohne mein Wissen keine Forderungen von meinen Geschwistern gestellt und ohne mein Einverstaendnis keine Zahlung an meine Geschwister erfolgen kann? Warum geschieht all dies, nachdem ich darauf hingewiesen habe, dass laut Finanzamt von Herrn Arend Grunderwerbssteuer auf den Betrag von 206.000 Euro gezahlt wurde? Soll ich hier wieder einmal hintergangen werden??? Auch diese Fragen lasse ich einmal offen...

Doch in einem grausamen Akt laesst Herr Arend – anscheinend nichts weiter als ein kaltherziger und kalkulierender Geschaeftsmann - mein Elternhaus abreissen!

Sogleich sende ich Nachrichten an Dr. Glandien und somit an Herrn Arend, einschliesslich meiner Dokumente, dass das Haus/Grundstueck als Testamentsvollstrecker meiner Verwaltung unterliegen. Auch teile ich mit, dass es fuer solche Loeschungsbewilligungen der Unterschriften aller Erben bedarf, meine Unterschrift jedoch fehlt (da ich nicht einmal von diesen "bleibenden Rechten" informiert worden war bis wenige Minuten vor der Versteigerung selbst). Dass ich Beweise habe, dass die Versteigerungsbedingungen ohne mein Wissen geaendert worden waren. Dass ich dringend mit Herrn Arend sprechen muss, denn ich moechte unser Elternhaus fuer die Familie erhalten und diesbezueglich mit Herrn Arend eine Loesung erarbeiten usw....

Anstatt mit mir in Verbindung zu treten, laesst „Ersteigerer“ Johannes Arend, anscheinend nichts weiter als ein herzloser, kalkulierender Geschaeftsmann, in aller Eile in der Woche vom 1. Nov. 2010 mein Elternhaus abreissen, um dort eine Reihe von Eigentumswohnungen zu bauen. Meine Frage: Haben Sie ueberhaupt ein Gewissen, Herr Arend??? [Bereits am 31. Dez. 2009, als ich Herrn Arend endlich telefonisch erreichte, um ihn ueber die widerrechtlich angeordnete Zwangsversteigerung meines Elternhauses usw. zu informieren, hatte ich die Erfahrung gemacht, dass fuer Herrn Arend nichts wichtiger ist, als sich zu bereichern - auch wenn dies auf Kosten anderer geschieht, deren Rechte verletzt und grosses Leid zufuegt! Damals hatte er die Frechheit, mir u. a. zu sagen: "Recht haben ist nicht immer Recht bekommen. Verklagen Sie doch das AG Bitburg! Wollen Sie mich etwa verpruegeln oder was? Das Haus gehoert mir! Ich wuensche Ihnen einen guten Rutsch ins Neue Jahr!" fuegte er noch sarkastisch hinzu, bevor er das Gespraech abrupt beendete...]

Einige vorlaeufige Gedanken:

Ich wartete vergebens auf konkrete Vorschlaege von RA Dr. Burandt, Notar Hildesheim, RA Dr. Glandien (Anwalt des „angeblichen Ersteigerers“ meines Elternhauses) usw., welche Schritte unternommen wurden/werden, um das Grundstueck meines Vaters – das durch Handlungen einer korrupten Seilschaft gestohlen wurde – den vier! Erben zurueckzugeben, wobei es meiner Verwaltung unterliegt! Eine „Wiedergutmachung“ des angerichteten Schadens ist nach Verlust meines Elternhauses mit keinem Geldbetrag mehr moeglich. Den Abbruch meines Elternhauses erachte ich als Verbrechen!  

Da ich keine diesbezuegliche Nachricht erhielt, befasse ich mich nun intensiv damit, die deutschen Buerger darueber zu informieren, was hinter den Kulissen des Justizsystems und besonders der Amtstraeger, also Vertrauenspersonen, sowie anderer „williger Helfer“ (z. Bsp. Rechtsanwaelte) vor sich geht. Der „Good Old Boys’ Club“ hat auch in Deutschland ausgedient...

Rechtspfleger Hartmut Wirtz erklaerte mir urspruenglich auf meine Anfrage bezueglich der angeblich „bleibenden Rechte“ , dass es sich hier nur um „alte Karamellen“ handelt. Wenn es also nur um alte Karamellen geht, dann frage ich Sie folgendes, Herr Arend: Fielen diese alten Karamellen waehrend der mehrtaegigen Verhandlungen um mein Elternhaus damals etwa versehentlich unter den Tisch? Schaun Sie doch einfach mal nach. Wer weiss, moeglicherweise finden Sie bei der Gelegenheit gar noch weitere Karamellen, aeltere und neuere, groessere und kleinere, teurere und billigere, in verschieden farbige Papierchen gehuellt, mit interessanten bekannten aber auch noch unbekannten Marken drauf, etwas fuer jeden Geschmack, manche evtl. von Luxemburg - so wie ich hoere, koennen Grenzgaenger dort u. a. auch Karamellen (steuer)guenstig einkaufen.Vielleicht finden Sie ja alle Karamellen, Herr Arend, bevor sie in einem „CleanSweep“ wieder auftauchen.

 

Notar Hildesheim schlug vor, dass auf die Hinzuziehung weiterer Zeugen sicherlich verzichtet werden kann – im Retrospekt ein grosser Fehler! Warum ist meine Anwesenheit bei der Beratung und Beurkundung nicht in den Urkunden selbst erwaehnt?

Rechtspflegerin Gerling vom Nachlassgericht sagt mir am Telefon: „Hier gehen keine Akten verloren!“ Was sie damit sagen wollte, war mir erst nicht ganz klar. Auch fragte ich sie nach dieser Richterin Trenkle bzw. Richterin Butz. Was Frau Gerling hierauf antwortet, werde ich sobald wie moeglich veroeffentlichen... Auch Rechtspfleger Wirtz machte hierzu interessante Bemerkungen waehrend ich in Deutschland war... Es handelt sich um die alte Frage: welcher ist der Maedchenname? Claudia Butz oder Claudia Trenkle? Vielleicht laesst sich diese Frage einmal endgueltig klaeren...

Viele Handlungen waren ohne notarielle Urkunden nicht moeglich. Frage: hat Notar Dr. Thomas Endres weitere Urkunden ausgestellt??? Wer ist fuer die Aenderung mancher Dokumente, z. Bsp. Geschaeftsverteilungsplaene verantwortlich? Handelt es sich nur um „redaktionelle“ Veraenderungen? Wo ist JAR Siegfried Bielau? Welche Rolle spielt Rechtsbeistand Hans-Dieter Ehlenz? Welches Interesse hat er an Geschaeftsverteilungsplaenen? Wessen Rechtsbeistand ist er eigentlich?

Hat man die fehlenden „alten Karamellen“ endlich aufgefunden? Sehr weit sind sie sicher nicht gefallen!

Herr Palzkill (die Firma Palzkill riss auf Anordnung von Herrn Arend mein Elternhaus ab) sagte mir, dass Herr Arend zu ihm gesagt hat: „Das Haus wird mir nun zu teuer!“

 

2011-03-05: Wie bereits berichtet, hatte das Finanzamt Koblenz am 12. Feb. 2007 ein Schreiben an meine Tochter, Jamie Stone, versandt, in welchem man sie aufforderte, gem. § 31 des Erbschaftsteuergesetzes die beigefuegte Erbschaftssteuererklaerung sowie die Anlage(n) Grundstuecke sorgfaeltig ausgefuellt und unterschrieben bis zum 11. Apr. 2007 beim Finanzamt Koblenz einzureichen. Bis auf den heutigen Tag habe ich selbst noch keine Nachricht vom Finanzamt Koblenz erhalten. Meine Frage:

Wer hat meine Erbschaftssteuererklaerung erhalten und eingereicht? Soweit mir bekannt ist, bedarf es auch hierzu meiner Unterschrift!!!

2011-04-18: Neue Bilder von Bitburg Messenweg 21: Die Arend GmbH baut ein 6-Familienhaus an der gleichen Stelle, wo einst mein Elternhaus stand!

 

2012-02-07 Recht aufschlussreiche Dokumente in unserem Briefkasten...

Ich finde einen an mehreren Stellen zerrissenen, mit Klebestreifen zugeklebten, nichtsdestotrotz offenen grossen Umschlag – angeblich von einer Justizbeschaeftigten  Rohles am Landgericht Trier. Es soll sich um Dokumente bezueglich eines Aktenzeichens 6 O 388/08 handeln (ein mir bisher unbekanntes, jedoch anscheinend seit 4 Jahren anhaengiges Verfahren gegen mich beim Landgericht Trier, bei welchem ein RA Guenter Hoegner aus Speicher, Kirchstr. 5, mich als Prozessbevollmaechtigter meiner Geschwister mit Datum vom 17. Maerz 2011 am LG Trier verklagt?!). Ich kann nicht mit Sicherheit feststellen, woher diese Dokumente kommen und auf wessen Veranlassung sie an mich geschickt wurden, ob Dokumente verloren gingen! Insoweit anerkenne ich nichts in dieser Sendung als „offizielles Gerichtsdokument.“

 

Unter anderem enthaelt der Umschlag Dokumente der Zwangsversteigerung meines Elternhauses am AG Bitburg mit recht interessanten Daten – Laut Protokoll des AG Bitburg (Seiten 1-2) fand der Verteilungstermin des Erloeses der Zwangsversteigerung meines Elternhauses am 25. Juni 2010 statt. Man hatte mich jedoch urspruenglich fuer den 29. Juni 2010 geladen und auf meine Anfrage den Verteilungstermin auf den 30. Juni 2010 verlegt, da ich am 29. Juni 2010 (welch ein Zufall!!!) wegen meiner Ladung als Zeugin in der Klage gegen Notar Friedhelm Hildesheim am LG Trier verhindert war. Nun verstehe ich, warum ausser Rechtspfleger Hartmut Wirtz von der Zwangsversteigerung beim AG Bitburg und mir selbst niemand beim Verteilungstermin am 30. Juni 2010 anwesend war. Im Protokoll vom 25. Juni 2010 wird jedoch vermerkt, dass ich der Verteilung nicht zustimmte. Man verhinderte meine Teilnahme absichtlich und taeuschte meine Teilnahme im schriftlichen Protokoll ganz einfach vor! 

 

Weitere 2 (zwei) Seiten moechte ich gesondert besprechen: Mit Datum vom 8. Dez. 2010 soll Herr Johannes Arend einen V-Scheck Nr. 96026 ueber 45.995,82 Euro an das Versteigerungsgericht gezahlt haben „als Zuzahlung fuer die bestehen bleibenden Rechte.“ Dieser Betrag soll unter dem Aktenzeichen 4 HL 63/09 hinterlegt worden sein! Merkwuerdig! Wo kommt dieses Aktenzeichen denn ploetzlich her? Und warum ist es mit Aktenzeichen 7 HL 63/09 so leicht verwechselbar?!

Mitteilung an Herrn Arend: „Selbst wenn Sie diesen bisher „fehlenden Betrag“ nun 10x im Nachhinein zahlen, aendert sich nichts an der Tatsache, dass Sie mein Elternhaus und Grundstueck widerrechtlich an sich gerissen und in einem grausamen, verbrecherischen Akt zerstoert haben. Es aendert nichts an der Tatsache, dass Sie nicht Eigentuemer des Grundstuecks und folglich nicht Eigentuemer der auf dem Grundstueck errichteten Gebaeude sind. Herr Arend, Sie haetten besser daran getan, sich gemaess meiner mehrfachen Aufforderung mit mir in Verbindung zu setzen. Dafuer ist es nun zu spaet!“...

 

2012-04-13 Die Volksbank Bitburg eG teilt via Email mit, dass am 28. Maerz 2012 das rechtskraeftige Versaeumnisurteil des LG Trier im Haus eingegangen ist und dass die Erbauszahlung gemaess dem Urteil bereits zu 2/3 erfolgt ist. Man fragt nach meinen Kontodaten, damit mein Anteil ueberwiesen werden kann. (Meine verstorbenen Eltern hatten 3 Konten bei der Volksbank Bitburg eG, welche nun auf die Erben von Rosa und Michel Hubo liefen. Im Verlauf der vergangen 6 Jahre hatte ich mehrmals bei der Volksbank vorgeprochen, meine Dokumente vorgelegt und den Sachverhalt erklaert. Man sagte mir, dass man sich bei der Bank „neutral“ verhalten wollte und versicherte mir, dass „die Konten gesperrt blieben, bis alle Erben der Verteilung zugestimmt haben“).

2012-04-17 Nach einigen Rueckfragen und Bitte um Zusendung einer Kopie des besagten Urteils uebermittelt mir die Volksbank Bitburg eG eine Kopie (einer Abschrift: RA Guenter Hoegner aus Speicher) eines mir bisher unbekannten Versaeumnisurteils einer Richterin Brodoefel am LG Trier – 6 O 388/08 vom 6. Feb. 2012. Es handelt sich hier also um das gleiche Aktenzeichen, welches sich auf der Korrespondenz datiert auf den 17. Maerz 2011 des RA Guenter Hoegner an das LG Trier befand (Seiten 12-14 der Dokumente, die ich am 7. Feb. 2012 in dem zerrissenen, offenen Umschlag im Briefkasten vorfand). Alles recht merkwuerdig!

2012-04-18 Auf wiederholte Anfrage teilt die Volksbank den Kontostand der 3 Konten per 28.03.2012 mit und auf welchen Betrag sich mein Drittel belaeuft.

2012-04-19 Die Volksbank Bitburg eG verweigert jedoch einen Beleg/Kontoauszug ueber den Stand der 3 Konten vor der Erbauszahlung an meine Geschwister!

 

2012-04-20 In einer Email teilt ein Rechtsanwalt Joachim Hartmann (Volksbank Bitburg) mit, dass die Nachlassangelegenheit nunmehr von der Rechtsabteilung der Volksbank bearbeitet wird und dass Herr Hartmann mit sofortiger Wirkung mein alleiniger Ansprechpartner ist, wobei die Volksbank jedoch davon ausgeht, dass keine weitere Korrespondenz erforderlich ist. Als Anlage erhalte ich die angeforderte Uebersicht ueber die Nachlasskonten per 28.03.2012 [wobei ich bemerken muss, dass der Gesamtbetrag nicht mit dem am 18. April angegebenen Betrag uebereinstimmt] und werde letztmalig um Angabe meiner Kontoverbindung gebeten, damit mein Anteil ueberwiesen werden kann. Sofern man bei der Volksbank keine Antwort erhalten werde, werde der Betrag auf dem Sparkonto belassen. Die Volksbank betrachte die Sache damit als abgeschlossen.

     

2012-04-24 Meine Email an Herrn Hartmann (im Anhang einige meiner gerichtl.Dokumente]

 

Sehr geehrter Herr Hartmann,

 

danke fuer Ihre Nachricht vom 20. Apr. 2012 und die Uebersicht der 3 Nachlasskonten der Erben Hubo per 28.03.2012, also vor Auszahlung der Erbanteile an meine Geschwister. Die auf dem Kontenbeleg angegebenen Betraege stimmen nicht mit dem von Frau Lamberty angegebenen Gesamtbetrag per 28.03.2012 ueberein. Ich bitte um kurze Erklaerung und/oder Korrektur.

 

Im Anhang uebermittle ich auch Ihnen meine Dokumente, die der Volksbank Bitburg eG im Verlauf der vergangenen 6 Jahre mehrfach vorgelegt wurden. Die Volksbank teilte mir mit, dass sich die Bank aus Rechtsgruenden vollkommen neutral verhalten moechte und die Konten nur mit Unterschrift „aller Erben“ auszahlen wird. Als Rechtsanwalt ist Ihnen sicherlich bekannt, dass seit meiner Annahme des Amtes des Testamentsvollstreckers und der gerichtlichen Bestaetigung des Eingangs meiner Annahme des Amtes des Testamentsvollstreckers laut Gesetz der gesamte Nachlass meiner Eltern meiner Verwaltung unterliegt. Bis auf den heutigen Tag gibt es keinen richterlichen Beschluss, der mich meines Amtes enthoben hat. Daher hat sich die Volksbank eindeutig nicht neutral verhalten, sondern die illegalen Handlungen einer korrupten Seilschaft gefoerdert – selbst wenn dies durch „Nichthandeln“ geschah, was ich als Fehlverhalten erachte.

 

Nun beruft sich die Volksbank auf ein mir bis dahin unbekanntes „Versaeumnisurteil“ des LG Trier vom 6. Feb. 2012, wobei es sich anscheinend um ein seit 2008 anhaengiges Verfahren mit Aktenzeichen 6 O 388/08 handeln soll, von welchem ich nicht einmal Kenntnis hatte!

 

Die Volksbank Bitburg eG mag die Angelegenheit als abgeschlossen betrachten. Fuer mich ist die Sache erst abgeschlossen, wenn das Grundstueck in Bitburg im Messenweg (welches sich die Arend GmbH in einem widerrechtlichen Akt „angeeignet“ hat), den rechtmaessigen Eigentuemern wieder uebergeben wird. Der angerichtete Schaden, besonders durch Abbruch meines Elternhauses, ist mit keinem Geldbetrag wieder gutzumachen!

 

Was die Konten betrifft, werde ich mich zunaechst einmal mit dem Finanzamt in Verbindung setzen. Uebrigens steht mir nur ¼ Erbanteil zu.

 

Mit freundlichen Gruessen aus den USA,

Inge Hubo McDermaid

 

2012-05-04 Antwort von Herrn Hartmann (Volksbank Bitburg eG)

 

Sehr geehrte Frau Hubo McDermaid,

es erschließt sich mir nicht, welche Differenz Sie meinen könnten, da der übermittelte Ausdruck aus der EDV stammt und den Saldo per 28.03.2012 abbildet. Einen anderen Betrag kann es somit nicht geben.

Ihre weiteren Ausführungen wollen wir unkommentiert lassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Volksbank Bitburg eG

Joachim Hartmann

 

2012-05-16 Meine Email an Herrn Hartmann (Volksbank Bitburg eG)

 

Sehr geehrter Herr Hartmann,

 

Ihre Bestaetigung, dass der von Ihnen uebermittelte Ausdruck aus der EDV stammt und den Saldo per 28.03.2012 abbildet und es somit keinen anderen Betrag geben kann, ist ausreichend.

 

Da Sie keinen Kommentar bezueglich meiner Ihnen uebermittelten Gerichtsdokumente usw. abgeben moechten, gibt es auch meinerseits im Moment nichts weiter zu sagen.

 

Mit freundlichen Gruessen aus den USA,

 

Inge Hubo McDermaid

 

Mai 2012 Vermutlich in der 2. Maiwoche 2012 (ich war abwesend) kommt eine Rechnung (d.h. eine „Zahlungserinnerung“!?) ueber einen Betrag von 159,29 Euro von der Landesjustizkasse Mainz; es handelt sich um die Prozesssache 6 O 388/08 - das Verfahren gegen mich, von welchem ich erst am 7. Feb. 2012 Kenntnis erhielt (ein zerrissener, offener Umschlag mit merkwuerdigen Papieren bezuegl. des Verteilungstermins am AG Bitburg lag in unserem Briefkasten) Nun ist bei mir der Kragen endgueltig geplatzt!

 

2012-06-27 Eine weitere „Zahlungserinnerung“ ueber den Betrag von 159,29 Euro von der Landesjustizkasse Mainz liegt im Briefkasten, es muss sich wohl wieder um das gleiche Aktenzeichen 3 O 388/08 handeln. Hier heisst es u. a.: „Es wird ausdruecklich darauf hingewiesen, dass bei Nichteinhaltung die Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland in Annapolis zur guetlichen Herbeifuehrung der Zahlung oder auch zur zwangsweisen Einziehung in Anspruch genommen wird.“ Man weist darauf hin, dass dies allerdings mit weiteren Kosten fuer mich verbunden waere...

 

2012-06-29 Mein Mann berichtet mir, dass am Nachmittag (vermutlich zwischen 14:00 u. 15:30 Uhr) ein „Process Server“ (Firma Process Forwarding International in Seattle, WA) an der Tuer war und nach mir fragte. Da ich abwesend war und mein Mann keine Gerichtspost mehr fuer mich annimmt [was er ohnehin gar nicht darf!], hinterlegte der Mann einfach Gerichtspapiere auf einem Blumentopf vorm Haus!?! Zu meinem Erstaunen handelt es sich um einen Gerichtsbeschluss vom 16. August 2010 der damaligen Rechtspflegerin Schemainda vom AG Bitburg bezuegl. meines Antrags vom 2. Juli 2010, mich als Testamentsvollstrecker im Grundbuch einzutragen... Warum wird mir dieser „Beschluss“ 2 Jahre nach Abbruch meines Elternhauses zugeschick? Das AG Bitburg nahm mir das Recht, Einspruch zu erheben, bevor das Haus zerstoert wurde! Beim AG Bitburg dient man einem anderen Herrn, fuer den der Grund und Boden in Bitburg Messenweg 21 von besonderem Wert ist...

 

2012-06-30 Eine weitere Rechnung ueber den Betrag von 900 Euro von der Landesjustizkasse Mainz kommt an, wiederum soll es sich um das Aktenzeichen 3 O 388/08 handeln. Die Info auf der Rueckseite ist geradezu unglaublich. Hier ist von Dolmetscher- oder Uebersetzerauslagen, berichtigter Kostenrechnung usw. die Rede, da der Streitwert mit Beschluss vom 30.05.2012 auf 174.505,12 Euro festgesetzt wurde. Wie bitte? Es ist mir voellig unklar, worum es hier geht!? Von einem solchen Beschluss ist mir wieder einmal nichts bekannt! Die kriminellen Handlungen dieser verbrecherischen Bande kennen keine Grenzen!

 

2012-07-03 Im Verlauf eines langen Telefongespraechs mit Rechtspflegerin Schon vom Grundbuchamt am AG Bitburg erfahre ich, dass das Grundbuchblatt bezueglich des Hauses/Grundbesitzes in Bitburg, Messenweg 21, am 14.09.2010 geschlossen wurde. Auch hierueber informierte man mich nicht!!!

2012-07-23 Ich faxe eine Beschwerde gegen den Beschluss BB-1856-23 vom 16.08.2010 ans AG Bitburg. Frau Schon teilt mit, dass – wenn ich eine Beschwerde einreiche - diese dem OLG Zweibruecken zur Entscheidung vorgelegt wird. Auf meine Anfrage, warum solche Beschwerden nicht zum OLG Koblenz gelangen, heisst es, dass Grundbuchangelegenheiten am OLG Zweibruecken geregelt werden!?

2012-08-13 Eine Rechnung ueber 900 Euro von der Landesjustizkasse Mainz liegt unter einem Paeckchen vor der Haustuer, wieder einmal mit Hinweis, dass bei Nichteinhaltung die Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland in USA den Betrag zwangsweise einziehen kann. Mein Kommentar: „Bring it on!“

 

2012-11-08 Im Briefkasten liegt ein Brief von Southall (bei London) - frankiert mit Aufkleber "Royal Mail Postage Paid GB HQ 1514"; etwa 6 cm des Umschlags sind unten bereits offen. Zu meinem Erstaunen beinhaltet der Brief eine "Zahlungserinnerung" (mit Datum vom 29.10.2012), angeblich von der Landesjustizkasse Mainz. Man bezieht sich auf die Sache: AG Bitburg Grundbuch BB 1856-23 Bitburg Bl. 1856, in welcher ich 180,10 Euro bezahlen soll! Hierbei muss es sich um meine Beschwerde handeln, die ich am 23. Juli 2012 ans AG Bitburg gefaxt hatte. Laut telefonischer Auskunft von Rechtspflegerin Schon (Grundbuchabteilung AG Bitburg) sollte diese Angelegenheit jedoch ans OLG Zweibruecken weitergeleitet werden. Fuer diesen Fall habe ich bereits einen Rechtsanwalt im Visier, doch bis dato habe ich noch keine Nachricht vom OLG erhalten, dass meine Angelegenheit tatsaechlich dort vorliegt... Soll es sich hierbei wiederum um ein Taeuschungsmanoever handeln??? Wofuer soll ich den Betrag denn schulden? Wer veranlasst, mir solche Rechnungen (alles maschinell ohne Unterschrift) zu schicken? Warum kommt dieser Brief von London?...

 

2012-12-10 Heute liegt ein Brief von Maltapost PLC im Briefkasten. Es handelt sich wiederum um eine "Zahlungserinnerung" (mit Datum vom 19.11.2012) fuer den gleichen Betrag wie bei der "Royal Mail Postage", naemlich 180,10 Euro. Diesmal ist sogar eine Unterschrift auf der angeblichen Zahlungserinnerung. Soll mir doch endlich mal jemand erklaeren, wofuer ich diesen Betrag schulde und weshalb die Post nicht aus Deutschland kommt! Was geschah mit meiner Beschwerde vom 23. Juli 2012 ??? Sollte tatsaechlich einmal eine Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland mit mir Kontakt aufnehmen, werde ich unverzueglich die amerikanischen Behoerden einschalten...

 

2013-01-07 Im Briefkasten liegt ein weiterer Brief von Maltapost PLC, wiederum eine "Zahlungserinnerung" (mit Datum vom 5.12.2012), diesmal fuer einen Betrag von 42,00 Euro - ohne Erklaerung, lediglich mit Angabe eines Kassenzeichens: 2212300016663. Warum ist der zu zahlende Betrag ploetzlich nur 42,00 Euro anstatt 180,10 Euro (wie ich soeben sehe, handelt es sich hier um ein abweichendes Kassenzeichen 2212253090772)? Der Umschlag ist uebrigens rechts vollkommen offen, sodass ich den Brief gleich daraus entnehmen kann!!! All diese Vorgaenge nehme ich schon seit langem nicht mehr ernst. Die Frage ist weiterhin nur: Woher kommen diese Schreiben und auf wessen Veranlasssung?

 

2013-03-03 Waehrend meiner Abwesenheit erhalte ich eine schriftliche Benachrichtigung unseres Postamts (datiert 25. Feb. 2013), dass dort ein Einschreibebrief aus Deutschland mit Absender „Werner Niesen“ zum Abholen liegt. Ich finde einen „Obergerichtsvollzieher Werner Niesen“ auf der Webseite des Ministerium der Justiz und fuer Verbraucherschutz. Sollte dies tatsaechlich der Absender des Briefes sein, uebermittle ich folgende Nachricht: Ein deutscher Gerichtsvollzieher (also ein Beamter des Gerichts) kann nicht einfach Einschreibebriefe in die USA versenden. Das waere wiederum „Hoheitliches Handeln auf fremdem Staatsgebiet.“ Seit Jahren habe ich bereits darauf hingewiesen, jegliche Gerichtspost auf diplomatischem Weg zu schicken, da ansonsten Annahme verweigert wird. Das Haager Zustellungsuebereinkommen muesste inzwischen selbst in der Eifel bekannt sein. Ausserdem schulde ich niemandem etwas, das ist dem Justizministerium Rheinland-Pfalz bestens bekannt!!! Sollte es sich um eine andere Angelegenheit oder andere Person handeln, dann bitte ich um kurze Nachricht via Email an IHMcDermaid@gmail.com. Danke!!!

In Kuerze werde ich Info veroeffentlichen, wie die LTH (Landestreuhandbank) in Mainz in diese Sache involviert ist...

Z. Zt. ist dieses Dokument unter Bearbeitung (bitte etwaige Fehler entschuldigen!). Ziel ist, die Methoden eines gut organisierten Netzwerks aufzudecken. Ich bitte um Geduld...

 

„Richterliche Unabhaengigkeit“ oder  “Verschleierung eines Fehlurteils!“  

Unter anderem benachrichtigte ich das Justizministerium Rheinland-Pfalz von den unglaublichen Vorgaengen in der Angelegenheit. Dr. Isabel Eggers-Wronna bat Richter Helmut Mencher (neuer Dir. AG Bitburg) um Stellungnahme bezueglich meines Schreibens ans Justizministerium. Der Kommentar von Richter Mencher ist mir nicht bekannt. Im Auftrag von Dr. Eggers-Wronna erhielt ich ein Schreiben vom Justizministerium in Mainz, in welchem man sich ganz einfach auf die richterliche Unabhaengigkeit beruft; man ignoriert  meine Anschuldigung der korrupten Seilschaft. Warum wird mir immer wieder faelschlich mitgeteilt, dass meine Rechtsmittel ausgeschoepft sind? Weiss man selbst beim Justizministerium nicht, dass Beschluesse im Erbscheinsverfahren keine Rechtskraft entfalten???

An dieser Stelle moechte ich einmal folgendes bemerken und gleichzeitig betonen, dass es sich hier lediglich um meine „Meinungsaeusserung“ handelt:

Die Legislative ist fuer die Gesetze verantwortlich. Die Rechtsprechung oder Judikative „im Namen des Volkes (oder Staates)“ ist unabhaengigen Richtern anvertraut, deren Entscheidungen man zwar an einer hoeheren Instanz angreifen kann... Die Exekutive soll eine kontrollierende Funktion uebernehmen, u. a. also sicherstellen, dass die richterlichen Entscheidungen in Einklang mit den aktuellen Gesetzen stehen. Wenn man jedoch etwas Einblick gewinnt, wird deutlich, dass sich hinter dieser vorgesehenen Gewaltenteilung und Kontrolle ein gravierendes Problem verbirgt, ein Widerspruch, ein regelrechtes Paradox:

Die Rechtsprechung – so heisst es – ist an Gesetz und Recht gebunden. Wenn man eine richterliche Fehlentscheidung nicht mehr anfechten darf, da das Justizministerium sich ganz einfach auf die richterliche Unabhaengigkeit berufen kann, da es also kein Kontrollorgan gibt, weil die Richter keiner Dienstaufsicht unterliegen sollen, dann besteht nicht nur ein viel zu grosser Spielraum fuer subjektive Auslegung der Gesetze, sondern es sollte niemanden verwundern, dass in einer solchen Situation Machtmissbrauch u. Willkuer gedeihen. Wenn z. Bsp. ein deutscher Staatsbuerger darauf hinweist, dass ein richterlicher Beschluss ganz eindeutig einem Gesetz/Paragraphen widerspricht und von einem Richter (oder einer Richterin) zu hoeren bekommt, dass es sich hier um meine Meinung handelt, er/sie jedoch eine andere Auffassung vertritt, wo sogenannter „Rechtsfrieden“ im Vordergrund steht und der Mensch dabei uebersehen wird, da kann Rechtsprechung nicht funktionieren...

Man sollte dafuer Sorge tragen, dass eine Balance der Gewalten (wieder) hergestellt, zumindest die richterliche Unabhaengigkeit eingeschraenkt wird, da es ansonsten eigentlich keiner Legislative bedarf, denn Rechtsprechung ist dann nichts weiter als ein Wuerfelspiel – you win some, and you lose some!!!

 

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