Zustellung gerichtl. Schreiben ins Ausland

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Inge
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Joined: Tue Jul 14, 2009 7:26 pm

Zustellung gerichtl. Schreiben ins Ausland

Post by Inge »

Laut "Haager Zustellungsuebereinkommen" muessen gerichtl. Schreiben ins Ausland ueber die vom Justizministerium bestimmten "Process Server", dies ist z. Zt. PFI (Process Forwarding International), jeweils mit Englischer Uebersetzung zugestellt werden .
Nicht nur verletzten die Gerichte dieses Uebereinkommen, sondern etliche Dokumente (wie ich spaeter aus der Kopie der Gerichtsakte ersehen konnte) wurden mir ueberhaupt gar nicht erst zugestellt, nicht einmal auf dem Postweg.
Richterliche Verfuegungen wurden mehrmals nicht ausgefuehrt!!!
Darueber hinaus gibt es sogar eine Verfuegung beim AG Bitburg (vermutlich von
Rechtspflegerin Agnes Gerling beim Nachlassgericht), in welcher ich absichtlich bezueglich des Erbscheinsantrags meiner Schwester fuer uns Geschwister keine Mitteilung erhalten sollte, sondern nur bezueglich ihres Erbscheinsantrag fuer meinen verstorbenen Vater. Dies geschah, obschon ich bereits vom AG Bitburg als Testamentsvollstrecker des notariell beurkundeten Testaments schriftl. bestaetigt worden war.
Erbscheinsantrag_Verfuegung_AG_Bitburg.pdf
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Da der Erhalt dieser gerichtl. Schreiben jeweils mit einem Fristanlauf verbunden war, ueberschreiten meiner Meinung nach solche Handlungen die Grenze zur kriminellen Aktivitaet, denn mit Dreistigkeit hiess es dann hinterher mehrmals, dass ich solche Fristen versaeumt hatte!!!
Last edited by Inge on Mon Dec 13, 2010 8:13 am, edited 13 times in total.
Inge
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Re: Zustellung gerichtl. Schreiben ins Ausland

Post by Inge »

Rechtspfleger Hartmut Wirtz von der Zwangsversteigerungsabteilung beim AG Bitburg hob schliesslich den 1. Termin der ohnehin widerrechtlichen Zwangsversteigerung auf, da mir mehrere Schriftstuecke ueberhaupt nicht, andere nicht foermlich zugestellt worden waren. Ich hatte Herrn Wirtz darauf hingewiesen, dass man im Uebrigen nicht einfach von Deutschland aus gerichtl. Schreiben auf dem Postweg (auch nicht via Einschreiben) ins Ausland verschicken kann, da es sich hierbei um "Hoheitliches Handeln auf fremdem Staatsgebiet handelt." Daraufhin wandte sich Herr Wirtz mit allen gerichtl. Schreiben an PFI und bestimmte einen neuen Termin fuer die Versteigerung, welche bereits am 15. Dez. 2009 stattfand. Der Zuschlag wurde am 18. Dez. 2009 erteilt, obschon laut Gesetz das Haus/Grundstueck meiner Verwaltung unterliegen!!! :shock:
Inge
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Annahme der Gerichtspost zukuenftig nur auf diplomat. Weg!

Post by Inge »

Am 29. Nov. 2010 zeigte unser Postbote meinem Mann einen Brief, den dieser fuer einen „Einschreibebrief aus Deutschland“ hielt, denn es wurde eine Unterschrift verlangt. Da ich mich zur Zeit in einem anderen Staat aufhielt u. mein Mann Anweisung hat, keine derartige Post mehr anzunehmen u. auch weder selbst zu unterschreiben noch den Postboten unterschreiben zu lassen (so wie in der Vergangenheit geschah!), verweigerte er aus gutem Grund die Annahme dieses Schriftstuecks.
Es soll ein grauer Umschlag gewesen sein, aehnlich wie die Post, die ich hin u. wieder von deutschen Gerichten erhalten hatte. Moeglicherweise handelte es sich hierbei um Gerichtspost vom OLG Koblenz, denn wir warten immer noch auf Antwort auf meine Anfrage, ob in der Klage gegen Notar Hildesheim dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand stattgegeben wird.
Wie ich dem OLG Koblenz bereits in einer Fax vom 7. Nov. 2010 mitgeteilt hatte, werde ich nur noch Schreiben auf diplomatischem Weg annehmen, gemaess Haager Zustellungsuebereinkommen mit englischer Uebersetzung, (die Klaegerin, Jamie Stone, beherrscht die deutsche Sprache ohnehin nicht genuegend zum Verstaendnis).

Die Aufforderung zur diplomatischen Zustellung beschraenkt sich nicht nur auf das OLG Koblenz, sondern ebenso alle anderen deutschen Gerichte, die mich aus irgendeinem Grund anzuschreiben gedenken. Ansonsten wird jegliche Annahme verweigert!
Weitere Info, warum ich auf Zustellung auf diplomatischem Weg bestehen muss, im Forum Notar Klage, hauptsaechlich auf Seite 2: viewtopic.php?p=172#p172
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