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Korruption – Urkundenfaelschung
– Aktenmanipulation – Rechtsbeugung – Amtspflichtverletzungen - Widerrechtliche
Zwangsversteigerung – Parteiverrat – Falschaussagen – Einschuechterung –
Prozessbetrug... Wappnen Sie sich gegen die
Aktivitaeten skrupelloser Pfuscher, darunter Amtstraeger!
In der Kreisstadt Bitburg und Umgebung wird emsig gebaut. Eigentumswohnungen
sind der neue Trend. Doch Bauland in bevorzugter Lage ist ein knappes Gut.
Woher nehmen, wenn nicht stehlen? Haben Sie ein Eigenheim und/oder Grundbesitz?
Vorsicht! Lesen Sie weiter, denn Sie koennten eines Tages in die Muehlen des
Justizsystems geraten. Wissen Sie wirklich, was dort hinter den Kulissen vor
sich geht? In einem Justizsystem, wo Notare
vor Gericht falsche Aussagen machen und unbemerkt als Rechtsanwaelte fungieren,
wo Richter (oder Richter auf Probe) Entscheidungen treffen und sich
gleichzeitig selbst kontrollieren, wo richterliche Verfuegungen gezielt nicht
ausgefuehrt und Akten manipuliert werden, wo Rechtsanwaelte, die ihre Pflichten
gegenueber Mandanten verletzen, mit Samthandschuhen angefasst und nicht zur
Rechenschaft gezogen werden, wo Notare, Anwaelte, Rechtspfleger und Richter
(mit Ausnahmen) nicht nur in Unkenntnis ihrer eigenen Gesetze handeln, sondern
ihre angesehene Stellung in der Gesellschaft missbrauchen und sich ueber
die Gesetze stellen, da gibt es keine Gerechtigkeit, da werden
die Buerger fuer dumm verkauft und brutalisiert...
[ 2012-02-07 Recht aufschlussreiche Dokumente in unserem Briefkasten...
Info folgt...]
Von Inge Hubo
McDermaid (deutsche Staatsbuergerin, gebuertige Bitburgerin, seit 1984
wohnhaft in den USA) – alle Info unter
Bearbeitung! - Letzte Bearbeitung: Mittwoch, 8. Februar 2012 (bald auch Kurzfassung! )
Was wuerden Sie tun, wenn der beurkundende
Notar seine Amtspflicht verletzt, vor Gericht falsche uneidliche Aussagen macht
und nicht nur Sie selbst, sondern Ihren verstorbenen Vater als unredlich hinstellt?
Wenn ein zweiter Notar als „Moechte-gern-Anwalt“ vor Gericht gegen Sie taetig
wird? Wenn Ihr Amtsgericht Ihr Elternhaus schliesslich widerrechtlich
„zwangsversteigert“ und es dann gar abgerissen wird? Vorsicht: wenn die
Interessen der im Justizsystem taetigen Kollegen wichtiger sind, als Ihre
Rechte zu verteidigen, dann werden Anwaelte zu „willigen Helfern;“ dann wird es
als eine Art Sport angesehen, Sie an der Ausuebung Ihrer Rechte zu hindern, mit
dem Ziel, dass Sie endlich vom Bildschirm verschwinden; dann scheut selbst ein Prof. Dr. Wolfgang Burandt, LL.M.,
M.A., MBA (Wales), Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Erbrecht,
Mediator (ehem. SES Schlutius Eulitz Schrader,
heute SKW
Schwarz Rechtsanwaelte – Buero Hamburg) vor vertraglicher
Pflichtverletzung nicht zurueck und hat obendrein noch die Frechheit, Sie zu
unrecht vor Gericht zu verklagen! Lassen Sie sich nicht von impressiven Titeln
irrefuehren! Kompetenz eines Juristen ohne Integritaet ist eine gefaehrliche
Waffe! Wer systemkonform ist, muss es nicht so genau nehmen mit Dingen wie Vertretungsbefugnis. Wer systemkonform ist, hat
selbst bei Prozessbetrug nichts zu befuerchten,
denn ein gut organisiertes Netzwerk garantiert volle Unterstuetzung und
Immunitaet! Ein solches System ermoeglicht Stillschweigen sowohl der
Beteiligten als auch der Betroffenen. Lassen Sie sich nicht in eine Schablone
zwingen! Gewinnen Sie Einblick! Machen Sie sich schlau! Schauen Sie hinter die
Kulissen des Justizsystems und besonders der Amtstraeger und Rechtsanwaelte,
Ihrer Vertrauenspersonen! Machen Sie sich mit den Methoden solcher Netzwerke
vertraut! Niemand sollte sich fuerchten, die Wahrheit auszusprechen und
skrupellosen Pfuschern den Krieg anzukuendigen. Auch ein Herr Mueller kann und
sollte sich gegen solche Gewalt zur Wehr setzen! Werden Sie nicht selbst eines
Tages - so wie ich - ein weiteres Opfer des deutschen Justizsystems!!!
Dies war einmal mein Elternhaus in Bitburg, Messenweg 21, auf welches meine
Eltern so stolz waren. Unlautere Handlungen zweier Notare, die es mit ihrer
Amtspflicht und den Gesetzen nicht so genau nehmen (Notar Friedhelm Hildesheim aus
Bitburg und Notar Dr. Thomas Endres
aus Wittlich) sowie weitere kriminelle Handlungen einer korrupten Seilschaft
zerstoerten nicht nur das Heim meiner im Jahr 2006 verstorbenen Eltern, sondern
meine gesamte Familie! Obschon laut Gesetz das Haus/Grundstueck als
Testamentsvollstrecker meiner Verwaltung unterliegen - mir ist bis heute kein richterlicher
Beschluss bekannt, der mich meines Amtes enthoben hat! - ordnete das Amtsgericht Bitburg
eine widerrechtliche Zwangsversteigerung an. Der „angebliche Ersteigerer“ des Hauses und Grundstuecks, Herr Johannes
Arend aus Bitburg (Arend GmbH) - anscheinend nichts weiter als ein herzloser, kalkulierender Geschaeftsmann,
bietet
ploetzlich 6 Eigentumswohnungen (die im 1.
Bauabschnitt auf dem Grundstueck gebaut werden sollen) zum Verkauf an. Darueber
hinaus bot das AG Bitburg nur 160.000 Euro (minus 4.000 Euro Gerichtskosten)
des „angeblichen Kaufpreises“ (Versteigerungserloes) von insgesamt 206.000 Euro
zur Verteilung an die Erben an. Als ich auf eine Erklaerung bestehe, wo
eigentlich die restlichen 46.000 Euro verblieben sind, sagt mir Rechtspfleger Hartmut Wirtz von der Zwangsversteigerungsabteilung beim AG
Bitburg zuerst, dass es sich hier um „alte
Karamellen“ handelt. Spaeter teilt er mit, dass ich Herrn Arend ggf. auf
Zahlung der 46.000 Euro verklagen muss!!! Wie bitte?
Nachdem ich Herrn
Arend mehrmals vergebens um ein Gespraech bezueglich des Hauses/Grundstuecks
gebeten hatte, da ich zumindest mein Elternhaus fuer die Familie erhalten
wollte, schrieb mir schliesslich in seinem Auftrag ein RA Dr.
Glandien aus Trier bezueglich der Zahlung der 46.000 Euro. Gleichzeitig jedoch beauftragte Herr Arend die Firma Palzkill Erdbau GmbH aus Rittersdorf in der Woche
vom 1. Nov. 2010 mit einem grausamen Akt: dem Abbruch meines Elternhauses. Freunde berichteten mir, dass dort, wo einst mein Elternhaus stand,
nichts weiter als ein tiefes Loch blieb... ( Erste Info Arend Immobilien - weitere
Details bereits hier )
Hintergrund: In meiner Erbschaftssache unterlief dem beurkundenden Notar (Friedhelm Hildesheim aus Bitburg)
ein „Fehler“ (zumindest glaubte ich
anfangs, dass es sich hier um einen Fehler, ein Missverstaendnis oder einen
Irrtum seinerseits handeln musste. Im Retrospekt jedoch
muss man spekulieren, dass es sich nicht
um einen „Fehler“ handeln konnte, sondern einen organisierten Plan, bei welchem
es um einen „grossen Preis“ ging: mein Elternhaus und besonders das Grundstueck
– von grossem Interesse fuer mehrere Baufirmen, in vielgesuchter Lage am
Stadtrand von Bitburg - als „Bauland“ zu gewinnen! Dieser Plan hatte
jedoch ein nicht vorhersehbares Hindernis: meine Unterschrift zum sofortigen
Verkauf – so wie erwartet – fehlte! Trotzdem fanden etliche Handlungen statt,
die meiner ausdruecklichen Zustimmung beduerfen. Wie ist dies moeglich?!?) In
diesem Dokument werden Sie weiterhin vom „Fehler“ des Notars lesen – Bitte entscheiden Sie doch selbst!!! Dieser „Fehler“ fuehrte zu schlimmen Komplikationen. Leider weigerte
sich Notar Hildesheim, die Situation zu korrigieren. Eine korrupte Seilschaft
wurde unter Anwendung illegaler Mittel gegen mich taetig, sodass meine
Dokumente bei keiner Instanz vor die jeweiligen Richter gelangten, zumindest
nicht vor der Rechtsprechung. Missrepraesentation des wahren Sachverhalts,
Nachlaessigkeit, mangelnde Kenntnis des BGB und nicht zuletzt Interessenkonflikte
seitens meiner mich vertretenden Rechtsanwaelte fuehrten dazu, dass mein Recht auf ordnungsgemaesse Anhoerung bis
auf den heutigen Tag verletzt wurde. Man beraubte mich ganz schlicht und einfach saemtlicher Rechte...
Welche Ironie, dass die Entscheidung in
meiner Erbschaftssache
so oft diskutiert wurde und fuer grosse Rechtsunsicherheit sorgte, obschon nichts auf wahrem Sachverhalt beruhte: Der entscheidende Faktor in der Rechtsprechung des OLG war, dass eine Erbausschlagung „nicht auf der Grundlage einer privatrechtlich erteilten Vollmacht für den Vollmachtgeber ausgeübt werden kann.“ Tatsache ist jedoch, dass ich seit dem 2. Okt. 2006 im Besitz einer notariellen Urkunde bin (Urkundenrolle 1507/2006), einer uneingeschraenkten Generalvollmacht, welche mich berechtigt, meinen Vater in allen Angelegenheiten, gerichtlich und aussergerichtlich und ueber den Tod hinaus, zu vertreten!
Nach reiflichem Ueberlegen
moechte ich alle an dieser Entscheidung Interessierten ueber den tatsaechlichen
Sachverhalt in der Angelegenheit aufklaeren, indem ich die Begebenheiten nun
aus meiner Sicht – und soweit zu meiner Kenntnis gelangt – nach bestem Wissen
und Gewissen schildern werde. Dies bedeutet, dass ich meine bisher sehr
geschaetzte Privatsphaere aufgeben muss, doch es ist die einzige Moeglichkeit,
meinem verstorbenen Vater endlich eine Stimme zu geben. Ich werde es nicht zulassen, dass skrupellose Menschen, darunter
Traeger eines oeffentlichen Amtes, meinen Vater – sein ganzes Leben lang ein
rechtschaffener Mann - nun nach seinem Tod als Luegner hinstellen! Es soll
nicht ungestraft bleiben, dass man widerrechtlich ueber sein Haus und
Grundstueck verfuegt hat, obschon man ihm versichert hatte, dass ich dazu
bemaechtigt bin, alles nach seinen Wuenschen zu regeln. Mein Vater haette sich
hiergegen heftig gewehrt, nun muss ich es fuer ihn tun...
§§§§§§§§§§§§§§§§§§ 7 VI 416/06 Amtsgericht Bitburg §§§§§§§§§§§§§§§§§§
Unerwarteter Tod meiner
Mutter – Einlieferung meines Vaters ins Krankenhaus mit drittem Herzinfarkt.
Am Abend des 13. Aug. 2006, nur wenige Stunden nach
meinem traditionellen Sonntaganruf bei meinen Eltern, rief mein Vater mit einer
Schreckensnachricht zurueck: er hatte meine Mutter hinterm Haus besinnungslos
auf dem Boden liegend gefunden (ob sie etwa gefallen war?); nun war sie im
Bitburger Krankenhaus in einem tiefen Koma. Sofort koordinierte ich Fluege mit
meiner Tochter, die erst von Los Angeles (Westkueste USA) nach Baltimore
(Ostkueste USA) anreisen musste, von wo aus wir zusammen am 15. Aug. 2006 nach
Frankfurt flogen. Doch bei unserer Ankunft am Morgen des 16. Aug. 2006 war
meine Mutter leider bereits ueber Nacht verstorben...
Gleich nach der Beerdigung meiner Mutter musste mein
Vater, der seit langer Zeit an Herzproblemen litt, mit seinem nun bereits 3.
Herzinfarkt auf Intensivstation. Die Prognose sah nicht gut aus: laut
aerztlichem Gutachten war eine Intervention nicht mehr moeglich. Ich machte
meinen beiden Geschwistern u. a. den Vorschlag, dass wir uns evtl. alle 2
Wochen mit der Pflege meines Vaters abwechseln koennten, sodass ich zweck
dessen nach jeweils 4 Wochen in den USA fuer 2 Wochen nach Deutschland kommen
wuerde. Doch meine Geschwister hatten andere Vorstellungen; all meine
Vorschlaege stiessen auf Ablehnung. Ich bat die Aerzte um Aufklaerung; ein Dr.
Gebuehr im Bitburger Krankenhaus sagte mir schliesslich, dass ich meine
Rueckreise in die USA nicht antreten soll, wenn es mir irgendwie moeglich
waere. Ich berichtete meinen Geschwistern von meinen Gespraechen mit den
Aerzten; schliesslich erklaerte sich mein Bruder bereit, meinen Vater mit sich
nach Daun zu nehmen, doch dieser wollte unter keinen Umstaenden sein Heim
verlassen. So blieb ich unvorhergesehen in Deutschland und uebernahm die Pflege
meines Vaters, um ihm seinen einzigen Wunsch zu erfuellen, naemlich weiterhin
in seinem Haus nahe der Grabstaette meiner Mutter wohnen zu koennen.
Eroeffnung des gemeinschaftlichen
handgeschriebenen Testaments meiner Eltern beim Amtsgericht Bitburg auf
Veranlassung meines Vaters.
Meine Eltern hatten sich 1988
in einem handgeschriebenen gemeinschaftlichen Testament,
von dessen Existenz uebrigens nur meine Eltern und ich wussten, gegenseitig zu
Alleinerben eingesetzt. Erben des Letztverstorbenen sollten die Kinder sein
(mein Bruder, meine Schwester und ich). Tagelang hatten mein Vater und ich
bereits nach dem gemeinschaftlichen Testament gesucht, doch es war einfach nicht
aufzufinden, da nicht mehr am gewohnten Platz. So lief mein Vater auf der
Kreissparkasse Bitburg sogleich in ein Problem mit einem Sparbuch von etwa
3.700 Euro, welches nur meiner Mutter gehoerte. Ohne Testament sei mein Vater
nun Erbe nach dem Gesetz geworden, hiess es, und dass das Sparbuch nun uns
Kindern gehoeren sollte (diese Auskunft war eigentlich nicht ganz richtig, doch
fuer den Sachverhalt ohne Bedeutung). Meine Geschwister und ich ueberschrieben
jedoch dieses Erbe meiner Mutter auf meinen Vater. Die Papiere wurden aber
nicht bei der Bank eingereicht, da mein Vater erneut mit Herzproblemen ins
Krankenhaus musste und diese Sache zur Zeit unwichtig war...
Nachdem ein Familienmitglied
meinem Vater gesagt hatte, dass ihm ja nun nur noch das halbe Haus gehoerte,
suchten mein Vater und ich weiter fieberhaft nach dem gemeinsamen Testament.
Endlich aufgefunden, machten wir sogleich Bilder und Kopien und trugen es bei
naechster Gelegenheit zusammen aufs Nachlassgericht beim AG Bitburg. Hier wurde es am 19.
September 2006 von Rechtspflegerin, Frau Agnes Gerling, eroeffnet. Mein
Vater vertraute Frau Gerling an, dass es Probleme in der Familie gibt und er
Befuerchtungen bezueglich des Hauses hat. Zu unserer grossen Erleichterung
bestaetigte Frau Gerling nicht nur, dass
mein Vater laut Testament Alleinerbe meiner Mutter geworden ist, sondern dass
laut Grundbuch das Haus und Grundstueck - ganz abgesehen vom Testament - ja
ohnehin nur ihm gehoert hatten, und dass er daher auch damit tun kann, was
immer er will. Wir hatten beide in der ganzen Aufregung vergessen, dass
meine Mutter nie Mitbesitzer des Hauses war.
Beratung
zwecks Vorsorgevollmacht: Notar Hildesheim schlaegt vor, dass die Hinzuziehung
weiterer Zeugen wohl nicht erforderlich ist – im Retrospekt ein grosser Fehler!
Im Krankenhaus wurden wir des
oefteren auf die Wichtigkeit einer Vorsorgevollmacht, Patientenverfuegung usw.
hingewiesen; man uebergab uns Broschueren. So beschloss mein Vater, zwecks
Vorsorgevollmacht bei Notar Friedhelm
Hildesheim in Bitburg vorzusprechen, damit seine letzten Wuensche
respektiert wuerden. Der Termin zwecks Vollmacht und Beratung wurde telefonisch
mit dem Buero von Notar Hildesheim gemacht. Nach der Anmeldung verwies uns eine
Empfangsdame gleich ins Wartezimmer. Nach einer Weile schaute Notar Hildesheim
dort persoenlich rein und teilte uns mit, dass es noch ein paar Minuten dauern
wird. Ich erkannte Herrn Hildesheim und sagte zu meinem Vater, dass dies doch
der Mann ist, der uns Tage vorher einmal im Krankenhauszimmer bat, seinem
Zimmerkollegen – der gerade nicht anwesend war - mitzuteilen, dass Papiere fuer
ihn auf dem Nachttisch hinterlegt wurden. Nun erinnerte sich mein Vater auch an
das Gesicht. Als Notar Hildesheim uns spaeter in sein Buero fuehrte, sagte ich
auch sogleich, dass wir ihn doch im Krankenhaus schon einmal im Zimmer meines
Vaters gesehen haben. Herr Hildesheim fragte: „War das auf Station 11?“ Wir
bejahten die Frage des Notars und er sagte daraufhin, dass er immer auf Station
11 ist (es handelte sich hier um eine Privatstation, auf welcher ich meinen
Vater auf dessen Wunsch einliefern liess – das 2-Bett Zimmer sollte ihm mehr
Ruhe waehrend der Besuchszeit bieten).
Notar
Hildesheim sagte noch, dass es ja sicher keine Einwaende gibt, wenn keine
weiteren Zeugen hinzugezogen werden, wogegen mein Vater nichts einzuwenden
hatte. Dies stellte sich leider hinterher als grosser Fehler heraus, zumal
selbst meine Anwesenheit bei der Beratung und Beurkundung in den Urkunden
selbst nicht erwaehnt wurde. Frage: Warum wurde meine Anwesenheit nicht in
den Urkunden festgehalten? Diese Frage lasse ich einmal offen...
Gegen
Ende der Beratung zwecks Vorsorgevollmacht stellt Notar Hildesheim die Frage:
„Moechten Sie denn auch noch ein Testament errichten, Herr Hubo?“
Der Notar wurde von den Problemen
innerhalb der Familie unterrichtet und um Rat gefragt. Ganz spezifisch ging es darum, dass meine Geschwister ohne mein
Einverstaendnis nicht ueber meinen Vater und dessen Aufenthaltsort bestimmen
oder sonst etwas gegen seinen Willen unternehmen koennten. Notar
Hildesheim wies meinen Vater darauf hin, dass eine solche Vollmacht absolutes
Vertrauen in die Person voraussetzt, der die Vollmacht ausgehaendigt wird. Mein
Vater bekundete, dass er keine Bedenken hat, mir solche Vollmacht zu geben. Es
wurden noch kurz einige Fragen bezueglich lebensverlaengernder Massnahmen usw.
angeschnitten; weiter wurde ueber den Inhalt der Vollmacht nicht im Detail
gesprochen. Vielmehr unterhielten wir uns mit dem Notar darueber, dass ich
evtl. ein paar Tage in die USA reisen wuerde, da mein Mann sich den Fuss
gebrochen hatte und sich nun einer Operation unterziehen sollte, die er wegen
meiner Abwesenheit immer wieder aufgeschoben hatte. Fuer diesen Fall hatte sich
mein Vater bereit erklaert, ein paar Tage in Kurzzeitpflege entweder im
Altenpflegeheim oder im Krankenhaus zu verweilen. Ich erzaehlte dem Notar,
warum mir diese Idee mit der Kurzzeitpflege nicht so richtig zusagt und dass
wir daher weiter abwarten wollten. Notar Hildesheim schien recht einfuehlsam
und kommentierte, dass dies halt so der Alltag in einem Pflegeheim ist
usw....
Gegen Ende der Beratung stellte
Herr Hildesheim ploetzlich die Frage, ob mein Vater denn auch noch ein
Testament errichten moechte. (Dies loeste regelrechtes Unbehagen in mir aus,
denn mein Vater hatte in den letzten Wochen immer wieder geaeussert, meine
Geschwister wegen ihres Verhaltens zu enterben. Jedesmal hatte ich ihn jedoch
gebeten, dies doch bitte nicht zu tun). Mein Vater bejahte die Frage. Herr
Hildesheim erwiderte sogleich mit einer weiteren Frage, wen er denn im
Testament bedenken moechte. Neben uns drei Geschwistern wollte mein Vater noch
meine Tochter mit bedenken. (Diese hatte bis zu unserer Ausreise in die USA [1984]
etwa 10 Jahre quasi wie ein Kind mit im Haus meiner Eltern gewohnt). Jedem von
uns sollte ein gleicher Anteil, also ¼ (ein viertel) Erbteil zustehn. Sogleich sagte ich zu meinem Vater – und
vor Notar Hildesheim – dass er dies wirklich nicht tun muss, doch mein Vater
sah zu mir rueber und versicherte, dass er es schon lange mit meiner Mutter
besprochen hatte und es ganz in ihrem Sinn ist. Dies sprach er mit ruhigen
Worten und ich erkannte, dass es ein wichtiges Herzensanliegen fuer ihn war;
darum protestierte ich nicht weiter vor dem Notar. Diese letzte Freude, meine
Tochter noch mit zu bedenken, konnte ich meinem Vater nicht nehmen.
(Anmerkung: leider wurde ich im Verlauf der weiteren Geschehnisse gezwungen,
folgendes bekannt zu machen: a) seit Jahren hatte ich mit meinem Mann
besprochen, spaeter einmal meinen eigenen elterlichen Erbteil meiner Schwester
zu ueberlassen, was nun sowieso meine Absicht war; b) meine Tochter hatte nach
der Scheidung meiner Schwester [1999?] ihr deutsches Sparbuch von damals etwa
8.000 bis 10.000 DM auf Anfrage meiner Eltern zur Verfuegung gestellt und mit
dazu beigetragen, dass meine Eltern – deren eigene Ersparnisse nicht
ausreichten - das Haus meiner Schwester fuer diese und deren Kinder erhalten
konnten. Ueber die Jahre hatten meine
Eltern meiner Tochter immer wieder gesagt, dass sie dies eines Tages wieder gut
machen wollten, doch sie sagte jedesmal, dass es nicht noetig ist, denn sie
haette es doch gern getan).
Notar
Hildesheim schaut das gemeinschaftliche Testament meiner Eltern nur etwas
widerwillig und recht fluechtig an.
Ebenso stellte Notar Hildesheim
die Frage, ob eventuell noch ein anderes Testament existierte. Als wir dies
bejahten und ihm sagten, dass es sich um ein gemeinschaftliches
handgeschriebenes Testament handelte, fragte Herr Hildesheim, ob dieses
Testament schon eroeffnet worden waere. Daraufhin
erklaerte ich, dass wir das Testament bereits aufs Gericht getragen haben, es
uns aber bisher noch nicht zugeschickt wurde. Sogleich nahm ich aus der
Brieftasche, die ich fuer meinen Vater getragen hatte, da er auf Kruecken ging,
eine Kopie des gemeinschaftlichen Testaments meiner Eltern und reichte ueber
den Buerotisch, um sie Notar Hildesheim zu geben, der regelrecht abwinkte, als
ob er das Testament gar nicht sehen wollte. Jedoch bestand ich darauf und
reichte es noch naeher zu ihm rueber, bis er es schliesslich in seine Hand
nahm; er las das Dokument nur recht fluechtig und gab es mir gleich wieder
zurueck. Mein Vater kommentierte zu diesem Zeitpunkt, dass ja immer nur das
Testament mit dem letzten Datum gueltig ist. Da Notar Hildesheim dieser Aussage
in keiner Weise widersprach, erklaerte ich mir so seine Gleichgueltigkeit
gegenueber dem alten Testament. Notar Hildesheim sagte, dass alles in bester
Ordnung ist...
Wenige Tage spaeter erhielt mein
Vater das Benachrichtigungsschreiben
vom AG Bitburg, datiert auf den 20. Sep. 2006, mit einer Kopie des eroeffneten
gemeinschaftlichen Testaments nebst Eroeffnungsprotokoll; meine Geschwister und
ich erhielten je ein Schreiben mit einer Kopie des eroeffneten Testaments.
Beim naechsten Notarbesuch las Herr Hildesheim die beiden
Urkunden vor. Zu meinem Erstaunen
hatte er mich zum Testamentsvollstrecker des notariellen Testaments gemacht;
auf diese Weise – so dachte ich – hat er also sichergestellt, dass meine
Geschwister nichts hinter meinem Ruecken tun koennten. Notar Hildesheim versicherte meinem Vater,
dass ich kraft der notariell
beurkundeten Generalvollmacht und spaeter als Testamentsvollstrecker des notariell beurkundeten Testaments
seine Wuensche exakt ausfuehren koennte; auch koennte niemand ohne mein Wissen
handeln und spaeter z. Bsp. auch nicht das Haus meines Vaters ohne mein
Einverstaendnis verkaufen. Mein Vater war nun sehr beruhigt. Jedoch sprach
er noch einmal davon, dass er die anderen vielleicht doch noch enterben wird.
Ich moechte nicht naeher auf die Gruende eingehen, sondern nur betonen, dass
ich zu diesem Zeitpunkt noch vor Notar Hildesheim zu meinem Vater sagte, dann
soll er doch einfach das Haus irgendeinem armen Menschen geben, der kein Haus
hat, dass mir dies gar nichts ausmachen wuerde. (Anmerkung: mein Vater hatte
mich einige Zeit vorher gefragt, ob ich was dagegen haette, wenn meine
Schwester oben im Haus einziehen und dort kostenlos wohnen koennte - es war ein
Zwei-Familienhaus und die obere Wohnung wuerde nun auch leer stehen. Dies
wuerde ihr ermoeglichen, etwa ihr eigenes Haus zu verkaufen; nach seinem Tod
sollte das Haus dann ihr gehoeren. Ich sagte meinem Vater, dass ich dies fuer
eine gute Idee hielt und dass ich natuerlich keinerlei Einwaende haette. Warum
dies leider nicht verwirklicht werden konnte, kann ich aus verschiedenen
Gruenden nicht niederschreiben... Desgleichen hatte mich mein Vater einmal
gefragt, ob ich denn etwa das Haus uebernehmen wollte; leider hatte ich ihm
damals erklaert, dass ich doch in Amerika wohne und dort mein Haus habe und es
fuer mich wenig Sinn hat, ein Haus in Deutschland zu haben. Haette ich zur
damaligen Zeit auch nur geahnt, womit ich konfrontiert werden sollte, dann
waere alles anders gekommen...). Notar
Hildesheim beantwortete die Frage, was einem eigentlich als Pflichtteil
zusteht, wenn man enterbt wird. Ich riet meinem Vater wiederum und zwar vor
Notar Hildesheim, meine Geschwister doch bitte nicht zu enterben, da es ihm
spaeter sicherlich leid taete. Mein Vater sagte daraufhin, dass er ja jederzeit
noch ein neues Testament schreiben koennte. Notar Hildesheim kommentierte
hierzu nicht weiter und dabei wurde es dann belassen...
Notar
Hildesheim verkennt die Bindungswirkung (???) des sog. „Berliner
Testaments.“ Es kommt zu schlimmen Komplikationen...
Leider war dem
Notar ein schwerwiegender „Fehler“ unterlaufen: er hatte es versaeumt, meinen
Vater darauf hinzuweisen, dass er das Erbe meiner Mutter ausschlagen
muss, um die Bindungswirkung an das gemeinschaftliche Testament zu beseitigen, obschon ihm eine Kopie des
bereits eroeffneten handgeschriebenen Testaments meiner Eltern vorgelegt worden
war!
Das
gemeinschaftliche Testament war ein sog. „Berliner Testament“, bei welchem man nach dem Tod des
Ehegatten nicht ohne weiteres ein neues Testament errichten kann, da die im
Testament enthaltenen Bestimmungen als wechselbezueglich betrachtet werden und
somit bindend sein sollen, da angenommen wird, dass jeder Ehegatte nur so
verfuegt hat, weil der andere Ehegatte es ebenso tat. Der ueberlebende
Ehegatte kann jedoch seine Testierfreiheit wiedererlangen, wenn er das Erbe des
Erstverstorbenen ausschlaegt. Dies waere problemlos gewesen, denn meine
Mutter hinterliess nichts Wesentliches, da mein Vater stets Alleineigentuemer
des Hauses/Grundstuecks war. Im neuen Testament schrieb der Notar: fruehere
Verfuegungen von Todeswegen, durch die ich an der Errichtung dieses
Testaments gehindert waere, sind nicht vorhanden. Rein vorsorglich werden
alle etwaigen frueheren Verfuegungen hiermit widerrufen. Weder mein Vater
noch ich wussten etwas von einer Bindungswirkung. Die Bedeutung und Eigenart eines sog.
„Berliner Testaments“ wurde mir erst viel spaeter durch Nachforschungen
bekannt. Mein Vater hatte mir des oefteren gesagt, dass er das
gemeinschaftliche Testament nur geschrieben hatte, um das Haus fuer meine
Mutter zu sichern. Wegen seiner schweren Kriegsverletzungen war mein Vater
staendig der Gefahr ausgesetzt, ganz ploetzlich aus dem Leben zu scheiden. Niemand dachte daran, dass meine Mutter vor
ihm sterben koennte...
Das AG Bitburg
bestaetigt schriftlich den Eingang meiner Annahme des Amtes des
Testamentsvollstreckers – laut Gesetz beginnt hiermit mein Amt!
Mein Vater verstarb am 24. Okt. 2006 in Folge eines
vierten Herzinfarkts (und innerhalb der 6-Wochenfrist nach Eroeffnung des
gemeinschaftlichen Testaments nach dem Tod meiner Mutter, ohne das Erbe meiner
Mutter offiziell angenommen oder ausgeschlagen zu haben – dieser Sachverhalt
erwies sich spaeter als wichtig). Nun ging ich mit meiner Ausfertigung des notariellen Testaments aufs
Nachlassgericht beim AG Bitburg und beantragte wiederum bei Rechtspflegerin Agnes Gerling
Testamentseroeffnung. Daraufhin schickte mir das AG Bitburg einen Brief, in welchem ich um Mitteilung
gebeten wurde, ob ich das Amt des Testamentsvollstreckers annehme; eine Kopie
der beiden eroeffneten Testamente
und des Eroeffnungsprotokolls
waren beigefuegt. Als ich die schriftliche Annahme
dieses Amtes (Akte 7 IV 372/06) persoenlich aufs Gericht trug, um zu
fragen, wie ich denn nun vorgehen muesste, versicherte man mir, dass alles in
bester Ordnung waere, dass kein Erbschein benoetigt wuerde und dass ich als
Testamentsvollstrecker des notariell beurkundeten Testaments sogleich frei
ueber Konten und das Haus/Grundstueck verfuegen und somit die
Erbauseinandersetzung gemaess Testament durchfuehren koennte usw.. Der Eingang
meiner Annahme des Amtes des Testamentsvollstreckers wurde mir vom AG
Bitburg am 9. Nov. 2006 schriftlich bestaetigt
(Akte 7 VI 371/06 – bitte Aktenzeichen beachten!). Laut Gesetz beginnt hiermit
mein Amt!!!
Kraft meines Amtes regele ich soweit alles, was von
Wichtigkeit ist: ich kuendige einige Versicherungen, bezahle Rechnungen usw..
Ebenso suche ich Notar Hildesheim zwecks Beratung auf; er hatte mir gesagt,
dass ich mich jederzeit mit Fragen an ihn wenden kann. Bei diesem Gespraech
stellt sich heraus, dass Herr Hildesheim erst jetzt registriert, dass meine
Mutter erst kuerzlich und unmittelbar vor meinem Vater verstorben war. Er fragt mich sogleich, ob das Nachlassgericht
mich bereits zum Testamentsvollstrecker ernannt hat, was ich bejahe. Unter anderem empfiehlt er einen Immobilienmakler, Herrn Hans-Juergen Enders (Kreissparkasse
Bitburg-Pruem) falls unser Elternhaus verkauft werden sollte. Ich soll doch
gleich mal zu ihm ruebergehn und ihm nur sagen, dass er mich geschickt hat.
Notar Hildesheim versichert mir, dass man mindestens ein halbes Jahr Zeit hat,
eine Erbauseinandersetzung abzuwickeln, ich soll doch erst einmal ueber
Weihnachten nach Hause fliegen und etwas Abstand gewinnen. Um einmal den
etwaigen Wert unseres Elternhauses festzustellen, suchte ich Herrn Enders auf.
Als ich ihm mitteile, wo sich das Haus/Grundstueck befinden, bittet er um
sofortige Besichtigung. Herr Enders zeigt grosses Interesse und moechte das
Haus mit Grundstueck fuer einen Preis von 280.000 bis 320.000 Euro zum Verkauf
anbieten, es koenne jedoch unter Umstaenden weniger oder gar mehr sein. Alles,
was er benoetigt, ist meine Unterschrift, weiter nichts. Er koenne sich
darum kuemmern, dass die Moebel und sonstigen Sachen meiner Eltern gemaess
meiner Anleitungen aus dem Haus entfernt werden usw., dass ich mich um nichts
sorgen muesse, sondern beruhigt in die USA zurueckreisen koenne. Ich erklaere
Herrn Enders, dass es mir nicht moeglich ist, eine solche Entscheidung so
ploetzlich ueber mein Elternhaus zu treffen und es gar so ohne weiteres
verkaufen kann. Dass ich das Haus auch evtl. selbst kaufen und fuer die Familie
erhalten koennte - denn das war schon immer der groesste Wunsch meiner Eltern.
Ich sage ihm, dass ich weiter mit meinen Geschwistern beraten muss. Herr Enders
gibt mir seine Visitenkarte und bittet, wenn ich mich doch zum Verkauf
entschliessen sollte, ihn zu beauftragen....
Meine
Geschwister missachten die Wuensche meines Vaters. Das Erbe soll schnellstens
„versilbert“ werden.
Inzwischen hatte ich meinen
Geschwistern auch meine Vollmacht gezeigt; meine
Schwester kopierte sofort Passagen daraus und sagte, dass es so etwas wie eine
„Vollmacht ueber den Tod hinaus“ ueberhaupt nicht gibt! Mein Bruder hatte
erst noch mit meiner Tochter am Telefon gesprochen und ihr mitgeteilt, dass er
verstehen kann, dass ihr Grossvater ihr auch noch was im Testament hinterlassen
hatte und dass er damit kein Problem hat. Wir beratschlagten, was mit dem
Haus/Grundstueck geschehen sollte. Ich schlage u. a. vor, dass wir evtl. das
Haus fuer die Familie erhalten und vermieten und nur das hintere Grundstueck
verkaufen koennten. Oder einer von uns koennte das Haus kaufen und die anderen
ausbezahlen. Von all dem wollten meine Geschwister jedoch nichts wissen. Mein
Bruder sagte, dass er zum Haus keine Beziehung hat; das Haus/Grundstueck
sollten schnellstens „versilbert“ werden. Ich teile mit, dass ich bereits mit
einem Immobilienmakler von der Kreissparkasse Bitburg-Pruem gesprochen habe, um
einmal den Wert des Hauses/Grundstuecks festzustellen usw.. Daraufhin antwortet meine Schwester, dass
der vom Makler angegebene Wert laecherlich waere; sie haette sich schon
lange informiert und haette Dokumente in ihrem Besitz, dass das
Haus/Grundstueck mindestens fuer 450.000 Euro verkauft werden koennten. Ich
fand dies seltsam, denn der Makler konnte sich doch nicht so irren! Meine
Schwester gab mir jedoch keine Auskunft, woher sie diese Information hat und
verweigerte Einsicht in diese Papiere...
Leider
ahnte ich nichts von dem bereits geschmiedeten Plan... Leider wusste ich nichts
von den unlauteren Handlungen zweier Notare, die es mit ihrer
Amtspflicht und den Gesetzen nicht so genau nehmen...
Ploetzlich schreien meine
Geschwister mich nur noch an, dass ich nicht so viel Macht habe, wie ich denke
usw.. Sie treffen sich staendig hinter meinem Ruecken und beschimpfen mich aufs
Schlimmste. So konnte man doch nicht beraten, was mit dem Haus geschehen
sollte. Man drohte mir sogar, die Grabpflege, welche gemaess dem
ausdruecklichen Wunsch meines Vaters von einem ortsansaessigen Gaertner
uebernommen werden sollte, sofort zu kuendigen, denn das waere zu teuer und
mein Vater saehe ja nun nicht mehr, wer diese Aufgabe uebernimmt. Auf den
Konten meines Vaters war genuegend Geld fuer die Grabpflege; man koennte doch
meinen Vertrag nicht einfach kuendigen! All dies war mir vollkommen
unverstaendlich; auch haette ich den Beistand meiner Geschwister dringend
benoetigt. Es war wie ein schlimmer Traum. Hatten wir alle nicht bereits genug
Leid erfahren? Die Schmerzen waren oft unertraeglich. Mittlerweilen hatte ich mich
bereits ueber drei Monate unerwartet in Deutschland aufgehalten und beide
Elternteile verloren...
Der Bank, wo man mich
bereits zwecks Kontoaufloesung angesprochen hatte, teilte ich mit, dass ich
kurz in die USA reisen und bei meiner Rueckkehr zwecks Kontoaufloesung
vorsprechen werde. Man kannte mich recht gut auf der Bank, denn ich hatte meinen Vater des
oefteren dorthin begleitet; auch hatte ich von ihm dort Kontovollmacht ueber
das Girokonto bekommen. Bereits seit langem hatte ich waehrend seiner mehrmaligen
Krankenhausaufenthalte alle anfallenden Rechnungen beglichen, die jedoch stets
nur von mir ausgefuellt und von meinem Vater eigenhaendig unterschrieben
wurden.
Meinen Geschwistern sagte ich,
dass wir wohl alle ein wenig Zeit benoetigen, Dinge auszusortieren. Sie sollten
sich bereits aus dem Haus nehmen, woran sie Interesse hatten; dann half ich
meiner Schwester dabei, ihr Auto mit verschiedenen Sachen vollzuladen. Ich bat
lediglich, einige der Moebel vorlaeufig im Haus zu lassen, da ich bei meiner baldigen
Rueckkehr zwecks Aufloesung der Erbengemeinschaft im Elternhaus verweilen
wollte. Mir persoenlich war es durch meinen Wohnsitz in den USA ja nur
moeglich, an Familienphotos und vielleicht ein paar Kleinigkeiten mit
sentimentalem Wert festzuhalten. Schweren Herzens trat ich am 19. Nov. 2006
meine Reise in die USA an. Leider ahnte ich nichts von dem bereits
geschmiedeten Plan meiner Geschwister... Leider wusste ich nichts von den
unlauteren Handlungen zweier Notare, die es mit ihrer Amtspflicht und den
Gesetzen nicht so genau nehmen...
Meine
Schwester beantragt ohne mein Wissen zwei Erbscheine: einen fuer meinen
verstorbenen Vater und einen fuer uns drei Geschwister; daraufhin widerruft sie
meine Vollmacht.
Waehrend ich Vorbereitungen fuer
meine Rueckreise nach Deutschland zwecks Erbauseindandersetzung treffe, erhalte
ich im Auftrag meiner Schwester am 28. Dez. 2006 eine Urkunde (Ur.Nr. 1723/2006) von einem Notar Dr. Jur. Thomas Endres aus Wittlich, verhandelt zu Wittlich am 1. Dez. 2006. Mir wird mitgeteilt,
dass meine Schwester als Erbin meines Vaters meine Vollmacht widerruft und dass
sie im noch zu erstellenden Erbschein zu 1/3 Erbe berechtigt ist. Der Notar
fordert mich auf, meine Vollmacht unverzueglich an den beurkundenden Notar
Hildesheim zurueckzuschicken und ihn selbst sofort ueber alle eventuell von mir
erteilten Untervollmachten zu unterrichten. Erst halte ich diesen Notar wegen
seines Auftretens fuer einen Rechtsanwalt, und ich denke noch, was sich dieser Mann denn einbildet!
Natuerlich schickte ich meine
Vollmacht nicht zurueck. Sogleich benachrichtigte ich Notar Hildesheim via
Email. Er antwortete
daraufhin, dass er die Urkunde seines Kollegen auch erhalten hat, und dass
meine Schwester die Vollmacht fuer sich widerrufen hat. Da ich aber
im notariellen Testament als Testamentsvollstrecker berufen waere, waere ich
nicht mehr auf die Benutzung der Vollmacht angewiesen und so traete keine
Aenderung der Sachlage ein. Ich rief Herrn Hildesheim an, um ihn darauf
hinzuweisen, dass meine Schwester von der Beantragung eines Erbscheins und
einem drittel Erbe spricht, so wie es im gemeinschaftlichen Testament,
und nicht von einem viertel, wie es im notariellen Testament bestimmt
war. Damals dachte ich, dass Notar Hildesheim dies einfach uebersehen hatte,
doch nach allen Geschehnissen sehe ich es heute in einem anderen Licht!
Ich sagte Notar Hildesheim, dass
meine Nachforschungen am Internet ergeben haben, dass es sich bei dem
gemeinschafltichen Testament um ein „Berliner Testament“ handelt und dass er es
doch gelesen hat, worauf er antwortete, dass er sich nicht mehr daran erinnern kann. Er fragte mich: „Dann sagen
Sie mir nochmal den genauen Wortlaut.“ Ich las es ihm vor und er antwortete
sodann: „Ach, dann war das also eine
Kopie!?“ Dies bestaetigte ich und sagte ihm, dass ich ihm nach
Beendigung des Gespraechs auch ein Bild vom Testament schicken werde. Notar
Hildesheim sagte noch, dass dann leider nichts zu machen ist, dass leider das
notarielle Testament einschliesslich der darin angeordneten
Testamentsvollstreckung nun nicht zum Tragen kommt und ich auch mit der
Altersvorsorgevollmacht fuer den Nachlass nicht mehr auftreten kann.
Auch gab er mir diese Auskunft via Email. Mir fehlten die Worte...
Wiederholte
Verletzung des „Haager Zustellungsuebereinkommens:“ gerichtliche Schreiben
werden absichtlich nicht, andere nicht wirksam zugestellt.
Ploetzlich benachrichtigt mich
meine Tochter, dass sie am 9. Jan. 2007 ein gerichtliches Schreiben vom AG
Bitburg bezueglich eines Erbscheins fuer die drei Geschwister
erhalten hat. Ich hingegen erhielt am 18. Jan. 2007 lediglich ein Schreiben vom
AG Bitburg, in welchem man mir mitteilt, dass meine Schwester einen Antrag auf
Erstellung eines Erbscheins fuer meinen Vater eingereicht hat, in welchem dieser als Alleinerbe
meiner Mutter ausgewiesen werden sollte.
Laut „Haager Zustellungsuebereinkommen“ muessen gerichtliche
Schreiben in die USA ueber die vom amerikanischen Justizministerium (Department
of Justice) bestimmten "Process Server", dies ist z. Zt. PFI (Process
Forwarding International), jeweils mit Englischer Uebersetzung zugestellt
werden. Nicht nur verletzten die Gerichte dieses Uebereinkommen, sondern
etliche Dokumente wurden mir ueberhaupt gar nicht erst zugestellt, nicht einmal
auf dem Postweg. Ebenso wurden mehrere richterliche Verfuegungen,
mir eine Benachrichtigung zu schicken, einfach nicht ausgefuehrt, sodass ich
keine Stellung nehmen konnte und mir auch nicht bekannt war, was man dem
Gericht jeweils praesentiert hatte. So war z. Bsp. beim AG
Bitburg inzwischen verfuegt worden, mich bezueglich des Erbscheins fuer uns
drei Geschwister nicht anzuschreiben... [all dies konnte ich erst viele
Monate spaeter nach Erhalt der Aktenkopie ersehen; zu einem spaeteren Zeitpunkt
komme ich hierauf zurueck]. Da der Erhalt dieser Schreiben
jeweils mit einem Fristanlauf verbunden war, ueberschreiten meiner Meinung nach
solche Handlungen die Grenze zur kriminellen Aktivitaet, denn mit Dreistigkeit
hiess es dann hinterher mehrmals, dass ich solche Fristen versaeumt hatte!!!
Notar
Hildesheim versagt seine Hilfe (Dienstverweigerung?!) mit der Erbausschlagung
mittels Vollmacht: „Dafuer ist es nun zu spaet, denn Ihre Schwester hat bereits
einen Erbschein beantragt!“
Meine Tochter entschloss sich,
dem Gericht zu schreiben, dass ihr Grossvater ihr mitgeteilt hatte, dass er
schon lange mit ihrer Grossmutter besprochen hatte, sie im Testament mit zu
bedenken. Darueber hinaus haetten weder der beurkundende Notar noch das Gericht
ihm mitgeteilt, dass sein notariell beurkundetes Testament nicht gueltig waere.
Daher bat sie um Ueberpruefung, denn man muesste doch sicherlich den letzten
Willen ihres Grossvaters respektieren.
Ich rief meinen Bruder an, welcher nun eingestand,
dass er von dem Vorhaben meiner Schwester schon seit langem unterrichtet war.
Mir fiel es wie ein Schleier von den Augen: nun verstand ich die Treffen ohne
mich und die schlimme Behandlung. Ich sagte ihm, dass es sich um einen Fehler oder ein Missverstaendnis des Notars
und/oder des Justizsystems handelt,
was bestimmt bald aufgeklaert wird. Sofort erklaerte ich mich gegenueber meinem
Bruder bereit, sowohl ihm als auch meiner Schwester von meinem eigenen Erbteil
gerne etwa 10.000 oder 20.000 Euro oder auch mehr zu ueberlassen, wenn sie doch
nur den letzten Willen unseres Vaters wuerdigen! (Viel spaeter fand ich
heraus, dass er meiner Schwester hiervon keine Mitteilung gemacht hatte!) Auch
fragte ich ihn noch, welche gerichtliche Schreiben er erhalten hat, doch er
verweigerte diese Auskunft. Das Gericht wuerde schon alles bestimmen, schrie
er, und es gaebe nichts mehr zu sprechen! Mein Vater und ich muessten ja das
gemeinschaftliche Testament vor dem Notar verheimlicht haben, wozu ich meinen
Vater wohl gezwungen haben muesste, und aus diesem Grund wuerde mir das Gericht
nicht helfen. War dies etwa auf eine mir unbekannte Aussage des Notar
Hildesheim zurueckzufuehren??? All meine Worte waren umsonst, ich war zutiefst
verletzt und schockiert. Als die Grausamkeiten immer schlimmer wurden, war mir
klar, dass ich mit dem Tod meiner Eltern auch meine Geschwister verloren hatte...
Verzweifelt forsche ich Tag und
Nacht am Internet und erfahre von der Bindungswirkung des „Berliner Testaments“
und von der Moeglichkeit der Erbausschlagung mittels notarieller Vollmacht. Mir
wurde bewusst, dass der Notar das Dilemma direkt verschuldet hatte, denn er
hatte meinen Vater nicht auf die erforderliche Erbausschlagung aufmerksam
gemacht. Laut Referenzen am Internet sollte ich diese Ausschlagung jedoch mit
meiner Vollmacht fuer ihn nachholen koennen! Sogleich schrieb ich Notar Hildesheim
diesbezueglich an, doch ich bat ihn vergebens um Hilfe mit der Erbausschlagung
(somit verweigerte er also seine
Dienste!) und bemerkte dann noch (was
rechtlich gar nicht stimmte!):
„Dafuer ist es nun zu spaet, denn Ihre Schwester hat bereits einen Erbschein
beantragt!“ Trotzdem
schlug ich in Vertretung fuer meinen Vater das Erbe meiner Mutter aus, in der
Eile per Faxschreiben (am 25. Jan.
2007) ans AG Bitburg und nun nicht notarisiert...
Laut
Rechtsanwaeltin Elfriede Fuchs (Bitburg) nimmt mir Richterin (auf Probe?!)
Claudia Trenkle das Recht auf Anhoerung, Beschwerdefuehrung und Akteneinsicht!
Da ich auf mehrere Schreiben ans
AG Bitburg und meine wiederholten Bitten um Bestaetigung des Erhalts keine
Antwort erhalten hatte, beauftragte ich RAin Elfriede Fuchs aus
Bitburg mit der Vertretung meiner Rechte. Laut
RAin Fuchs waren meine Schreiben ans AG
Bitburg nicht einmal in die Akte gelangt; auch war nun bereits die Rede von zwei
Akten! Frau Fuchs schickte mir den Beschluss einer Richterin Trenkle vom 24. Jan. 2007,
auf welchen man nun „Entwurf“ schrieb und in welchem es hiess, dass alle Erben angehoert worden waren und dass meine Tochter mit einem Schreiben
entgegentrat. Wie ist dies moeglich?
Bisher war ich noch nicht einmal vom AG Bitburg bezueglich des Erbscheins fuer
uns drei Geschwister angeschrieben worden! Auch kein Wort von meinen
wiederholten Schreiben und meiner Erbausschlagung!
Am 23. Feb. 2007 schreibt RAin
Fuchs eine Beschwerde ans
Gericht, worin sie ruegt, dass ich vom AG Bitburg nicht angehoert, nicht einmal
angeschrieben worden war, und dass ich als Miterbin und „vorgesehene
Testamentsvollstreckerin“ doch an dem Erbscheinsverfahren beteiligt werden
muesste. Auch beanstandet sie, dass mein Faxschreiben, welches sie dem Gericht
mit beifuegte, nicht einmal in die Akte gelangt war. Ebenso weist sie das
Gericht darauf hin, dass es sich bei den Verfuegungen im notariellen
Testament nicht um eine Abaenderung der Verfuegungen im gemeinschaftlichen
Testament, sondern lediglich um eine Ergaenzung handelt, die nicht im
Widerspruch zu den frueheren Verfuegungen steht. Sie beantragt gemaess
notariellem Testament einen Erbschein fuer die vier Erben. [Anmerkung: RAin Fuchs teilt hier dem Gericht uebrigens
faelschlich mit, dass die Enkeltochter zu dem Zeitpunkt der Errichtung des
gemeinschaftlichen Testaments noch nicht lebte – obschon ich um Korrektur
gebeten hatte. Warum? Auch dies ersah ich erst viel spaeter aus der Akte!].
Als meine Tochter am 20 Maerz
2007 einen neuen richterlichen Beschluss in der Post
erhielt, fragte ich RAin Fuchs, was hier vor sich geht. Nun heisst es –
entgegen all mein Protestieren - dass diese Richterin Trenkle mir nicht nur das Recht auf Anhoerung, sondern
ebenso das Recht auf Beschwerdefuehrung nimmt, denn ich sei „nicht die
Benachteiligte,“ da ich im gemeinschaftlichen Testament zu 1/3 Erbe, hingegen
im notariellen Testament nur zu 1/4 Erbe berufen bin. Nur
meine Tochter koenne Beschwerde einreichen; dies soll auch
erklaeren, weshalb ich erst gar nicht in der Sache angeschrieben wurde; auch
soll ich weiterhin nicht angeschrieben werden!?!?!
Man teilt
mir mit, dass ich kein Recht auf Akteneinsicht habe. Ich tat vor RAin Fuchs kund,
dass man die Handlungen des AG Bitburg nicht als normal bezeichnen kann, denn
auch ihre Schreiben wuerden dort ignoriert. Erst als ich mehrmals § 2081
zitiere - dass ich ein berechtigtes Interesse und daher das Recht auf
Akteneinsicht habe - und nur in Vertretung meiner Tochter (welche mir eine
Vollmacht geschrieben hatte, sie vor Gericht in der Angelegenheit zu vertreten,
da ihre Deutschkenntnisse nicht ausreichten), faxt mir RAin Fuchs endlich am
30. Maerz 2007 den Erbscheinsantrag meiner Schwester, verhandelt zu Wittlich am
22. Nov. 2006, also nur drei Tage nach meinem Abflug in die USA - und vor
nun bereits mehr als 4 (vier) Monaten -
wiederum vor demselben Notar Dr. Thomas Endres aus Wittlich.
Notar
Endres schluepft in viele Rollen: heute Notar, morgen Rechtsanwalt, hin und
wieder Richter, denn er weiss, dass er es kann! Weitere Entscheidungen
derselben Richterin Claudia Trenkle in der Rechtsmittelinstanz!!!
Mit Bestuerzung las ich den Antrag, ueber welchen ich mich an dieser
Stelle aus verschiedenen Gruenden nicht einmal aeussern moechte. Ich kann
lediglich sagen, dass es hierin heisst, dass alle Erben die Erbschaft
angenommen haben; ebenso wird beantragt, den nichterschienenen Miterben die Abgabe
einer eidesstattlichen Versicherung zu erlassen. (Tatsaechlich aber fuehrte ich
zu diesem Zeitpunkt das Amt des Testamentsvollstreckers des notariellen
Testaments aus, was allen Beteiligten und besonders dem AG Bitburg bestens
bekannt war, denn mein Amt wurde schliesslich vom Gericht bestaetigt!!!)
Eigentlich handelt es sich hier nicht einmal um einen Erbscheinsantrag, sondern
es liest sich regelrecht wie ein richterlicher Beschluss, denn eine
Entscheidung wird von Herrn Endres bereits getroffen und dem Gericht
praesentiert.
Herr Endres schluepft in viele Rollen: heute Notar,
morgen Rechtsanwalt, hin und wieder Richter, denn er weiss, dass er es kann.
Unparteiisch ist er jedoch nicht! Tatsaechlich fungiert dieser Notar Endres
sowohl beim AG Bitburg als auch spaeter beim LG Trier in der Erbschaftssache in
Vertretung meiner Schwester unbemerkt als Rechtsanwalt, wohlbemerkt unter dem
Briefkopf eines Notars [Info hierzu spaeter]. Das Wort Amtspflicht scheint diesem Mann nichts zu bedeuten!
Gleichzeitig faxt mir RAin Fuchs
eine „neue Version“ des Beschlusses
vom AG Bitburg mit Schreiben an sie: „Das
Gericht beabsichtigt, derzeit ueber den Erbscheinsantrag der Erbin Inge
McDermaid bis zur rechtskraeftigen Klaerung betreffend den
Erbscheinsantrag der Frau Angelika Hubo nicht zu entscheiden.“ Der Beschluss ist datiert
auf den 8. Maerz 2007, wiederum von der gleichen Richterin Claudia Trenkle! Warum in solchen „Beschluessen“ nicht zuerst
einmal das jeweilige Gericht bezeichnet wird, ist mir bis heute ein Raetsel!?!
Und dann auch wieder nicht!!!
Wie ist dies moeglich? Es handelt
sich doch um den gleichen Erbfall. Man muss mich doch ebenso wie die anderen
Erben anhoeren! Auch hiess es nun wiederum, dass alle Erben angehoert wurden und meine Tochter mit
einem Schreiben entgegentrat. Weiter hiess es, dass ein Erbschein fuer die drei
Geschwister ausgestellt werden sollte. Auffallend war, dass ganz am Ende der
Begruendung lediglich ein Satz hinzugefuegt wurde: „Selbst wenn Frau McDermaid die Erbschaft fuer Herrn Michel Hubo nach
dessen verstorbener Ehefrau nach dessen Tod ausgeschlagen haette, so hat diese
Ausschlagung keine Wirkungen.“ Man behauptete staendig, es bestuende gar
keine Moeglichkeit der Erbausschlagung mittels Vollmacht. Immer wieder verschob
ich meinen Rueckflug, denn man sagte mir, dass meine Vorsprache diesbezueglich
vor Gericht sinnlos waere. Wie sollte
ich denn meine Erbausschlagung in korrekter Form und fristgerecht einreichen, wenn
das Gericht es mir untersagt?!? An wen sollte ich mich denn wenden?!?
Das
Finanzamt Koblenz fordert meine Tochter zur Erbschaftssteuererklaerung auf! Das
AG Bitburg hatte also bereits die Namen der 4 (vier) Erben mitgeteilt!
Gegen Ende Februar, Anfang Maerz
2007 berichtet mir meine Tochter, dass sie vom Finanzamt Koblenz ein Schreiben erhielt
(datiert auf den 12. Feb. 2007), in welchem man sie aufforderte, gem. § 31 des
Erbschaftsteuergesetzes die beigefuegte Erbschaftssteuererklaerung sowie die
Anlage(n) Grundstuecke sorgfaeltig ausgefuellt und unterschrieben bis zum 11.
Apr. 2007 beim Finanzamt Koblenz einzureichen. Im Nachhinein wird mir die Bedeutung dieses Schreibens erst klar,
naemlich, dass man beim AG Bitburg dem Finanzamt Koblenz die Namen und
Anschriften der vier Erben nach dem notariellen Testament
angegeben hatte. Es ist mir bekannt, dass mein Bruder zur gleichen Zeit
auch Post vom Finanzamt erhalten hatte, waehrend ich selbst in keiner Weise
benachrichtigt wurde. Meine Tochter teilte dem Finanzamt Koblenz mit, dass ein
Verfahren beim AG Bitburg anhaengig ist und sie deshalb bisher nicht als Erbin
erklaert wurde und folglich den Fragebogen nicht ausfuellen kann.
§§§§§§§§§§§§§ Weiteres Aktenzeichen: 4 T 13/07 Landgericht Trier §§§§§§§§§§§§§
Wiederum
bitte ich den Notar, seinen Fehler oder Irrtum einzugestehn und mir endlich zu
helfen. Notar Hildesheim: „Jetzt wird es mir aber zu bunt!“
Waehrend eines drei-woechigen
Deutschlandaufenthalts im Mai 2007, um u. a. die Grabpflege gemaess dem Wunsch
meines Vaters zu regeln, hatte ich mehrere Termine mit RAin Fuchs. Ich tat
mein Interesse kund, vor dem LG Trier vorzusprechen, wo meine Tochter Beschwerde
eingereicht hatte. Doch RAin Fuchs teilte
mir mit, dass die Akte dort erst einmal eine ganze Weile liegen wird und ich
daher meinen Aufenthalt nicht noch einmal unnoetig verlaengern soll...
Auf der Kreissparkasse Bitburg
hatte meine Schwester ihren Widerruf meiner
Vollmacht vorgelegt und erfolgreich die Konten sperren lassen. Die
anfaengliche Reaktion auf der Bank fand ich ploetzlich recht seltsam; man hatte
dort anscheinend mitgeteilt, dass ich die Konten unberechtigt „pluendern“
wollte. Nach einer Aussprache half man mir jedoch, dass zumindest der Grabstein
meiner Eltern bezahlt werden konnte; dies uebernahm eine der Angestellten
persoenlich. Zweck dessen wurden am 23. Mai 2007 die zwei Sparbuecher meiner
Eltern (darunter auch das Sparkonto meiner Mutter) aufgeloest und der jeweilige
Betrag auf das Girokonto meines Vaters uebertragen, welches nun auf die
Erbengemeinschaft lief. Ich beauftragte den Gaertner und trage nun fuer die
Dauer des Grabes persoenlich alle Kosten der Grabpflege. Die Bankangestellten
rieten mir, gleich mit Notar Hildesheim zu sprechen, denn hier muesse doch ein
Missverstaendnis vorliegen; es waere doch ohne Zweifel der ausdrueckliche
Wunsch meines Vaters gewesen, was auch die notarielle Urkunde bestaetigt, dass
ich alle Angelegenheiten erledigen sollte, und der Notar wuerde doch sicherlich
sofort alles aufklaeren...
Ich suche Notar Hildesheim auf und bitte ihn noch einmal um Hilfe. Unter
Traenen schildere ich ihm, wie meine Geschwister den letzten Wuenschen meines
Vaters nun trotzen, selbst was den Grabstein und die Grabpflege betrifft. Ich
vermittele dem Notar, wie wichtig es mir ist, mein Versprechen, welches ich
meinem sterbenden Vater gegeben hatte, einzuloesen. Der Notar meint unter anderem, dass ich die Sache nun aber nicht
dramatisieren soll. Ich fordere ihn auf, mit RAin Fuchs in Verbindung zu
treten, da sie mit ihm sprechen will; dies will er tun, jedoch nicht in meiner
Anwesenheit. Auch erklaere ich mich
sogar bereit, alle Unkosten persoenlich zu uebernehmen, gleichgueltig, ob es
sich um einen Irrtum, ein Missverstaendnis oder einen Fehler seinerseits
gehandelt hatte. Dass er das gemeinschaftliche Testament meiner Eltern doch in
seiner Hand gehalten und gelesen hatte! Dass mein Vater doch damals sein Buero
verlassen hatte mit der Gewissheit, dass kraft meiner Vollmacht und des
notariell beurkundeten Testaments seine letzten Wuensche exakt ausgefuehrt
wuerden! Schliesslich steht er auf und sagt: „Jetzt wird es mir aber zu bunt!“ Ich verlasse sein Buero,
waehrend er noch auessert: „Naechstes Mal machen Sie sich aber erst einen
Termin!“ Kann es sein, dass mir durch meinen langen Auslandsaufenthalt solches
Verhalten fremd ist? Glauben deutsche
Notare, dass sie unantastbar sind?!? Mit Sicherheit!
RAin
Fuchs verfolgt nun ihre eigenen Interessen mit Aggression – fuer mich ist sie
ploetzlich nicht mehr erreichbar, denn sie marschiert fortan zum Schlag der
Trommel...
Ich flog zurueck in die
USA. Die gerichtlichen Schreiben vom LG Trier sollte ich mittels der Vollmacht
meiner Tochter von RAin Fuchs erhalten. Doch weiterhin wurde meine Tochter vom
LG Trier angeschrieben; sofort faxte sie mir diese Dokumente. Waehrend ich auf
Nachricht wartete, mittels ihrer Vollmacht endlich beim LG Trier angehoert zu
werden, bekam ich auf meine Anfrage von RAin Fuchs ausweichende Antworten, und
schliesslich war sie fuer mich nicht mehr erreichbar. Anfaenglich hatte RAin Fuchs dem Gericht mitgeteilt, dass mein Recht
auf ordnungsgemaesse Anhoerung verletzt worden war; mir gegenueber hatte sie
kundgetan, dass sie keine Hemmungen hat, dem Gericht auf die Fuesse zu treten.
Meine Vermutung ist, dass sie dem Druck, den man auf sie ausgeuebt haben muss,
letzten Endes unterlag. Erst
hatte ich ihre Handlungen fuer Inkompetenz gehalten, doch nach und nach wurde
mir bewusst, dass dort, wo derartige Willkuer herrscht, selbst die Staerkeren
und auch die an sich Rechtschaffenen nach einer Weile resignieren und zum
Schlag der Trommel marschieren...
Jedoch verfolgte sie ihre eigenen
Interessen mit Aggression. So forderte sie z. Bsp. gesondert 1.600 Euro fuer
einen Brief, den sie in meinem Beisein im Mai 2007 an meine Geschwister
geschrieben hatte, um diese endlich zu einem Gespraech mit mir zu bewegen.
Sollte dies ein Versuch gewesen sein, mich von weiteren Handlungen
abzuschrecken, so misslang es, denn ich bezahlte diesen Betrag natuerlich
nicht, sondern schrieb RAin Fuchs u. a., dass sie mein Vertrauen schamlos
missbraucht hat. Ich moechte hinzufuegen, dass Frau Fuchs nicht laenger auf
Zahlung fuer dieses „aussergerichtliche Schreiben“ bestand.
Meine
Nachforschungen ergaben, dass wegen meines Wohnsitzes in den USA andere Fristen
gelten. Notar Endres, ein Moechte-gern-Anwalt
, fungiert
als Rechtsanwalt am LG Trier!
Das LG Trier schickte meiner
Tochter einen Brief, datiert auf den 19. Juni 2007, mit einem Schreiben von
diesem Notar Dr. Endres, woraus zu
erkennen war, dass Herr Endres, anscheinend ein Moechte-gern-Anwalt, auch beim LG Trier in Vertretung meiner
Schwester weiterhin als Rechtsanwalt fungierte.
Hier ging es wiederum nicht mit rechten Dingen zu und es schien, als ob eine
Entscheidung unmittelbar bevorstand. Mir wurde bewusst, dass schnellstes und
eigenstaendiges Handeln erforderlich war. Meine weiteren Nachforschungen hatten
ergeben, dass ich wegen meines
Wohnsitzes im Ausland 6 (sechs) Monate zur Erbausschlagung hatte und dass die
Frist erst anlaeuft, wenn man von dem Berufungsgrund erfaehrt. Da mir
monatelang nicht mitgeteilt worden war, dass ich nach dem gemeinsamen Testament
geerbt haben sollte, lag ich somit innerhalb der Frist. Obschon ich kein
Recht auf Anhoerung hatte, faxte ich am 27. Juni 2007 u. a. ein Schreiben, in welchem ich die
unglaublichen Vorgaenge schildere, ans LG Trier und an RAin Fuchs. Und am 28. Juni 2007 faxte ich eine beglaubigte Erbausschlagung
ans LG Trier, in welcher ich das Erbe
meiner Mutter in Vertretung fuer meinen Vater nach dem Testament ausschlug
und stattdessen das Erbe meiner Mutter in Vertretung fuer meinen Vater nach
dem Gesetz annahm.
Doch im
Beschluss 4 T 13/07 LG Trier
vom 29. Juni 2007 vom Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Fischer, dem
Richter am Landgericht Schaefer und der Richterin am Landgericht Dr. Katarina
Barley hiess es lediglich, dass meine Fax vom 25. Jan. 2007 ans AG Bitburg
mit der Erbausschlagung in Vertretung fuer meinen Vater nicht der richtigen
Form entsprach – da nicht beglaubigt - und ausserdem zu spaet beim Gericht
eingegangen war, denn ich haette die 6-Wochenfrist versaeumt (tatsaechlich
hatte ich aber 6 Monate!). Ein Erbschein sollte wiederum fuer die 3 (drei)
Geschwister ausgeschrieben werden. Weder wurde Bezug auf meine gerade
eingesandten Dokumente genommen, noch auf die Tatsache, dass mir das AG Bitburg
das Amt des Testamentsvollstreckers bereits schriftlich bestaetigt hatte usw.. Wiederum
waren keine dieser wichtigen Dokumente vor die Richter gelangt! Darueber
hinaus wird im Beschluss vom LG Trier in keiner Weise erwaehnt, dass mein Vater
im notariellen Testament Testamentsvollstreckung angeordnet hatte. Warum?
Hatten die Richter etwa keine Einsicht in dieses Dokument???
Man spricht mir im
Nachhinein das Recht auf Anhoerung zu -
Paradox! Richterin am AG Claudia Stadler schickt via Email ein Schreiben
i. A. des Praesidenten LG Trier, Richter Wolfgang Kraemer.
Zumindest aber hiess es, dass es
meiner Beschwerdeberechtigung nicht entgegensteht, dass bei Erfolg meiner
Beschwerde mein Anteil an der Erbmasse reduziert wuerde.
Bingo! Gerade hiermit hatte man beim AG Bitburg begruendet, dass mir
kein Recht auf Beschwerde zusteht! Man hatte jedoch dem LG Trier anscheinend
verheimlicht, dass nur meine Tochter und nicht ich hier Beschwerde fuehrte! Somit
wurden das LG Trier und ich selbst absichtlich und recht boeswillig
getaeuscht!!!
Unverzueglich
bat ich um Ueberpruefung des
richterlichen Beschlusses vom 29. Juni 2007 und faxte mehrere Dokumente ans
LG Trier. Ich schrieb den Richtern, dass es sich hier um ein Paradox
handelt, denn man koenne mir doch das Recht auf Anhoerung nicht zusprechen,
nachdem das Urteil bereits gesprochen ist. Am 22. Juli 2007 bedankte ich mich schriftlich
bei den Richtern fuer mein neues Recht auf Anhoerung und Beschwerdefuehrung und
teilte ihnen mit, dass ich nun davon Gebrauch machen moechte. Gleichzeitig
schickte ich ihnen eine Kopie meines Schreibens an den Praesidenten des LG
Trier, Richter Wolfgang Kraemer, den ich um Hilfe gebeten hatte, dass meine
Dokumente, in welchem ich u. a. vom Verfehlen des Notar Hildesheim berichtete,
vor die Richter gelangen sollten. Richterin Claudia Stadler (damals AG
Bitburg? oder Trier?, spaeter Direktorin des AG Hermeskeil, heute Direktorin
des AG Bernkastel-Kues) antwortete mir i. A. des
Praesidenten LG Trier Kraemer.
Auch
ging es um die Bankpapiere, die ich waehrend meines Aufenthalts in Deutschland
wiedergefunden hatte. Diese schienen mir nun von grosser Bedeutung, denn in dem
richterlichen Beschluss hiess es, dass in dem notariellen Testament nicht auf
das Erbe nach meiner Mutter Bezug genommen wurde. Als unterstuetzendes
Beweismaterial sollten diese Bankpapiere vor die Richter gelangen, denn das
Erbe meiner Mutter war zu diesem Zeitpunkt bereits von uns Kindern auf meinen
Vater ueberschrieben worden, da er damals geglaubt hatte, nach dem Gesetz
geerbt zu haben...
§§§§§§§§§§§§§ Weiteres Aktenzeichen: 3 W 198/07 Oberlandesgericht
Zweibruecken §§§§§§§§§§§§§
Das OLG Zweibruecken
teilt mir via Email mit (Schreiben von Richter Petry - Vorsitzender Richter in
Vertretung), dass die Sache dem OLG Zweibruecken vorliegt!
Waehrend
ich auf Nachricht vom LG Trier warte, erhalte ich am 17. Sep. 2007 eine Email
von Tanja Guth mit einem Schreiben von Richter Petry (Vorsitzender Richter in Vertretung am OLG
Zweibruecken), worin mir mitgeteilt wird, dass meine Beschwerde gegen den
Beschluss des LG Trier vom 29. Juni 2007 dem Pfaelzischen Oberlandesgericht
Zweibruecken (Aktenzeichen 3 W 198/07) als zustaendiges
Rechtsmittelgericht vorliegt und dass der Senat mit der Entscheidung bis zum 1.
Okt. 2007 wartet. Es heisst, dass meine Beschwerde von einem Anwalt
unterschrieben werden muss oder sonst als unzulaessig verworfen wird. Mir bleiben wenige Tage, einen neuen
Anwalt in Deutschland zu finden, denn mein Vertrauen in RAin Fuchs ist nun gebrochen und
ich kuendige das Mandat. Natuerlich ist
mir im Nachhinein bewusst, dass eine solche Zustellung via Email ueberhaupt
nicht zulaessig ist. Bisher beachtete niemand an den Gerichten das „Haager
Zustellungsuebereinkommen!“ Doch ich war zuversichtlich, dass ich beim
OLG Zweibruecken nun endlich angehoert wuerde!
Spaeter erst erhielt ich den
neuen Beschluss 4 T 13/07 LG Trier vom 3. Sep. 2007,
wiederum von Richter Dr. Fischer, Richter Schaefer und Richterin Dr. Katarina
Barley, welcher bestaetigte, dass meine Rechte verletzt worden waren und
meine Angelegenheit ans OLG Zweibruecken (bis heute ist mir nicht klar, warum nicht das OLG Koblenz zustaendig war) zur
weiteren Entscheidung geschickt wird, alles
recht grotesk!
RA
Falk Siegmut Seliger (damals Kanzlei Dr. Kleberger Seliger Stichler): „Ich bin
Experte in Erbschaftssachen...“
Ich beauftrage Rechtsanwalt Falk Seliger (damals Kanzlei Dr. Kleberger Seliger
Stichler, heute Dr. Kleberger ∙
Seliger) aus Zweibruecken. Leider macht sich dieser ueberhaupt nicht
mit der Akte vertraut, antwortet wochenlang nicht auf meine Email oder meist
gar nicht. Bereits seine erste Nachricht an mich zeigt eindeutig, dass er
nichts in der Akte gelesen hat. Sofort rufe ich ihn an; in dem Telefongespraech erklaert er, dass man die Bindung an ein
Berliner Testament durch nichts beseitigen kann. „Ich bin Experte in Erbschaftssachen“, sagt er, „glauben Sie mir, so
etwas ist ueberhaupt nicht moeglich!“ Ich
argumentiere, dass es moeglich ist, wenn der ueberlebende Ehegatte das Erbe des
Erstverstorbenen ausschlaegt usw. und dass dies doch bereits vom Gericht
bestaetigt wurde! Hatte er dies denn nicht gelesen? Spaeter korrigiert der
Anwalt seine Ansicht bezueglich der Erbausschlagung: es waere tatsaechlich
moeglich. Da ich nun wiederum befuerchte, dass eventuell nicht alles in der
Akte enthalten ist, faxe ich ebenso meine wichtigsten Dokumente an RA Seliger.
Er wusste, dass ich im Besitz einer notariell beurkundeten Generalvollmacht
bin.
Die
Entscheidung des OLG basiert auf falschem/fehlendem Sachverhalt, denn
ploetzlich soll ich eine privatrechtlich erteilte Vollmacht haben; zudem
unterliegen die Richter einem Rechtsirrtum bezueglich § 1945 BGB.
Am 27. Nov. 2007 erhielt ich von
RA Seliger den Beschluss
3 W 198/07 vom 13. Nov. 2007 „Das Recht
zur Ausschlagung einer Erbschaft“ von Richter
Walter Dury (bis Maerz 2009 Praesident des OLG Zweibruecken), Richter Claus
Kratz vom OLG Zweibruecken und Richterin Stutz vom LG. Als ich darin sah,
dass der entscheidende Faktor der Rechtsprechung war, dass man auf der
Grundlage einer privatrechtlich erteilten Vollmacht keine Erbausschlagung fuer
den Vollmachtgeber erklaeren kann, fehlten mir wiederum die Worte. Ohne
Kenntnis des wahren Sachverhalts konnte natuerlich wieder keine informierte
Entscheidung getroffen werden! Sogleich schickte ich sowohl RA Seliger, den ich
schon lange nicht erreichen konnte, als auch den beteiligten Richtern, sowie
dem damaligen Pressereferenten des OLG,
Richter Harald Jenet (heute Praes. LG
Zweibruecken), einen Beschwerdebrief,
in welchem ich den Sachverhalt – was meine Vollmacht betrifft - aufklaerte und
um Ueberpruefung bat. Leider machte
ich die Richter nicht auf mein Amt des Testamentsvollstreckers aufmerksam, da
ich annahm, dies waere ihnen bereits aus der Akte bekannt. Die Richter
des OLG schrieben im Beschluss, dass das LG Trier sich in seiner Auffassung
irrte, dass ich die 6-Wochen-Frist zur Ausschlagung versaeumt hatte, denn durch
meinen Wohnsitz in den USA stuenden mir 6 Monate zu. Zumindest erkannte man
dies beim OLG! Doch nun sollte ich
ploetzlich eine privatrechtlich erteilte Vollmacht haben?!?! Hier war doch
mit Sicherheit wieder was faul!!!
Richter
Kratz vom OLG Zweibruecken: „RA Seliger trug nichts vor!“ und „Es war doch
nichts in der Akte!“ Endlich ging mir ein Licht auf... ![]()
Nach etlichen Wochen ohne Antwort
von RA Seliger auf mein wiederholtes Anfragen, rief ich endlich am 19. Dez.
2007 beim OLG an. Zu meinem Erstaunen
kam Richter Claus Kratz vom OLG ans
Telefon. Er sagte mir, dass meine
Beschwerde gegen den Beschluss des OLG vom 13. Nov. 2007 in einem weiteren Beschluss des OLG vom 14. Dez.
2007 [dies erhielt ich erst am 14. Juli 2008 mit meiner ersten
unvollstaendigen Aktenkopie!!!] als
unzulaessig verworfen worden war, da RA Seliger sie nicht unterschrieben hatte
und die Frist bereits am 11. Dez. 2007 abgelaufen war. Ebenso sagte mir
Richter Kratz, dass doch ein Schreiben mit einer richterlichen Verfuegung an
mich geschickt worden war. Ich sagte ihm, dass ich nichts vom OLG erhalten
hatte. Diese Verfuegung war – wie
manche andere – anscheinend wieder nicht ausgefuehrt worden!!! Warum?
Und auf wessen Veranlassung?
Da ich zu dieser Zeit glaubte,
dass die Richter beim OLG inzwischen den wahren Sachverhalt kennen mussten, widersprach ich Richter Kratz gleich
mehrmals. Ich argumentierte, dass mit grosser Wahrscheinlichkeit an einem
anderen Gericht der Beschluss anders gelautet haette, denn es handele sich hier
schliesslich um eine subjektive Entscheidung dreier Richter. Richter Kratz
stimmte mir zu. Nun wies ich ihn darauf hin, dass man doch gemaess § 1945 BGB
eine Erbausschlagung fuer den Vollmachtgeber erklaeren kann.
Darauf antwortete Richter Kratz: „Selbst wenn Ihr Vater das in die Vollmacht
reingeschrieben haette, so waere dies nicht moeglich.“ Auch diese Antwort war
mir nicht verstaendlich. Schliesslich fragte ich Richter Kratz, ob
er meine Vollmacht denn gesehen hat, und er antwortete: „Nein, das habe ich nicht. Es war doch
nichts in der Akte!“ Endlich ging
mir ein Licht auf...
Natuerlich konnte Richter Kratz mir keinen Rechtsrat geben, doch er bestaetigte u. a., dass ich das Recht auf Akteneinsicht habe und leitete meinen diesbezueglichen Antrag ans AG Bitburg weiter. Auch sagte er zu mir: „Ja, dann sprechen Sie doch mal mit dem Mann (RA Seliger)!“... Dass Richter Kratz mir weiterhin wohlgesinnt war, spricht fuer sich selbst. Er ist aufrichtig darum bemueht, nicht nur Recht, sondern auch Gerechtigkeit zu sprechen. Das deutsche Justizsystem waere besser dran, gaebe es mehr Richter so wie ihn, die trotz ihrer Aufgabe und Verantwortung als Richter auch noch menschlich bleiben!!! Durch sein Verhalten hat RA Seliger nicht nur sich selbst, sondern auch mehrere Richter blossgestellt...
RA
Falk Seliger haelt mich fuer den Alleinerben des notariellen Testaments –
wieder einmal werde ich verraten und verkauft! Unterdessen stielt Notar Endres
meine Aufgaben als Testamentsvollstrecker!
Mir wurde bewusst, dass
RA Seliger mich aufs Schlimmste getaeuscht hatte, denn von Richter Kratz hatte
ich erfahren, dass er absolut nichts in meiner Sache vorgetragen hatte. Ich
kann nur spekulieren, was hier wieder einmal vor sich ging, denn von meiner
Schwester war mir bei einem erneuten Versuch, ueber alles zu sprechen,
angekuendigt worden: „Sobald wir
wissen, wer Dein neuer Rechtsanwalt ist, wirst Du schon sehen, was passiert.
Warte Du mal, was wir dem erzaehlen! Sei ja vorsichtig, sag ich Dir! Die
lachen ja alle nur!“ Mit „wir“ meinte sie wohl u. a. Notar Dr. Thomas Endres, der in der Erbschaftssache nicht nur als
Rechtsanwalt taetig, sondern so emsig war, dass er die von meinem Vater mir aufgetragenen Aufgaben stahl und sie
gleich selbst erledigte.
Am 29. Okt. 2007 hatte
mir RA Seliger eine Email mit seinem aeusserst merkwuerdigen Schreiben ans OLG
zugeschickt; man kann es nicht einmal als Beschwerdebrief bezeichnen: „In der Nachlassangelegenheit – Michael
Hubo – 4 T 13/07 LG Trier – wurde aus Sicht der Beschwerdefuehrerin alles
notwendige veranlasst, um den tatsaechlichen letzten Willen ihres Vaters zu
gestalten....“ Bei genauer
Analyse verbirgt sich hier eine ganz eindeutige Aussage, naemlich RA Seliger macht mich zum Initiator des
notariellen Testaments! Und nicht nur das: ich fand heraus, dass er staendig
von meiner „privatschriftlichen
Altersvorsorgevollmacht“ sprach und
mich zu meinem Entsetzen fuer den
Alleinerben des notariellen Testaments hielt. Hatte er etwa gar gefaelschte
Dokumente erhalten? Diese
Moeglichkeit kann ich nicht einmal gaenzlich ausschliessen. Warum hatte er meinen eigenen Beschwerdebrief gegen den Beschluss
des LG Trier nicht unterschrieben, sodass mein Schreiben verworfen werden
musste? Warum reichte er meine Dokumente nicht beim OLG ein, obschon er mir schriftlich versichert hatte, dass den
Richtern nun alles vorlaege und sie sich somit mit dem gesamten Sachverhalt
auseinandersetzen wuerden? Warum unterschrieb er meine Beschwerde gegen den Beschluss des OLG
Zweibruecken ebenso nicht, sodass auch diese verworfen werden musste? Wieder einmal hatte mein eigener
Rechtsanwalt nicht nur meine Emails, meinen Sachvortrag, unsere
Telefongespraeche sowie meine gefaxten Dokumente vollkommen ignoriert, sondern mich
regelrecht verraten und verkauft!!!
Richterin
Claudia Butz beim AG Bitburg (laut AG Bitburg ehem. Richterin Claudia
Trenkle?!): neuer Beschluss und fraglicher Erbschein – nichts als ein wertloses
Stueck Papier!
Am 19. Dez. 2007 erhielt ich von RA Falk
Seliger via Email ein PDF Dokument (Schreiben, Kostenaufstellung, Erbschein, Beschluss [bitte
beachten, dass er mich laut Schreiben fuer den Alleinerben des notariellen Testaments
haelt; hier handelt es sich nicht um eine Uebersicht, denn in unserem
Telefongespraech wenige Tage spaeter hielt er mich ebenso fuer den
Alleinerben!]). Im richterlichen Beschluss wird „mein Erbscheinsantrag“
auf Grundlage des notariellen Testaments abgelehnt, da nicht erfolgreich; es
wird auf die Entscheidung des OLG Bezug genommen. Hier handelt es sich um den
Erbscheinsantrag von RAin Fuchs,
der etwa acht Monate vorher aufs Abstellgleis gestellt worden war.
Dieser Beschluss wurde uebrigens wiederum von der gleichen Richterin beim AG
Bitburg, jedoch nun unter dem Namen Richterin
Claudia Butz, gefasst. Der fragliche, gemeinschaftliche „Erbschein“ fuer
meinen Vater, meine Geschwister und mich wurde am gleichen Tag ausgestellt wie
der Beschluss, beides datiert auf den 5. Dez. 2007. Mittlerweile stellte ich
fest, dass es sich bei diesem Erbschein um eine woertliche Wiedergabe eines (in
der Akte) bereits gekennzeichneten Auszugs des Beschlusses vom AG Bitburg vom 24. Jan. 2007 handelt. Bis auf den heutigen Tag ist mir nicht bekannt, wo
diese Schreiben herkommen – sie sind nicht von einem Richter unterschrieben. Es
ist bereits recht fraglich, ob diese "Richterin
Claudia Butz" zu der Zeit am
AG Bitburg beschaeftigt war, und ob es sich hier tatsaechlich um den zustaendigen,
gesetzlichen Richter handelt. [Zu
einem spaeteren Zeitpunkt werde ich auf diese „Richterin Butz“ wieder zu
sprechen kommen]. Allein das Datum wirft aus verschiedenen Gruenden ebenso
einige Fragen auf: zu diesem Zeitpunkt war meine Frist zur Beschwerdefuehrung
gegen den Beschluss des OLG Zweibruecken nicht einmal abgelaufen. Das kann ja wohl nicht legal sein! Meines Erachtens ist dieser „Erbschein“ weder ein
offizielles Dokument, noch wurde er mir wirksam zugestellt. Daher ist er fuer
mich ohne Bedeutung oder Nutzen, es ist nichts weiter als ein wertloses Stueck Papier!
RA
Falk Seliger – der Erbschaftsexperte
: „Haben Sie wirklich gelesen, dass man mit
einer notariell beurkundeten Generalvollmacht das Erbe fuer den Vollmachtgeber
ausschlagen kann?“
Endlich erreiche ich RA Seliger.
Im Verlauf eines zwei-stuendigen Telefongespraechs – in welchem er wiederum von
meiner „privatschriftlichen“ Vollmacht spricht und mich immer noch fuer
den Alleinerben des notariellen Testaments haelt – frage ich ihn, ob
er denn gar nichts in der Akte gelesen hat oder meine Erbschaftssache etwa mit
einer anderen verwechselt. Nach langer Erklaerung fordere ich ihn
schliesslich auf, den Sachverhalt umgehend vor Gericht zu korrigieren und mir
endlich meine Kopie der Gerichtsakten zuzuschicken, worum ich bereits mehrmals
vergebens gebeten hatte. Ich sage RA Seliger (welcher laut seiner Website
uebrigens auch 1984 – 1985 als Anwaltsnotar taetig war), dass man mit einer
notariell beurkundeten Vollmacht gemaess § 1945 BGB eine Erbausschlagung fuer den Vollmachtgeber erklaeren
kann. Er fragt mich nun wiederholt, ob ich das wirklich gelesen habe und ich
konfirmiere. Auch faxe ich ihm meine Vollmachtsurkunde; nun versichert mir RA Seliger, dass der unrichtige Erbschein ja wieder
eingezogen werden kann, und waehrend ich auf seine diesbezuegliche
Nachricht warte und nach Wochen endlich nachfrage, antwortet er mir zu meinem
grossen Schock, dass er mir selbstverstaendlich gern bei der Auseinandersetzung
der Erbschaft behilflich sein wird. Wiederholt schrieb ich ihm und rief bei der
Kanzlei an, um mit RA Seliger zu sprechen, doch er liess sich immer wieder
verleugnen. In einem unmissverstaendlichen Schreiben kuendige ich das Mandat
(via Email und Faxschreiben) und ignoriere seine Rechnung...
Ich
bitte den Pressereferenten des OLG, Richter Harald Jenet, vergebens, die Sache
von Veroeffentlichung am Internet zu entfernen:
Inzwischen hatte ich mehrere
Beschwerden an die beteiligten Richter des OLG geschickt, bis ich eine Nachricht von Richter Kratz
erhielt, dass – so wie er mir bereits am Telefon mitgeteilt hatte - die
Angelegenheit vor dem OLG abgeschlossen ist. Auch bat ich die Richter,
die Angelegenheit von der Veroeffentlichung am
Internet zu entfernen, denn jede Referenz zu meiner Sache konfrontierte
mich jedesmal erneut mit der Verletzung meines Rechts auf ordnungsgemaesse
Anhoerung. Doch Richter Harald Jenet
(damaliger Pressereferent vom OLG, heute Praes. LG Zweibruecken),
antwortete, dass ein Spruchkoerper bestimmt hat, dass diese Entscheidung von uebergeordneter
Bedeutung ist und somit veroeffentlicht werden muss. Meine
Privatsphaere wuerde ja nicht verletzt, da lediglich die Initialen
bekanntgegeben werden und meine Anonymitaet daher gewahrt wird.
Direktor
des AG Bitburg, Richter Werner von Schichau (heute Dir a.D.): „Akteneinsicht
steht nur Rechtsanwaelten zu! Die Sache ist also erledigt!“
Da ich beabsichtigte,
mich mit einer Gehoersruege ans Verfassungsgericht zu wenden – ROLG Kratz hatte
mir gesagt, dass diese Moeglichkeit besteht - benoetigte ich die Akte. Am 24.
Jan. 2008 und wiederum am 18. Feb. 2008 schrieb
ich dem damaligen Direktor des AG
Bitburg, Richter Werner von
Schichau, erklaerte ihm kurz die
unglaublichen Geschehnisse und bat ihn um Hilfe mit der Akteneinsicht. Am 25.
Feb. 2008 erhielt ich endlich eine Antwort, dass er Verdaechtigungen des beurkundenden
Notars oder Spekulationen ueber andere an dem Verfahren beteiligte Personen
zurueckweisen muss und dass Akteneinsicht nur Rechtsanwaelten zusteht.
Er schrieb, dass die Sache „also
erledigt ist“ und er nichts weiter fuer mich tun kann; wenige Tage spaeter
finde ich heraus, dass Richter Werner von Schichau soeben in den Ruhestand
getreten ist...
§§§§§§§§§§§§§§§ Weiteres Aktenzeichen: 10 K 52/08 Amtsgericht Bitburg §§§§§§§§§§§§§§§
Widerrechtliche
Zwangsversteigerung – ich beauftrage RA Prof. Dr. Wolfgang Burandt (ehem. SES
Schlutius Eulitz Schrader, heute SKW Schwarz Rechtsanwaelte - Buero Hamburg)
Als meine Geschwister mit der
Zwangsversteigerung unseres Elternhauses drohten, beauftragte ich in der
Angelegenheit diesmal einen recht prominenten und – wie ich damals
glaubte, aeusserst kompetenten Rechtsanwalt aus Hamburg, RA Dr. Wolfgang Burandt, seit 2007 auch als Professor taetig. Er
schien an der Entscheidung des OLG interessiert zu sein, denn ich fand am
Internet folgende Referenz: Burandt,
Wolfgang: Rezension des Beschlusses des OLG Zweibrücken v. 13.11.2007
– 3 W 198/07 zu „Das
Recht zur Ausschlagung einer Erbschaft“, in: ZFE - Zeitschrift für
Familien- und Erbrecht, Nr. 3 März 2008, S. 120. Dies fuehrte mich zu seiner Webseite.
Der Anordnungsbeschluss der
Zwangsversteigerung 10 K 52/08 AG Bitburg lag bereits am 14. Apr. 2008 im
Briefkasten, wieder einmal keine foermliche Zustellung!
Hieraus ersah ich, dass das Grundbuch schon auf die 3 (drei) Erben
umgeschrieben war – auch hiervon hatte man mir keine Mitteilung gemacht! Mir
wurde eine Notfrist von 2 (zwei) Wochen
gebilligt, einen Antrag auf einstweilige Einstellung einzureichen. Sofort
versandte ich etwa 130 Seiten meiner wichtigsten Dokumente nach Hamburg. Prof.
Dr. Burandt wollte mir endlich zur Ausuebung meiner Rechte verhelfen. Er
beantragte die Gerichtsakten und bat sogleich Rechtspfleger Hartmut Wirtz von der Zwangsversteigerungsabteilung
beim AG Bitburg um Fristverlaengerung zur Einreichung der Begruendung des
einstweiligen Einstellens des Verfahrens.
Unter
anderem wurde mir geraten, gegen die beiden vorherigen Anwaelte und den Notar
vorzugehen, da sie ihre vertraglichen Pflichten bzw. Amtspflicht verletzt
hatten. Nun verlief es so, dass ein junger Anwalt, RA Matthias Lehmann aus Hamburg,
in der Abwesenheit Dr. Burandt’s die Sache bearbeitete. Erst lief alles
recht gut, bis RA Lehmann in meinem Namen den Geschaeftsverteilungsplan der
Richter fuer 2007 beim (damaligen!) Geschaeftsleiter
des AG Bitburg, Justizamtsrat Siegfried Bielau, anforderte. Ich hatte
vergebens nach dieser Richterin Butz
beim AG gesucht und – wie gesagt - den Verdacht, dass man mir nicht nur mein
Recht auf Anhoerung und Beschwerdefuehrung, sondern evtl. auch das Recht auf
meinen „gesetzlichen Richter“ genommen hatte. Dies ist auch weiterhin meine Spekulation; eine Investigation wird
aufklaeren, inwieweit dies fundiert ist...
RA
Prof. Dr. Burandt – Hohe Honorarforderung fuer falsche Sachverhaltdarstellung
und irrige Rechtsauskunft! Offensichtlicher Interessenkonflikt!!!
Nun geschah wiederum das
Unglaubliche: der ganze Sachverhalt
und dessen Bewertung wurden praktisch ueber Nacht regelrecht so geschmiedet
und verfaelscht, dass es sich nicht um einen Irrtum handeln konnte. Es war ganz
offensichtlich ein Interessenkonflikt;
tatsaechlich hatte ich den Eindruck, dass alle Dokumente, die ich nun erhielt,
in Zusammenarbeit mit RA Seliger bearbeitet und manipuliert wurden. Man wollte
mich mit allen Mitteln zur Kapitulation zwingen, denn meine Rechtsmittel
sollten ploetzlich ausgeschoepft sein.
Es kam zu heftigen Argumenten. Anfangs bestaetigte
RA Lehmann, dass ich laut Gerichtsakte als
Testamentsvollstrecker eingesetzt
worden war und dass man daher argumentieren koennte, dass gegenwärtig die Teilungsvollstreckung unzulässig ist,
da der Testamentsvollstrecker für die Aufteilung des Nachlasses
zuständig ist. Wenn die Versteigerung vorgenommen werden soll, muesste zuerst
der Testamentsvollstrecker abberufen werden. Dies dürfte bei Erfolg die
Teilungsvollstreckung einige Zeit blockieren. Laut RA Lehmann war dies eine
“noch ungepruefte Idee“ (jedoch ist
laut Gesetz die Anordnung einer Zwangsversteigerung widerrechtlich, wenn es
einen Testamentsvollstrecker gibt!). Doch nach Erhalt der Aktenkopie in
der Kanzlei hiess es ploetzlich, dass in der Akte nicht einmal ein Hinweis auf ein solches oder aehnliches
Dokument (bezueglich der Testamentsvollstreckung) enthalten ist. Es moegen
andere Akten existieren. Warum diese nicht erst einmal angefordert werden,
ist mir ein Raetsel. [Spaeter machte ich eine interessante Feststellung
bezueglich der angeforderten Aktenkopien]. Widerspruechlich lautet es im Schreiben vom 5. August 2008 hingegen: „... möchte ich mitteilen, dass Sie mit
Ihrem Testamentsvollstreckerzeugnis gegebenenfalls handeln könnten. Dies
betrifft das reine Können und nicht das Dürfen... Ich rate Ihnen dringend davon
ab mit Ihrem Testamentsvollstreckerzeugnis Verfügungen zu treffen. In diesem
Fall könnten Sie sich schadenersatzpflichtig machen. Auch eine strafrechtliche
Relevanz ist nicht vollständig auszuschließen...“
Eine Verfuegung in der
Gerichtsakte (Seite 5) beweist
ganz eindeutig, dass ich vom AG Bitburg nicht bezueglich des Erbscheins fuer
uns drei Geschwister angeschrieben wurde, sondern nur bezueglich des Erbscheins
fuer meinen Vater. Doch der Anwalt behauptete fortan faelschlich, dass ich vom
AG informiert wurde. Die Auesserungen zu diesem Thema sind regelrecht haarstraeubend: So
z. Bsp. heisst es in Email vom
25. Juli 2008 von RA Lehmann (unter 5. Schreiben des Amtsgerichts): „...Unsere Bewertung der Seite 9 der
Gerichtsakte wird aufrecht erhalten. Das
Gericht verfügt darin, dass Sie und Ihre Tochter ein Informationsschreiben nach
dem Tod Ihres Vaters erhalten. Der Unterschied ist, dass Sie Begünstigte
des Erbscheinsantrags Ihrer Schwester sind, während Ihre Tochter Belastete des
Erbscheinsantrags Ihrer Schwester ist...“ [Mein Kommentar
hierzu: „Was soll denn dieser Schwachsinn?“] Und wieder im Schreiben vom 5. Aug. 2008 heisst es
u. a. doch tatsaechlich: „...Bezueglich des an Sie adressierten Schreibens des
Amtsgerichts Bitburg im Zuge des Erbscheinsantrages Ihrer Schwester hat Herr
Lehmann schon ausgefuehrt. Im uebrigen ist mir aufgefallen, dass Sie meinen,
dass die gerichtliche Verfuegung zur Versendung des Schreibens jeweils etwas
beweist. Sie informieren uns aber nicht,
welches Schreiben Ihnen konkret zugegangen oder nicht zugegangen ist...“
Inzwischen hatte ich ein Telefongespraech mit Rechtspflegerin Agnes Gerling beim
Nachlassgericht Bitburg, welche mir nun bestaetigte, dass ich absichtlich nicht angeschrieben worden war und dass
sie dies auch fuer richtig hielt! Sie haelt mich fuer einen Boesewicht, der
meinen Geschwistern das Erbe wegnehmen will. Ich klaere Frau Gerling darueber
auf, dass die ganze Sache auf einem „Fehler“ des Notar Hildesheim basiert, dass
dieser doch das gemeinschaftliche Testament meiner Eltern eingesehen hatte,
dass ich den Verdacht auf Korruption habe, dass die Akten doch eindeutig
manipuliert wurden usw.. Auch sprach ich
mit Frau Gerling ueber Richterin Trenkle bzw. Richterin Butz... [interessante
Info hierzu spaeter...]
Was die Bankpapiere betrift, in welchen meine
Geschwister und ich das Sparbuch meiner Mutter auf meinen Vater ueberschrieben
hatten, hiess es nun zu meinem Erstaunen, dass mein Vater die Gelder und den Schmuck meiner Mutter an die Kinder
verteilte und somit konkludent das Erbe meiner Mutter angenommen hatte! Alles
unglaublich! Warum wurde der Sachverhalt wieder so verfaelscht?
Ich erhalte von
SES einen leeren zerrissener Umschlag auf dem Seeweg! Wo ist meine Kopie der Gerichtsakten???
Meine Rechnung fuer Juni/Juli wird kuenstlich aufgeblaeht!
Uebrigens musste ich lange Wochen, nachdem der Anwalt die
Akten vom AG endlich erhalten hatte, auf meine versprochene Aktenkopie warten; ich fragte noch aus Spass, ob sie denn etwa
auf dem Seeweg unterwegs waere. Nach erneuter Anforderung wurde mir endlich
eine Kopie via UPS Express Mail zugeschickt, doch nicht vollstaendig und ganz eindeutig manipuliert; die Frage
ist: von wem?
Tatsaechlich erhielt ich
am 29. Juli 2008 die am 17. Juni 2008 als Paeckchen (Petit Paquet) abgeschickte
Sendung als duenner, leerer, total
zerrissener brauner Umschlag, vom United States Postal Service in Plastik
gesteckt. Was geschah wohl mit der
Gerichtsakte mit wichtigen Dokumenten, wie Testamenten, Bankinformation,
rechtsanwaltlichen Schreiben, richterlichen Beschluessen usw., alles
streng vertrauliche Information? Der
Anwalt meinte nur, es handelte sich um einen Standard Umschlag und ich koennte
mich ja bei der Post beschweren. Sollte man
mir etwa mit Absicht nur einen leeren Umschlag geschickt haben?
Auch wurde das anwaltliche Gutachten
vom 14. Juli 2008 erstellt, obschon der Anwalt zu diesem Zeitpunkt noch gar
nicht alle Gerichtsakten eingesehen hatte.
Immer
wieder wies ich auf weitere Aktenzeichen hin und bat um Anforderung; endlich
wurden am 31. Juli 2008 beim AG Bitburg weitere Akten
beantragt. Seltsamerweise wird
die Akte 7 VI 371/06 wiederum ausgelassen, welche die Bestaetigung des AG Bitburg bezueglich
des Eingangs meiner Annahme des Amtes des Testamentsvollstreckers enthaelt.
Nach Zufall sieht das nicht aus!
Laut Vertrag wurden die jeweiligen Leistungen an jedem
Monatsende abgerechnet. Fuer den Monat Juni erhielt ich jedoch keine Rechnung,
wohl um eine Kostenkontrolle zu verhindern. Wegen unzureichender Klaerung des Sachverhalts
und meiner vergeblichen Bitten um Korrektur wurde die Rechnung fuer
Ende Juli kuenstlich aufgeblaeht, denn ich sollte fuer Juni/Juli nun ueber
10.500 Euro schulden (zahlbar bis
7. Aug. 2008; normalerweise gab man mir 2 Wochen). Dies schuldete ich fuer
einen Zeitaufwand, in welchem man eindeutig gegen mich taetig war.
Trotz
Motto: „Im Focus steht der Mandant“ - Verweigerung eines persoenlichen
Gespraechs zwecks Aufklaerung der widerspruechlichen Dokumente in Prof. Dr.
Burandt’s Namen!
Unzaehlige Male und ueber mehrere Monate hinweg unternahm
ich den Versuch, mit dem Professor zu sprechen, doch RA Lehmann zensierte
anscheinend meine Email, sodass wohl nur wenige meiner Nachrichten an den
Professor gelangten. Auch schrieb er mir wohl unter anderem via der Email
Adresse des Professors und schickte mir widerspruechliche Dokumente in dessen
Namen. Dies musste ich annehmen, denn damals glaubte ich nicht, dass
sich der Professor solcher Methoden bedienen wuerde, denn sein Motto lautet: „Im
Focus steht der Mandant.“ Es hiess, dass der
Professor terminlich sehr belastet und dass Zeit fuer ihn ein knappes und
wertvolles Gut sei; er waere meist nicht in der Kanzlei. Ich selbst benutzte
andere Email Adressen und schrieb auch an jede Email Adresse, die ich am
Internet fand, so einmal zur Akademie, wo der Professor Seminare haelt, gab
dabei im Betreff Interesse an einem Seminar an, um endlich zum Professor zu
gelangen. Auch schrieb ich an die Anwaltsunion via Kontaktformular, woraufhin
ich tatsaechlich Antwort
von RA Dr. Burandt erhielt: „...Ich bin nicht so ein guter Tipper auf der Tastatur
des Rechners und kann die Tastatur nur mit zwei Fingern bedienen. Von daher
belastet die Beantwortung Ihrer Anfragen mein Zeitbudget
überobligationsmäßig...“ Endlich hatte ich seine Aufmerksamkeit und schnell bat ich
ihn nochmals um ein Gespraech: „...Herr Professor, wenn Sie wirklich kein
guter Tipper sind und ... - dann nehmen Sie doch einfach das Telefon in die
Hand, damit ich mich von Ihrer Identitaet ueberzeugen kann!...“
Einmal erhielt ich folgende Email: „Ich versichere Ihnen, dass die ueber die
Email Adresse „prof-burandt@ses-law.de“ versandten Emails auch von mir
veranlasst und versandt wurden.“ Das ist ja nun wirklich nicht gerade
aufschlussreich und liess sich nur in einem persoenlichen Gespraech aufklaeren.
Schliesslich gab man mir in der Tat einen Termin fuer ein Telefongespraech;
doch als ich gemaess Anweisung anrief, teilte mir eine Frau Staake mit, dass der Professor nicht mit mir sprechen wird, da
ich meine Rechnung noch nicht bezahlt hatte. Scheint mir ziemlich ironisch und geplant.
Das Mandat wird
niedergelegt und auf eine nichtbeglichene Kostennote abegeschoben! Es gibt wohl
keinen „Knight in Shining Armour!“
Ich bestand weiter auf ein Gespraech mit meinem Anwalt,
um mich davon zu ueberzeugen, dass der Professor von allen Vorgaengen
informiert war. Ich glaubte nicht, dass es in seinem Interesse waere, seinen
Namen auf den Dokumenten zu finden, die – wie ich vermutete – vor Absendung an
mich manipuliert wurden. Selbst wenn
all dies ohne Wissen von RA Dr. Burandt geschah, so ist dieser nichtsdestotrotz
hierfuer verantwortlich, denn mein Vertrag war mit ihm abgeschlossen. Wenn er die Kontrolle darueber verloren
hat, was mir in seinem Namen geschickt wird, dann ist er mit einem ernsthaften
Problem konfrontiert.
Nun wird das Mandat
niedergelegt und auf eine nichtbeglichene Kostennote abgeschoben! Am 2. Sep. 2008 teilt mir RA
Dr. Burandt mit, dass eine weitere Aktenkopie vom AG Bitburg eingegangen ist
und dass SES bis zum Begleichen der Rechnung vom Zurueckbehaltungsrecht
Gebrauch macht. Man droht, mich beim LG
Hamburg auf Anwaltshonorar zu verklagen, woraufhin ich antworte, dass ich
dann endlich die Gelegenheit habe, in meiner Sache vor Gericht vorzusprechen;
auch frage ich RA Lehmann, welche Hamburger Sehenswuerdigkeiten er empfehlen
kann...
Am 15. Sep 2008 erhielt ich Email von
RA Dr. Burandt mit mehreren Anlagen; da er dem AG Bitburg keine
Begruendung zur Aufhebung der Zwangsversteigerung geschickt, sondern ueber
Monate hinweg gezielt immer nur eine Verlaengerung nach der anderen beantragte
hatte - er scheint Experte hierin zu sein! – wurde in einem Beschluss von Rechtspfleger Hartmut Wirtz der
Antrag zurueckgewiesen.
Da ich trotzdem den Betrag fuer die naechste
Monatsrechnung ueberwiesen hatte, erklaert sich der Professor nun wiederum zu
einem Gespraech bereit. „Kardinalbedingung“
sei jedoch, dass ich vorher die noch offene Kostennote ausgleiche! Ich
denke, dass ich erst einmal das Recht habe, mit „meinem Rechtsanwalt“ zu
sprechen, wenn Probleme auftreten, die einer dringenden Klaerung beduerfen. Mit
den angewandten Methoden war ich inzwischen bestens vertraut und recht
frustriert, was ich auch an meiner Korrespondenz immer mehr zum Ausdruck
brachte, so schrieb ich
z. Bsp.: „...Vielleicht sind meine
Erwartungen zu hoch, denn ich war stets ueberzeugt, dass fuer einen Prof. Dr.
Burandt kein Problem unloesbar ist. Vielleicht gibt es jedoch keinen „Knight
in Shining Armour!“... oder z. Bsp: Sie,
Herr Professor, wollen mir nicht helfen, denn Ihre sogenannten
"Kollegen", wenn auch korrupt, sind Ihnen wichtiger als die Rechte eines
deutschen Staatsbuergers (in, wie heisst die Stadt noch, Mount Airy? wo ist die
Stadt, in Maryland, USA?)...“
Wird
RA Dr. Burandt zum Mediator??? RA Falk Seliger fordert mich auf, seine
Kostenaufstellung zu begleichen. „Von welchem Planeten kommen Sie denn, sehr
geehrter Herr Seliger?“
Obschon mein Rechtsanwalt eigentlich nicht als Mediator
taetig werden sollte, hatte ich mich mittlerweile bereit erklaert, dass RA Seliger aus Zweibruecken – der dem Professor laut eigener Worte
bekannt ist (Interessenkonflikt?!?) - sich mit mir in Verbindung setzen
koennte. Unter anderem erwartete ich RA Seligers Anruf mit einer Erklaerung und
einer Entschuldigung fuer sein Handeln. Doch stattdessen sollte ich
Kontakt mit RA Seliger aufnehmen, wozu ich unter den Umstaenden nicht bereit
war. Wegen ihres Verhaltens konnte ich
RA Lehmann und RA Dr. Burandt in keiner Weise mehr trauen. Angesichts der
Tatsache, dass ich von RA Seliger mehrmals getaeuscht worden und es dadurch zu
einer weiteren Fehlentscheidung gekommen und mir somit die letzte Moeglichkeit
auf Anhoerung vor dem OLG Zweibruecken genommen worden war, erachtete ich es
als ein grosszuegiges Angebot meinerseits, ihn ueberhaupt anzuhoeren. Wenn er
nun sein EGO nicht beiseite stellen und mit mir Verbindung aufnehmen konnte,
dann hatte er wiederum eine Wahl getroffen, die Konsequenzen mit sich bringt;
er hatte eine weitere Chance versaeumt.
Es sah nicht nach Zufall
aus, dass ich unmittelbar, nachdem das Mandat von RA Dr. Burandt niedergelegt
worden war, von RA Seliger aus Zweibruecken eine Email
erhielt, in welcher auch er mir letztmals Gelegenheit gab, seine
Kostenaufstellung auszugleichen. In meiner Antwort kommentiere ich u. a., dass ich in seiner
Aufforderung einen aussergewoehnlichen Sinn fuer Humor erkenne, und ich frage
ihn auch gleich: „Von welchem
Planeten kommen Sie denn, sehr geehrter Herr Seliger?“
5 O 184/08 LG
Trier: SES Schlutius Eulitz Schrader ./. McDermaid oder SKW Schwarz Rechtsanwaelte ./. McDermaid
??? - Staendig wechselnde Vertretungsverhaeltnisse!!!
„Adding Insult to Injury!“ RA Dr. Burandt (ehem. Sozietaet SES Schlutius Eulitz Schrader; heute SKW Schwarz Rechtsanwaelte) verklagt mich vor dem Einzelrichter Wolfgang Specht am LG Trier auf Anwaltshonorar. Der Mann hat vielleicht Nerven! zur SES Klage
Inzwischen bat ich den neuen Direktor des AG Bitburg,
Richter Helmut Mencher, vergebens um Hilfe:
Auf meiner Suche nach Richterin Butz schickte ich einige
Dokumente an den neuen Direktor des AG
Bitburg, Richter Helmut Mencher, erklaerte auch ihm kurz den Sachverhalt
und bitte um Hilfe.
Richter Mencher antwortet,
dass er als Direktor nicht befugt ist, nachtraeglich in das Verfahren
einzugreifen. Abgesehen davon saehe er die getroffenen Entscheidungen in
Einklang mit den bestehenden Gesetzen. Es mag sein, dass ich eine andere
Auffassung vertraete, doch im gerichtlichen Verfahren waere anders entschieden
worden, und das haette er zu respektieren. Auch bitte
ich Direktor Mencher um Einsicht in
die weiteren Neben-, Bei- und Parallelakten in der Sache und ebenso um
Einziehung des Erbscheins.
Auf mehrmalige Anfragen werden mir schliesslich die
angeforderten Geschaeftsverteilungsplaene
der Richter beim AG Bitburg fuer 2006 bis 2008 von JAR Siegfried Bielau zugeschickt. Laut meiner Unterlagen jedoch
scheinen noch andere Richter zu der gefragten Zeit beim AG Bitburg taetig
gewesen zu sein, und die gesandten Dokumente reflektieren nicht alle dieser
fuer mich wichtigen Aenderungen. Waehrend dieser Zeiten wurden Beschluesse usw.
in meiner Angelegenheit gefasst. Darum bitte ich Direktor Mencher, mir diese
evtl. noch fehlende Information zu schicken. Ebenso frage ich ihn ganz spezifisch um Auskunft ueber diese Richterin
Trenkle/Butz: in welcher Funktion
sie beim LG Trier, beim AG Bitburg, evtl. AG Wittlich usw. beschaeftigt ist/war
und was jeweils ihre Zustaendigkeit an den einzelnen Gerichten ist/war ueber
den Zeitraum von Aug. 2006 bis zum 4. Dez. 2008 (Tag meiner Anfrage). Dabei
benoetigte ich eine genaue Angabe des zu der Zeit gefuehrten Nachnamens und der
Berufsbezeichnung bei jedem Gericht, ob sie dort als Staatsanwaeltin, Richterin
auf Probe, Richterin beim AG, Richterin auf Pflichtstation fuer etwa 3 Monate,
auf Abordnung usw. ist/war.
Auch faxte ich am 10. Dez. 2008 mehrere
Dokumente an Direktor Mencher und wies ihn darauf hin, dass laut Gesetz ein notariell beurkundetes
Testament mit Eroeffnungsprotokoll und der gerichtlichen Bestaetigung des
Eingangs meiner Annahme des Amtes des Testamentsvollstreckers ausreichen, um
das Grundbuch berichtigen zu lassen; abermals bitte ich um Einziehung des
Erbscheins und Aufhebung der widerrechtlichen Zwangsversteigerung. Am 2. Jan. 2009 erhalte ich einen Brief von
Direktor Mencher: „Hinsichtlich
der angeforderten Geschaeftsverteilungsplaene 2006 – 2008 teilt mir mein
Geschaeftsleiter (JAR Siegfried Bielau) mit, dass alle
Geschaeftsverteilungsplaene uebersandt sind. Es ist mir daher nicht moeglich,
Ihnen weitere Geschaeftsverteilungsplaene zur Verfuegung zu stellen. Zur Herausgabe von persoenlichen
Informationen ueber Kollegen oder Kolleginnen sehe ich fuer mich keine gesetzliche
Grundlage.“
Ein Bitburger Anwalt
erklaert sich bereit, mir eine neue Aktenkopie beim AG Bitburg zu beschaffen.
Danke! Diese Akte beweist, dass ich bereits als Testamentsvollstrecker
eingesetzt worden war!!!
Am 16. Jan. 2009 erhielt ich endlich die beim AG Bitburg
3 (drei) Monate vorher beantragte Aktenkopie. Diese benoetigte ich, da die
Sozietaet SES vom Zurueckbehaltungsrecht
Gebrauch macht, wohl um mich weiterhin an der Einsicht wichtiger Dokumente zu
hindern. Die von SES bereits erhaltenen Akten sind offensichtlich
manipuliert worden, denn Dokumente, die ich im Original habe, sind nicht in der
uebersandten Kopie und sollen laut RA Lehmann in der Gerichtsakte nicht (mehr)
existieren. Interessanterweise ersah ich jedoch aus der neuen Kopie, dass
RA Lehmann bei der Aktenanforderung
selektiv einige Seiten ausgelassen hatte. Warum? Durch genauen Vergleich
mit der neuen Aktenkopie konnte ich ebenso bereits feststellen, dass in der neuen Kopie meine Annahme des Amtes
des Testamentsvollstreckers sowie die gerichtliche Bestaetigung des Eingangs
meiner Annahme des Amtes des Testamentsvollstreckers tatsaechlich enthalten
sind!
Des oefteren war die Rede von zwei Akten. Es bestehen
viele verschiedene Aktenzeichen beim AG Bitburg: 7 IV 344/06, 7 IV 372/06, 7 VI
371/06, 7 VI 415/06, 7 VI 416/06, 7 VI 415/07 (sofern es sich nicht um einen
Schreibfehler handelt), etliche Bei-, Neben- und Parallelakten wurden gefuehrt,
die nach meinem Ermessen nicht der Norm der Aktenfuehrung entsprechen! Die
neue Kopie scheint ebenso manipuliert zu sein, denn es ist nicht feststellbar,
welche Akten unter welchem der vorangehenden Aktenzeichen gefuehrt wurden. Vielmehr sieht es aus, als ob im Nachhinein
mehrere Akten in einer Akte mit laufender Nummer zusammengefasst wurden.
Schon allein an manchen Daten ist erkennbar, dass verschiedene Seiten nicht
korrekt plaziert sind, da es zeitlich gar nicht moeglich war. Anscheinend gab
es eine offizielle Akte (die den
Richtern vorgelegt wurde) und eine inoffizielle
Akte (mit meinen Schreiben und Dokumenten, die den Richtern nicht
vorgelegt wurde). Ich vermute, dass mehrere beteilgte Personen ein grosses
Interesse daran haben, die „wahren“ Akten vor mir zu verheimlichen.
Auch erhielt ich des oefteren
Hinweise darauf, dass eventuell eine fruehere Stellungnahme von Notar
Hildesheim existiert, was jedoch immer wieder abgestritten wurde. Dies
hielt ich fuer recht seltsam, denn ich hatte doch bereits mehrmals eine ganz
klare Anschuldigung eines Verfehlens seinerseits ausgesprochen, da sollte man
doch zumindest einen Kommentar erwarten. Nur durch Investigation wird
herauszufinden sein, wer fuer die Aktenmanipulation jeweils verantwortlich war
und ob etwa noch weitere Dokumente existieren.
Ebenso fand ich in einer Aktenkopie ein Dokument, auf
welchem steht: Gegenwaertig: JHS Goergen....Es erschien Herr Michel Hubo....,
Dies ist
falsch! Mein Vater sprach nur mit Rechtspflegerin Frau Agnes Gerling, in meinem
Beisein, als wir das gemeinschaftliche Testament bei ihr eroeffnen liessen.
Dies kann ich jederzeit bezeugen!
Richter
Karl-Josef Krumeich am AG Bitburg lehnt meinen Antrag auf Einziehung des
Erbscheins ab:
Am 17. Feb. 2009 erhielt ich einen Beschluss
vom 23. Jan. 2009 von Richter Karl-Josef
Krumeich am AG Bitburg, in welchem er meinen Antrag auf Einziehung des
Erbscheins ablehnt. Er ignorierte die Dokumente (Wiedereroeffnung des
gemeinschaftlichen Testaments und Eroeffnung des notariellen Testaments) nebst
Eroeffnungsprotokoll und der gerichtlichen Bestaetigung des Eingangs meiner
Annahme des Amtes des Testamentvollstreckers sowie meinen Tatsachenvortrag und
berief sich ganz einfach auf eine Verfuegung von Richter Claus Kratz vom 30.
Nov. 2007 (OLG Zweibruecken), obschon zum Zeitpunkt
dieses Schreibens vor dem OLG jedoch der wahre Sachverhalt verschwiegen worden,
da erstens nichts in der Akte enthalten war, zweitens RA Seliger nichts in
meiner Angelegenheit vorgetragen hatte und drittens die Richter zudem einem
Rechtsirrtum unterlagen. Am 19. Feb.
2009 schreibe ich Richter
Krumeich, dass aus irgendeinem Grund die Richter wieder und wieder, so wie
auch er selbst, ueber diesen § 1945 BGB stolpern, der meines Erachtens doch recht
verstaendlich ist... Oops!
Ebenso schreibe ich ihm, dass
mich besagtes Schreiben, genau wie der 2. Beschluss des OLG vom 14. Dez. 2007,
dass meine Beschwerde abgewiesen wurde, da nicht von meinem Rechtsanwalt
unterschrieben, erst mit meinem Erhalt der ersten unvollstaendigen Aktenkopie
am 17. Juli 2008 erreichte, obschon Richter Kratz laut Akte verfuegt hatte, mir
diese Dokumente zuzuschicken. Ich frage
Richter Krumeich, warum mich ueber einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren
keine der wichtigsten Dokumente erreichten, deren Erhalt jeweils mit einem
Fristanlauf verbunden war und seit wann so etwas bei deutschen Gerichten
akzeptabel ist? Das ganze Vorgehen, da ohne Zweifel voll beabsichtigt,
ueberschreitet meiner Meinung nach die Grenze zur kriminellen Aktivitaet. Ich
teile Richter Krumeich mit, dass ich ihm den ganzen Sachverhalt zuschicken und
daraufhin das AG Bitburg noch einmal auffordern werde, den Antrag auf
Einziehung des Erbscheins einer Ueberpruefung zu unterziehen und das notariell
beurkundete Testament als rechtskraeftig zu erklaeren. (Man hatte mir staendig
eingeredet, dass das notarielle Testament ungueltig und nicht rechtskraeftig
waere!) Weiter schreibe ich Richter Krumeich: „Ich werde es nicht erlauben, dass Menschen, denen das Wort Integritaet
fremd ist, darunter selbst Traeger eines oeffentlichen Amtes, mit
widerrechtlichen Mitteln den letzten Willen meines Vaters missachten und ohne
jeglichen Respekt und ungestraft ueber seinen Nachlass - darunter sein Haus und
Grundstueck - verfuegen, obschon man ihm versichert hatte, dass ich bemaechtigt
bin, seine letzten Wuensche exakt auszufuehren. Mein Vater haette sich
hiergegen heftig gewehrt. Nun muss ich es fuer ihn tun, denn ich gab ihm mein
Versprechen. In diesem Bestreben werde ich nichts unversucht lassen....“
§§§§§§§§§§§§§§§ Weiteres Aktenzeichen: 2 T 40/09 Landgericht Trier §§§§§§§§§§§§§§§
Mein Antrag auf
Erbscheineinziehung geraet ohne mein Wissen ans LG Trier, wo man anwaltliche
Vertretung vortaeuscht:
Nun wurde man beim AG Bitburg wieder einmal proaktiv, denn mein Antrag
auf Einziehung des Erbscheins war ohne meine Kenntnis bereits ans LG Trier
gelangt, wo am 8. April 2009 drei Richter der 2.
Zivilkammer (VRLG Speicher, RLG Koehler und
Richterin Peifer) den Antrag ablehnten; der gesamte Sachvortrag war - wie nicht anders zu
erwarten - geschmiedet, was ich aus dem Inhalt des Beschlusses selbst ersehen kann.
Zu meinem Erstaunen war in beiden Beschluessen ein Bitburger Rechtsanwalt (mit Sicherheit ohne sein Wissen) als mein Prozessbevollmaechtigter angegeben, obschon er in dieser Angelegenheit kein Mandat erhalten hatte, was dem AG Bitburg bestens bekannt war. Dieser Anwalt hatte mir nur die Gerichtsakten beim AG Bitburg besorgt und er hatte sogleich das Mandat niedergelegt, nachdem er im Erbscheinsantrag beim AG Bitburg bereits faelschlich als mein Prozessbevollmaechtigter in der Angelegenheit angegeben war. Es tut mir aufrichtig leid, dass dieser Anwalt solche Unannehmlichkeiten hatte, daher decke ich den Namen in den Beschluessen ab. Wie ist es moeglich, dass beim AG Bitburg solche Willkuer herrscht???
Inzwischen:
Aufforderung an die Grundbuchabteilung des AG Bitburg, das Grundbuch laut
notariellem Testament auf die 4 (vier) Erben umzuschreiben:
Wiederum im Sep. 2009 forderte ich das AG Bitburg
wiederholt auf, den unrichtigen Erbschein einzuziehen, das Grundbuch gemaess
notariellem Testament auf die vier Erben umzuschreiben, die rechtswidrige
Zwangsversteigerung aufzuheben, damit ich endlich mein Amt als
Testamentsvollstrecker ungehindert fortfuehren und somit die
Erbauseinandersetzung gemaess dem Wunsch meines Vaters verwirklichen kann. Mir
ist bis heute kein richterlicher Beschluss bekannt, der mich meines Amtes des
Testamentsvollstreckers enthoben hat! Laut Gesetz ist es nicht nur
mein Recht, sondern meine Pflicht, den letzten Willen meines Vaters
auszufuehren; ich werde seine Rechte sowie auch meine weiter verteidigen. Auch
hielt ich es nach allem fuer moeglich, dass ich als Testamentsvollstrecker mein
Elternhaus entweder jederzeit verkaufen und den Erloes unter den vier Erben
aufteilen oder das Haus gar selbst kaufen und die anderen drei Erben
ausbezahlen kann, denn ich bin zu alledem auch vom § 181
befreit. (Es ging mir nie darum, meine Geschwister zu uebervorteilen, ganz
im Gegenteil; ich hatte mich sogar bereit erklaert, meiner Schwester meinen
Anteil am Erbe, naemlich ¼, zu ueberlassen. RA Seliger hatte dies schriftlich
und sollte es den entsprechenden Stellen vermitteln, was er natuerlich nicht
tat. Meine Geschwister sind schon lange hierueber informiert). Doch Prof. Dr.
Burandt hatte mir damals geschrieben, dass ich mein Testamentsvollstreckerzeugnis nicht benutzen darf
usw., sonst waere auch eine strafrechtliche Relevanz nicht vollständig auszuschließen.” Dies bezweifle ich auch weiterhin, denn meiner
Meinung nach ist eine Handlung entweder legal oder nicht, da gibt es doch kein
vielleicht!
Versteigerungsbedingungen
ohne mein Wissen veraendert! Ploetzlich „Bleibende Rechte und Grundschuld!?“ –
Zuschlag nach 3 Tagen erteilt!
Der 1. Termin (25. 6.
2009) der widerrechtlichen Zwangsversteigerung wurde von Rechtspfleger Hartmut
Wirtz schliesslich von Amts wegen aufgehoben, da mir etliche Dokumente nicht
zugeschickt worden waren und das Gericht auch keine Rueckscheine vorzuweisen
hatte. Nachdem ich Herrn Wirtz darauf hingewiesen hatte, dass man ohnehin nicht
einfach gerichtliche Schreiben in die USA schicken kann (auch nicht via
Einschreiben mit Rueckschein), da es sich hier um „hoheitliches Handeln auf
fremden Staatsgebiet“ handelt, schickte Herr Wirtz die Dokumente bezueglich
der Zwangsversteigerung auf diplomatischem Weg ueber den „Process server“ PFI. Zum ersten mal wurden mir nun Gerichtsdokumente wirksam zugestellt!!!
Am 15. Dez. 2009 war der 2.
Termin der widerrechtlichen Zwangsversteigerung meines Elternhauses. Das AG
Bitburg ignorierte weiterhin meine Dokumente (notarielles Testament mit
Eroeffnungsprotokoll) und mein Amt des Testamentsvollstreckers. Das
Grundbuchamt hatte meine Dokumente missachtet und meinen Antrag auf
Grundbuchberichtigung verweigert. Rechtspfleger Hartmut Wirtz
(Zwangsversteigerung) teilte mir mit, dass er an das Grundbuch und die Gesetze
gebunden ist....
Wenige
Minuten vor dem Termin, als ich meine Geschwister noch einmal vergebens bat,
die Versteigerung aufheben zu lassen, damit wir ueber die Erbauseinandersetzung
sprechen koennen, teilten mir diese mit, dass sie gerade erfahren hatten, dass
bleibende Rechte - Grundschulden - auf meinem Elternhaus bestehen sollten und
dass man nun nicht viel auf das Haus bieten wird. Wie ist es moeglich, dass man
mir solche Dinge berichtet und das nur wenige Minuten vor dem Termin? Was hatte
sich hier wieder einmal hinter meinem Ruecken abgespielt? Ich weiss mit
Sicherheit, dass mein Elternhaus schon seit langen Jahren schuldenfrei war.
Soll es sich hier um tatsaechliche und "neue" Schulden handeln oder
wurde hier etwas orchestriert, um die Versteigerungsbedingungen zu meinem
Nachteil zu manipulieren? Mit Sicherheit kann man ein Haus/Grundstueck nur mit
Zustimmung aller Erben belasten!!! Doch bisher hielt sich in der gesamten Sache
niemand an die Gesetze!!!
Nach
dem Termin erhielt ich Email von Rechtspfleger Wirtz, dass ein Gebot von
160.000 Euro gemacht wurde plus 46.000 Euro fuer bleibende Rechte und dass in 3
Tagen der Zuschlag erteilt werden soll. Ich rief Herrn Wirtz an mit der Bitte,
die Versteigerung aufzuhalten, bis ich feststellen koennte, wo
diese sogenannten bleibenden Rechte herkommen und ob sie etwa valutieren. Herr
Wirtz teilte mir mit, dass es sich hier um „alte Karamellen“ handelt und fragte
mich u. a. noch, ob ich meinen Geschwistern etwa Geld schulde. Ich teilte ihm mit, dass ich
niemandem was schulde und bat ihn noch einmal, die Versteigerung nicht
zuzulassen. Doch er sagte mir, dass meine Zustimmung nicht massgeblich waere
und dass nur meine Geschwister die Versteigerung aufhalten oder aufheben
koennten, indem sie das Gebot ablehnen. Zu meinem Entsetzen wurde der Zuschlag
3 Tage spaeter erteilt, zumindest wurde mir dies mitgeteilt!
Ersteigerer Johannes Arend: „Ja, wollen Sie
mich etwa verpruegeln, oder was? Das Haus gehoert mir! Recht haben ist nicht
immer Recht bekommen! Verklagen Sie doch das Amtsgericht Bitburg!“
Mein Elternhaus mit Grundstueck
soll nun fuer einen Preis von 160.000 Euro plus 45.995,81 Euro fuer
"bleibende Rechte" einem Herrn Johannes
Arend (Arend
GmbH, Weiherstrasse 41) Franz-Scheuern Str.
4 in Bitburg gehoeren...
Am 31. Dez. 2009 hatte ich ein Telefongespraech mit Herrn Johannes Arend.
Unter anderem erklaerte ich ihm die widerrechtlichen Vorgaenge am AG Bitburg
und teilte ihm mit, dass es ein notariell beurkundetes Testament mit
Eroeffnungsprotokoll gibt und dass das AG Bitburg mir den Eingang meiner
Annahme des Amtes des Testamentsvollstreckers schriftlich bestaetigt hat und
dass laut Gesetz das Haus/Grundstueck meiner Verwaltung unterliegen und weder
zum Verkauf noch zur Versteigerung angeboten waren. Herr Arend schien die
Situation zu verstehen, bestand jedoch darauf, dass das Haus/Grundstueck seit
dem 18. Dez. 2009 ihm gehoeren und dass er damit tun kann, was immer er will.
Daraufhin fragte er mich: „Ja, wollen
Sie mich etwa verpruegeln, oder was?“ Er wies mich darauf hin, dass es
sicherlich besser fuer mich waere, die Sache nicht weiter zu verfolgen, denn
"Recht haben ist nicht immer
Recht bekommen!" Ich teilte
ihm mit, dass ich seine Reaktion in seiner Eigenschaft als Geschaeftsmann zwar
verstehen kann, jedoch auf rein menschlicher Basis nicht. Als ich die Frage
stellte, ob er etwa vorhat, das Haus abreissen zu lassen, antwortete er, dass
er jetzt ueberhaupt nichts mehr sagen wird. Recht sarkastisch wuenschte er mir
noch einen guten Rutsch ins Neue Jahr und brach das Gespraech ab...
„Errare humanum est!“ – Auch Richter duerfen
sich hin und wieder irren!
Leider handelten die Richter des OLG in Unkenntnis des § 1945 BGB, zwar ein gravierender
Irrtum fuer Richter am OLG. Sie hielten eine Erbausschlagung fuer eine
hoechstpersoenliche Angelegenheit, sowie die Errichtung eines Testaments oder
eine Eheschliessung. „Errare humanum
est“, und auch Richtern muss man das Recht zusprechen, sich hin und wieder zu
irren. Als Laie finde ich Jura ziemlich faszinierend, doch meines Erachtens
besteht ein zu grosser Spielraum fuer Irrtum durch subjektive Auslegung der
Gesetze. Daher habe ich grosses Verstaendnis dafuer, dass man als Notar,
Rechtsanwalt oder selbst Richter nicht alle Gesetze kennen und sich hin und
wieder irren kann. Man sollte genuegend Integritaet besitzen, Fehler
einzugestehen und zu korrigieren. Ich bedaure es, dass besonders Notar
Friedhelm Hildesheim, RA Falk Seliger und nun auch RA Matthias Lehmann und RA
Prof. Dr. Wolfgang Burandt dazu nicht in der Lage sind, obschon ich ihnen wiederholt
Gelegenheit dazu gab. Ebenso sollte ein Notar als Traeger eines oeffentlichen
Amtes seine Neutralitaet wahren, anscheinend ein Fremdwort fuer Notar Dr.
Thomas Endres. Deshalb werde ich alle Beteiligten konfrontieren.
11 O 364/09 LG
Trier: Stone J. ./. Hildesheim F. wegen Notarhaftung
Leider konnte Notar Friedhelm Hildesheim
seinen „Fehler“ nicht eingestehen und stellt nun stattdessen meinen
verstorbenen Vater – der sich nicht mehr verteidigen kann – als unredlich hin.
In der Klage werde ich den Verlauf des Beratungsgespraechs bezeugen. zur
Klage gegen Notar Hildesheim
Der
Gerichtstermin SES ./. McDermaid Inge beim LG Trier am 15. Apr. 2010 findet
nicht statt: RA Dr. Burandt soll an „akutem Gichtanfall im linken Zeh“ erkrankt
sein!
Ich reise nach Deutschland,
denn ich moechte RA Dr. Wolfgang Burandt (ehem. SES Schlutius Eulitz
Schrader, heute SKW Schwarz Rechtsanwaelte – Buero Hamburg) und RA
Matthias Lehmann (ehem. SES Schlutius Eulitz Schrader, heute Kanzlei Dr.
Ostertun in Hamburg) in der SES Klage gegen
mich gegenueber treten. Nur wenige Stunden vor dem Termin werde ich von RA Papenmeier (der mich in der Klage
vertritt) informiert, dass die Verhandlung nicht stattfinden wird, da RA Dr.
Burandt ganz ploetzlich am Morgen erkrankt sein soll (laut Attest heisst es
spaeter „akuter Gichtanfall im linken
Zeh“). Ein neuer Termin soll in etwa zwei Monaten stattfinden. Natuerlich werden
meine Kosten nicht erstattet, da es sich hier um „hoehere Gewalt“ handeln soll.
Zu alledem wird nun mein Rueckflug in die USA wegen des Vulkanausbruchs in
Island storniert, wodurch meine Reise unvorhergesehen um sechs weitere Tage
verlaengert wird, wobei es sich tatsaechlich um „hoehere Gewalt“ handelt...
Erwartet man etwa ernsthaft, dass ich der
Verteilung des Versteigerungserloeses zustimme und somit eine illegale Handlung
des AG Bitburg unterstuetze ?!?
Eine Vorsprache in
der Zwangsversteigerungsabteilung des AG Bitburg ergibt, dass laut Rechtspfleger Hartmut Wirtz zu meinem
Erstaunen am 29. Juni 2010
ein Verteilungstermin des Erloeses der Versteigerung meines Elternhauses
stattfinden soll. Nachricht soll auf diplomatischem Weg an mich unterwegs sein,
doch ich koenne sogleich an Ort und Stelle die Dokumente unterschreiben und der
Verteilung zustimmen. Da es sich bei der
Zwangsversteigerung jedoch um eine widerrechtliche Handlung des AG Bitburg
handelt - laut Gesetz bin ich Testamentsvollstrecker und das Haus/Grundstueck
unterliegen meiner Verwaltung – gebe ich meine Unterschrift natuerlich nicht!
Man kann doch nicht ernsthaft von mir erwarten, dass ich einem solch illegalen
Akt zustimme! Bei meiner Akteneinsicht
finde ich diesmal Kopien meiner Annahme des Amtes des Testamentsvollstreckers
sowie der gerichtlichen Bestaetigung des Eingangs meiner Annahme des Amtes des
Testamentsvollstreckers hinten separat
in der Zwangsvollstreckungsakte!
Ist es nur ein Zufall, dass zur gleichen Zeit
des „Verteilungstermins“ der Gerichtstermin beim LG Trier in der Klage gegen
Notar Hildesheim wegen Notarhaftung bereits angeordnet ist, bei welchem ich als
Zeugin geladen bin??? Rechtspfleger Wirtz weist mich darauf hin,
dass ich beim Verteilungstermin ja nicht anwesend sein muss, doch ich bestehe
darauf, dass – sollte ein solcher Termin tatsaechlich stattfinden – ich dort
unter allen Umstaenden vorsprechen moechte. Obschon Herr Wirtz meint, dass mir
dazu kaum Gelegenheit gegeben wird, erklaert er sich schliesslich bereit,
diesen Termin evtl. zu verschieben.
Herr Werner Schuh von der Grundbuchabteilung
beim AG Bitburg: „Ihr Elternhaus wurde doch gar nicht versteigert! – Herr Wirtz
hingegen: „Sie koennen wegen Hausfriedensbruch verhaftet werden!“
Als ich beim AG Bitburg Grundbucheinsicht nehme, sagt mir Herr Werner Schuh (Grundbuchamt) zu
meinem Erstaunen, dass das Haus doch ueberhaupt nicht versteigert wurde. Ich
bin sprachlos: meine Geschwister und ich sind weiterhin als Eigentuemer des
Hauses/Grundstuecks eingetragen. Ein
Vermerk, dass die Versteigerung stattfand, ist nicht vorhanden. Der Name des angeblichen
Ersteigerers des Hauses, Herr Johannes
Arend, ist Herrn Schuh nicht bekannt. Was geht hier vor sich??? Wurde die
Versteigerung etwa nur vorgetaeuscht, um mich vor „vollendete Tatsachen“ zu
stellen, mir waehrend meines Deutschlandaufenthalts einen Scheck unter die Nase
zu halten und so meine Unterschrift zur Verteilung des „Versteigerungserloeses“
zu erhalten? Mit solchen Methoden kann man bei mir nichts erreichen!!!
Rechtspflegerin
Agnes Gerling beim Nachlassgericht Bitburg wird recht nervoes, als ich
ihr nochmals vorwerfe, mich absichtlich (laut eigener Worte) nicht
angeschrieben zu haben, als meine Schwester ohne mein Wissen einen Erbschein
fuer uns Geschwister beantragt hatte, obschon ich das Amt des
Testamentsvollstreckers bereits angenommen hatte und auch als solcher handelte,
was dem AG Bitburg damals wie heute bestens bekannt war/ist.
Rechtspfleger
Wirtz besteht weiterhin darauf, dass das Haus versteigert wurde und der neue
Eigentuemer erst beim Verteilungstermin ins Grundbuch eingetragen wird. Er
warnt mich davor, das Haus/Grundstueck zu betreten, da solche Handlung u. U.
bestraft werden koenne: der Ersteigerer, Herr Arend, sei berechtigt, mich in
dem Fall zu verklagen, da es sich hier um Hausfriedensbruch handelt. Bei dieser Gelegenheit moechte ich betonen,
dass es mir gleichgueltig ist, wer mir was beim AG Bitburg
erzaehlt. An einem Gericht, wo derartige Missstaende herrschen, muss man mich
nicht auf die Gesetzeslage aufmerksam machen!!!
Richter Karl-Josef Krumeich: „Ich will nicht
mit Ihnen sprechen!“ Und: „Ich wollte Sie wegen Ihres Internetauftritts
strafrechtlich verfolgen lassen!“
Nun stelle ich mich bei RAG Bitburg
Karl-Josef Krumeich vor. Sogleich
sagt dieser: „Ich will nicht mit Ihnen sprechen!“ Doch das stoert mich
wenig, denn ich habe ihm einiges zu sagen, insbesondere, dass ich bei meinem
Antrag auf Erbscheineinziehung (welchen er damals zurueckwies) entgegen den
Darstellungen auf seinem Beschluss vom AG Bitburg sowie dem Beschluss vom LG
Trier keine anwaltliche Vertretung hatte. Dass RAG Krumeich sowie der
VRLG Speicher, RLG Koehler und Richterin
Peifer davon keine Kenntnis gehabt haben sollen, scheint mir aeusserst
unwahrscheinlich und recht merkwuerdig, denn mein „angeblich
Prozessbevollmaechtigter“ haette doch diese Richter in der Angelegenheit
kontaktieren und mich auch in der Sache vertreten muessen!!! Richter
Krumeich kommentiert lediglich, dass er mich wegen meines Auftritts im Internet
strafrechtlich verfolgen lassen wollte, weil ich von Korruption am AG Bitburg
schreibe und das „weltweit“. Hierauf antworte ich: „Wenn Sie meinen, dass Sie
das tun muessen, dann tun Sie es doch, Richter Krumeich!“ Er antwortet, dass
die Frist nun bereits abgelaufen sei und er es nicht mehr tun kann.
Ich bitte Richter Krumeich um Wiederaufnahme
des Verfahrens, woraufhin er meint, dann soll ich mir einen Anwalt nehmen, die
Moeglichkeit der Wiederaufnahme beim OLG bestuende ja. Hierauf antworte ich, dass bei solchen Missstaenden kein Anwalt
sich der Sache annehmen will und mir deshalb keine Alternative bleibt,
als die Angelegenheit am Internet nun noch aggressiver zu verfolgen, denn es
sei mein einziges Mittel, gegen die widerrechtlichen
Handlungen
vorzugehen. Richter Krumeich sagt, dass
seine Entscheidung rechtskraeftig ??? ist und er mir keinen Rechtsrat geben
kann. Schliesslich schickt er mich zu einer Rechtspflegerin, wo ich „einen
Antrag“ stellen soll und betont dabei, dass er mir keine Auskunft darueber
geben kann, welchen Antrag, doch da ich die Gesetze ja so gut kenne, wuesste
ich sicherlich, welcher Antrag gestellt werden muss. Die Rechtspflegerin
erkennt die Situation auch recht gut, bis Rechtspflegerin
Schemainda vom Grundbuchamt erscheint und mich wiederum auf einen
Rechtsanwalt und aufs Nachlassgericht verweist. Doch beim Nachlassgericht am AG Bitburg werden die Gesetze weiterhin missachtet! Mein Elternhaus mag ohne Intervention nun kurz vor dem
Abriss stehen. Ich drehe mich im Kreis und muss meine
Rueckreise in die USA antreten!
Wiederum nach
Deutschland angereist, haben Bauarbeiten in meinem Elternhaus begonnen – „SES
Schlutius Eulitz Schrader GbR“ nimmt die Klage gegen mich zurueck...
Gerichtsdokumente kommen an: der Verteilungstermin der
Versteigerung meines Elternhauses soll tatsaechlich am 29. Juni 2010 um
2:00 p.m. im Saal 128 beim AG Bitburg stattfinden. Zu diesem Zeitpunkt befinde
ich mich beim LG Trier, wo ich in der Klage
gegen Notar Hildesheim wegen Notarhaftung als Zeugin geladen bin, was meine
Anwesenheit am AG Bitburg unmoeglich macht! Da die Versteigerung widerrechtlich
ist, werde ich natuerlich auch keiner Verteilung zustimmen, was ich
Rechtspfleger Wirtz noch einmal mitteile. Auf meinen Antrag hin verlegt Herr
Wirtz zumindest den Verteilungstermin auf den 30. Juni 2010 um 14:00 Uhr Saal
128. Danke, Herr Wirtz!
Am 24. Juni 2010 in Deutschland angekommen, stelle ich zu
meinem Entsetzen fest, dass Bauarbeiten
in meinem Elternhaus begonnen haben: Kacheln und Boeden wurden von
Badezimmern und Kuechen entfernt, eine Wand wurde abgerissen. Laut Berichten aus der Stadt sollen 2 Maenner mit
Moped an mehreren Samstagen Arbeiten im Haus verrichtet haben. Im
Garten scheint die Grenze zum benachbarten Grundstueck nicht mehr zu
existieren, eine Hecke und Mauer, welche als Grenze dienten, wurden entfernt,
Teile davon liegen im Garten meines Elternhauses, Bodenarbeiten sind im Gange
(evtl. Strasse, Kanaele, Rohre etc.). Das Nachbargrundstueck (dessen Besitzer kurz nach
meinem Vater verstarb), wurde von einer Baufirma (Eifel-Haus [Eifel
GmbH]) gekauft, welche auch grosses Interesse am Grundstueck meiner Eltern zeigte und nach dem Tod meiner Eltern vorschlug, das
hintere Grundstueck zu kaufen, zu erschliessen und zu bebauen, was u.
a. wegen der Probleme in der Erbschaftssache jedoch nicht zur Debatte stand
(uebrigens hat mich der Unterzeichner, Herr Klaus Mayer, nicht
zufaellig im Aug. 2007 am Grundstueck angetroffen und mit mir gesprochen – so
wie es in der Email lautet - denn ich war zu der Zeit gar nicht in Deutschland.
Daher muss ich vermuten, dass man besagtes Gespraech mit meiner Schwester
fuehrte?!?).
Am 25. Juni 2010 erhalte ich ploetzlich Nachricht, dass SES Schlutius Eulitz Schrader GbR die Klage
gegen mich zurueckgenommen hat (SES Klage). Am
29. Juni 2010 bezeuge ich den Verlauf des Beratungsgespraechs bei Notar
Hildesheim vor Richter Stumm am LG Trier (Notar Klage). Ich hoffe, dass Richter Stumm eine
weise Entscheidung trifft...
Wie angekuendigt,
verweigere ich meine Unterschrift zur Verteilung des Erloeses der
Versteigerung. Abschreckungsmanoever von Rechtspfleger Wirtz: „Sie koennen in
Koblenz im Gefaengnis landen!“
All
diese Bauarbeiten finden statt, obschon das Haus/Grundstueck laut Gesetz meiner
Verwaltung unterliegen. Beim AG Bitburg teilt mir
Rechtspfleger Wirtz nochmals mit, dass ich das Haus/Grundstueck nicht betreten
darf, sonst koenne ich sogar in Koblenz im Gefaengnis landen! Was soll denn
dieses ganze Abschreckungsmanoever! Wer bricht denn hier eigentlich alle
Gesetze??? Mehrmals spreche ich beim AG Bitburg vor und
erklaere, dass wir nun wegen der Bauarbeiten in und um meinem Elternhaus mit
einem noch groesseren Problem konfrontiert sind. Richter Karl-Josef Krumeich,
der zufaelligerweise einmal anwesend ist, ist nun zu meinem Erstaunen recht
ansprechbar und zeigt gar Verstaendnis fuer die Situation: „Wenn die Sache
so ist, wie Sie vortragen“, meint er, „dann verstehe ich Ihre Aufregung.“ Er
wuerde ebenso reagieren. Endlich! Danke, Richter Krumeich!
Am 28. Juni 2010 schreibe ich im Gericht selbst auf die Schnelle einen Beschwerdebrief u. a. gegen die
Zwangsversteigerung meines Elternhauses und die Zuschlagserteilung; ebenso
stelle ich darin einen Antrag, die Bauarbeiten im Haus und auf dem Grundstueck
durch richterliche Verfuegung einstellen zu lassen, das Grundbuch auf die 4
(vier) Erben zu berichtigen und mich als Testamentsvollstrecker im Grundbuch
einzutragen. Mein Antrag auf Einstellen der Bauarbeiten wurde bereits von einem
Richter Scholz (Richter auf Probe beim AG Bitburg?) abgelehnt
[den
Beschluss werde ich bei Gelegenheit hochladen]. Wurden
meine Dokumente wieder nicht vorgelegt??? Warum entscheidet ein Richter in der
Sache, der die ganze Angelegenheit nicht kennt??? Etliche Versuche, Richter Scholz
persoenlich im Gericht zu erreichen, schlagen fehl; dann soll er ploetzlich in
einem Seminar sein…
Natuerlich verweigere ich beim Verteilungstermin am 30. Juni 2010 meine
Unterschrift zur Verteilung des Erloeses, denn ich werde eine solch
widerrechtliche Handlung nicht unterstuetzen. Ausser Rechtspfleger Wirtz und
mir ist niemand im Gerichtssaal anwesend; meine Geschwister erschienen
anscheinend am Tag vorher; ich vermute, dass sie einen Scheck erhielten,
obschon ich der Verteilung nicht zustimmte. Man
bietet mir 52.000 Euro (1/3 Erbteil) an, die ich natuerlich nicht annehme! Was
geschah mit den 46.000 Euro fuer die angeblich „bleibenden Rechte,“ die laut
frueherer Info vom Ersteigerer, Herr Johannes Arend, mit uebernommen und auch
aufgeteilt werden sollten, da sie „nicht valutieren?“ Da ich auf Aufklaerung
bestehe, teilt Rechtspfleger Wirtz schliesslich mit, dass dieser Betrag ggf.
von Herrn Arend eingeklagt werden muss!?! Ich bin sprachlos!?!
Direktor Helmut
Mencher: „Ich wollte Sie strafrechtlich verfolgen lassen, weil Sie Richterin
Butz als korrupt bezeichnen!“ Und: „Sie wollen das Haeuschen des Vaters!“
Der Direktor des AG Bitburg,
Helmut Mencher, weist in einem Beschluss vom 29. Juni 2010
meine Beschwerde (Teil meines Beschwerdebriefes vom 28. Juni
2010) gegen die Zwangsversteigerung und die Zuschlagserteilung zurueck. Bei
einem persoenlichen Gespraech mit Richter Mencher, in welchem ich ihm die
Sachlage zu erklaeren versuche, meint dieser, dass er mir nicht helfen kann,
wobei ich bemerke, dass es sich hier wohl um das “Wollen” und nicht um das “Koennen” handelt. Schliesslich
kommentiert Richter Mencher: “Sie wollen das
Haeuschen des Vaters!” Diese Worte sind nicht nur sehr
verletzend, sondern beweisen, dass Richter Mencher den Hintergrund nicht
versteht. Inzwischen schrieb ich Herrn Mencher an, dass eine Entschuldigung
angebracht waere, denn es ging mir nie um einen Erbteil (was auch seit
langem aktenkundig ist), sondern um ein Versprechen, das ich meinem Vater
gegeben habe und die Verteidigung seiner und meiner Rechte und der Ehre meines
Vaters, der nun von Notar Hildesheim als unredlich hingestellt wird. Bis
heute habe ich noch keine Antwort von Richter Mencher erhalten…
Beim Grundbuchamt lasse ich mir abermals bestaetigen,
dass meine Geschwister und ich weiterhin als Besitzer des Hauses/Grundstuecks
eingetragen sind. Ich lege meine Annahme des Amtes des
Testamentsvollstreckers sowie die gerichtliche
Bestaetigung des Eingangs meiner Annahme des Amtes des Testamentsvollstreckers
vor und beantrage noch einmal, mich
kraft dieser Dokumente endlich als Testamentsvollstrecker im Grundbuch
einzutragen. Der Antrag soll unter Bearbeitung sein, heisst es am 5. Juli 2010
(Vortag meiner Rueckreise in die USA)...
Auch beantrage ich vor meiner Abreise noch Geschaeftsverteilungsplaene
der Richter und erhalte mehrere davon fuer das Jahr 2010. Daraus ergibt sich, dass Richterin Butz
inzwischen „Richterin am AG Bitburg“ ist/war. Besonders auffallend ist auch
die zwischenzeitliche Versetzung der
„Richterin Butz“ vom Amtsgericht Bitburg zum Amtsgericht Saarburg... [Weitere
Info und Fragen bezueglich Richterin Butz folgen in Kuerze]...
Beim AG Bitburg
spielt man Katz und Maus – niemand kann oder besser „will“ mir Auskunft geben,
warum die Aenderungen im Grundbuch (noch) nicht vorgenommen wurden!
Am 19. Aug. 2010 frage
ich bei der Grundbuchabteilung des AG Bitburg nach, ob ich gemaess meines am 2.
Jul. 2010 gestellten Antrags endlich als Testamentsvollstrecker im Grundbuch
eingetragen wurde. Bisher soll dort kein diesbezueglicher Vermerk sein, und die
Erbengemeinschaft soll weiterhin als Eigentuemer dort stehen. Rechtspfleger Heinz soll die Sache nun
bearbeiten, die Akte soll ihm vorliegen; leider sei er nicht da. Am 24.
Aug. 2010 rufe ich abermals an, doch mein neuer Ansprechpartner soll erst am 30. Aug. 2010 wieder zu erreichen
sein. Bei meinem erneuten Anruf wird mir mitgeteilt, dass Herr Heinz wegen
eines unvorhergesehenen Familienereignisses verhindert ist (soweit ich ersehen
kann, hat Rechtspfleger Heinz nicht an den widerrechtlichen Handlungen
mitgewirkt. Danke!). Am 31. Aug. 2010
teilt mir Rechtspflegerin Tamara Schemainda vom Grundbuchamt telefonisch mit, dass
sie meinen Antrag abgewiesen hat mit der Begruendung, dass das notarielle
Testament im Verlauf des Erbscheinsverfahrens als „ungueltig“ erklaert wurde...
Dass dies nicht einmal korrekt ist, stoert Frau Schemainda anscheinend wenig!
Ich kann ihr keinen Glauben mehr schenken; ausserdem soll Frau Schemainda laut
neuester Auskunft nicht einmal mehr zustaendig sein!!!
Hierauf beschwere ich
mich bei JAR Siegfried Bielau und spreche u. a. mit ihm darueber, wer laut
Grundbuch Eigentuemer des Hauses/Grundstuecks ist – naemlich niemand anders als
die Erbengemeinschaft! – seltsamerweise stimmt er dem auch diesmal zu. „Man wartet beim AG Bitburg lediglich auf
den Unbedenklichkeitsbescheid des Finanzamts,“ sagt mir Herr Bielau. Als
ich diese Begruendung bezweifle und Herrn Bielau weiter befrage, wird er
ziemlich irritiert und beendet das Gespraech recht abrupt... OOPS!!!
Die Arend GmbH bietet ploetzlich die
ersten 6 Eigentumswohnungen an. Doch die Rechnung geht nicht auf – ich soll
Herrn Arend verklagen!
Laut Anzeige vom 29.09.2010 im Bitburger Wochenspiegel
will die Arend GmbH auf
dem Grundstueck meiner Eltern Anfang Oktober 2010 mit dem Bau von 6
Eigentumswohnungen beginnen. Wie ist es moeglich, dass die Arend GmbH auf dem Grundstueck
wiederum Bauarbeiten aufnehmen kann
a) obschon laut meiner
letzten Nachfrage beim AG Bitburg am 31. Aug. 2010 im Grundbuch immer noch die
Erbengemeinschaft als Eigentuemer eingetragen ist?
b) obschon Herr Johannes
Arend nicht einmal den gesamten Kaufpreis (Erloes der widerrechtlichen
Zwangsversteigerung) von 205.995,81 Euro (160.000 Euro fuers Haus/Grundstueck +
45.995,81 Euro fuer "angeblich bleibende Rechte"), sondern laut AG Bitburg
nur 160.000 Euro bezahlt hat [von welchen man mir 52.000 Euro als 1/3 Erbteil
angeboten hatte]?
c) obschon laut Finanzamt
Trier Herr Johannes Arend Grunderwerbssteuer auf den Betrag von 205.995 Euro
gezahlt hat?
d) obschon laut Gesetz
das Haus/Grundstueck als Testamentsvollstrecker meiner Verwaltung unterliegen?
Irgendwo geht hier die
Rechnung nicht auf! Laut AG Bitburg soll ich Herrn Johannes Arend auf die
46.000 Euro verklagen!
Ausschachtungen
finden um mein Elternhaus statt – ich rufe die Firma Palzkill Erdbau an. Welch
ein Schock!
Lieferungen sollen zu meinem Elternhaus gemacht worden
sein; man hat bereits mit Ausschachtungen um das Haus begonnen. Ich erkenne den
Firmennamen Palzkill auf Bildern von den Bauarbeiten. Am 22. Okt. 2010 rufe ich
die Firma Palzkill Erdbau GmbH
(Rittersdorf) an. Zu meinem Schock teilt
Herr Palzkill mit, dass Herr Arend ihn mit dem Abbruch meines Elternhauses
beauftragt hat – dies soll bereits in der Woche vom 25. Okt. 2010 stattfinden!
Ich erklaere Herrn Palzkill die Situation, schicke ihm meine Unterlagen und
appelliere an ihn, diesem Auftrag nicht Folge zu leisten. Herr Palzkill vesteht
und sagt, dass er beim Amtsgericht Bitburg nachfragen wird. Sollte man ihm dort
mitteilen, dass Herr Arend der neue Besitzer des Hauses/Grundstuecks ist, dann
wird er bei der Stadtverwaltung die Genehmigung zum Abbruch beantragen. Es
bliebe ihm dann keine Wahl, da ansonsten
Herr Arend ihn auf Nichterfuellen des Vertrags verklagen wird. Herr Palzkill
sagt weiterhin, dass er meine Verzweiflung verstehen kann, dass ich mein
Elternhaus vor Abbruch bewahren moechte usw., doch dass er Herrn Arend bereits
ueber 20 Jahre lang kennt und nicht in einen Rechtsstreit mit ihm geraten
moechte. Sicherlich wuerde ich die Rechtsanwaltskosten hierfuer nicht
uebernehmen wollen. Momentan faenden keine Bauarbeiten statt und vielleicht
liesse sich ja noch eine Loesung finden. Ich bitte Herrn Palzkill, Herrn Arend
mitzuteilen, dass ich mit ihm sprechen muss.
Auch hinterlasse ich selbst
weitere Telefonnachrichten, Emails usw. fuer Herrn Arend unter verschiedenen
Nummern, die ich erreichen kann, doch Herr Arend antwortet auf keine meiner
Bitten, sich dringend mit mir in Verbindung zu setzen. Sollte ich den
Abbruch meines Elternhauses nicht verhindern koennen, dann sind die Folgen
nicht auszudenken!
RA Dr. Glandien
schreibt i. A. Von Herrn Arend: sollte Herr Arend die 46.000 Euro schulden,
dann wird er die Zahlung leisten...
Am 1. Nov.
2010 erreicht mich ein Schreiben von einem Trierer Rechtsanwalt, Dr.
Glandien (Brix* - Leich - Dr. Glandien - Buron aus Trier ), von
Herrn Johannes Arend bezueglich meines Elternhauses/Grundstuecks beauftragt... Er uebermittelt ein Dokument vom 18. Nov.
2010 von Rechtsbeistand Hans-Dieter Ehlenz aus Bitburg,
der ohne mein Wissen von meinen Geschwistern beauftragt wurde, von Herrn Arend
den "noch nicht bezahlten" Betrag von etwa 46.000 Euro anzufordern.
Die Loeschungsbewilligungen der angeblich "bleibenden Rechte" haette
Herr Arend bereits vorliegen...
Kommt diese Idee meinen Geschwistern etwa erst nach 11
Monaten??? Oder wurde dieser Betrag (oder evtl. mehr???) bereits vor langer
Zeit an meine Geschwister gezahlt? Oder wurde dieser Betrag (oder evtl.
mehr???) an sonst jemanden gezahlt? Muss dieser Betrag nun noch einmal
"offiziell" gezahlt werden??? Ich
halte alles fuer moeglich, denn ich bat beide meiner Geschwister kurz vor dem
Termin der Versteigerung nochmals, das Haus unter keinen Umstaenden versteigern
zu lassen. Dabei erklaerte ich mich gar bereit, nach Deutschland zu kommen und
das Haus fuer 280.000 Euro zu kaufen, doch vergebens. Man sagte mir, wenn ich
ihren jeweiligen Anteil nicht unverzueglich ueberweise und das Geld nicht bis
12:00 Uhr mittags am naechsten Tag auf ihrem jeweiligen Konto eingegangen ist,
dann koennen sie die Versteigerung nicht aufhalten. Dies war mir natuerlich
nicht moeglich; auch konnte ich niemandem mehr trauen. Sofort rief ich
Rechtspfleger Hartmut Wirtz an und berichtete ihm dies; er teilte mir mit, dass
meine Geschwister bis zum Zuschlag die Versteigerung rueckgaengig machen
koennen; ich selbst koenne jedoch keinen Einfluss nehmen!
Man gab meinen Geschwistern 3
Tage zur Entscheidung, das Angebot von Herrn Arend anzunehmen. Warum war mein
eigenes Angebot von 280.000 Euro nicht genug? Was hat sich hier wieder
abgespielt??? Gab es etwa Glaeubiger, was ohne meine Zustimmung eigentlich
nicht moeglich war? Doch alles in der gesamten Sache geschah ohne mein Wissen
und ohne meine Zustimmung! Hatte man meinen Geschwistern (oder zumindest einem
von ihnen) evtl. eine Vollmacht ausgestellt - wobei solche notariell gewesen
sein muesste??? Alles deutet darauf hin!!!
Warum werde ich nicht von
Rechtsbeistand Hans-Dieter Ehlenz auf den Antrag meiner Geschwister hin
informiert? Er weiss doch sicherlich, dass laut Grundbuch 3 Erben in
Erbengemeinschaft sind (laut Gesetz gibt es jedoch 4 Erben) und dass ohne mein
Wissen keine Forderungen von meinen Geschwistern gestellt und ohne mein
Einverstaendnis keine Zahlung an meine Geschwister erfolgen kann? Warum
geschieht all dies, nachdem ich darauf hingewiesen habe, dass laut Finanzamt
von Herrn Arend Grunderwerbssteuer auf den Betrag von 206.000 Euro gezahlt
wurde? Soll ich hier wieder einmal hintergangen werden??? Auch diese Fragen
lasse ich einmal offen...
Doch in einem
grausamen Akt laesst Herr Arend – anscheinend nichts weiter als ein kaltherziger
und kalkulierender Geschaeftsmann - mein Elternhaus abreissen!
Sogleich sende ich Nachrichten
an Dr. Glandien und somit an Herrn Arend, einschliesslich meiner
Dokumente, dass das Haus/Grundstueck als Testamentsvollstrecker meiner
Verwaltung unterliegen. Auch teile ich mit, dass es fuer solche
Loeschungsbewilligungen der Unterschriften aller Erben bedarf, meine
Unterschrift jedoch fehlt (da ich nicht einmal von diesen "bleibenden
Rechten" informiert worden war bis wenige Minuten vor der Versteigerung
selbst). Dass ich Beweise habe, dass die Versteigerungsbedingungen ohne mein
Wissen geaendert worden waren. Dass ich dringend mit Herrn Arend sprechen
muss, denn ich moechte unser Elternhaus fuer die Familie erhalten und
diesbezueglich mit Herrn Arend eine Loesung erarbeiten usw....
Anstatt mit mir in Verbindung zu treten, laesst
„Ersteigerer“ Johannes Arend, anscheinend nichts weiter als ein herzloser,
kalkulierender Geschaeftsmann, in aller Eile in der Woche vom 1. Nov. 2010 mein
Elternhaus abreissen, um dort eine Reihe von Eigentumswohnungen zu bauen. Meine
Frage: Haben Sie ueberhaupt ein Gewissen, Herr Arend??? [Bereits am 31. Dez.
2009, als ich Herrn Arend endlich telefonisch erreichte, um ihn ueber die
widerrechtlich angeordnete Zwangsversteigerung meines Elternhauses usw. zu
informieren, hatte ich die Erfahrung gemacht, dass fuer Herrn Arend nichts
wichtiger ist, als sich zu bereichern - auch wenn dies auf Kosten anderer
geschieht, deren Rechte verletzt und grosses Leid zufuegt! Damals hatte er die
Frechheit, mir u. a. zu sagen: "Recht haben ist nicht immer Recht
bekommen. Verklagen Sie doch das AG Bitburg! Wollen Sie mich etwa verpruegeln
oder was? Das Haus gehoert mir! Ich wuensche Ihnen einen guten Rutsch ins Neue
Jahr!" fuegte er noch sarkastisch hinzu, bevor er das Gespraech abrupt
beendete...]
Einige vorlauefige
Gedanken:
Ich wartete vergebens auf
konkrete Vorschlaege von RA Dr. Burandt, Notar Hildesheim, RA Dr. Glandien
(Anwalt des „angeblichen Ersteigerers“ meines Elternhauses) usw., welche
Schritte unternommen wurden/werden, um das Grundstueck meines Vaters – das
durch Handlungen einer korrupten Seilschaft gestohlen wurde – den vier! Erben
zurueckzugeben, wobei es meiner Verwaltung unterliegt! Eine „Wiedergutmachung“
des angerichteten Schadens ist nach Verlust meines Elternhauses mit keinem
Geldbetrag mehr moeglich. Den Abbruch meines Elternhauses erachte ich als
Verbrechen!
Da ich keine diesbezuegliche
Nachricht erhielt, befasse ich mich nun intensiv damit, die deutschen Buerger
darueber zu informieren, was hinter den Kulissen des Justizsystems und
besonders der Amtstraeger, also Vertrauenspersonen, sowie anderer „williger
Helfer“ (z. Bsp. Rechtsanwaelte) vor sich geht. Der „Good Old Boys’ Club“ hat
auch in Deutschland ausgedient...
Rechtspfleger
Hartmut Wirtz erklaerte mir urspruenglich auf meine Anfrage bezueglich der
angeblich „bleibenden Rechte“ , dass es sich hier nur um „alte Karamellen“
handelt. Wenn es also nur um alte Karamellen geht, dann frage ich Sie
folgendes, Herr Arend: Fielen diese alten Karamellen waehrend der mehrtaegigen
Verhandlungen um mein Elternhaus damals etwa versehentlich unter den Tisch?
Schaun Sie doch einfach mal nach. Wer weiss, moeglicherweise finden Sie bei der
Gelegenheit gar noch weitere Karamellen, aeltere und neuere, groessere und
kleinere, teurere und billigere, in verschieden farbige Papierchen gehuellt,
mit interessanten bekannten aber auch noch unbekannten Marken drauf, etwas fuer
jeden Geschmack, manche evtl. von Luxemburg - so wie ich hoere, koennen
Grenzgaenger dort u. a. auch Karamellen (steuer)guenstig einkaufen.Vielleicht
finden Sie ja alle Karamellen, Herr Arend, bevor sie in einem „CleanSweep“
wieder auftauchen.
Notar
Hildesheim schlug vor, dass auf die Hinzuziehung weiterer Zeugen sicherlich
verzichtet werden kann – im Retrospekt ein grosser Fehler! Warum ist meine
Anwesenheit bei der Beratung und Beurkundung nicht in den Urkunden selbst
erwaehnt?
Rechtspflegerin Gerling vom Nachlassgericht sagt mir am Telefon: „Hier gehen keine Akten verloren!“ Was sie damit sagen wollte, war mir erst nicht ganz klar. Auch fragte ich sie nach dieser Richterin Trenkle bzw. Richterin Butz. Was Frau Gerling hierauf antwortet, werde ich sobald wie moeglich veroeffentlichen... Auch Rechtspfleger Wirtz machte hierzu interessante Bemerkungen waehrend ich in Deutschland war... Es handelt sich um die alte Frage: welcher ist der Maedchenname? Claudia Butz oder Claudia Trenkle? Vielleicht laesst sich diese Frage einmal endgueltig klaeren...
Viele Handlungen waren ohne notarielle Urkunden nicht moeglich. Frage: hat
Notar Dr. Thomas Endres weitere Urkunden ausgestellt??? Wer ist fuer die
Aenderung mancher Dokumente, z. Bsp. Geschaeftsverteilungsplaene
verantwortlich? Handelt es sich nur um „redaktionelle“ Veraenderungen? Wo ist
JAR Siegfried Bielau? Welche Rolle spielt Rechtsbeistand Hans-Dieter Ehlenz?
Welches Interesse hat er an Geschaeftsverteilungsplaenen? Wessen Rechtsbeistand
ist er eigentlich?
Hat man die fehlenden „alten Karamellen“ endlich aufgefunden? Sehr weit
sind sie sicher nicht gefallen!
Herr Palzkill (die Firma Palzkill riss auf Anordnung von Herrn Arend
mein Elternhaus ab) sagte mir, dass Herr Arend zu ihm gesagt hat: „Das Haus
wird mir nun zu teuer!“
2011-03-05: Wie bereits berichtet, hatte das Finanzamt Koblenz am 12. Feb. 2007 ein Schreiben
an meine Tochter, Jamie Stone, versandt, in welchem man sie aufforderte, gem. §
31 des Erbschaftsteuergesetzes die beigefuegte Erbschaftssteuererklaerung sowie
die Anlage(n) Grundstuecke sorgfaeltig ausgefuellt und unterschrieben bis zum
11. Apr. 2007 beim Finanzamt Koblenz einzureichen. Bis auf den heutigen Tag
habe ich selbst noch keine Nachricht vom Finanzamt Koblenz erhalten. Meine
Frage:
Wer hat meine
Erbschaftssteuererklaerung erhalten und eingereicht? Soweit mir bekannt ist,
bedarf es auch hierzu meiner Unterschrift!!!
2011-04-18: Neue Bilder von Bitburg
Messenweg 21: Die Arend GmbH baut ein 6-Familienhaus an der
gleichen Stelle, wo einst mein Elternhaus stand!
2012-02-07 Recht aufschlussreiche Dokumente in unserem Briefkastern... Info
sobald wie moeglich...
Z. Zt. ist
dieses Dokument unter Bearbeitung (bitte etwaige Fehler entschuldigen!). Ziel ist,
die Methoden eines gut organisierten Netzwerks aufzudecken. Ich bitte um
Geduld...
Es ist nicht mehr laenger umgaenglich, dass alle
Beteiligten befragt werden, insbesondere:
Geschaeftsfuehrer Siegfried Bielau (AG Bitburg)!!! auf der
Webseite des AG Bitburg vom 24. Nov. 2010 jedoch nicht mehr als
Geschaeftsleiter beim AG Bitburg aufgefuehrt!!! -----
Werner von Schichau (ehem. Dir. AG Bitburg!!!) -----
Notar Friedhelm Hildesheim aus
Bitburg!!! ----- Notar Dr. Thomas Endres in
Wittlich!!! ----- Rechtspflegerin Agnes Gerling
(Nachlassgericht AG Bitburg)!!! ----- Richterin
Claudia Trenkle (AG Saarburg oder sonstwo?) oder ist es heute wieder Richterin
Claudia Butz??? ----- RAin Elfriede Fuchs (heute
Anwaltskanzlei Elfriede Fuchs
in Bitburg) (sie kann u. a. ueber den Anruf von Notar Hildesheim im Mai 2007
Auskunft geben!) ----- Rechtspflegerin Tamara
Schemainda (Grundbuchamt AG Bitburg)!!! auf der Webseite des AG Bitburg vom 24.
Nov. 2010 jedoch nicht mehr als Rechtspflegerin beim AG Bitburg
aufgefuehrt???!!! ----- Rechtspfleger Hartmut
Wirtz (Zwangsversteigerungsabteilung AG Bitburg)!!! -----
RA Matthias Lehmann (heute Kanzlei Dr. Dietrich
Ostertun in Hamburg) ----- RA Falk Siegmut
Seliger (heute Dr. Kleberger ·
Seliger Rechtsanwaelte in Zweibruecken) -----
RA Prof. Dr. Wolfgang Burandt
(heute SKW Schwarz Rechtsanwaelte –
Buero Hamburg) ----- last not least! Johannes
Arend (Arend GmbH in Bitburg)...
andere moegen folgen...
„Richterliche Unabhaengigkeit“ oder
“Verschleierung eines Fehlurteils!“
Unter anderem benachrichtigte ich das Justizministerium Rheinland-Pfalz von
den unglaublichen Vorgaengen in der Angelegenheit. Dr. Isabel Eggers-Wronna bat Richter Helmut Mencher
(neuer Dir. AG Bitburg) um Stellungnahme bezueglich meines Schreibens ans
Justizministerium. Der Kommentar von Richter Mencher ist mir nicht bekannt. Im
Auftrag von Dr. Eggers-Wronna erhielt ich ein Schreiben vom Justizministerium in Mainz, in welchem man
sich ganz einfach auf die richterliche Unabhaengigkeit beruft; man
ignoriert meine Anschuldigung der
korrupten Seilschaft. Warum wird mir immer wieder faelschlich mitgeteilt, dass
meine Rechtsmittel ausgeschoepft sind? Weiss man selbst beim Justizministerium
nicht, dass Beschluesse im Erbscheinsverfahren keine Rechtskraft
entfalten???
An
dieser Stelle moechte ich einmal folgendes bemerken und gleichzeitig betonen,
dass es sich hier lediglich um meine „Meinungsaeusserung“ handelt:
Die
Legislative
ist fuer die Gesetze verantwortlich. Die Rechtsprechung oder Judikative
„im Namen des Volkes (oder Staates)“ ist unabhaengigen Richtern
anvertraut, deren Entscheidungen man zwar an einer hoeheren Instanz angreifen
kann... Die Exekutive
soll eine kontrollierende Funktion uebernehmen, u. a. also sicherstellen, dass
die richterlichen Entscheidungen in Einklang mit den aktuellen Gesetzen stehen.
Wenn man jedoch etwas Einblick gewinnt, wird deutlich, dass sich hinter dieser
vorgesehenen Gewaltenteilung und Kontrolle ein gravierendes Problem verbirgt,
ein Widerspruch, ein regelrechtes Paradox:
Die
Rechtsprechung – so heisst es – ist an Gesetz und Recht gebunden. Wenn man eine
richterliche Fehlentscheidung nicht mehr anfechten darf, da das
Justizministerium sich ganz einfach auf die richterliche Unabhaengigkeit
berufen kann, da es also kein Kontrollorgan gibt, weil die Richter keiner Dienstaufsicht
unterliegen sollen, dann besteht nicht nur ein viel zu grosser Spielraum fuer
subjektive Auslegung der Gesetze, sondern es sollte niemanden verwundern, dass
in einer solchen Situation Machtmissbrauch u. Willkuer gedeihen. Wenn z. Bsp.
ein deutscher Staatsbuerger darauf hinweist, dass ein richterlicher Beschluss
ganz eindeutig einem Gesetz/Paragraphen widerspricht und von einem Richter
(oder einer Richterin) zu hoeren bekommt, dass es sich hier um meine Meinung
handelt, er/sie jedoch eine andere Auffassung vertritt, wo sogenannter „Rechtsfrieden“
im Vordergrund steht und der Mensch dabei uebersehen wird, da kann
Rechtsprechung nicht funktionieren...
Man sollte dafuer Sorge tragen, dass eine Balance der Gewalten (wieder)
hergestellt, zumindest die richterliche Unabhaengigkeit eingeschraenkt wird, da
es ansonsten eigentlich keiner Legislative bedarf, denn Rechtsprechung
ist dann nichts weiter als ein Wuerfelspiel – you
win some, and you lose some!!!
Justitia Omnibus!
Justice for All!
Korruption in Bitburg: Home Case
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