Beweismaterial: widerrechtl. Aktivitaet am AG Bitburg!!!

Post Reply
Inge
Posts: 209
Joined: Tue Jul 14, 2009 7:26 pm

Beweismaterial: widerrechtl. Aktivitaet am AG Bitburg!!!

Post by Inge »

Nach dem Tod meines Vaters beantragte meine Schwester ohne mein Wissen 2 Erbscheine, einen fuer meinen Vater, in welchem dieser als Alleinerbe meiner Mutter ausgewiesen werden sollte u. einen Erbschein, der uns 3 Geschwister als Erben zu je 1/3 Erbe ausweisen sollte. Obschon ich bereits das Amt des Testamentsvollstreckers beim AG Bitburg angenommen hatte, schrieb mich das AG Bitburg nicht bezuegl. des Erbscheins fuer uns drei Geschwister an (Erbscheinsantrag Ziffer II), sondern nur bezuegl. des Erbscheins fuer meinen Vater (Erbscheinsantrag Ziffer I). Dies ist eine absichtl. u. grobe Verletzung meines Rechts auf rechtl. Gehoer (Seiten 11 - 14).
Im Beschluss (Entwurf) vom 24. Jan. 2007 von Richterin Trenkle heisst es, dass alle Erben angehoert wurden u. dass meine Tochter mit einem Schreiben entgegentrat. Meine Schreiben ans Gericht (nachdem meine Tochter mich informiert hatte), gelangten nicht in die Akte. (Mehr Info hierueber im naechsten Post)...

Man verweigerte mir mehr als 4 Monate Einsicht in den Erbscheinsantrag selbst. Erst als ich mehrmals § 2081 quotierte und nur in Vertretung meiner Tochter (welche mir eine Vollmacht geschrieben hatte, sie vor Gericht in der Angelegenheit zu vertreten, da ihre Deutschkenntnisse nicht ausreichten), faxte mir RAin Fuchs endlich am 30. Maerz 2007 den Erbscheinsantrag meiner Schwester, verhandelt zu Wittlich am 22. Nov. 2006, also nur drei Tage nach meinem Abflug in die USA, vor dem
Notar Dr. Jur. Thomas Endres. Dieser Notar forderte mich sogar auf, meine notariell beurkundete Generalvollmacht zurueckzuschicken (was ich natuerlich nicht tat) (Seite 6). Darueber hinaus fungierte er beim AG Bitburg u. LG Trier in der Angelegenheit als Rechtsanwalt, unter dem Briefkopf eines Notars (Seite 19). Mit Bestuerzung las ich den Antrag, ueber welchen ich mich an dieser Stelle aus verschiedenen Gruenden nicht einmal aeussern kann...

Was mich ebenso erschuettert, ist eine
Verfuegung dieser Richterin Trenkle, in welcher meiner Tochter mitgeteilt werden soll, dass ihr Grossvater das gemeinschaftl. Testament meiner Eltern vor dem Notar verheimlicht haben soll. Dies entspricht nicht der Wahrheit!!! Die Verfuegung wurde uebrigens nie ausgefuehrt, sonst haette ich mich heftig gewehrt. Was faellt dieser Richterin ein, eine solche Behauptung aufzustellen? Soll dies auf eine Aussage des Notar Hildesheim zurueckzufuehren sein? Mir ist bis heute kein Kommentar des Notars bekannt, moeglicherweise wird mir wieder etwas verheimlicht. Ich persoenlich ueberreichte dem Notar damals eine Kopie des vom AG Bitburg auf Veranlassung meines Vaters bereits eroeffneten gemeinschaftl. Testaments u. er las es in unserem Beisein, bevor das neue notarielle Testament errichtet wurde. Dies kann ich jederzeit unter Eid bezeugen. Ich werde es nicht zulassen, dass skrupellose Menschen meinen verstorbenen Vater als Luegner hinstellen!!! (Seite 18)
Ich schlug das Erbe meiner Mutter in Vertretung fuer meinen Vater wiederholt aus, am 28. Juni 2007 beglaubigt. Dies lag innerhalb der 6-Monats-Frist (wegen meines Wohnsitz in den USA betraegt die Frist 6 Monate), nachdem ich vom neuen Berufungsgrund Kenntnis erlangt hatte. Doch dieses Dokument gelangte bei keiner Instanz vor die jeweiligen Richter, zumindest nicht vor der Rechtsprechung! (Seite 21)
Auch wurde meine Tochter vom Finanzamt Koblenz angeschrieben, ihre Erbschaftssteuererklaerung abzugeben. Dies beweist ganz eindeutig, dass dem Finanzamt die Namen u. Anschriften der 4 (vier!!!) Erben mitgeteilt worden waren. Ich hingegen erhielt nichts vom Finanzamt. (Seite 22)
Weitere Info im folgenden Post...
Last edited by Inge on Mon Jan 04, 2010 9:11 am, edited 3 times in total.
Inge
Posts: 209
Joined: Tue Jul 14, 2009 7:26 pm

Re: Beweismaterial: widerrechtl. Aktivitaet am AG Bitburg!!!

Post by Inge »

Nachdem ich RA Fuchs mit der Verteidigung meiner Rechte beauftragt u. sie eine Beschwerde eingereicht hatte, dass mein Recht auf ordnungsgemaesse Anhoerung verletzt worden war, erfuhr ich, dass meine Schreiben ans Gericht - darunter Erbausschlagung in Vertretung fuer meinen Vater - nicht einmal in die Akte gelangt waren. Nun hiess es, dass ich weder das Recht auf Anhoerung noch Beschwerdefuehrung habe. Eine neue Version des Beschlusses vom 24 Jan 2007 wurde von derselben Richterin Trenkle gefasst, mit Datum vom 8. Maerz 2007. Hier hiess es wiederum, dass alle Erben angehoert wurden u. meine Tochter mit einem Schreiben entgegentrat. Lediglich ganz am Ende des Beschlusses lautete es zu meinem Erstaunen: "Selbst wenn Frau McDermaid die Erbschaft fuer Herrn Michel Hubo nach dessen verstorbener Ehefrau nach dessen Tod ausgeschlagen haette, so hat diese Ausschlagung keine Wirkungen." (Seite 3 unten). Diese Richterin Trenkle kontrollierte die ganze Angelegenheit, u. laut AG Bitburg sollten mir keine Rechtsmittel mehr verbleiben. :!:
Neuer Beschluss Trenkle_Beschluss & Erbschein Butz.pdf
(542.41 KiB) Downloaded 825 times

Post noch unter Bearbeitung, Beweismaterial der Verletzung meines Rechts auf Anhoerung folgt sobald wie moeglich...
Post Reply