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File Notar Klage Arend GmbH
Bitburg SES Klage Justitia
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Diverses:
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Bedebeer – Der Landgraf Beijing BT Beer Trading CO., LTD
Notar Friedhelm Hildesheim (Bitburg) macht
falsche uneidliche Aussagen vor dem Landgericht Trier!
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich!
Oder? Am LG Trier ist „Justitia“ nicht blind. Am LG Trier werden nicht nur die
Aussagen eines Notars hoeher bewertet als die eines „Normalbuergers“, sondern
gar die Falschaussagen eines Notars mittels Rechtsbeugung und mangelnder
Protokollierungspflichten getarnt, um ein erwuenschtes Urteil zu erzielen.
„Jetzt wird es mir aber zu bunt!“ sagt Notar
Friedhelm Hildesheim (Bitburg), als ich ihn im Mai 2007 nochmals bitte, seinen „Fehler“ einzugestehn und
mir zu helfen. Nach Jahren des Stillschweigens (zumindest mir gegenueber) macht
er nun haarstraeubende Aeusserungen und stellt nicht nur mich, sondern meinen
verstorbenen Vater, der sich nicht mehr verteidigen kann, als unredlich hin! Ein
Notar, der wider besseres Wissen Behauptungen aufstellt, die nicht der Wahrheit
entsprechen – wobei es sich um den Verlauf der direkten Amtsausuebung handelt -
ist meines Erachtens des Amtes des Notars nicht wuerdig! (11 O 364/09 LG
Trier 29. Juni 2010: Stone ./. Hildesheim – Zeugin des Beratungsgespraechs und
der Beurkundung: Inge Hubo McDermaid).
Dies war einmal mein Elternhaus in Bitburg, Messenweg 21, auf welches meine
Eltern so stolz waren. Unlautere Handlungen zweier Notare, die es mit ihrer
Amtspflicht und den Gesetzen nicht so genau nehmen (Notar Friedhelm Hildesheim aus
Bitburg und Notar Dr. Thomas Endres
aus Wittlich) sowie weitere kriminelle Handlungen einer korrupten Seilschaft
zerstoerten nicht nur das Heim meiner im Jahr 2006 verstorbenen Eltern, sondern
meine gesamte Familie! Obschon laut Gesetz das Haus/Grundstueck als
Testamentsvollstrecker meiner Verwaltung unterliegen - mir ist bis heute kein richterlicher
Beschluss bekannt, der mich meines Amtes enthoben hat - ordnete das Amtsgericht Bitburg
eine widerrechtliche Zwangsversteigerung an! (Info
hier). Trotz Kenntnis der in meinem Besitz befindlichen Dokumente,
ungeklaerter rechtlicher Verhaeltnisse und eines „verschwundenen“ Betrages von
46.000 Euro stellt der angebliche Ersteigerer, Herr Johannes Arend aus Bitburg (Arend
GmbH)), ploetzlich seine
bereits anlaufenden Renovierungsarbeiten in meinem Elternhaus ein und beauftragt
in aller Eile die Firma
Palzkill Erdbau GmbH aus Rittersdorf
mit einem grausamen Akt: dem Abbruch meines Elternhauses – das Haus soll ihm nun „zu teuer“ werden... Laut Rechtspfleger
Hartmut Wirtz von der Zwangsversteigerungsabteilung beim AG Bitburg soll
ich Herrn Arend ggf. auf Zahlung der restlichen 46.000 Euro verklagen
muessen!!!
Hintergrund: Bei der Errichtung eines notariellen Testaments im Auftrag meines Vaters
„verkannte“ Notar Hildesheim die Bindungswirkung des beim Amtsgericht Bitburg
nach dem Tod meiner Mutter auf Veranlassung meines Vaters bereits eroeffneten
handgeschriebenen gemeinschaftlichen Testaments meiner Eltern. Dies fuehrte zu
schlimmen Komplikationen in der Erbschaftssache. (Details ueber den gesamten
Verlauf, einschliesslich des Beratungsgespraechs, der Beurkundung und meines
wiederholten Aufsuchens des Notars nach dem Tod meines Vaters: CASE
FILE ). Anmerkung: zumindest glaubte
ich anfangs, dass es sich hier um einen Fehler, ein Missverstaendnis oder einen
Irrtum des Notars handeln musste. Im Retrospekt muss man jedoch spekulieren,
dass es sich nicht um einen „Fehler“ handeln konnte, sondern vielmehr einen organisierten Plan, mein Elternhaus und besonders das
Grundstueck – von grossem Interesse fuer mehrere Baufirmen, in vielgesuchter
Lage am Stadtrand von Bitburg - als „Bauland“ zu gewinnen! Dieser Plan
hatte jedoch ein nicht vorhersehbares Hindernis: meine Unterschrift zum
sofortigen Verkauf fehlte – entgegen Erwartung. Trotzdem fanden etliche
Handlungen statt, die meiner ausdruecklichen Zustimmung und meiner Unterschrift
beduerfen. Wie ist dies moeglich?! In diesem Dokument werden Sie weiterhin vom
„Fehler“ des Notars lesen – Bitte
entscheiden Sie doch selbst !!!
Von Inge Hubo
McDermaid (deutsche Staatsbuergerin, gebuertige Bitburgerin, seit 1984
wohnhaft in den USA) – alle Info unter Bearbeitung! -
Letzte Bearbeitung: Mittwoch, 2. Mai 2012
Eine korrupte
Seilschaft wird gegen mich taetig und verhindert Rechtsprechung an mehreren
Instanzen: AG Bitburg – LG Trier - OLG Zweibruecken!
Zwar verfuegte ich ueber eine notariell beurkundete
Generalvollmacht und erhielt im Verlauf der Testamentseroeffnung (nach dem
Tod meines Vaters am 24. Okt. 2006) vom AG Bitburg einen Brief,
in welchem ich um Mitteilung gebeten wurde, ob ich das Amt des
Testamentsvollstreckers laut notariellem
Testament annehme; eine Kopie der beiden
eroeffneten Testamente und des Eroeffnungsprotokolls
waren beigefuegt. Als ich die schriftliche Annahme
dieses Amtes (Akte 7 IV 372/06) persoenlich aufs Gericht trug,
versicherte man mir, dass alles in bester Ordnung waere. Der Eingang meiner
Annahme des Amtes des Testamentsvollstreckers wurde vom AG Bitburg am 9.
Nov. 2006 schriftlich bestaetigt (Akte 7
VI 371/06 – bitte Aktenzeichen beachten!). Laut Gesetz beginnt hiermit mein Amt!!! Doch eine skrupellose Seilschaft wurde gegen mich taetig, sodass meine
Dokumente bei keiner Instanz (AG Bitburg, LG Trier, OLG Zweibruecken) vor die
jeweiligen Richter gelangten (Sachverhaltdarstellung
im Detail). Nicht nur wurde mein Elternhaus entgegen all mein Protestieren
widerrechtlich zwangsversteigert, sondern inzwischen wurde ich selbst zu
unrecht unter staendig wechselnden Vertretungsverhaeltnissen vor dem
Landgericht Trier verklagt: SES Schlutius Eulitz
Schrader ./. McDermaid Inge oder SKW Schwarz Rechtsanwaelte ./. McDermaid Inge
???.
RA Papenmeier
reicht beim LG Trier die Klage gegen Notar Hildesheim wegen Notarhaftung ein.
Alle Bemuehungen, Notar Hildesheim zu einer Stellungnahme
zu bewegen, schlugen immer wieder fehl. Laut notariellem Testament sollte neben
uns drei Geschwistern auch meine Tochter, J. Stone, bedacht werden, jeder von
uns mit ¼ Erbanteil. Wegen der Verfehlung des Notars wurde jedoch im Verlauf
des Erbscheinverfahrens u. a. ein Erbschein nur fuer uns drei Geschwister
ausgestellt, welcher jeden von uns zu 1/3 Erbe berechtigt. Mit Schreiben vom
21. Dez. 2009 reicht RA Thomas
Papenmeier (Papenmeier & Zoehner in Eilenburg) im Auftrag meiner
Tochter eine Klage gegen Notar
Hildesheim beim LG Trier ein. Das Gericht macht das Fortsetzen des Verfahrens
sowie die Klagezustellung an Notar Hildesheim davon abhaengig, dass erst einmal
ein Gerichtskostenvorschuss von 1.968
Euro an die Gerichtskasse eingezahlt wird (Schreiben LG Trier vom 30.
Dez. 2009). Mit Beschluss vom 12. Jan.
2010 von der 11. Zivilkammer des LG Trier durch den Vizepraesidenten des Landgerichts Dr. Manfred Grueter, den Richter am Landgericht Leonardy und den
Richter am Landgericht Christian Stumm
wird der Rechtsstreit dem Einzelrichter,
RLG Stumm, zur Entscheidung uebertragen.
Notar Hildesheim beauftragt Dr. Juergen Micus (Schluender
Rechtsanwaelte in Hamm), welcher mit Schriftsatz
vom 22. Jan. 2010 beantragt, die Klage abzuweisen. Sein Fristverlaengerungsantrag von 3 (drei) Wochen
zur Klageerwiderung wird von RLG Stumm gewaehrt. Ebenso wird einem weiteren
Fristverlaengerungsantrag von 2 (zwei) Wochen bis zum 29.03.2010 entgegen
Interesse der Klaegerin von RLG Stumm mit Verfuegung
vom 15. Maerz 2010 stattgegeben.
Notar
Hildesheim macht haarstraeubende Bemerkungen – seine Aussagen entsprechen nicht
der Wahrheit, jedoch sprechen sie Baende... Herr Hildesheim haelt sich fuer
„unfehlbar!?!“
Am 23. Maerz 2010 erhaelt RA Papenmeier die Klageerwiderung von Notar Hildesheim
in einem Schriftsatz vom 18.03.2010. Darin bestreitet Notar Hildesheim ganz
einfach, das gemeinschaftliche Testament meiner Eltern im Verlauf des
Beratungungsgespraechs eingesehen zu haben. Auch macht er weitere Aussagen, die
ebenso nicht der Wahrheit entsprechen. Seit mehr als 3 (drei) Jahren wartete
ich auf eine Stellungnahme von Notar Hildesheim. Da es ihm offensichtlich an Integritaet mangelt und er sich anscheinend
fuer „unfehlbar“ haelt, stellt er nun nicht nur mich selbst als Luegner,
sondern meinen verstorbenen Vater – sein ganzes Leben lang ein rechtschaffener
Mann - als unredlich hin, was unverzeihlich ist und Baende spricht...
Richter Stumm
gewaehrt die von Notar Hildesheim angeforderte Prozesskostensicherheit in Hoehe
von 3.020 Euro fuer das LG Trier und 3.380 Euro fuer eine weitere Instanz!
Im Schreiben vom 9. April 2010
nehmen wir Stellung zum Schriftsatz des Beklagten, wobei ich den Verlauf des
Beratungsgespraechs sowie der spaeteren Beurkundung schildere. Mit Verfuegung vom
13. April 2010 bestimmt RLG Stumm
den Gerichtstermin auf den 29. Juni 2010 (14:45 Uhr, LG Trier, 2. OG,
Sitzungssaal 230, Justizstr. 2, 4, 6). Zum Termin werden wir mit Schreiben
vom 14. April 2010 geladen, wobei die Klagepartei
bis zum 14. Mai 2010 einen Auslagenvorschuss von 1.000 Euro fuer meine Ladung
als Zeugin einzahlen oder meine Auslagenverzichtserklaerung vorlegen muss.
Notar Hildesheim fordert mit Schreiben vom 21. April 2010 Prozesskostensicherheit in Hoehe von 3.020
Euro fuer das LG Trier und darueber hinaus 3.380 Euro fuer eine weitere
Instanz! Am 25. Mai.2010 beschliesst Richter Stumm, dass
die Klaegerin, Jamie Stone, die Anwaltskosten des Notar Hildesheim als
Sicherheit im Voraus an die Gerichtskasse einzuzahlen hat: "Die Klaegerin hat wegen der dem Beklagten voraussichtlich
entstehenden Prozesskosten Sicherheit zu leisten in Hoehe von 6.400 Euro bis
zum 22. Juni 2010." Hierbei handelt es sich nicht nur um die
voraussichtlich entstehenden Anwaltskosten des Notars fuer die erste Instanz,
also beim LG Trier, sondern ebenso fuer die zweite Instanz, sowie vom Anwalt
des Notars, RA Dr. Micus, beantragt.
Die Prozesskostensicherheit in Hoehe
von 6.400 Euro (fuer 1. sowie 2. Instanz!) wird
am 15. Juni 2010 an die Landesjustizkasse Chemnitz ueberwiesen und
hinterlegt...
Notar
Hildesheim schlaegt noch einmal aus: waehrend er bisher stets clever umging,
meine Anwesenheit beim Beratungsgespraech zu bestaetigen, macht er mich nun zum
Initiator des notariellen Testaments!
Notar
Hildesheim macht mehrere falsche Aussagen im Schreiben vom 14. Juni 2010 und erinnert sich angeblich nicht, dass ich ihn kurz nach dem Tod meines
Vaters zwecks Beratung aufsuchte – Herr Hildesheim hatte mir gesagt, dass ich
mich jederzeit mit Fragen an ihn wenden kann. (Bei dieser Gelegenheit fragte er
mich, ob mich das AG Bitburg bereits zum Testamentsvollstrecker ernannt hat,
was ich bejahte; auch empfahl er mir sogleich einen Immobilienmakler, falls
mein Elternhaus verkauft werden sollte; ich koenne gleich zu ihm ruebergehn und
ihm nur sagen, dass er mich geschickt hat). Notar Hildesheim versicherte mir,
dass ich mindestens ½ Jahr Zeit habe, die Erbauseinandersetzung abzuwickeln; ich
soll doch erst einmal nach Hause (in die USA) fliegen und etwas Abstand
gewinnen. Von all dem will er heute nichts mehr wissen. Dass ich ihn bei einem
(zweiten) Besuch im Mai 2007 unter Traenen regelrecht anflehte, seinen Fehler,
Irrtum oder Missverstaendnis bezueglich des Nichterkennens der Bindungswirkung
des gemeinschaftlichen Testaments meiner Eltern einzugestehn und mir zu helfen,
bestreitet er ganz einfach. Dies war der Zeitpunkt, als er zu mir sagte: „Jetzt wird es mir aber zu bunt!“ Auch hatte ich ihn gebeten, meine damalige RAin,
Elfriede Fuchs (ehem. Kanzlei Fuchs & Wolters, heute Anwaltskanzlei
Elfriede Fuchs in Bitburg), anzurufen, da sie mit ihm
sprechen wollte. Frau Fuchs war schon seit langem ueber das Verfehlen des
Notars informiert. Herr Hildesheim sagte, dass er sie anrufen wird, jedoch
nicht in meinem Beisein! Man sollte RAin Fuchs doch
einmal ueber den Inhalt dieses Telefongespraechs befragen!!! Sie koennte ebenso
bestaetigen, dass ich Notar Hildesheim im Mai 2007 aufsuchte und warum!
Waehrend Notar
Hildesheim endlich meine Anwesenheit beim Beratungsgespraech bestaetigt, was er
bisher stets umgangen hat – wohl um eine Hintertuer offen zu lassen - macht er
mich nun zum Initiator des notariellen Testaments und stellt mich regelrecht
als „Erbschleicherin“ hin! Ich sehe keine
Alternative mehr, als sobald wie moeglich mehr Details zu berichten, wie z.
Bsp. folgendes: Waehrend meines
Aufsuchens in seinem Buero im Mai 2007 fragte mich Herr Hildesheim, woher denn
meine Geschwister ueberhaupt von dem alten Testament meiner Eltern wussten.
Etwas perplex antwortete ich, dass es doch jedem von uns nach der Eroeffnung in
der Post zugeschickt wurde. Wie soll man diese Frage von Notar Hildesheim
eigentlich verstehen? Die Antwort moechte ich an dieser Stelle einmal offen
lassen...
Am 29. Juni
2010 bezeuge ich den Verlauf des Beratungsgespraechs bei Notar Hildesheim vor
Richter Stumm am LG Trier
Waehrend des Gerichtstermins
werde ich als Zeugin vernommen. Richter Stumm stellt etliche Fragen, die ich
wahrheitsgemaess und nach bestem Wissen und Gewissen beantworte. Notar
Hildesheim wendet sich auch einmal persoenlich an mich, verweist auf eine
ausgedruckte Indexseite meiner Homepage (sowie Bild), mit der Frage, ob ich der
Autor der Webseite bin, auf welcher es u. a. heisst: “!!! Korrupte Seilschaft verhindert Rechtsprechung !!! AG Bitburg –
LG Trier – OLG Zweibruecken.“ Sollte dies
etwa eine „Trickfrage“ gewesen sein? Erwartete Herr Hildesheim etwa, dass ich
vortrage, nicht fuer die Homepage verantwortlich zu sein oder dass ich mich
„nicht erinnern“ kann, ob oder nicht ich das geschrieben habe? Natuerlich ist
das meine Homepage, und ich uebernehme volle Verantwortung fuer den gesamten
bisherigen Inhalt sowie fuer alles, was dort in Zukunft erscheinen wird.
Darueber hinaus geniesse ich in den USA „Freedom of Speech“ und fuerchte mich
auch nicht, die Wahrheit auszusprechen...
Ich
erklaere vor Gericht, dass ich dies geschrieben habe und dass dies mein
einziges Mittel ist, die Wahrheit ans Tageslicht zu bringen...
Ist es fuer
Notar Hildesheim fuer ein Schuldbekenntnis zu spaet? Um eigenes Fehlverhalten
zu rechtfertigen, machten mich mehrere Beteiligte zum „Boesewicht“!!!
Da ich nicht anwesend war, waehrend Notar
Hildesheim, vertreten durch RAin Dr. Alexandra Kelker (Schluender
Rechtsanwaelte in Hamm), seine Angaben vor Gericht machte, sehe ich nun mit Erstaunen im
zugesandten Protokoll, dass die Aussagen wieder nicht
mit den tatsaechlichen Begebenheiten uebereinstimmen. Sollte Notar Hildesheim
sich nicht mehr so recht an das Beratungsgespraech und die Beurkundung erinnern
???, so hat er mit Sicherheit nicht vergessen,
wie ich im Mai 2007 in seinem Buero sass und ihn unter Traenen bat, seinen
Fehler einzugestehn. Die Art und Weise, auf welche er
mich persoenlich zu diskreditieren versucht, ist auch nicht dadurch
gerechtfertigt, dass es eventuell fuer sein Schuldbekenntnis zu spaet ist!?!?
Da Herr Hildesheim angibt, dass er im Zusammenhang mit dem Widerruf meiner
Vollmacht seitens meiner Schwester mit Notar
Dr. Thomas Endres aus Wittlich
ein Gespraech fuehrte, wird mir nun im Nachhinein so manches klar
. Notar Dr.
Endres, anscheinend ein „Moechte-gern-Anwalt“, fungierte in der ganzen
Angelegenheit unbemerkt als Rechtsanwalt beim AG Bitburg und LG Trier (Info hier). Meine Schwester
bemerkte einmal, dass sie zur damaligen Zeit "ueberreagierte“, wozu ich mich aus verschienden
Gruenden nicht weiter aeussern kann...
Ausdruecklich
betonen moechte ich, dass entgegen den Darstellungen von Notar Hildesheim mein
Vater nicht bereits phlegmatisch, sondern ein sehr akuter Denker war, der genau
wusste, was er wollte und sich auch recht gut durchsetzen konnte. Dafuer gibt es etliche Zeugen
unter Aerzten und Bekannten. Auch wurde von Notar Hildesheim damals nicht
darauf hingewiesen, dass es in der Regel nicht ueblich ist, einer im Ausland
lebenden Person eine Vollmacht auszustellen. Ohnehin verweilte ich doch die
ganze Zeit bei meinem Vater im Haus, selbst waehrend seiner mehrmaligen
Krankenhausaufenthalte. Es war doch nur die Rede davon, dass ich evtl.
ein paar Tage in die USA reisen koennte, da mein Mann sich wegen eines
Knochenbruchs nun bereits einer Operation unterziehen sollte, waehrend welcher
Zeit und bis zu meiner sofortigen Wiederkehr mein Vater evtl. in Kurzzeitpflege
im Krankenhaus oder Altenheim bleiben koennte. Auch hierfuer habe ich Zeugen...
RA
Papenmeier weist das LG Trier in seinen Schriftsaetzen vom 15. und 19. Juli 2010 u.a. noch einmal darauf hin, dass die Aussage des Notars sich im
Wesentlichen auf Allgemeinplaetzen erschoepft und keine konkreten Angaben
enthaelt - ein typisches Aussageverhalten von Notaren, die sich an nichts
erinnern oder eigenes Fehlverhalten kaschieren wollen. Es komme nicht darauf
an, was Notare oder der Beklagte allgemein tun, sondern was im konkreten Fall
geschehen ist!
Weitere Anmerkungen zum Protokoll: Bei dieser Gelegenheit moechte ich einmal darauf hinweisen, dass ich nicht nach Deutschland gekommen war, weil es meinem Vater gesundheitlich nicht gut ging, so wie es im Protokoll nun lautet. Vielmehr kam ich nach Deutschland, weil mein Vater mich am 13. Aug. 2006 (nur wenige Stunden, nachdem ich ein langes Telefongespraech mit meinen Eltern gefuehrt hatte) mit der Nachricht anrief, dass meine Mutter hinterm Haus gefallen und im Krankenhaus in einem tiefen Koma liegt. Ich packte in Eile, koordinierte Fluege mit meiner Tochter, die erst von Los Angeles (Westkueste) nach Baltimore (Ostkueste) anreisen musste, von wo aus wir zusammen am 15. Aug. 2006 nach Frankfurt flogen. Bei unserer Ankunft in Bitburg am 16. Aug. 2006 war meine Mutter leider bereits ueber Nacht verstorben. So kam es dazu, dass ich unvorhergesehen bis zum Tod meines Vaters bei diesem blieb, denn er erlitt gleich nach der Beerdigung meiner Mutter einen 3. Herzinfarkt und laut Aerzten stand es wegen der wiederkehrenden Herzprobleme nicht gut um ihn... Irgendwie ging der Zusammenhang im Protokoll an verschiedenen Stellen verloren - was wohl eine Folge der gekuerzten Wiedergabe und des spaeteren Zusammenstellens einzelner Segmente ist, wobei auch die jeweils gestellte Frage nicht aus dem Protokoll ersichtlich ist. Moeglicherweise wurde es noch nirgendwo registriert, wie es dazu kam, dass ich mich seit dem 16. Aug. 2006 in Deutschland befand. Auch mag es zu einem Missverstaendnis gekommen sein, da ich tatsaechlich Ende Mai 2006 zusammen mit meinem Mann meine Eltern besuchte, zu welcher Zeit es meinem Vater bereits gesundheitlich nicht gut ging. Hier handelte es sich jedoch um eine gesonderte Deutschlandreise. Angesichts der Anspielungen des Notar Hildesheim bzw. seiner Rechtsanwaeltin, Dr. Kelker, moechte ich dies lediglich mitteilen!
Uebrigens finde ich es regelrecht absurd, ueber
einen Menschen zu richten, ohne ihn erst einmal anzuhoeren. Wieviel Leid waere
erspart geblieben, haette man mich nicht meiner Rechte, besonders meines Rechts
auf ordnungsgemaesse Anhoerung, beraubt! Meine Schwester haette meinen eigenen
Erbteil von mir erhalten (was schon seit langem aktenkundig ist), und unser
Elternhaus waere nicht widerrechtlich zwangsversteigert worden! Doch
stattdessen wurde meine Familie von einer skrupellosen Seilschaft regelrecht
zerstoert. Die Beteiligten machten mich hinter meinem Ruecken zum Boesewicht,
dem dringend Einhalt geboten werden muss, womit sie ihre widerrechtlichen
Handlungen allem Anschein nach auch noch fuer gerechtfertigt hielten. Fuer
solche Methoden habe ich nichts weiter als Verachtung!
„Audiatur et altera pars!“– so hiess es schon
bei den Roemern...
Surprise!!! Richter Stumm weist die Klage gegen
Notar Hildesheim ab. Die Kammer erkennt deutlich „querulatorische
Charakterzuege“ auf meiner Internetseite
Obschon ich trotz des Inhalts
des schriftlichen Protokolls
(zu welchem ich mich zu einem spaeteren Zeitpunkt
noch einmal aeussern werde) weiterhin
hoffte, dass Richter Stumm eine weise Entscheidung treffen wird, kommt
es eigentlich nicht als Ueberraschung, dass er im Beschluss vom 10. Aug. 2010 vom LG
Trier die Klage gegen Notar Hildesheim abweist. In der Begruendung heisst
es unter anderem, dass sich nach Auffassung der Kammer (11. Zivilkammer des LG
Trier) in einem von Notar Hildesheim eingereichten Auszug aus meiner
Internetseite deutlich "querulatorische Charakterzuege"
erkennen lassen. Hierauf habe ich seit langem gewartet, denn es ist
allgemein bekannt, dass dies jedem geschieht, der sich - so wie ich - gegen
Rechtsbeugung und Willkuer zur Wehr setzt und sich nicht fuerchtet, die
Wahrheit auszusprechen. So war es nur eine Frage der Zeit...
Zusaetzliche
Anmerkungen zum Protokoll: bis heute hat
Notar Hildesheim noch keine Angaben dazu gemacht (zumindest in meiner
Anwesenheit), wer ihm „angeblich“ gesagt haben soll, dass es kein anderes
Testament gibt. Warum besteht das Gericht denn nicht auf eine diesbezuegliche
Aussage? Es heisst im Beschluss: „Bei dem Vorgespraech vom 29. 09. 2006 sei
ihm gegenueber erklaert worden (wie es auch in § 1 des spaeteren notariellen
Testamentes vom 02.10.2006 zu lesen sei), dass fruehere Verfuegungen von Todes
wegen nicht vorhanden seien.“ Nicht nur vermeidet Notar Hildesheim weiterhin
eine Angabe der Person, die dies erklaert haben soll, sondern darueber hinaus
heisst es in § 1 des notariellen Testaments: „Fruehere Verfuegungen von
Todeswegen, durch die ich an der Errichtung dieses Testamentes gehindert
waere, sind nicht vorhanden.“ Dies ist angesichts der Tatsache, dass Notar
Hildesheim das alte Testament eingesehen, jedoch nicht auf die Bindungswirkung
hingewiesen hat, ganz klar eine vollkommen andere und auch wahrheitsgemaesse
Aussage, denn weder meinem Vater noch mir war eine solche Bindungswirkung
bekannt.
Mein Vater haette niemals
unterschrieben, dass es kein anderes Testament gibt! Das ist ja geradezu eine
Frechheit – jedoch keine unbekannte Methode mehr - den Sinn einer Aussage so zu
verdrehen! Man muss schon bemerken, dass die Beteiligten, die sich solcher
Methoden bedienen, sich zu regelrechten Experten darin entwickelt haben, was
wohl an der vielen Uebung liegt. Kann Richter Stumm etwa den distinkten
Unterschied dieser beiden Aussagen nicht erkennen? Oder „will“ er das nicht
erkennen? Dies ist nur eine meiner vielen Fragen, die ich zu den Angaben des
Notars und deren richterlichen Bewertung fuer heute einmal offen lasse...
Warum
wuerdigt Richter Stumm keine meiner Aussagen, obschon ich mich noch genau an
alles erinnern kann, wohingegen Notar Hildesheim sich darin verlaeuft, wie es
in seinem Buero gehandhabt wird, wenn jemand ihn zwecks Beratung aufsucht???
Was dies mit dem spezifischen Fall zu tun haben soll, und wie man meine Aussage
„nicht hoeher bewerten kann als die des Notars“, ist mir ein Raetsel, denn
Notar Hildesheim war nicht in der Lage, etwas zum Verlauf „dieses“
Beratungsgespraechs auszusagen!!!
Es
geht um die Ehre meines verstorbenen Vaters, der sich leider nicht mehr verteidigen
kann, und nicht um die Groesse eines Erbteilsl!!! Warum ich das immer wieder
vergebens betonen muss und dann noch gerade deswegen als „unglaubwuerdig“
hingestellt werde, ist kein gutes Zeugnis fuer das deutsche Justizsystem. Bei
solcher „subjektiven Bewertung“ ohne jegliche Wuerdigung meiner Zeugenaussage
ist Rechtsprechung kaum moeglich...
Hier eine „Meinungsaeusserung“: waehrend ich als
Zeugin im Gerichtssaal vernommen wurde, stellte Notar Hildesheim die Frage, ob
ich dies geschrieben habe – wobei er ein Dokument mit meinem Frontpage
hochhielt. Ich uebernahm volle Verantwortung fuer diese meine Webseite. Richter
Stumm bemerkte zu diesem Zeitpunkt, dass ihm meine Webseite bekannt ist usw.
Dass
Richter Stumm in der Urteilsbegruendung darauf hinweist, dass er auf meiner
Webseite – auf welcher ich von Rechtsbeugung und den Handlungen einer gegen
mich taetigen Seilschaft berichte - deutlich “querulatorische Charakterzuege”
erkennen will, beweist ohne Zweifel, dass eine objektive Bewertung meiner
Glaubwuerdigkeit und somit meiner Zeugenaussage durch diesen Richter nicht
stattgefunden hat. Es weist vielmehr darauf hin, dass
Richter Stumm zu dem Zeitpunkt des Gerichtstermins befangen war und sich schon
ein Urteil gebildet und ueber mich gerichtet, lange bevor ich ueberhaupt den
Gerichtssaal betreten hatte.
Ein Rechtsstreit soll durch einen neutralen und
unabhaengigen Richter entschieden werden. Daher muss ein an einem Rechtsstreit
Beteiligter die Moeglichkeit haben, darauf hinzuwirken, dass nur Richter, die
ihm unvoreingenommen gegenuebertreten, mit der Sache befasst werden. Ob es mir
ueberhaupt noch moeglich ist, einen solchen Richter zu finden? Offensichtlich
war es beim LG Trier nicht der Fall, was Richter Stumm selbst mit seiner - ich
moechte es einmal „ungeschickten Wortwahl“ nennen – beweist. Sollte ich nun
wieder als „querulatorisch“ bezeichnet werden, dann kann ich daran leider
nichts aendern. Das haelt mich jedenfalls nicht davon ab, meine Meinung
weiterhin frei zu aeussern!
Vor endgueltiger
Entscheidung zur Berufungseinlegung gibt es einige Fragen, um die Chancen vor
dem OLG Koblenz besser abwaegen zu koennen:
... ob man Notar Hildesheim und mich als Zeugin
unter Eid stellen kann (was in Trier entgegen Interesse der Klaegerin sowie
entgegen mein Interesse einfach nicht geschah); ob man Notar Hildesheim nicht
endlich zu einer Stellungnahme bewegen kann, wer angeblich beim
Beratungsgespraech gesagt haben soll, dass kein anderes Testament existiert
(was ja meiner Aussage als Zeugin widerspricht); ob man
nicht verlangen kann, dass ich diesmal vor Gericht frei sprechen kann und meine
Antworten auf Fragen usw. diesmal nicht vom Richter zensiert, selektiv diktiert
und dann auch noch im schriftlich zusammengestellten Protokoll sinngemaess
nicht mehr mit dem Ausgesagten uebereinstimmen, sondern dass alle Aussagen und
Fragen - gleichgueltig von wem gestellt oder beantwortet - woertlich
aufgenommen und exakt wiedergegeben werden; ob die Klaegerin (meine Tochter)
mir etwa die Rechte abtreten kann, damit ich nicht wieder waehrend des
"Verhoers" von Notar Hildesheim den Gerichtssaal verlassen muss,
sodass ich seine Stellungnahme nicht hoeren kann; ob ich dem Notar (nun in der
Eigenschaft als Klaegerin) selbst wichtige Fragen stellen kann usw....
Waehrend meine Tochter und ich
auf Antwort der letzten ungeklaerten Fragen warten - ohne die eine informierte
Entscheidung und Abwaegung der Chancen vor dem Berufungsgericht nicht moeglich
ist - muss ich, da die Zeit draengt, schliesslich auch ohne diese wichtige Info
mehrmals die Aufforderung zur Einreichung der Berufung abschicken...
Es soll zu einer
Fristversaeumnis gekommen sein; erfolgreiche Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand soll nahezu unmoeglich sein
(weiter moechte ich mich an dieser Stelle nicht dazu aeussern) ...
Am 23. Sep. 2010 beantragt RA Papenmeier beim
OLG Koblenz die Wiedereinsetzung (mir steht z. Zt. nur der
Schriftsatzentwurf zur Verfuegung) in die versaeumte Berufungsschrift und legt
gleichzeitig Berufung ein gegen den Beschluss des LG Trier vom 10. Aug. 2010,
AZ. 11 O 364/09. Auch beantragt er eine Verlaengerung der Berufungsbegruendungsfrist,
damit die Klaegerin einen anderen Rechtsanwalt (evtl. in den USA mit Zulassung
in Deutschland) in der Angelegenheit beauftragen kann. Weitere Info zur Wiedereinsetzung
und zum Schriftsatz
vom LG Trier, vorlaeufig ohne Kommentar...
Am 22. Okt. 2010 erhalte
ich Nachricht, dass der Ersteigerer, Johannes Arend, die Firma Palzkill in
Rittersdorf (Palzkill Erdbau GmbH) mit dem Abbruch meines Elternhauses
beauftragt hat. Trotz all meiner Bitten und Telefonnachrichten an Herrn Arend
wird mein Elternhaus in der Woche vom 1. Nov. 2010 abgerissen – ein geradezu
unmenschlicher Akt... es bleibt nichts als ein tiefes Loch!!!
Die Klaegerin kuendigt das Mandat, da RA
Papenmeier sie nicht vor dem OLG Koblenz vertreten kann (von Kommentar wird
abgesehen...). Die Rechte in der Klage werden auf mich uebertragen...
Am 7. Nov. 2010
wird das OLG Koblenz schriftlich benachrichtigt und um Mitteilung
gebeten, ob der von RA Papenmeier beantragten Wiedereinsetzung in den
vorherigen Stand (wegen der versaeumten Frist zur Einlegung der Berufung)
stattgegeben wird. Gleichzeitig wird das OLG gebeten, alle bisher eingereichten
Gerichtsdokumente (von der Kanzlei Papenmeier & Zoehner sowie der
Prozessbevollmaechtigten des Notar Hildesheim) in dieser Berufungssache an mich
zu senden. Laut Haager Zustellungsuebereinkommen bitte ich um Mitteilung auf
diplomatischem Weg. Sobald die Wiedereinsetzung stattgefunden hat, beabsichtige
ich, einen hiesigen Anwalt mit der Verteidigung meiner Rechte zu beauftragen.
In der Zwischenzeit hat die Klaegerin die Rechte in der Notar Klage auf mich
uebertragen. Leider ist
die Situation so, dass wir nur durch die Ergreifung dieser Massnahme zumindest
mit groesserer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen koennen, dass es sich bei den
zugesandten Dokumenten (sowohl ans OLG Koblenz gesandt als auch vom OLG Koblenz
zugestellt) tatsaechlich um "offizielle" Gerichtsdokumente handelt
und die Angelegenheit in ihrer Gesamtheit sowohl dem OLG Koblenz als weitere
Rechtsinstanz als auch beiden Parteien vorliegt. In der Vergangenheit
verschwanden meine Dokumente und gelangten gar nicht vor die zustaendigen
Richter. Wegen der Computertechnologie habe ich auch mehrmals Dokumente
erhalten, von denen ich weder das zustaendige Gericht feststellen konnte noch -
und viel weniger - von wem sie ausgestellt wurden, da meist ohne Unterschrift! Auch
erhielt ich des oefteren Nachrichten "im Auftrag" der von mir
adressierten Person, sodass ich meine Ansprechpartner gar nicht erreicht haben
mag. All dies gilt es zu vermeiden!!! In diesem Zusammenhang moechte ich
bemerken, dass sich dies nicht nachteilig auf RA Papenmeier auswirken soll, der
ueber meine Anliegen informiert wurde ...
Am 29. Nov. 2010 zeigte unser Postbote meinem Mann einen
Brief, den dieser fuer einen „Einschreibebrief aus Deutschland“ hielt, denn es
wurde eine Unterschrift verlangt. Da ich mich zur Zeit in einem anderen Staat
aufhielt und mein Mann Anweisung hat, keine derartige Post mehr anzunehmen und
auch weder selbst zu unterschreiben noch den Postboten unterschreiben zu lassen
(so wie in der Vergangenheit geschah!), verweigerte er aus gutem Grund die
Annahme dieses Schriftstuecks. Es soll ein grauer Umschlag gewesen sein,
aehnlich wie die Post, die ich hin und wieder von deutschen Gerichten erhalten
hatte. Moeglicherweise handelte es sich hierbei um Gerichtspost vom OLG
Koblenz, denn wir warten immer noch auf Antwort auf meine Anfrage vom 7. Nov.
2010 ???
Inzwischen
habe ich bereits einige weitere Einzelheiten zum Verlauf des
Beratungsgespraechs und meines Aufsuchens des Notars kurz nach dem Tod meines
Vaters sowie im Mai 2007 veroeffentlicht. Manche Aussagen, die damals im Buero
von Herrn Hildesheim geaeussert wurden, sehe ich im Retrospekt in einem ganz
anderen Licht. Es mag zur Aufklaerung der Geschehnisse daher recht wichtig sein
(besonders, da das schriftliche Protokoll meiner Zeugenaussage beim LG Trier
meine tatsaechlichen Aussagen nicht wiedergibt! Bis zum Beschluss des LG Trier
war ich stets bereit, die Amtspflichtverletzung offiziell als „Fehler“ zu
akzeptieren, damit die Angelegenheit auf guetlichem Weg aus der Welt geschaffen
werden koennte. Daher verhielt ich mich am LG Trier gar recht zurueckhaltend,
was sich leider nachteilig auswirkte!).
Es
handelt sich bei der weiteren Info z. Bsp. um einen Vorschlag bezueglich meines
Elternhauses (waehrend des Beratungsgespraechs meines Vaters bei Notar
Hildesheim) als auch einen anderen Vorschlag (gegenueber dem Immobilienmakler, Hans-Juergen Enders (Kreissparkasse
Bitburg-Pruem), zu welchem Notar
Hildesheim mich gleich nach dem Tod meines Vaters geschickt hatte) und mag zur
Frage aufklaeren, ob es sich bei der Falschberatung tatsaechlich „nur“ um einen
„Fehler“ handelte... Info in Case File
Die Liste
der Personen, die ich bisher in der ganzen Sache angeschrieben habe, wird
staendig erweitert. Die verschiedenen Reaktionen sind uebrigens recht
interessant...
14/05/2009 Dr. Joachim Streit – ehem. Buergermeister Bitburg – „Alle kommen mit!“; heute Landrat Eifelkreis
Bitburg-Pruem; ebenso angeschrieben: gesamte Liste
Streit;
12/01/2010 Joachim Kandels – Buergermeister Bitburg; „Mit Leib und Seele fuer Bitburg“ – gegen Korruption!
Nach weiterer Ueberlegung
moechte ich die anderen Namen der bereits angeschriebenen Personen nicht veroeffentlichen.
Bisher sind es mehrere tausend, darunter unzaehlige Richter an saemtlichen
Gerichten in Deutschland (und darueber hinaus). Ich mache mir keine Illusionen
darueber, dass an einem deutschen Gericht in
meiner Sache jemals „Recht“ gesprochen wird. Daher verfolge ich ein anderes
Ziel...
Vorlaeufige
Gedanken: Wie bereits
angedeutet, wurden waehrend der Gerichtsverhandlung am LG Trier aufgrund
mangelnder Protokollierungspflichten im muendlichen Protokoll (vom Richter diktiert)
wichtiger Sachverhalt meiner Zeugenaussage absichtlich ausgelassen und
Tatsachen somit verdreht. Darueber hinaus stimmte das schriftliche Protokoll
nicht einmal mit dem muendlichen ueberein. Wie solche Rechtsbeugung zustande
kommt, wird jedem klar, der einmal im Gerichtssaal sitzt und Einblick gewinnt.
Es mag sich dabei um eine Reihe kleiner Dinge handeln, die manipuliert werden,
wie das Austauschen der Pronomen. Z. Bsp. sagte ich auf eine Frage von Richter
Stumm: „WIR machten sogleich Bilder und Kopien vom
Testament, nachdem...“ Im schriftlichen Protokoll wurde das WIR ganz einfach mit ICH ersetzt. Ebenso bezog sich meine Aussage: „WIR werden das mal wieder bei Dir gut machen... usw.“ auf die Lebzeiten und
Aussagen BEIDER meiner Eltern. Dies wurde im Protokoll so dargestellt,
als ob sich das WIR auf meinen
Vater und mich bezieht. Diese kleinen Beispiele fielen mir gerade
ein, es gibt eine Unmenge... Wo solche absichtliche gerichtliche
Tatsachenverdrehung stattfindet, um ein „erwuenschtes“ Urteil zu rechtfertigen,
sollten sich die deutschen Buerger fuerchten!
Notar
Hildesheim sagte noch am Beginn des Beratungsgespraechs und der spaeteren
Beurkundung, dass es ja sicher keine Einwaende gibt, wenn keine weiteren Zeugen
hinzugezogen werden, wogegen mein Vater nichts einzuwenden hatte. Dies stellte
sich leider hinterher als grosser Fehler heraus, zumal selbst meine
Anwesenheit bei der Beratung und Beurkundung in den Urkunden selbst nicht
erwaehnt wurde. Frage: Warum wurde meine Anwesenheit nicht in den Urkunden
festgehalten? Diese Frage lasse ich einmal offen...
Fragen: Herr
Hildesheim, wie koennen Sie Ihre falschen uneidlichen Aussagen (Landgericht
Trier) vor Ihrem Gewissen verantworten? Interessiert es Sie ueberhaupt, dass
Ihre unwahren Behauptungen meine gesamte Familie sowie mein Elternhaus
zerstoerten? (Weitere Info Arend
Immobilien). Ist es Ihnen gleichgueltig, dass Ihre verleumderischen Luegen
nicht nur mich selbst, sondern darueber hinaus meinen verstorbenen Vater als
unredlich hinstellen? Heute (und vorerst) moechte ich Ihnen einmal die
diesbezueglichen Gesetze vorstellen, die - wenn JUSTITIA wirklich blind ist -
auch fuer die Aussagen (das Zeugnis) eines „Notars“ gelten:
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung
von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder
Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei
Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen
eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich
zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit
zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit
Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch
Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs.
3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
2011-06-17 Heute moechte ich einmal
eine recht merkwuerdige
Nachricht vom 4. Jan. 2011 vorstellen, die ich damals ausdruckte und heute durch
Zufall wiederfand. Die Email soll „angeblich“ von einem
Polizeioberkommissar Stefan Wagner bei der Polizeiinspektion Bitburg sein. Eine BESCHULDIGTENANHOERUNG? Es kann sich kaum um ein
ernsthaftes Schreiben handeln, denn mir ist keine Polizeidienststelle bekannt,
die solche Email uebermittelt. Soll es sich hier um einen schlechten Witz
handeln? Ist die Nachricht von einer Person mit Interesse daran, mich
einzuschuechtern oder dergleichen? Gibt es ueberhaupt einen
Polizeioberkommissar Stefan Wagner bei der PI Bitburg? Auf der Webseite
jedenfalls nicht. Moeglicherweise wurde die Email der Polizeiinspektion von
einem „Hacker“ heimgesucht ![]()
Wortlaut
der Email:
Sehr geehrte
Frau McDermaid,
mit Email vom 25.11.2010
hatte ich Ihnen eine Beschuldigtenanhörung zugesandt. Da ich bislang keinen
Rücklauf feststellen konnte, bitte ich Sie um kurze Bestätigung, dass Sie die
Email erhalten haben.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Wagner
Polizeioberkommissar
Polizeiinspektion Bitburg
Erdorfer Straße
10
54634 Bitburg
Telefon
06561-9685-81
Telefax
06561-9685-50
pibitbur
Die
Polizeiinspektion sollte sich doch einmal hiermit beschaeftigen! Uebrigens
hatte ich bei der Bitburger Polizei vor langer Zeit angerufen, um den Leiter
der PI Bitburg, Polizeioberrat Dietmar Braun
(der leider nicht anwesend war) um Hilfe bezueglich der widerrechtlichen
Handlungen am Amtsgericht Bitburg zu bitten. Nach kurzer Sachdarstellung riet
man mir zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das AG Bitburg, da die Polizei
hierfuer nicht zustaendig sein soll....
Auch moechte ich folgende Mitteilung machen: Sollte ich
noch einmal Nachrichten erhalten, die dazu dienen sollen, mich von weiteren
Handlungen abzuhalten und/oder mich „einzuschuechtern“, verfehlen Sie Ihr Ziel;
wenn Sie glauben, dass ich in letzter Zeit untaetig war, dann irren Sie sich!
Mit sofortiger Wirkung werde ich weitere solche Nachrichten veroeffentlichen.
Darueber hinaus moechte ich noch einmal betonen, dass ich Dokumente nur noch auf
diplomatischem Weg annehme; alles, was mich auf andere Weise erreichen mag,
geht nach Bekanntmachung dorthin, wo es hingehoert: in den Papierkorb! Beachten
Sie endlich die Gesetze, die fuer alle deutschen
Staatsbuerger gelten, selbst Notare!
Bitte
etwaige Fehler entschuldigen, weitere Info, sobald mir die Zeit erlaubt! Justitia
Omnibus! Justice for All!
I ♥ Freedom of
Speech! I ♥ Freedom of
Speech! I ♥ Freedom of
Speech! I ♥ Freedom of Speech!
Es ist nicht mehr laenger umgaenglich, dass alle
Beteiligten befragt werden, insbesondere: Geschaeftsfuehrer Siegfried Bielau
(AG Bitburg)!!! auf der Webseite des AG Bitburg vom 24. Nov. 2010 jedoch nicht
mehr als Geschaeftsleiter beim AG Bitburg aufgefuehrt?! ----- Werner von Schichau (ehem. Dir AG Bitburg) ----- Notar
Dr. Thomas Endres in Wittlich!!! -----
Rechtspflegerin Agnes Gerling (Nachlassgericht AG Bitburg)!!! ----- Richterin Claudia Trenkle (AG Saarburg oder
sonstwo?) oder ist es heute wieder Richterin Claudia Butz??? ----- RAin Elfriede Fuchs (heute Anwaltskanzlei Elfriede Fuchs in
Bitburg (sie kann u.a. ueber den Anruf von Notar Hildesheim im Mai 2007
Auskunft geben!) ----- Rechtspflegerin Tamara
Schemainda (Grundbuchamt AG Bitburg)!!! auf der Webseite des AG Bitburg vom 24.
Nov. 2010 jedoch nicht mehr als Rechtspflegerin beim AG Bitburg aufgefuehrt?! ----- Rechtspfleger Hartmut Wirtz
(Zwangsversteigerungsabteilung AG Bitburg)!!! -----
RA Matthias Lehmann (heute Kanzlei Dr. Dietrich
Ostertun in Hamburg) ----- RA Falk Siegmut
Seliger (heute Dr. Kleberger ·
Seliger Rechtsanwaelte in Zweibruecken) -----
Prof. Dr. Burandt (heute SKW Schwarz
Rechtsanwaelte – Buero Hamburg) ----- last
not least! Johannes Arend (Arend Automobile, Arend GmbH in Bitburg) Hinweis: das Haus/Grundstueck in Bitburg, Messenweg 21
unterliegen laut Gesetz meiner Verwaltung!!! Andere
moegen folgen...
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Korruption in Bitburg: Home Case
File Notar Klage Arend GmbH
Bitburg SES Klage Justitia
Interessante
Projekte in & um Bitburg: Bitburg-Airport Bauboom-BIT Nord-Ost-Tangente Stiftung Buergerhospital B-Plaene
Diverses:
Blog Gallery
Believe it or not: Bedebeer – Der Landgraf Beijing BT Beer Trading CO., LTD
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